Fernseher, Beton und Schotter auf Gleise gestellt

Oberhausen – Bergkamen – Hamm.  Am Montagabend (25. März) kam es auf der Güterzugstrecke Oberhausen – Hamm, im Bereich Bergkamen, zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Unbekannte Täter hatten die Gleise mit mehreren Gegenständen blockiert.

Der Schienenräumer am Triebfahrzeug wurde beschädigt. Foto: Bundespolizei
Der Schienenräumer am Triebfahrzeug wurde beschädigt. Foto: Bundespolizei

Das teilte die Bundespolizei mit.

Gegen 19:00 Uhr überfuhr ein Güterzug, auf der Fahrt in Richtung Hamm/ Westfalen, trotz eingeleiteter Schnellbremsung mehrere Hindernisse auf den Schienen.

Verständigte Bundespolizisten stellten vor Ort fest, dass Unbekannte einen Feuerlöscher, ein Fernsehgerät, einen mit Schottersteinen gefüllten Eimer, sowie eine Betonplatte in den Gleiskörper gestellt hatten. Die Gegenstände wurden durch den Güterzug überfahren, wodurch der Schienenräumer am Triebfahrzeug beschädigt wurde.

Glücklicherweise wurden durch die umher fliegenden Trümmerteile keine Personen verletzt. Tatverdächtige Personen wurden im Nahbereich nicht festgestellt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Durch den Vorfall war die Güterzugstrecke in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr gesperrt werden. Drei Güterzüge erhielten eine Verspätung von 166 Minuten.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefährlichkeit einer Hindernisbereitung im Bahnbereich hin. Es handelt sich nicht um einen „Dummenjungenstreich“. Zerfahrene Gegenstände können zu gefährlichen Geschossen werden und unter Umständen Personen verletzen. Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.