Endlich Sommerferien! – Sind die Reisedokumente auf für die Kinder auf dem aktuellen Stand?

Gerade in der Ferienzeit wird die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen immer wieder mit Familien konfrontiert, die nicht die erforderlichen Ausweisdokumente für ihre Kinder mitführen. Oftmals wird versucht, mit der Geburtsurkunde der Kinder die Urlaubsreise anzutreten. Auch gibt es noch Reisedokumente, in denen die eigenen Kinder eingetragen sind.

Kinderreisepass_Muster_BuchdeckeBeide Varianten reichen jedoch nicht mehr aus!

Weder mit einer Geburtsurkunde, noch mit der Eintragung im Reisepass der Eltern, dürfen Kinder eine Flugreise antreten. Mit dem Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe vom 26. Juni 2012, benötigen Kinder, unabhängig Ihres Alters, bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument, den sogenannten Kinderreisepass.

Kinder benötigen den Reisekinderpass

Dieses Dokument, was optisch die Ähnlichkeit mit normalen deutschen Reisepässen hat, wird von den zuständigen Einwohnermeldeämtern ausgestellt. Es besitzt grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Wie beim elektronischen Reisepass muss das Lichtbild des Kindes biometrisch sein, wobei für Kinder und insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind.

Außerdem empfiehlt es sich, den Kindern, die ohne oder nur mit einem Erziehungsberechtigten ins Ausland reisen, eine unterschriebene Vollmacht aller Erziehungsberechtigten mitzugeben. Diese einfache Maßnahme erspart Zeit und Erklärungen bei der Grenzkontrolle.

Weitere Infos zum Kinderreisepass gibt es hier: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Kinderreisepass/kinderreisepass_node.html

Reiseausweis als Passersatz

Sollte man am Flughafen widererwartend doch feststellen, dass der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, ist die Bundespolizei berechtigt, nach Prüfung der Sachlage für deutsche Staatsangehörige einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Jedoch gibt es hierbei einen kleinen Wehmutstropfen; das Passersatzdokument wird leider nicht von allen Staaten anerkannt. So dass die Ausstellung eines solchen urlaubsrettenden Dokumentes oftmals versagt werden muss.

Um ein vorzeitiges Ende der Urlaubsreise auf einem Flughafen zu verhindern, rät die Bundespolizei allen Reisewilligen, die Urlaubsvorbereitung mit der Überprüfung der Reisedokumente zu beginnen. Es erspart viel Ärger, Lauferei und Geld.

Nützliche Informationen zum Reiseausweis als Passersatz, finden sich unter www.bundespolizei.de

Über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise können Sie sich unter www.auswaertiges-amt.de informieren.