Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner jüngsten Sitzung den Flächennutzungsplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Beschluss und der erneuten Offenlegung wird den Vorgaben eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 (4 CN 3/12) gefolgt.
Der Flächennutzungsplan-Entwurf sowie die dazu gehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 20. November 2013 bis einschließlich 20. Dezember 2013 beim Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt, Zimmer 518, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter www.bergkamen.de/fnp-neuaufstellung eingesehen werden. Stellungnahmen können während der v. g. Auslegungsfrist beim Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt der Stadt sowie über das Internet vorgebracht werden.