Vollsperrung der Rünther Straße: VKU-Busse fahren Umleitung

An der Rünther Straße finden ab dem 15. Juli Bauarbeiten statt. Die Busse der VKU müssen solange eine Umleitung fahren. Die Haltestellen „Wichernstraße“, „Kanalstraße“, „und „Lippebrücke“ (nur Richtung Bergkamen) fallen weg. Als Ersatz dient die Haltestelle „In der Dille“. Zudem ist auf dem Osthellweg, Höhe Evangelischer Friedhof, eine Ersatzhaltestelle. Diese Regelung gilt voraussichtlich Oktober.




„Radfahren – Aber sicher!“ Zebrastreifen richtig nutzen

Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Radfahrer*innen oder Menschen, die auf einem E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.

Klar ist: Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Wenn es kracht, dann können die Folgen schlimm sein. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf.

Heute geht es um das Thema „Zebrastreifen richtig nutzen“

Eine Regel, die am Zebrastreifen gilt, kennen die meisten: Für Fußgänger, die hier die Straße überqueren wollen, muss gestoppt werden. Und das gilt natürlich nicht nur für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss einen Fußgänger über den Fußgängerüberweg gehen lassen“, erklärt Günter Sparbrod als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna.

So ist es richtig: Anita Lehrke, Volontärin beim Kreis Unna, fährt regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit – und schiebt ihr Fahrrad über den Zebrastreifen. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Vorrang gewähren muss dabei nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.

Absteigen und schieben

Manchmal kann es aber auch für Radfahrer günstig sein, am Fußgängerüberweg – so heißt der Zebrastreifen im Amtsdeutsch – auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Dann müssen sie aber absteigen“, erklärt Sparbrod. „Denn der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage, um Fußgängern Vorrang einzuräumen. Als Radfahrer darf ich ihn mit demselben Vorrecht wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nur schiebend nutzen.“

Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Diese Vorschrift werde häufig aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit missachtet, berichtet Sparbrod. „Und das spiegelt sich dann leider in den Unfallzahlen wider.“ Wer entgegen der Vorschriften mit dem Rad auf den Zebrastreifen fährt, riskiert, dass es kracht. Und das kann nicht nur böse ausgehen – sondern auch zu einer Mitschuld am Unfall führen.

Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zahlen. PK | PKU




VKU erhöht ab August die Preise

Im WestfalenTarif gibt es zum 1. August 2021 geringe Änderungen. Die bestehenden Tickets bleiben erhalten.Die Preise der Tickets erhöhen sich um durchschnittlich 1,25 Prozent nur leicht. Für Abokunden des WestfalenTarifs läuft noch bis zum 17. August eine Dankeschön-Aktion. Mit einemSchnupperAbo können Neukunden flexibler wieder in Bus und Bahn einsteigen. Geringe Preiserhöhung.

Durch die Corona-Pandemie hat die VKU hohe Einnahmeverluste. Trotzdem ist die jährliche Preisanpassung zum 1. August im Jahr 2021 gering. Die durchschnittliche Anhebung für alle Tickets und Preisstufen beträgt nur 1,25 %. So bleibt es bei vielen Tickets beim alten Preis. Bei einige Tickets hat die VKU die Preise leicht erhöht. DasLand NRW hilft hier mit dem Corona-Rettungsschirm. Dadurch kann die VKU die Fahrpreise und das Fahrplanangebot trotz Corona stabil halten.

Ein Dankeschön für alle VKU-Abo-Kunden

Viele Abonnenten waren der VKU während der Corona-Pandemie geduldig treu. Dafür erhalten sie jetzt ein Dankeschön. Bis einschließlich zum 17. August dürfen alle Abo-Kunden der VKU in NRW täglich Busse, Nahverkehrszüge und Stadtbahnen in ganz NRW nutzen. Zudem kann der Aboinhaber der WVG-Unternehmensgruppe:RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH -VBKVerkehrsbetrieb Kipp GmbH-RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbHVKU Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH -WLE Westfälische Landes-Eisenbahn GmbHWVG Westfälische Verkehrsgesellschaft mbHAboinhaber noch weiter Personen kostenlos mitnehmen. Und zwar entweder bis zu zwei Personen (Erwachsen oder Kind) und bis zu drei Kinder (6-14 Jahre). Oder bis zu zwei Personen (Erwachsen oder Kind) mit bis zu zwei Fahrräder.

Flexibler mit dem SchnupperAbo

Viele VKU-Abos gibt es bis zum Ende dieses Jahres als SchnupperAbo. Mit dem SchnupperAbo beträgt die Mindestlaufzeit nur 3 Monate. Die Kunden binden sich nur kurze Zeit. Sie können flexibel testen ob und welches Abo am besten passt.

