Fahrraddieb vom Pech verfolgt: Polizei radelt schneller
Es sah lange Zeit gut aus für den sportlich trainierten Fahrraddieb nach seinem Fahrraddiebstahl in Lünen, letztendlich musste er sich der Übermacht der permanent im Dienst befindlichen Staatsmacht beugen.
Was war passiert? Ein Polizeibeamter am Mittwoch auf der Heimfahrt vom Dienst mit seinem Fahrrad. Auf der Kurt-Schumacher-Straße fuhr er zunächst an einem Mann vorbei, der ein Mountainbike schob; das frisch geknackte Schloss noch zwischen den Speichen hängend.
Geknacktes Schloss entlarvt den Dieb
Als der sich im Feierabend wähnende Polizeibeamte ein wenig erstaunt stehen blieb, fiel wohl auch dem Täter, einem 34-jährigen Dortmunder, die groteske Situation auf. Er entfernte das beschädigte Schloss und trat auf dem Fahrrad die Flucht an.
In der Folge lieferten sich der Polizeibeamte, mittlerweile wieder in den Dienst versetzt, und der Fahrraddieb auf ihren Fahrrädern einen sportlichen Wettstreit in Form einer Verfolgung über mehrere Straßenzüge. Kurzfristig griff auch der Geschädigte, der 24-jährige Fahrradbesitzer aus Lünen, mit in das Geschehen ein. Die Flucht führte direkt an ihm vorbei, er erkannte sein Fahrrad wieder und verfolgte den Täter kurzfristig zu Fuß.
Flucht in den Garten eines Polizisten a.D.
Einen gewissen Vorsprung hatte sich der Flüchtige bereits erarbeitet, dann jedoch landete er in einer Sackgasse und musste das gestohlene Fahrrad zurücklassen. Immer noch durch den Polizeibeamten verfolgt, flüchtete der Dortmunder weiter zu Fuß, landete am Ende im Bereich eines Wohngebietes Mispelbohm/Am Katzbach/Heckenweg. Hier sprang er über ein Gartentor und landete im Garten eines: ……pensionierten Polizeibeamten (gerade mit Gartenarbeit beschäftigt!)
So viel Pech reichte dann wohl auch, der 34-Jährige ließ sich von beiden Polizeibeamten (a. D. und eigentlich im Feierabend) überwältigen und schließlich an eine regulär im Dienst befindliche Streifenwagenbesatzung übergeben.
So bekam der Geschädigte sein Fahrrad wieder und der 34-jährige Dortmunder eine Strafanzeige, gekoppelt mit „leichtem“ Verfolgungswahn.