Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe: Bis zum 28. Februar Anträge stellen

Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in zwei Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni.

Projekte, die ab 2024 beginnen sollen, können in der zweiten Vergaberunde des Jahres mit der Antragsfrist 31. August eingereicht werden. Das Kuratorium tagt dazu Ende November dieses Jahres.

Fördergrundsätze der LWL-Kulturstiftung
Grundsätzlich ist die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie mit einem westfälisch-lippischen Bezug. Vereine, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

Damit alle formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Anträge einfließen.

Ansprechpartner:innen für die Beratung sind Svenja Boer und Jonas Koch (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.dejonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).

Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“
Zur Antragsfrist Ende Februar sind auch Kulturschaffende und Vereine aufgerufen, ihre Ideen zum Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ vorzustellen. Mit diesem Schwerpunkt initiiert die Stiftung zusammen mit dem LWL 2024 ein spartenübergreifendes Netzwerkprojekt, das in kulturellen Angeboten den Blick auf die koloniale Vergangenheit Westfalen-Lippes und ihre gegenwärtigen Spuren in Alltag und Kultur lenkt.

Für Antragsteller:innen, die im Rahmen des Förderschwerpunktes einen Projektantrag einreichen möchten, ist eine vorherige Beratung verpflichtend. Ergänzend zu den allgemeinen Fördergrundsätzen sind auch die Kerngedanken des Leitbildes „(Post)Kolonialismus“ in der Projektausarbeitung zu berücksichtigen.

Ansprechpartnerin für den Förderschwerpunkt und Beratung vor der Antragstellung ist Milena Täschner (milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de).

Allgemeine Förderkriterien, Antragsunterlagen sowie Informationen zum Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (28.2.) gilt das Einsendedatum per E-Mail oder der Poststempel.

Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de