Fast 60 km/h auf der Schulstraße: „Turbo-Motorroller“ Fall fürs Gericht
von Andreas Milk
Es kommt immer wieder vor: Straftäter, die vergleichsweise wenig Schuld auf sich geladen haben, werden vor Gericht nicht verurteilt, sondern bekommen eine Geldbuße auferlegt. Ist die dann bezahlt, wird das Verfahren eingestellt – ohne Urteil. So sollte es auch bei dem Bergkamener Sedat B. (46, Name geändert) laufen: Im September 2022 war er ohne Fahrerlaubnis und bekifft auf einem Motorroller über die Schulstraße gefahren. Der Motorroller brachte es auf knapp 60 Kilometer pro Stunde. Es handelte sich wohl um die Testfahrt nach einer – überaus gelungenen – Reparatur. 600 Euro Buße sollte B. laut erster Gerichtsentscheidung an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. 500 zahlte er auch. Weil der Rest fehlte, kam es wieder zum Gerichtstermin.
Es stellte sich heraus: Sedat B. hatte im vergangenen Jahr finanzielle Probleme, konnte nach eigenen Angaben nicht einmal seine Miete überweisen. Es gab eine Lohnpfändung; B.s Konto wurde gesperrt. Pünktlich zur neuen Verhandlung wanderte der fehlende Hunderter aber doch noch zu der gemeinnützigen Organisation.
Damit B. nun nicht doppelt leiden muss, verhängte der Richter eine „Geldstrafe auf Bewährung“ – heißt: 90 Tagessätze à 15 Euro drohen B. für den Fall, dass er in den kommenden zwei Jahren nochmal Mist baut. Ein paar Vorstrafen hat er zwar schon. Die jüngste allerdings liegt mittlerweile rund sechs Jahre zurück.