Crash vor der Rünther Sparkasse: Strafe wegen Fahrerflucht
von Andreas Milk
„Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, erklärte die 59-jährige Bettina T. (Namen geändert) vor der Richterin in Kamen. Und deshalb hatte T. auch Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl, der wegen Unfallflucht gegen sie ergangen war. Es ging um einen Vorfall am Abend des 24. August 2021 vor der Sparkassenfiliale in Rünthe. Beim Ausparken stieß der Wagen von Bettina T. mit dem Auto des 22-jährigen Jonas F. zusammen. Bettina T. fuhr nach Hause.
T. – keine Vorstrafen, keine Punkte in Flensburg – versicherte im Gerichtssaal, von einem Zusammenstoß nichts bemerkt zu haben – sonst wäre sie ausgestiegen. Jonas F. konnte das Ganze seinerzeit aus ein paar Metern Entfernung beobachten. Er sagt: Sein Wagen habe gewackelt. Ein Knacken sei zu hören gewesen. Kratzer und eine Delle blieben zurück. Der Schaden lag bei ein paar hundert Euro.
Ein Gutachter sagte im Prozess, die Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen passten zueinander. Es steht also außer Frage, dass der Schaden an Jonas F.s Auto nicht zufällig bei irgendeiner anderen Gelegenheit entstanden war. Der Gutachter sagte außerdem: Akustisch müsse Bettina T. nicht zwingend etwas mitbekommen haben. Wohl aber habe es zweifellos eine Erschütterung gegeben, die für sie spürbar gewesen sein muss.
„Ich glaube Ihnen das nicht, dass Sie das nicht bemerkt haben“, so die Richterin in der Begründung ihres Urteils: Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 15 Euro (375 Euro) soll Frührentnerin Bettina T. zahlen. Die Höhe der Tagessätze setzte die Richterin etwas niedriger an als im ursprünglichen Strafbefehl; unterm Strich wird es billiger für Bettina T. Allerdings gehen die Verfahrenskosten zu ihren Lasten.
Sie kann noch Berufung einlegen und versuchen, das Landgericht von ihrer Unschuld zu überzeugen.