Corona und Elterngeld: Zeitlich befristete Änderungen

Beim Elterngeldantrag gelten derzeit Besonderheiten. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Die Corona-Pandemie wirbelt auch die Pläne vieler Familien zum Elterngeld gehörig durcheinander. Damit Eltern jetzt keine Nachteile entstehen, ist die Leistung vorübergehend angepasst worden. Hierauf macht die Elterngeldstelle des Kreises Unna aufmerksam.

Viele Eltern sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen, andere in systemrelevanten Berufen werden dringend an ihrem Arbeitsplatz benötigt und können nicht wie geplant in Elternzeit gehen. Für diese und viele andere Fälle hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Regelungen getroffen.

Elterngeldberechnung
So berechnet sich die Höhe des Elterngeldes zwar grundsätzlich nach dem Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt eines Kindes oder vor Beginn der Mutterschutzfrist. Wer aber in Kurzarbeit ist oder freigestellt wurde, soll keine Einbußen erleiden: Coronabedingte Einkommensverluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 können bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.

Für Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, gelten ebenfalls besondere Regelungen. Sie können Elterngeldmonate auch nach dem 14. Lebensmonat nehmen. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern erfordert, entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger als geplant arbeiten. Hierbei ist zu beachten, dass der Elterngeld-Bezug der aufgeschobenen Monate spätestens bis zum 30. Juni 2021 beginnen muss.

Informationen hierzu und zu weiteren Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de/elterngeld (siehe Link zum Familienportal des Bundesministeriums) und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Elterngeldstelle des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-2958, -3058, -3158 und -3258 zur Verfügung. PK | PKU