Fördermitteltipp: RWP-Förderung jetzt deutlich attraktiver WFG-Experte berät und hilft bei Antragstellung

Ansgar Burchard

Investieren Unternehmen in Grundstücke, Gebäude oder neue Maschinen und entstehen dadurch neue Arbeitsplätze, so kann dies über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) bezuschusst werden. WFG-Fördermittelexperte Ansgar Burchard berät Betriebe aus dem Kreis Unna und weist auf die jetzt deutlich verbesserten Förderkonditionen durch das Land NRW hin.

Je nach Unternehmensgröße und Investitionsort können sich die Zuschüsse auf bis zu 30 Prozent und unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen, sogar auf bis zu 50 Prozent belaufen.

„Dabei gibt es nur wenige Haken“, weiß der WFG-Fördermittelberater. Er prüft zunächst, ob interessierte Unternehmen überhaupt antragsberechtigt sind. „Der Energie-, Transport – und Logistiksektor oder auch die Landwirtschaft sind beispielsweise von der RWP-Förderung ausgeschlossen. Weiterhin müssen mindestens 150.000 Euro in förderfähige Netto-Investitionen durch die Unternehmen getätigt werden, die in der Bilanz des Unternehmens aktivierbar sein müssen. Möchte das Unternehmen eine geringere Summe investieren, so kann es keinen RWP-Antrag stellen“, erläutert Burchard und nennt noch eine weitere Bedingung: „Es muss ein Arbeitsplatzzuwachs von fünf Prozent auf den Arbeitsplatzbestand auf die Dauer von fünf Jahren zugesagt und eingehalten werden. Nach Abgabe des Antrags haben die Unternehmen für die Durchführung ihrer Investitionen maximal 42 Monate Zeit.“

Neben der Erweiterung eines etablierten Bestandsunternehmens, sind auch Unternehmenserrichtungen oder die Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte förderfähig. Großunternehmen sind nur mit besonderen Auflagen antragsberechtigt. Wichtig ist, dass die Anträge vollständig bis zum 30.09.2021 bei der NRW.Bank eingereicht werden.

WFG-Fördermittelberater Ansgar Burchard, a.burchard@wfg-kreis-unna.de, berät interessierte Unternehmen kostenlos und unterstützt bei der Antragstellung. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 02303 27-1290 zu erreichen.

Wirtschaftsförderung für den Kreis Unna mbH
Die zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) besteht seit fast 60 Jahren in der Entwicklung und Bereitstellung von Gewerbeflächen in den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Unna. Dabei deckt die WFG den kompletten Entwicklungsprozess von der Planung über den Grunderwerb bis hin zur Erschließung und Vermarktung der Grundstücke ab. Die WFG versteht sich darüber hinaus als moderner Dienstleister. Ob Hilfestellung bei der Erweiterung oder Verlagerung eines Betriebs über die Mediation von behördlichen Genehmigungsprozessen bis hin zu Gründungs-, Innovations- und Fördermittelberatung: Die Mitarbeiter stehen den Unternehmen bei sämtlichen Fragen beratend zur Seite.

Eine weitere Aufgabe der WFG besteht darin, Fachkräfte für die Region zu gewinnen bzw. im Kreis Unna zu halten und sich gezielt für deren Weiterbildung einzusetzen.