Das fand der Richter nicht gut: Unterwäsche für die Freundin – Ehefrau zahlt
von Andreas Milk
Die Vorstellung ist reichlich schräg: Ein Mann bestellt für seine Freundin per Internet Unterwäsche bei „Victoria’s Secret“ und bucht bei TUI für rund 2.300 Euro einen gemeinsamen Urlaub – und er zahlt das Ganze über Kreditkarte und Konto seiner Ehefrau, die damit auch kein Problem gehabt haben soll. Oder hatte sie das doch? Darum ging es in einer Verhandlung vor dem Kamener Amtsgericht.
Thomas E. (53, Name geändert), heute in Kamen ansässig, soll im April 2022 in Bergkamen Betrügereien zu Lasten seiner Frau begangen haben. Er war zu dem Zeitpunkt schon aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die mutmaßliche Schadenshöhe lag bei 3.000 Euro; die Reisebuchung machte den größten Teil davon aus.
Thomas E.s Ehefrau ist mittlerweile gestorben – sie war schwer krank. Der Richterin erklärte E., er habe alle Ausgaben mit ihrem Einverständnis oder wenigstens ihrer Duldung getätigt. Dazu habe er eine umfassende Vollmacht gehabt. Seine Frau habe sich um nichts gekümmert – und wohl die Hoffnung gehegt, die Ehe sei noch zu retten. Dass sie im November 2022 zur Polizei ging und Anzeige gegen ihn erstattete, habe wahrscheinlich mit ihrer Schwester zu tun. Die soll darauf gedrängt haben, Thomas E. zu belangen. Das bestätigte als Zeugin vor Gericht auch die – erwachsene – Tochter der E.s.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt es für „mehr als abwegig“, dass E.s Frau bereitwillig Ausgaben für dessen Freundin getragen haben soll. Sie beantragte eine Geldstrafe. Dem folgte die Richterin: 60 Tagessätze à 40 Euro soll Thomas E. zahlen. Sein Verteidiger will in Berufung gehen: Er hatte einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt. Nicht irgendwelche Moral- und Wertvorstellungen dürften den Ausschlag bei Gericht geben, sondern Tatsachen. Und die lägen für eine Verurteilung schlicht nicht vor.