Chemie statt Waschmaschine? – Biozide in Kleidung und Heimtextilien
Die Frühlingssonne lockt ins Freie – Radlerhose, Funktionssocken und Sportshirt mit Spezialausrüstung gegen Bakterien und Pilze sind oft mit von der Partie. Und auch nachts im Bett sind Substanzen, die Mikroorganismen bekämpfen sollen, uns oft ganz nah. Ob und wo die sogenannten Biozide in Kleidung und Heimtextilien sinnvoll sind und woran man entsprechend ausgerüstete Produkte erkennt, erfahren Sie in der Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Kamen. (Sprechstundenzeiten unter www.vz-nrw.de/kamen). Vorweg hier ein paar Hinweise:
- Verwaschene Wirkung: Um zu verhindern, dass Socken, Shirts oder Matratzen müffeln, werden die Stoffe mit Chemikalien behandelt. Ein Großteil der Substanzen landet aber schon mit dem ersten Waschen im Abwasser. Die Wirkung für Textilien verpufft, doch der Umwelt bereiten Biozide Probleme. Nanosilberpartikel etwa, die als geruchshemmend beworben werden, schädigen für die Wasseraufbereitung wichtige Mikroorganismen.
- Hautirritationen möglich: Auch der menschliche Organismus kann durch Biozide aus dem Gleichgewicht geraten. Es besteht die Gefahr, dass die hauteigene Bakterienflora geschädigt wird oder dass sie auf die Wirkstoffe allergisch reagiert. Antibakterielle Substanzen machen bei medizinischen Anwendungen durchaus Sinn, werden sie aber im Alltag eingesetzt, können sie zur Bildung und Verbreitung resistenter Keime beitragen. Gesünder ist es zu duschen und verschwitzte Kleidung zu waschen.
- Wissen was wie wirkt: Wer Bioziden aus dem Weg gehen will, sollte aufmerken, wenn mit „antibakteriell“, „geruchshemmend“ oder Ähnlichem geworben wird. Die EU-Biozidverordnung schreibt vor, dass behandelte Waren gekennzeichnet werden müssen. Auf dem Etikett muss unter anderem stehen, dass biozide Substanzen enthalten sind und welche verwendet wurden. Werden Sie als winzigste Nano-Teilchen eingesetzt, muss auch das vermerkt sein. Außerdem müssen Lieferanten oder Hersteller Verbrauchern auf Anfrage Auskunft über enthaltene Biozide erteilen – allerdings haben Sie dazu 45 Tage Zeit.