Corona-Krise: Ab Montag deutliche Verbesserung im Betreuungsangebot für Schulkinder in Bergkamen

Das Schulministerium NRW hat mit Wirkung vom 23. März die bestehenden Regelungen zur Notbetreuung von Schulkindern für Eltern erweitert. Betreut werden seit dem 18. März Kinder in den Klassen 1-6, deren Eltern im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten.

Ab Montag wird der zeitliche Umfang der Betreuung ausgedehnt. Bis einschließlich 19. April findet die Betreuung an den Schulen, an denen ein Ganztagsangebot besteht, bis in den Nachmittag und auch samstags und sonntags statt. Ausgenommen ist nur die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz an der Schule hat.

Inhaltlich ist die Regelung dahingehend erweitert worden, dass nunmehr nicht zwingend beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten müssen, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Elternteile selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben ab Montag alle Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Voraussetzung bleibt, dass sie in dem Betrieb unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Bürgermeister Roland Schäfer begrüßt die Erweiterung ausdrücklich: „Mit dieser Erweiterung wird es Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, deutlich erleichtert, ihrer für das Gemeinwohl wichtigen Arbeit nachzugehen“.