Einheitliches AnschlussTicket

Alle ZeitTicket-Inhaber (7TageTicket, 30-TageTicket, MonatsTicket und Abos) können ihren Geltungsbereich mit einem AnschlussTicket erweitern. Ab dem 1. August gibt es überall im WestfalenTarif das AnschlussTicket und das FahrWeiterTicket Westfalen.Das AnschlussTicket gilt für kürzere Strecken biszu 3 weiteren Preisstufen. Eskostet 2,50 Euro und gilt zwei Stunden. Für weitere Strecken gibt es das FahrWeiterTicket Westfalen. Es gilt imgesamten Gebiet des WestfalenTarifs. Für 6,00 Euro kann man sechs Stunden lang beliebig viele Fahrten unternehmen.

Aktuelle Informationenrund um die neuen Preis, Aktionen und Abosab 01. August finden die Fahrgäste unter www.westfalentarif.de/preiseoder www.westfalentarif.de/aboaktionoder www.westfalentarif.de/schnupperaboWeitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store)




Betrunkener Autofahrer nach Verfolgungsfahrt gestellt

Am heutigen Samstag erhielt die Polizei um 3.50 Uhr Hinweise zu einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr eines 54-jährigen Mannes aus Essen, ausgehend von Kamen-Methler. Das Fahrzeug konnte durch Einsatzkräfte an der Autobahnauffahrt Kamen/Bergkamen zur BAB A 2 gesichtet werden. Der Fahrzeugführer fuhr trotz Anhaltezeichen auf die A 2 Richtung Oberhausen/Essen auf. Durch eine Funkstreifenbesatzung der KPB Unna wurde die Verfolgung aufgenommen und trotz weiterhin eingeschalteter Sondersignalanlage und gegebener Anhaltezeichen erhöhte das Fahrzeug die Geschwindigkeit. Die Fahrt ging mit gefahrener Geschwindigkeit von bis zu 180 km/h, aber ohne erkennbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer über die A 2 bis zur Anschlussstelle Dortmund-Mengede/Waltrop. Dort wendete das Fahrzeug auf verkehrsmäßig korrektem Wege, fuhr in Gegenrichtung Hannover wieder auf die A 2 auf und konnte dann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf dem Standstreifen angehalten werden. Bei dem 54-jährigen Fahrzeugführer wurden Anzeichen einer Alkoholisierung festgestellt und er wurde für die weiteren Maßnahmen zur Polizeiwache Kamen verbracht. Der Führerschein verblieb bei der Polizei. Der Mann wurde im Anschluss an die Maßnahmen entlassen. Ein entsprechendes Strafverfahren u. a. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.




„Radfahren – aber sicher!“: Rücksicht auf gemeinsamen Wegen

Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Radfahrern oder Menschen, die auf einem E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.

Klar ist: Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Wenn es kracht, dann können die Folgen schlimm sein. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf.

Auftakt der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ am Alleenradweg in Bönen mit (v.l.): Michael Arnold (Straßenverkehrsbehörde Kreis Unna), Thomas Stoltefuß (Erster Polizeihauptkommissar, Leiter des Verkehrsdienstes der KPB), Eve Wedel (Polizeioberkommissarin, Verkehrssicherheitsberaterin KPB), Bernd Pentrop (Polizeihauptkommissar und Leiter der Pressestelle der KPB), Holger Middelmann (Fachbereich Bauen Kreis Unna), Rene Böhm ( Klimaschutzmanager Gemeinde Bönen) und Maximilian Drexler (Radfahrbeauftragter Gemeinde Bönen). Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Im 1. Teil geht es um das Thema „Rücksicht auf gemeinsamen Wegen“:

Häufig muss man im Leben teilen. Doch das ist manchmal gar nicht so leicht. Denn wer will schon gerne was abgeben? Im Straßenverkehr muss oft geteilt werden, die Straße ganz für sich ganz alleine hat man hierzulande äußerst selten. Und dann gilt es, mit Rücksicht unterwegs zu sein. Zum Beispiel auf gemeinsamen Geh- und Radwegen.

Gehweg für Fußgänger, Radweg für Radfahrer – in einer idealen Verkehrswelt ist genug Platz für alle da. Weil der Verkehrsraum aber oft knapp ist, gibt es auch gemeinsame Geh- und Radwege oder Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. Und hier gelten besondere Regeln.

