FFP-2 Masken sind jetzt Pflicht im Bus und an der Haltestelle

In ganz NRW besteht nun die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen, FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken KN95 zu tragen. Medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Die Fahrerinnen und Fahrer der VKU sind mit Trennscheiben geschützt. Für sie gilt weiter die Regel, dass sie keine Maske tragen müssen, wenn sie nicht mit anderen Personen in Kontakt kommen. Die VKU bittet alle Fahrgäste, die neuen Regeln zu beachten.
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Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).