Crash auf der A2: Mit Glück nur ein Totalschaden

von Andreas Milk
Was hat er denn nun genau gesagt: dass er eingeschlafen sei (im Sinne von „kurz weggenickt“) – oder, dass er geschlafen habe (im Sinne von „nicht aufgepasst“)? Um diese Frage ging es beim Strafprozess um einen Unfall auf der A2. In der Nacht zum 13. September 2025 krachte der Werner Autofahrer Lars M. (29, Name geändert) mit seinem BMW in den Toyota einer 20-jährigen Bergkamenerin. Ein Glück, dass der Frau nichts passierte. Der Toyota hatte einen Totalschaden.

Lars M. bekam eine Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er trotz Übermüdung unterwegs war. Denn eine Beamtin der Autobahnpolizei hatte festgehalten, M. habe zu ihr gesagt, er sei „kurz eingeschlafen“. Das hat auch die Toyota-Fahrerin so verstanden. Lars M. widersprach jedoch vor Gericht. Tatsächlich habe er vor dem Zusammenstoß sein Handy in der Hand gehabt. Das habe er der Polizistin – verständlicherweise – nicht so gern beichten wollen. Drum gab er vor, dass er einen Moment nicht auf die Straße konzentriert war: eben, dass er „geschlafen“ habe.

Im Gerichtssaal zeigte er sich von dem Vorfall noch immer beeindruckt – erst recht, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen hatte, die Toyota-Fahrerin hätte mit etwas Pech auch „tot im Graben liegen können“. M. hat sich im übrigen auf der A2 mustergültig verhalten. Sofort vergewisserte er sich, dass es der Bergkamenerin gut ging, und sicherte die Unfallstelle. Der Schaden an ihrem Toyota ist längst reguliert.

M.s Führerschein wurde nach dem Unfall sicher gestellt. Bis Ende Juni muss er nun laut Gerichtsurteil noch drauf verzichten. Und: eine Geldstrafe wird fällig. Lars M. muss 50 Tagessätze à 30 Euro zahlen.