Coronavirus: 14 neue Fälle über Pfingsten in Bergkamen – Inzidenz für den Kreis Unna bei 70,9

Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 68-jährige Frau aus Lünen am 22. Mai.

56 neue Fälle sind heute und über das Pfingst-Wochenende gemeldet worden, 14 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.697 Fälle gemeldet worden, 1817 in Bergkamen. 237 Personen mehr gelten als wieder genesen, 16 n Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 974, in Bergkamen bei 171.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 70,9 (Datenstand 25. Mai 2021 – 3:12 Uhr).

Seit Samstag, 22. Mai sind Lockerungen in Kraft. Damit darf unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem wieder die Außengastronomie öffnen. Bedingung ist in der Gastronomie – wie übrigens auch an vielen weiteren Stellen – ein aktuelles negatives Testergebnis. Der Test darf dann bis zu 48 Stunden alt sein. Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Einzelhandel

Getestet, geimpft oder genesen – das gilt auch für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen. Die Kundenanzahl muss auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt werden. Unabhängig von Tests & Co. besucht werden dürfen natürlich weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte.

Kultur und Sport

Lockerungen gibt es auch in Sport und Kultur: So ist unter anderem der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Kontaktfreier Sport darf draußen jetzt wieder mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden.

Kontakte

Kontaktbeschränkungen bleiben, solange noch nicht alle geimpft sind, das A und O der Pandemiebekämpfung. Erlaubt sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum von Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder wieder fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Diese und weitere Regeln für die jeweiligen Inzidenzen finden sich in einer Übersicht des Landes unter:  www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Regeln