Corona „infiziert“ auch Justitia
von Andreas Milk
Die Corona-Pandemie hat Folgen für die Rechtsprechung. Mehrere Verhandlungstermine im Kamener Amtsgericht – zuständig auch für Bergkamen – sind schon aufgehoben worden. Und solche, die noch nicht aufgehoben sind, stehen in Frage. Strafrichter Martin Klopsch hätte eigentlich am Mittwoch allerhand Fälle zu entscheiden gehabt. Aber: Es hätten schon einige Prozessbeteiligte abgewunken, sagte Klopsch – also dürften Termine platzen. Zeugen, die nicht zu einem Termin kommen, müssen in gewöhnlichen Zeiten mit Ordnungsgeldern in dreistelliger Höhe rechnen. In Coronazeiten müssten sie das nicht, sagte Klopsch.
Was selbstverständlich klingt, ist so völlig selbstverständlich nicht. Denn: In manchen Fällen des Strafrichters geht es um Menschen, die in Haft sind und über deren mutmaßliche Vergehen zügig entschieden werden muss. Aktuell gilt das in Kamen aber nur für einen Fall: Morgen ist ein Mann angeklagt, der in U-Haft ist, weil er einen früheren Termin ignoriert hatte. Er wird also zum Gericht gebracht werden – und die Sache wird verhandelt oder zumindest „anverhandelt“, der Haftbefehl vermutlich aufgehoben.
Heikel ist Corona für die Juristerei gerade auch, weil sie viel mit Fristen zu tun hat. Die Justizministerien der Länder denken über Lösungen nach. Und speziell fürs Kamener Amtsgericht gilt: Offene Sprechzeiten sind fürs erste gestrichen – alles, was ein persönliches Vorsprechen erfordert, muss vorher telefonisch oder schriftlich verabredet werden.