Neuer Flächennutzungsplan genehmigt – Was passiert mit der Heideschule?

Kaum ist der neue Flächennutzungsplan für die Stadt Bergkamen von Regierungspräsident Gerd Bollermann genehmigt worden, wird bereits im Rathaus an nicht ganz unbedeutenden Veränderungen gearbeitet. Dazu gehört zum Beispiel auch das weitere Schicksal der Heideschule in Weddinghofen.

Präsentieren den neuen Flächennutzungsplan (Hängt an der Wand.) und das Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung (v.l.): Thomas Reichling, Christiane Reumke, Barbara Thiede und Dr. Hans-Joachim Peters.
Präsentieren den neuen Flächennutzungsplan (Hängt an der Wand.) und das Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung (v.l.): Thomas Reichling, Christiane Reumke, Barbara Thiede und Dr. Hans-Joachim Peters.

Was aus ihr wird, möchten viele Bürgerinnen und Bürger und längst nicht nur die Einwohner des Stadtteils gerne wissen. Was sie besonders besorgt, sind die Gerüchte, das leer stehende Gebäude der ehemaligen Hauptschule an der Berliner Straße könne als Wohnheim für Asylbewerber genutzt werden.

Die Heideschule in Weddinghofen. Foto: Dietmar Wäsche
Die Heideschule in Weddinghofen. Foto: Dietmar Wäsche

Hier hat Bürgermeister Roland Schäfer längst abgewunken. Bergkamen habe inzwischen mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen, die würden aber in ganz normalen Wohnungen untergebracht. Leer stehende Wohnungen gibt es in den großen Mehrfamilienhäusern mehr als genug.

1. Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters geht davon aus, dass das Heideschulgelände und die große Freifläche westlich davon für Wohnhäuser und einem Stadtteilpark genutzt werden. Die Gespräche mit den Eigentümern seien bereits aufgenommen worden.

Wo ist Platz für Windräder?

Mehr als ein Windrad ist auf dem Galgenberg in Overberger nicht möglich.
Windrad ist auf dem Galgenberg

Barbara Thiede, inzwischen im Planungsamt festangestellte Mitarbeiterin, beschäftigt sich zurzeit mit der Zukunft der Windenergie in Bergkamen. Konkret wertet sie die Gutachten für ein mögliches Windvorranggebiet aus. Solch eine Ansammlung mehrerer Windräder auf einem eng begrenzten Raum, also einen kleinen Windpark, wird es möglicherweise in Bergkamen nicht geben. „Die einzige geeignete Fläche hierfür im Stadtgebiet, das sogenannte Nordgelände von Bayer, steht nicht zur Verfügung“, betont 1. Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters.

Er hält solch eine Vorrangfläche auch nicht für notwendig, weil die übrigen gesetzlichen Regelungen ausreichend seien. Im Augenblick liegen dem Kreis Unna als Genehmigungsbehörde zwei Anträge für Bergkamen vor: eins östlich der Hansastraße gegenüber dem geplanten Schießsportzentrum in Overberge und ein anderes auf dem Gelände der ehemalige Autoschrottverwertung Schwagers gegenüber dem Logistikpark an der Lünener Straße. Beiden Windenergieprojekten stehe die Stadt positiv gegenüber, sagt Dr. Peters.

Suche nach einem neuen Gewerbegebiet

Die erste Großansioedlung im Logistikpark A 2 ist perfekt.
Vor der Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets muss der Logistikpark A 2 ivermarktet sein.

Die dritte „Baustelle“, die auch der gerade genehmigte neue Flächennutzungsplan, offenlässt, ist das zusätzliche Gewerbegebiet in einer Größe von 25 Hektar im Bergkamener Stadtgebiet. Die Suche danach ist in den Augen von Planungsamtsleiter Thomas Reichling eine äußerst interessante Aufgabe. Diskussionsstoff bot das Gewerbegebiet bereits in den Werkstattgesprächen und Stadtteilkonferenzen bei der Aufstellung des neuen FNP. Hier sei von den Bürgern immer wieder betont worden, dass die Stadt für neue, zusätzliche Arbeitsplätze solch ein Gewerbegebiet brauche, erinnert Dr. Peters. Zum Schwur brauchte es aber nicht zu kommen, weil die Genehmigungsbehörde stets klar machte, dass ein neues Gewerbegebiet erst dann in Angriff genommen werden könne, wenn der Logistikpark vollständig vermarktet sei. Bekanntlich ist der erste Bauabschnitt des Logistikparks bereits verkauft, für die größere Restfläche gibt es Interessenten.

Aktuelle „Baustellen“: Wasserstadt Aden und Marina Nord

So könnte einmal die Wasserstadt Aden aussehen. Hier ein Blick von der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanal.
So könnte einmal die Wasserstadt Aden aussehen. Hier ein Blick von der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanal.

Apropos Baustelle: Da hat der jetzt vorliegende Flächennutzungsplan auch schon einiges zu bieten. Die Größte ist zweifelsohne die Umwandlung der Zechenbrache in Oberaden in die Wasserstadt Oberaden. Im nächsten Jahr ist hier mit dem ersten Spatenstich zu rechnen.

Mit Inhalt gefüllt muss die erfolgte Ausweisung der großen Fläche zwischen Kanal und Westenhellweg westlich der ehemaligen Gärtnerei. Bestimmt ist sie laut FNP für Freizeit, doch genutzt werden soll das als „Erweiterung Marina Nord“ bekannte Areal für touristische Zwecke. Laut einem Gutachten könne dort einen Campingplatz mit etwa 160 Parzellen entstehen in Verbindung mit einer Freizeitattraktion. „Als der alte Flächennutzungsplan aufgestellt wurde, ist in Bergkamen über Tourismus noch gar nicht gesprochen worden“, erklärt die stellvertretende Planungsamtsleiterin Christiane Reumke.