Konflikte vermeiden

„Auf gemeinsam genutzten Flächen müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen, um Konflikte zu vermeiden“, erklärt Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Er ist unter anderem für den Bereich Verkehrssicherung zuständig. „Damit sich Fußgänger nicht erschrecken – und um Gefahrensituationen zu vermeiden, sollten Radfahrer vorausschauend fahren und wenn nötig frühzeitig auf sich aufmerksam machen. Da kann auch geklingelt werden.“

Regeln auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg

Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, muss dieser auch von Radfahrern genutzt werden. Auf dieser Strecke dürfen sie nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Außerdem müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen. „Sie dürfen zum Beispiel nicht an den Fußgängern vorbei rasen“, erklärt Michael Arnold. „Manche wissen das nicht. Und so kommt es manchmal zum Streit.“

Für Radfahrer frei

Noch strengere Vorschriften gelten auf Fußwegen mit dem Zusatz-Schild „Radfahrer frei“. Hier haben Fußgänger Vorrang, und Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und dürfen sich auf keinen Fall den Weg freiklingeln. „Eine Benutzungspflicht für diese Wege besteht für die Radler nicht. Sie können auch auf der Straße fahren und sollten dies im Interesse des Fußgängerverkehrs auch nach Möglichkeit tun“, unterstreicht Arnold.

Rücksichtsvolles Miteinander auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Der ganz normale Gehweg, oder auch Bürgersteig, ist übrigens für fast alle Radfahrer tabu. Ausnahmen gelten nur für Radfahr-Anfänger: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen die Kinder dort auch von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Beim Überqueren von Einmündungen müssen Kinder und Aufsichtsperson übrigens absteigen. PK | PKU




Sperrung der Rünther Straße für Kanalsanierung

Im Rahmen der „Kanalsanierungsmaßnahme Rünthe-West“ wird ein weiterer Teil des städtischen Kanalnetzes in geschlossener Bauweise mittels Inlinerrenovierung saniert. Aufgrund der zahlreichen verkehrstechnischen Einschränkungen im Ortsteil Rünthe konnte die Kanalsanierung im Jahr 2020 nicht komplett fertiggestellt werden.
Im 2. Bauabschnitt werden nun im Gebiet Hafenweg, Werner Straße und Rünther Straße ca. 805 m Mischwasserkanal in den Dimensionen DN 300 bis DN 1000 renoviert, die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten werden parallel durchgeführt. Für die Maßnahme ist eine aufwendige aufgeständerte Abwasserhaltung vom Hafenweg über die Werner Straße bis zum Regenrückhaltebecken an der Rünther Straße notwendig. Aus diesen Gründen wird die Zufahrt der Rünther Straße von der Werner Straße gesperrt und der Verkehr im gesamten Kreuzungsbereich während der Bauphase über eine Ampelanlage geregelt. Entsprechende verkehrstechnische Regelungen werden ausgeschildert. Die Vorarbeiten der Baumaßnahme beginnen ab dem 12. Juli und sind,vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse, bis zum Ende der 40. Kalenderwoche 2021 abgeschlossen. Restarbeiten, die zu vereinzelten kleineren Beeinträchtigungen führen können, werden bis Ende Dezember 2021 andauern.

Der Stadtbetrieb Entwässerung bittet um das Verständnis der betroffenen Anlieger für die mit der Baumaßnahme einhergehenden Beeinträchtigungen.




Polizei zieht ernüchternde Bilanz: „Palette an Verkehrsverstößen ist erschreckend“

Die Kreispolizeibehörde Unna hat am Donnerstag, 8. Juli, gemeinsam mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) der Polizei NRW in Selm und dem Zoll Dortmund auf der B 233 in Unna einen mehrstündigen Schwerpunkteinsatz zum Thema Ladungssicherung durchgeführt. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus.

Foto: Kreispolizeibehörde Unna

Die polizeilichen Einsatzkräfte erfassten insgesamt 37 Verstöße – unter anderem 33 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (zum Beispiel wegen fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung, wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz und gegen das Güterkraftverkehrsgesetz) sowie eine Strafanzeige (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Darüber hinaus vermerkte der Zoll zwölf Maßnahmen – unter anderem wegen Sozialversicherungs- und Mindestlohnverstößen sowie wegen Leistungsbetrugsfällen.

Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes kontrollierte die Polizei einen Schrottsammler. In dem Fahrzeug saßen drei erwachsene Männer. Der Fahrer war alkoholisiert, die beiden Beifahrer hatten keine erforderliche Fahrerlaubnis. Daher musste ein nüchterner Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis telefonisch angefordert werden, der sich mit dem Taxi zur Kontrollstelle bringen ließ und den Klein-Lkw weiterfuhr.

Außerdem hielten die Einsatzkräfte zwei Lkw an, die eine derart hohe Menge an Rundholz geladen hatten, dass für den Transport eigentlich drei Lkw notwendig gewesen wären. Bei einer Notbremsung hätte, durch die mangelhaft gesicherten Baumstämme, eine erhebliche Unfallgefahr bestanden.

„Diese Palette an Verkehrsverstößen, die wir festgestellt haben, ist erschreckend. Denn: Bei den Verstößen handelt es sich keineswegs um Kleinigkeiten, sondern um gefahrenträchtige Missachtungen, die zu folgenschweren Unfällen hätten führen können“, bilanziert Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Unna.




