Für den „Fall des Falles“: Tipps der Pflege- und Wohnberatung
Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna geben Tipps für den „Fall des Falles“.
Eine Auszeit von der Pflege
Urlaub oder eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen: Das ist für viele Menschen ganz selbstverständlich. Was machen aber Menschen, die Angehörige pflegen – oft genug rund um die Uhr?
Unbestritten sind für sie Phasen der Entspannung und Erholung, Urlaub oder sogar längere Auszeiten besonders wichtig. Doch „Koffer packen und weg“ klappt nicht – im Gegenteil: „Pflegende Angehörige müssen nicht nur den eigenen Urlaub planen, sondern auch die Betreuung der zu pflegenden Person organisieren“, weiß Pflegeberaterin Heike Kruse.
Anspruch auf mehrwöchige Pflegevertretung
Möglichkeiten eröffnet die sogenannte Verhinderungspflege. „Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr und können dafür über bis zu 1.612 Euro verfügen“, erklärt die Pflegeberaterin. Sie weiß auch: „Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege entsteht in jedem Kalenderjahr neu.“
Gewählt werden kann unter verschiedenen Angeboten.
Ersatzpflegeperson: Eine private Pflegeperson – etwa die Nachbarin oder eine Bekannte – übernimmt die Versorgung der pflegebedürftigen Person.
Ambulanter Pflegedienst: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt alle pflegerischen Tätigkeiten und kann dafür bis zu 1.612 €mit der Pflegekasse abrechnen.
Kurzzeitpflege: Die Betroffenen wählen eine Ersatzpflege außer Haus, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Stundenweise Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege erfolgt stundenweise. Möglich ist die Versorgung durch eine private Pflegeperson oder durch einen Pflegedienst z.B. einmal wöchentlich oder am Wochenende.
Für Fragen zum Thema stehen die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna zur Verfügung. Zu erreichen sind sie täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 17 Uhr im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) Ebenfalls möglich ist ein Kontakt per E-Mail an pwb@kreis-unna.de.