Die „Ex“ beleidigt, die Freunde beklaut: Haft auf Bewährung
von Andreas Milk
Mitten in der Nacht stand Lukas M. (26, Name geändert) vor der Wohnung seiner Ex-Freundin auf der Kamener Weststraße, beleidigte sie und ihren „Neuen“ und legte sich später mit der Polizei an, die einen Platzverweis ausgesprochen hatte. Einige Tage danach, Anfang März 2023, beklaute er in Bergkamen an der Landwehrstraße ein Pärchen, das ihm nach gemeinsamem Feiern eine Übernachtungsmöglickeit geboten hatte: M. nahm sich aus ihren Brieftaschen 50 und 80 Euro, dann verschwand er. Jetzt sahen sich die Beteiligten in M.s Strafprozess vor dem Amtsgericht in Kamen wieder.
Da legte der Dortmunder ein Geständnis ab: Den Ausraster auf der Weststraße gab er zu – samt Entschuldigung an einen Polizisten, auf den er losgegangen war -, den doppelten Diebstahl in der Wohnung seiner damaligen Freunde stritt er ausdrücklich nicht ab: Ja, das könne so gewesen sein. Für alle Tatvorwürfe galt: Es war Alkohol im Spiel, reichlich.
Lukas M. hat eine umfassende Vorgeschichte. Sie besteht aus Verurteilungen wegen Diebstählen, Raubes, Drogendelikten und Einbruchs. M. saß auch schon im Knast. Aber immerhin: Die letzten Jahre war es ruhig geblieben.
Drum räumte ihm der Richter nun für die Taten Anfang 2023 eine Bewährungschance ein: Acht Monate Haft lautet das Urteil – aber diese acht Monate muss M. eben nur verbüßen, wenn er sich in den kommenden drei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Das werde nicht passieren, versicherte er. Eine Bewährungsauflage gibt es noch: M. muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er akzeptierte den Richterspruch. Ist auch die Staatsanwaltschaft einverstanden, wird das Urteil rechtskräftig.