Preisvorteile beim 10erTicket der VKU

Ab dem 1. August ändern sich Preise und Preisstufen für Bus und Bahn im Kreis Unna. Endlich sei es gelungen, so die VKU in einer Pressemitteilung, aus ehemals vier Preisstufen nur noch zwei zu machen. Mit der Preisstufe A fährt man in der Stadt oder der Gemeinde und mit der Preisstufe B im ganzen Kreisgebiet. Insbesondere die ehemaligen Preisstufen 2M (EinzelTicket = 4,10 Euro) und 3M (EinzelTicket = 5,60 Euro) sind zusammengelegt worden.

Das EinzelTicket für das ganze Kreisgebiet kostet jetzt 4,60 Euro. Bei weiten Fahrten durch das Kreisgebiet spart der Kunde also 1 Euro, während für kurze Fahrten in den Nachbarort 50 Cent mehr bezahlt werden müssen. Die VKU macht diesen Kunden aber mit einem neuen 10erTicket der Preisstufe B für 35 Euro ein besonderes Angebot. Damit fährt man für 3,50 Euro pro Fahrt durch das ganze Kreisgebiet. In derPreisstufe A, also für ein Stadtgebiet, gab es das 10erTicket schon. Hier kostet es jetzt 21,30 Euro. Eine leichte Erhöhung um 80 Cent. Auch wer erst ab 9 Uhr fahren kann, spart nach wie vor Geld, denn die 9 Uhr TagesTickets sind weiterhin besonders günstig. Damit fährt ein Erwachsener mit bis zu drei Kindern (oder ein Fahrrad) für 6,80 Euro hin und zurück und kreuz und quer im Kreisgebiet. Dieses Ticket gibt es auch für 5 „Beförderungsfälle“, also Erwachsene, Kinder oder Fahrräder, und kostet dann 13,60 Euro. Bei der Stadtvariante der Preisstufe A sind die Preise 4,10 Euro bzw. 8,20 Euro.

An den Haltestellen sind die neuen Preisinformationen zu finden. Für die übersichtliche Darstellung und die einfache Gliederung in A und B ist die VKU bundesweit gelobt worden. Ab dem 1. Oktober gibt die VKU außerdem die Mehrwertsteuerabsenkung, die im Nahverkehr von7 auf 5 Prozent bis Jahresende gesenkt wird, mit einer ca. 4 Prozentigen Preisermäßigung an die Kunden weiter. Eine zeitnahe Umstellung aller Vertriebssysteme sei zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich gewesen.

Mehr Informationen zur Tarifanpassung am 1. August 2020 finden Interessierte im Internet unter https://www.vku-online.de/aktuelles-neuigkeiten.php. Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrt-wind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store




VKU-Umleitung wegen Bombenentschärfung

Aufgrund einer Bombenentschärfungan der Pfalzstraße in Bergkamen müssen die LinienR81 und S30 am Montag, 21. Oktober, nachmittags eine Umleitung fahren.Es entfallen in dem Zeitraum die Haltestellen„Gedächtnisstraße“,„Sonnenapotheke“und„Wasserpark“.Alternativ können Fahrgäste die Haltestelle„Bergkamen Busbf.“ zum Ein- und Ausstieg nutzen. Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt esbei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unterTelefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronischeFahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30(personenbediente Fahrplanauskunft, proVerbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internetwww.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind-App (kostenloser Download im Google Play Store oderim App Store).




A2: Zwei nächtliche Sperrungen in der Anschlussstelle Bönen

Dienstagnacht (22./23. Oktober) ab 20 Uhr wird in der A2-Anschlussstelle Bönen die Ausfahrt in Fahrtrichtung Hannover bis 6 Uhr durch die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm gesperrt. Donnerstagnacht (24./25. Oktober) wird zwischen 19 und 6 Uhr die Auffahrt in Fahrtrichtung Oberhausen gesperrt. Umleitungen über die Anschlussstelle Hamm werden eingerichtet. Straßen.NRW muss Dienstagnacht in der Verzögerungsspur einen Fahrbahnschaden beseitigen, Donnerstagnacht wird ein Schaden in der Beschleunigungsspur saniert. Die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm investiert dort 154.000 Euro aus Bundesmitteln.




A1/A44: Montagnacht Sperrungen im Autobahnkreuz Dortmund/Unna

Die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm wird im Autobahnkreuz Dortmund/Unna Montagnacht (21./22. Oktober) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr beide Verbindungen von der A44 auf die A1 nach Köln sperren. Gleichzeitig steht auf der A1 in Richtung Köln nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm wird Umleitungen einrichten. Straßen.NRW muss dort einen Fahrbahnschaden in der Beschleunigungsspur beseitigen und investiert 40.000 Euro aus Bundesmitteln.