Die „Ex“ geschubst: Geldbuße für Schlüsselbeinbruch

von Andreas Milk
Amir P. (21, Name geändert) und seine Ex-Freundin hatten Streit am späten Nachmittag des 8. März 2025 bei einer Begegnung in Bergkamen. Das Ganze wurde jetzt zum Fall fürs Strafgericht. Laut Anklage schubste P. die Frau so heftig, dass sie stürzte und einen Schlüsselbeinbruch erlitt.

Die verletzte Frau ist die Mutter von P.s kleiner Tochter. Der Kontakt sei inzwischen völlig abgebrochen, berichtete Amir P.s Verteidiger dem Richter. Er erklärte auch: Sein Mandant räume den Vorwurf der Körperverletzung „vollumfänglich“ ein. Er habe der Frau aber nicht vorsätzlich schaden wollen. Getrennt hatte sich das junge Paar schon, als die Frau noch schwanger war.

Wie’s nun weiter geht mit dem Umgang zwischen Mutter, Vater und Kind, das wird wohl noch zum Fall fürs Familiengericht. Strafrechtlich ist wenigstens der schmerzhafte Schubser so gut wie abgehakt: P., bislang nur mal wegen eines fehlenden E-Roller-Nummernschildes strafrechtlich aufgefallen, muss als Buße 600 Euro an den Kamener Förderverein für Jugendhilfe zahlen. Sobald das erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt.