Führerscheintausch der Jahrgänge 1953-58: Verkehrsminister setzen auf Karenz

Bis zum 19. Januar des laufenden Jahres müssen Führerscheine getauscht werden, deren Besitzer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Aktuell werden deshalb die Führerscheinstellen im ganzen Land mit Anrufen und Terminanfragen mehr als ausgelastet – so auch im Kreis Unna. Wer jetzt erst aktiv geworden ist, hat aufgrund des übermäßigen Andrangs kaum noch Aussicht auf einen termingerechten Umtausch.

Das sehen auch die Verkehrsminister der Länder so. Sie schlagen eine Karenzzeit bis Mitte des Jahres vor. Damit soll verhindert werden, dass die aktuelle Überlastung der Führerscheinstellen für die betroffenen Antragsteller zu einer Geldbuße führt, weil sie mit einer ungültigen Fahrerlaubnis unterwegs sind. „Als eine geeignete Maßnahme sieht die Verkehrsministerkonferenz an, von einer Geldbuße abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins einzuräumen“, heißt es in einem Beschluss der Sitzung des Gremiums vom 19. und 20. Dezember des letzten Jahres.

Für die Jahrgänge vor 1953 gilt übrigens eine Frist bis zum 19. Januar 2033. Sie haben als noch reichlich Zeit zum Umtausch und können aktuell mit Zurückhaltung helfen die angespannte Situation in den Führerscheinstellen zu entlasten. PK | PKU