Frist für die Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht wird deutlich verlängert

Auch Niederschlagswasser ist verunreinigt und daher in die Kanalisation zu leiten – so sagt es das Gesetz. Auf Antrag können sich Grundstückseigentümer jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht befreien lassen. Wer das in der Vergangenheit gemacht hat, profitiert jetzt von einer neuen Regelung des StadtbetriebEntwässerungBergkamen (SEB): Dieser verlängert die bislang auf zehn Jahre befristete Freistellung nun auf zwanzig Jahre.

Mit dieser Ausweitung passt der SEB die Geltungsdauer der Freistellung an die Genehmigungspraxis der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna an. Bürgermeister Bernd Schäfer und der Betriebsausschuss begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich als Vereinfachung und Beispiel für eine bürgerfreundliche Verwaltung. Ein Anschreiben mit der verlängerten Erlaubnis versendet der SEB in den nächsten Wochen per Post an alle Betroffenen.