Erstes Date nach Flirt im Internet total missglückt: Wiedersehen vorm Richter
von Andreas Milk
Es hatte nicht funktioniert zwischen der 26-jährigen Serap A. (Namen geändert) aus Duisburg und dem 40-jährigen Murat B. aus Bergkamen. Nach dem Kennenlernen übers Internet gab es zwei, drei Treffen – und am Ende eine Strafanzeige der jungen Frau gegen Murat B.. Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Amtsrichter.
Der hatte – wie auch die übrigen Prozessbeteiligten – arge Probleme, aus Serap A. etwas Brauchbares herauszubekommen. Vor dem Termin hatte sie einen Brief geschrieben mit der Bitte, das Verfahren zu stoppen. Zwecklos. Als Zeugin im Verhandlungssaal sagte Serap A. zunächst, sie könne sich an nichts erinnern. Erst die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft brachte sie zum Reden.
Es ging um Vorfälle am 5. Mai. Murat B. hatte Serap A. in Duisburg abgeholt und war mit ihr in seine Wohnung gefahren. Da fing ein Streit an. Laut Strafanzeige packte B. die Frau an den Haaren, schlug ihr gegen Arme und Brust, verfrachtete sie gegen ihren Willen in sein Auto, drohte, sie werde sterben, wenn sie zur Polizei gehe. Angeblicher Auslöser für den Zoff: Serap A. soll während des Dates übers Handy Kontakt zu anderen Männern gesucht haben.
Der angeklagte Murat B. beschrieb den verkorksten Maiabend nüchtern und ohne Groll: Serap A. sei aufgewühlt gewesen, habe von ihm weglaufen wollen, bloß wäre sie dann wohl in ein Feld gerannt, weil er sehr abgelegen wohne. Drum habe er sie ins Auto gezwungen, um sie nach Hause zu bringen. Während der Fahrt habe sie aussteigen wollen. Und deshalb habe er wohl etwas gesagt in Richtung „Wenn du das tust, kann es Tote geben“ – eine schlüssige Erklärung für die vermeintliche Todesdrohung.
Serap A. schien im Gericht – vorsichtig ausgedrückt – ziemlich durcheinander. Seit Mai sei „einiges passiert in meinem Leben“, sie lebe „in den Tag hinein“, leide unter Depressionen. Als Tatort hatte sie nicht Bergkamen, sondern Dortmund in Erinnerung. Und nein – die erlittenen Verletzungen seien nicht erheblich gewesen. Sie habe aber von Murat B. nicht mehr angefasst werden wollen, nachdem der Streit eskaliert sei.
Das Ergebnis: eine Einstellung des Verfahrens gegen den Bergkamener. Das, was sich zwischen ihm und der Duisburgerin abgespielt hat, bleibt juristisch folgenlos – abgesehen von einem Gerichtsverfahren, das übrigens auch eine Aufwandsentschädigung für die Zeugin Serap A. einschließt.