Freude über höheren Mindestlohn auf dem Bau

Freude auf dem Bau: seit dem 1. Januar gilt dort ein höherer Mindestlohn, als ihn die Bundesregierung noch plant. Das gaben nun die Innungen der Fliesenleger und des Baugewerkes bekannt. In den alten Bundesländer gibt es in der Lohngruppe 1 11,10 Euro und in der Lohngruppe 2 13,50 Euro. Der Tarif gilt für das Bauhauptgewerke, worüber sich Maurer, Fliesenleger und Stuckateure freuen.

„Voll ausgebildete Fachkräfte verdienen mehr, aber auch tüchtige Helfer sind uns willkommen“, kommentiert Markus Mies, Obermeister der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung Hellweg-Lippe die Tarife. Und er vergleicht: „Wenn die Bundesregierung im nächsten Jahr den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführt, wird am Bau die Lohnuntergrenze schon 11,15 Euro betragen“. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Bis 2017 ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe bereits ausgehandelt und wird stufenweise erhöht auf dann einheitlich 11,30 Euro in Ost- und Westdeutschland.

Der Mindestlohn sei allgemeinverbindlich und gilt auch für ausländische Bauarbeiter etwa aus Rumänien und Bulgarien. Der Zoll achtet auf die Einhaltung.

Über die Innungen:

Die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung ist die berufsständische Interessenvertretung von rund 80 Handwerksunternehmen in der gesamten Hellweg-Lippe-Region (Kreise Soest und Unna sowie die Stadt Hamm).

Die Baugewerken-Innung Unna ist die berufsständische Interessenvertretung von rund 60 Bauunternehmen im Kreis Unna.