Erschreckende Bilanz einer Lkw-Kontrolle an der A1
Die Dortmunder Polizei hat in der vergangenen Nacht (27./28.6.) eine Lkw-Schwerpunktkontrolle auf dem Rastplatz Lennhof an der A 1 in Fahrtrichtung Köln mit einer erschreckenden Bilanz durchgeführt. Ein Teil der Lkw, die unangenehm auffiehlen, ist vorher durchs Kamener Kreuz gefahren.
Im Fokus der Beamten standen die Einhaltung der Sozialvorschriften, die Eignung des Fahrpersonals, der technische Zustand der Fahrzeuge und die Ladungssicherung / Ladungsgewichte.
Im Zeitraum zwischen 20 und 5 Uhr überprüften die Polizeibeamten insgesamt 30 Fahrzeuge und 35 Personen. Hieraus ergaben sich:
- zwei Strafanzeigen wegen des Fälschens von technischen Aufzeichnungen
- 12 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Owi) wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz
- vier Owi-Anzeigen wegen falscher/nicht vorhandener Ladungssicherung/Überladung
- eine Owi-Anzeige und 2 Verwarngelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- ein Verwarngeld wegen eines Gurtverstoßes (Anschnallpflicht)
- eine Untersagungen der Weiterfahrt.
Nötig werden die Schwerpunktkontrollen insbesondere, weil derzeit vermehrt Lkw festgestellt werden, bei denen die Bremsen entweder funktionseingeschränkt sind oder durch technische Eingriffe manipuliert werden und so aktuell vorhandene Fahrerassistenzsysteme außer Kraft gesetzt werden.
Darüber hinaus wurden und werden erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt. Dieses unsachgemäße Beladen und Sichern hat wiederum eine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit zur Folge. Zum Beispiel kann Ladung während der Fahrt verrutschen und auf die Fahrbahn fallen oder das Fahrzeug gerät durch Verrutschen der Ladung ins Schleudern. In diesen oder ähnlichen Fällen sind folgenschwere Verkehrsstörungen und – weitaus schlimmer – Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten nicht auszuschließen!
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizeibeamten einen LKW mit Anhänger fest, der einen Bagger (Baufahrzeug) geladen hatte. Mit einem Nettogewicht von 55.850 kg hätte er für die gewählte Fahrtstrecke eine Genehmigung einholen müssen, des Weiteren war kein vorgeschriebenes Begleitfahrzeug vorhanden. Gegen ihn wurde eine Owi-Anzeige gefertigt, die Weiterfahrt untersagt.
Auch ein weiterer Lkw mit Anhänger fiel den Polizeibeamten ins Auge. Nach Beendigung seiner Teilnahme an einem Volksfest hatte er sein gesamtes Equipment in den Lkw und auf den Anhänger geladen. Dies hatte zur Folge, dass der Lkw um 30,8 Prozent und der Anhänger um 66,6 Prozent überladen waren. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung war nicht vorhanden. Darüber hinaus waren die Schaublätter nach erfolgtem Fahrerwechsel nicht getauscht worden, so dass nun gegen beide Fahrer wegen des Fälschens technischer Aufzeichnungen ermittelt wird. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt.