Die „Bürgerinitiative – Pro L 821n jetzt!“ wirft der Bergkamener Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „arglistige Täuschung“ vor
Die „Bürgerinitiative Pro L 821n jetzt!“ wirft der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bergkamener Stadtrat „arglistige Täuschung“ vor. Anlass ist der Antrag der Fraktion und dessen Begründung in der Ratssitzung am 22. November, die Abstimmung in der Ratssitzung vom 11. Oktober zu wiederholen. Der Grund: Die Grünen sehen bei zwei Stadtverordneten Befangenheit vorliegen. Sie hätten sich ihrer Auffassung nach laut Gemeindeordnung nicht an der Debatte und an der Abstimmung beteiligen dürfen. Gestützt sehen die Grünen ihre Position durch einen Rechtsanwalt.
Wie die „Bürgerinitiative Pro L 821n jetzt!“ mitteilt, hat sie nun ihrerseits einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Der kommt zu einen ganz anderen Schluss als der Grünen-Anwalt. „Da der angefochtene Ratsbeschluss keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil für die beiden genannten Ratsmitglieder, sowie auch für alle weitern beteiligen Ratsmitglieder hat und sich nicht rechtlich bindend auf die Ausführung des Planfeststellungsbeschlusses auswirkt, liegt hier keine Befangenheit vor. (§ 31 GO NRW)“, erklärt diese Bürgerinitiative. Und: „Die Landesbehörde ist die zuständige Fachbehörde für die Umsetzung des Planfeststellungbeschlusses zur L 821n, die Stadtverwaltung Bergkamen ist nicht zuständig. Daher kann bei dieser Abstimmung kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil für ein Ratsmitglied entstehen.“
Die Bürgerinitiative vermutet, dass die Grünen nur Stimmung gegen die L821n machen wolle. BI-Sprecher Thomas Schauerte: „Wir werfen der Bergkamener Partei Bündnis 90/ Die Grünen offiziell arglistige Täuschung in mehreren Fällen vor. Hier haben die Akteure dieser Partei in der Vergangenheit bereits beste Referenzen hinterlassen. Hierzu werden wir juristisch prüfen lassen, in wieweit dieses politische Handeln überhaupt rechtlich zulässig war.“
Weiter heißt es in der Erklärung der „Bürgerinitiative Pro L 821n jetzt!“: „Die rund 1.650 direkten Anwohner beider Ortsdurchfahrten, die den Verkehr zum Teil mit einem Abstand von 2,5 m zu ihren Wohnräumen seit Jahrzehnten ertragen, sind für die Realisierung der L 821n sehr dankbar sind. Die Frage nach verkehrslenkenden Maßnahmen nach Fertigstellung der L 821n für die Ortsdurchfahrt Weddinghofen (Schulstr. , Kampstr., Buckenstr., Goekenheide) lässt sich zudem auch ohne eine Zustimmung des Landes NRW für eine Umwidmung der L 664 realisieren: Tonnagebegrenzung für den Kleiweg und die Gedächtnisstr., Durchfahrtsverbot für Lkw größer 7,5 t. Außerdem hat der Verkehrsminister die Umwidmung der L 664 nicht grundsätzlich abgelehnt. Wir erinnern uns an den in Werne erfolgten Ringtausch durch Umwidmung, der im Jahre 2017 ebenfalls vom NRW-Verkehrsministerium bewilligt wurde.“