Dr. Peter erstattet Bericht über die Räumung der beiden Hochhäuser an der Töddinghauser Straße – Eigentümer hoch unzufrieden
Fast eine Stunde dauerte der Bericht des 1. Beigeordneten Dr. Hans-Joachim Peters zur Zwangsräumung der beiden Wohngebäude an der Töddinghauser Straße gegenüber dem Kaufland-Komplex. Zufriedenstellen konnte diese Stellungnahme die meisten Mieter und Eigentümer von Wohnungen aber nicht, die sich zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr auf der Besuchertribüne versammelt hatten.
Zusätzlichen Unmut erregte Ausschussvorsitzender Marco Morten Pufke. Er hatte zwar die Einwohnerfragestunde vorgezogen. Nach der zweite Frage bzw. Feststellung von Thomas Albrecht, ließ er aber keine weiteren Äußerungen zu. Thomas Albrecht solle vielmehr das Fachgespräch mit der Bergkamener Bauverwaltung suche, erklärte er.
Thomas Albrecht ist Brandschutzsachverständiger. Er ist inzwischen für 21 Eigentümer tätig. Was er noch zu sagen hatte, äußerte er dann vor dem Eingang zum Ratstrakt – unter anderem in das Mikrofon von Antenne Unna. Und das hörte sich doch etwas anders an als das, was vor im Ausschuss berichtet wurde. Seine Kernaussage lautet: Die gravierendsten Brandschutzmängel ließen sich sehr schnell beseitigen und der Rest auch dann. wenn die Bewohner wieder eingezogen sind.
Auch Dr. Hans-Joachim Peters hatte am Dienstag im Ausschuss das Ziel formuliert, dass die Bewohner möglichst schnell wieder in die beiden Häuser einziehen können. Deshalb solle man sich zu sehr mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern nach vorne blicken.
Nach Stand der Dinge wird die Bergkamener Veraltung und Politik nicht um ein Stück Vergangenheitsbewältigung herumkommen. Zwei Punkte nannte Peters selbst, die diskussionswürdig sind.
So werden erst jetzt die beiden Wohnhäuser offiziell als Hochhäuser bezeichnet. „Seit 1971 wurde lediglich der inzwischen abgerissene „Wohnturm“ als Hochhaus im baurechtlichen Sinne geführt, die Objekte Töddinghauser Straße 135 und 137 wurden nicht als Hochhaus registriert“, erklärte Peters. Dabei galt schon damals: Eine Gebäude ist ein Hochhaus, wenn Fußbodenhöhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes höher als 22 Meter liegt. Peters sprach im Ausschuss von eine Höhe von mindestens 25 Meter. „Warum in 1971 das Objekt nicht als Hochhaus bewertet wurde, lässt sich in 2019 nicht mehr rekonstruieren“, so Peters.
Damals wie heute müssen Hochhäuser in regelmäßigen Abständen einer Brandschau unterzogen werden. Die erste bekannte erfolgte erst im Jahr 2010, nachdem die Feuerwehr den Ausfall der Brandmeldeanlage festgestellt hatte. Im Rahmen eines Bauantragsverfahren wurde im Juni 2011 „Brandschutztechnische Instandsetzung des Gebäudes“ verfügt. Ob diese Instandsetzung tatsächlich erfolgte, hatte die Verwaltung danach nicht überprüft. Peters: „Eine Fertigstellungsanzeige seitens des Bauherren erfolgte nicht, daher gibt es auch keine abschließende Bauzustandsbesichtigung.“
Peters machte aber auch klar, dass bei einer Brandschau zu einem früheren Zeitpunkt die beiden Hochhäuser auch dann schon geräumt werden müssten.