Corona-Party-Gäste im Badezimmer versteckt – Polizisten attackiert: Bewährungsstrafe
von Andreas Milk
Es war eine unvergessliche Geburtstagsparty – im negativen Sinn. Als Konstantin T. (24, Name geändert) Anfang 2021 mit ein paar Freunden in seiner Wohnung feierte, kam am Ende die Polizei. Was die Beamten bei diesem Einsatz wegen Ruhestörung in der Kamener Innenstadt erlebten, war teils komödiantisch, teils ärgerlich. Ein Wiedersehen mit T. gab es jetzt im Amtsgericht.
Der junge Mann hatte damals ein paar Gäste: zwei Männer, eine Frau. Sie produzierten nicht nur Lärm, sie verstießen auch gegen die geltende Coronaschutzverordnung: keine Masken, kein Abstand. Ein Polizist erinnerte sich: Als er mit seinen Kollegen in das Mehrfamilienhaus kam, seien die Partygeräusche abrupt verstummt. Konstantin T. habe seine Wohnungstür erst nicht geöffnet, schließlich aber doch auf das Klingeln reagiert und sich übertrieben schläfrig präsentiert, „so’n bisschen geschauspielert“. Party? Nein, bei ihm sei keine Party! Aber auf dem Tisch standen Gläser mit Getränkeresten, und hinter der Badezimmertür war Gekichere zu hören.
Bis zu diesem Punkt war das Ganze bloß eine Ordnungswidrigkeit. Aber als die Polizisten die Corona-Geburtstagsparty auflösten und T.s Gäste nach Hause schickten, rastete T. wohl regelrecht aus. Er beschimpfte die Beamten – „Hurensöhne“ war dabei laut Anzeige noch der familientauglichste Begriff -, schlug und trat um sich. Einem hustete er ins Gesicht – ohne Mund-Nasen-Schutz und aus wenigen Zentimetern Entfernung. Zu viert schleppten ihn die Polizisten letztlich durchs Treppenhaus: pro Arm und Bein je ein Uniformierter. Endstation: Gewahrsam auf der Wache am Kamener Bahnhof.
All das kann kaum glauben, wer T. im Gerichtssaal erlebt hat. Da saß er zerknirscht, entschuldigte sich bei den Polizisten, bedauerte, dass alles „komplett eskaliert“ sei. Er trinke sonst so gut wie keinen Alkohol, habe an jenem Abend aber ausgerechnet Wodka – ein Geburtstagsgeschenk – konsumiert. Ein Alkotest ergab später 1,8 Promille. T. begann nach dem Vorfall eine Therapie. Schon einmal, vor ein paar Jahren, hatte er von sich aus Hilfe gesucht aus Sorge, nach frühem Abnabeln von der Familie sein Leben nicht allein in den Griff zu kriegen. Eine Frau kümmert sich um ihn im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens, getragen vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe. T. hat einen festen Job. Das Vorstrafenregister ist leer.
Der tätliche Angriff auf die Polizisten hatte vor Gericht eine Haftstrafe zur Folge: sechs Monate – ausgesetzt zur Bewährung. Hintergrund ist eine Strafrechtsverschärfung. Mit Geldstrafen ist es nicht mehr getan, wenn Polizeibeamte attackiert werden. Zahlen muss T. jedoch auch: Als Bewährungsauflage soll er 1.300 Euro an die Gerichtskasse überweisen. Das entspricht bei ihm ungefähr einem Monatseinkommen.