Flüchtlinge: Oberbürgermeister und Landräte fordern in Bergkamen mehr Hilfe durch das Land

Bei ihrem turnusmäßigen Treffen haben sich die Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebietes in der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen ausführlich mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen befasst.

Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte aus dem RVR-Gebiet tagten in der Ökologiestation in Heil.
Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte aus dem RVR-Gebiet tagten in der Ökologiestation in Heil.

Weil die Hauptaktivitäten bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland derzeit in den Kommunen stattfinden, ist es für die Verwaltungschefs nicht nachvollziehbar, dass am geplanten Flüchtlingsgipfel der Bundeskanzlerin am 24. September in Berlin keine Vertreter der Kreise, Städte und Gemeinden teilnehmen sollen. Die Hauptverwaltungsbeamten des Ruhrgebietes fordern daher Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände zum Flüchtlingsgipfel hinzuzuziehen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nach Ansicht der Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich alle staatlichen Ebenen unseres Landes, also der Bund, die Länder und die Kommunen, angemessen zu beteiligen haben. Es könne nicht sein, dass die unterste Ebene, also die Kommunen, von Bund und Land in die Pflicht genommen werden, ohne die Gelegenheit zur Mitsprache zu erhalten.

Flüchtling RVRBisher haben sich Bund und Länder bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen auf die Hilfe der Kommunen verlassen. Nun sei für die Bewältigung dieser großen Aufgabe, insbesondere bei der künftigen Integration in Regelsysteme wie Arbeitsmarkt, Schulen oder Kindergärten, die vorbehaltlose Unterstützung durch Bund und Land notwendig – so die gemeinsame Haltung aller Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets.

Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten des Ruhrgebietes an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, unterzeichnet, in dem die Landesregierung um noch weitergehende Unterstützung bei der Bewältigung dieser großen Herausforderung für die Kommunen gebeten wird.

Insbesondere fordern die Hauptverwaltungsbeamten der Ruhrgebietskreise und –städte eine weitere Erhöhung der Landeskapazitäten für die Erstaufnahme von Asylbewerbern. Den Kommunen sollten nur die Personen zugewiesen werden, die auch tatsächlich eine erkennbare Bleibeperspektive haben.

Um künftig Steuererhöhungen und Schließungen von kommunalen Einrichtungen zu vermeiden, fordern die Verwaltungschefs eine vollständige Kostenerstattung durch Land und Bund. Nur so könne der soziale Frieden in den Kreisen, Städten und Gemeinden gewahrt bleiben.

Außerdem sei eine flexiblere Haltung der Kommunalaufsicht des Landes bei der Anwendung der Regelungen über den Vollzug von kommunalen Haushaltssicherungskonzepten und Haushaltssanierungsplänen notwendig, um den Kommunen insbesondere bei den Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte größere Handlungsspielräume zu gewähren.

Nach Ansicht der Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte tragen die Kreise, Städte und Gemeinden in Deutschland die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Allein im Ruhrgebiet leben derzeit rund 42.000 Flüchtlinge. Das sind 42 Prozent aller Flüchtlinge, die das Land Nordrhein-Westfalen aktuell aufgenommen hat.

Die Organisation der Aufnahme dieser Menschen sei bislang deshalb so gut gelungen, weil sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunalverwaltungen, aus Landesbehörden und aus Hilfsorganisationen in den vergangenen Wochen außergewöhnlich engagiert haben. Insbesondere das spontane ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger sei bemerkenswert. Die Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Landräte sprechen daher allen Helferinnen und Helfern ihren Dank aus.

Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft:

„Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

die Anzahl der Flüchtlinge, die in diesem Jahr nach Deutschland kommt, erreicht nicht gekannte Dimensionen. Die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ging anfänglich von bundesweit 300.000 Asylantragstellern in 2015 aus. Anfang Mai 2015 hat das BAMF seine Prognose um 50 % nach oben korrigiert und rechnete mit einem Zugang von geschätzten 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern für das Jahr 2015. Aktuell wurde diese Prognose nochmals drastisch angehoben. Demnach sollen dieses Jahr 800.000 Asylbewerber nach Deutschland kommen.

Inzwischen wird bereits offen davon gesprochen, dass möglicherweise 1 Mio. Menschen aufgenommen werden müssen. Aber unabhängig davon, wie viele Menschen in Deutschland Schutz suchen, stehen wir gemeinsam vor einer großen humanitären Herausforderung im Hinblick auf die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge. Damit dies gelingt, bedarf es neben einem stärkeren Engagement des Bundes auch der weiteren Unterstützung durch die Landesregierung.

