Geduzt, geihrzt, rassistisch beleidigt? – Eher nein: Fall eingestellt

von Andreas Milk

Beleidigung? Nein, eher war es wohl – wenn überhaupt – eine Unhöflichkeit, fand schließlich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Janine B. (Name geändert) hatte sich eine Anklage eingehandelt, weil sie als Mitarbeiterin eines Bergkamener Werkzeugverleihs einen griechischen Kunden geduzt hatte. Eigentlich „geihrzt“. Alles nicht so einfach.

Der Mann war Ende August 2020 zu ihrer Firma gegangen, um einen Anhänger auszuleihen. Wie üblich, bat Janine B. um Führerschein und Ausweis mit einer Meldeadresse in Deutschland. Da musste der Mann passen. Er brauche so etwas auch gar nicht, schließlich sei er EU-Bürger. Das Gespräch wurde etwas hitzig; Janine B. soll den Satz gesagt haben: „Ihr bekommt doch an der Grenze immer so eine Karte!“ Und dieses Wörtchen „ihr“ nahm der Mann übel. Rassismus habe er ihr vorgeworfen, erinnerte sich Janine B. vor Gericht. „Er ist laut geworden und war auf Krawall gebürstet.“

Janine B.s Verteidiger sagte: In einem Laden, in dem vor allem auch Bauarbeiter zu den Kunden zählen, sei das förmliche „Sie“ gar nicht üblich.

Der Richter hatte weder den Mann aus Griechenland noch Janine B.s Chef als Zeugen geladen: Er wolle die Sache „nicht höher hängen, als sie ist“, erklärte er den Prozessbeteiligten. Und so wurde es einer jener Fälle, in denen das Gericht ein Strafverfahren „einfach so“ wegen Geringfügigkeit einstellt: Nicht mal eine Geldbuße gab es für Janine B. – die Sache ist gegessen.