Frisiert ist frisiert – und ein Roller keine Stereoanlage
von Andreas Milk
Seine Verteidigungsrede klang zwar ganz einleuchtend. Aber vor dem Kamener Amtsgericht hatte der 62-jährige Günter K. (Name geändert) aus Bergkamen damit keinen Erfolg. Angeklagt war er, weil er im Juni mit einem frisisierten Motorroller durch die Stadt gekurvt war, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Er sei niemals schneller als 25 km/h gefahren, vesicherte er. Er verglich den Roller mit seiner Stereoanlage: Die drehe er auch nicht bis zum Anschlag auf.
Der Richter belehrte ihn: So ein motorisiertes Gefährt, das in der Lage sei, schnell zu fahren, sei entsprechend führerscheinpflichtig – völlig egal, ob derjenige, der gerade drauf oder drin sitzt, das Höchsttempo ausreizt oder nicht. Günter K., der 2017 schon wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen war, muss für die Rollerfahrt eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Eine Führerscheinsperre verhängte der Richter nicht. Er vertraue darauf, dass das Straßenverkehrsamt im Fall des Falles schon angemessen entscheiden werde. K. hatte erklärt, am Erwerb einer Fahrerlaubnis sowieso kein Interesse zu haben.