Innenminister Ralf Jäger hatte bei unserem Treffen am 12. August bereits eine hilfreiche Änderung der Stichtagsregelung für die pauschalierte Landeszuweisung nach FlüAG zugesagt. Neben der Vorfinanzierung haben wir in dem Termin noch weitere, drängende Sorgen vorgetragen. Wir möchten heute unsere gegenüber dem Innenminister bereits formulierten Erwartungen und Forderungen noch einmal aufzeigen und hoffen auf Ihre Unterstützung, dass diese bei der Landesregierung auch Gehör finden.

Unabhängig von den folgenden finanzpolitischen Betrachtungen muss grundsätzlich Folgendes gelten: Die Kapazitäten für die Erstaufnahme von Asylbewerbern müssen schnell und deutlich erhöht werden. Es dürfen den Kommunen nur die Personen zugewiesen werden, die auch tatsächlich eine erkennbare Bleibeperspektive haben. Uns allen wäre sehr geholfen, wenn Sie sich für Verfahrenserleichterungen im Vergaberecht, bezgl. der EU-Störfallrichtlinie und bei den brandschutzrechtlichen Vorschriften – analog zum Erlass des MBWSV zu den Zeltunterkünften – einsetzen würden. So könnten wir in die Lage versetzt werden, ohne große zeitliche Verluste die uns zugewiesenen Flüchtlinge adäquat unterzubringen.

Haushalt/Haushaltsausgleich

In Stärkungspaktkommunen und in Kommunen mit einem HSK müssten die durch die Flüchtlingskosten entstehenden Defizite nach Auffassung der Kommunalaufsicht durch andere Maßnahmen aufgefangen werden, damit die gesetzten Haushaltsausgleichszeiträume eingehalten werden. Viele Ausgleichsmechanismen stehen nicht mehr zur Verfügung, so dass in aller Regel auf Steuererhöhungen oder Aufgabenverzichte (z. B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen) zurückgegriffen werden müsste. Hierin liegt u. a. ein erheblicher gesellschaftspolitischer Sprengstoff. Damit der soziale Frieden in den Kommunen gewahrt bleibt, ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Die Kommunen benötigen eine vollständige Kostenerstattung durch Land und Bund. Dies impliziert auch die Forderung nach Erstattung der Aufwendungen für geduldete Flüchtlinge. In den NRW-Kommunen besteht nach unserer Kenntnis bisher bundesweit die geringste Deckungsquote.
  • Sie benötigen eine verlässliche Grundlage für die Haushaltsplanung.
  • Soweit aufgrund der unvollständigen Kostenübernahme zum im HSK/HSP festgesetzten Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, wird in diesem Umfang das Verfehlen des Haushaltsausgleiches von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet.

Nettoneuverschuldungslinie 0 €uro

Stärkungspaktkommunen und Kommunen mit einem HSK haben die Vorgabe, die jährlichen Investitionen so zu planen, dass keine Nettoneuverschuldung eintritt. Hierdurch sind heute alleine schon die zwingend notwendigen Maßnahmen an Schulgebäuden und Straßen kaum noch bzw. gar nicht durchführbar. Durch die immer weiter ansteigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern sind die Kommunen gezwungen, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, da die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten 3 z. B. in Wohnungen oder leerstehenden Gebäuden nicht mehr ausreichen. Diese neuen Investitionsmaßnahmen stehen damit in Konkurrenz zu den ebenfalls unabweisbaren Schulund Straßenbaumaßnahmen.

Hieraus leitet sich für uns folgende Forderung ab: ?

  • Die Investitionskosten, die in direktem Zusammenhang mit den zu schaffenden Unterkünften stehen, müssen bei der Betrachtung der Nettoneuverschuldungslinie außer Acht gelassen werden. Diese sind darüber hinaus zu gewähren.

Gleichzeitig darf es nicht passieren, dass die Sparanstrengungen von Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten konterkariert werden und diese durch die Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in die Haushaltssicherung geraten. Dies würde die derzeit mehrheitlich positive Grundstimmung innerhalb der Stadtgesellschaften bezogen auf die Aufnahme von Flüchtlingen gefährden.

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, wir stellen uns der Aufgabe, Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen und ihnen Integrationschancen zu bieten. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Allerdings sind wir nicht mehr in der Lage, u. a. die Kosten hierfür über unsere Haushalte abzufangen. Wir brauchen dringend Unterstützung und eine Perspektive! Ihr Einverständnis vorausgesetzt haben wir Herrn Innenminister Jäger eine Kopie dieses Schreibens zukommen lassen.“