Fristenregelung für Dichtheitsprüfung vom Tisch
Die umstrittene Fristenregelung für Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen, die so viele Hausbesitzer in Schrecken versetzt hatte, ist nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats in seiner letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen in Bergkamen endgültig vom Tisch.
Das kommunale Parlament verzichtete auf Vorschlag der Verwaltung darauf, eigene Fristen zu setzen, die nur für die Hausbesitzer in Bergkamen gegolten hätten. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt wurde rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres geändert.
Weiterhin gilt allerdings die sogenannte „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Demnach sind die Hausbesitzer verpflichtet zu handeln, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass ihre Abwasserleitungen nicht in Ordnung sind.
Einige Hauseigentümer haben trotz der vorher unsicheren Gesetzeslage solch eine Dichtheitsprüfung durchgeführt und in Schadensfällen ihre Abwasserrohre reparieren lassen. In diesen Fällen bestehe kein Entschädigungsanspruch, erklärte der scheidende Leiter des Stadtbetriebs Entwässerung, Horst Mecklenbrauck, in der jüngsten Sitzung des Bergkamener Betriebsausschusses.