Wer sich den neuen, jetzt genehmigten Flächennutzungsplan genau ansehen möchte, kann dies im Internet über den Geodatenserver der Stadt Bergkamen unter der Adresse: www.bergkamen.de/geodatenserver tun.

Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen
Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen




5. GWA-Buchtauschbörse auf Bergkamener Wertstoffhof

Unter dem Motto biete Krimi suche Abenteuerroman, startet in der kommenden Woche am  Dienstag, den 24. Juni 2014 die 5. Buchtauschbörse auf dem GWA – Wertstoffhof in der Justus-von-Liebig-Straße 7. „Wir sind ganz gespannt wie viele Bücher in diesem Jahr wieder abgegeben und getauscht werden,“ so Abfallberaterin Regine Hees von der GWA, „und wir hoffen, dass diese Aktion genauso  gut läuft wie in den letzten vier Jahren.“

Bei der Buchtauschbörse auf dem Wertstoffhof herrscht stets ein großer Andrang.
Bei der Buchtauschbörse auf dem Wertstoffhof herrscht stets ein großer Andrang.

In der Sammelphase vom 24. Juni bis 28. Juni 2014 können Leseratten gut erhaltene Bücher – Kinderbücher, Romane, Krimis oder Kochbücher – abgeben. „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher aus Schule und Studium werden nicht angenommen“, betont Regine Hees.

Zudem weist sie darauf hin, dass die Abgabemenge auf 30 Bücher pro Person begrenzt ist.

Für jedes abgegebene Buch gibt es einen Gutschein, der in der Tauschphase vom 01. Juli bis 05. Juli 2014 gegen neuen Lesestoff eingelöst werden kann. Die Gutscheine sind auch an Freunde und Bekannte übertragbar.

Der Bergkamener Wertstoffhof ist dienstags und freitags von 10 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 10 bis 15 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Weitere Fragen beantworten gerne die Fachleute der GWA unter (  0 800 400 1 400 – montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.




Letzte Pflasterfläche am Eingang zum Nordberg verschwindet

Die Stadt Bergkamen lässt ab Anfang kommender Woche die letzte Pflasterfläche an der Präsidentenstraße / Ebertstraße im Einmündungsbereich zum Nordberg entfernen. Zukünftig wird es auch hier zwischen den beiden Bushaltestellen auf der Fahrbahn eine Asphaltdecke geben.

Damit schließt die Stadt Bergkamen eine bereits vor Jahren begonnene Sanierung der Pflasterflächen an der Ebertstraße endgültig ab. Diese waren durch Verwerfungen mit erheblichen Fugenbildungen erforderlich geworden. Die Geräuschimmissionen in diesem Abschnitt  reduzieren sich damit erheblich. Fußgänger und Radfahrer können sich über eine komfortablere Benutzung dieses Straßenabschnittes freuen.

 

Die Baumaßnahme beginnt am 23.06.2014 und dauert voraussichtlich 2 Wochen. Während der gesamten Zeit ist die Zufahrt zum Nordberg sichergestellt. Während des 1. Bauabschnittes ist der Nordberg über die Ebertstraße zu erreichen; im 2. Bauabschnitt wird der Nordberg über die Präsidentenstraße erreichbar sein. Für die gesamte Zeit gibt es die Möglichkeit, ebenso von der Hochstraße zuzufahren bzw. abzufahren. Die Absperrpoller werden für die Zeit der Baumaßnahme entfernt. Zum Abschluss der Bauarbeiten wird die neue Asphaltdecke neu auf ganzer Breite eingebaut. An diesem Tag wird der Nordberg nur über die Hochstraße bzw. die Pestalozzistraße erreichbar sein.




Das Programmheft der VHS fürs neue Semester ist da

Ab dem 18. Juni 2014 wird das neue Programmheft der Bergkamener VHS für das 2. Semester 2014 an die Auslagestellen im Stadtgebiet verteilt und sind die neuen Kurse im Internet unter vhs.bergkamen.de zur Buchung freigegeben. Das vollständige Programmheft als PDF-Datei gibt es hier: VHS-Programm

VHS„Wir freuen uns, wieder ein attraktives und sehr abwechslungsreiches Programm präsentie­ren zu können“, sagt VHS-Leiterin Sabine Ostrowski. „Semesterbeginn ist bei uns der 1. September 2014. Die Integrationskurse starten aber bereits unmittelbar nach den Sommerfe­rien am 20. August und die neuen Schulabschlüsse-Lehrgänge im Abendbereich starten am 25. August.“ Zur Auswahl stehen im neuen Programm über 150 Kurse, von „A“ wie Astrono­mie bis „Z“ wie Deutschtests für Zuwanderer.

Ob man Sprachen lernen, Bildung nachholen, politisch mitmischen, gesundheitlich etwas für sich tun oder beruflich weiterkommen möchte – im neuen Programm findet sich für jeden das passende Angebot. „Mit unserem differenzierten und zielgruppenorientierten Angebot möchten wir Brücken bauen zwischen den Generatio­nen und zwischen unterschiedlichen Kulturen“, sagt Sabine Ostrowski. „Neben bewährten Themen haben wir einige neue Kurse in unser Angebot aufgenommen. Reinschauen in das Programm lohnt sich also in jedem Fall!“

In dem neuen VHS-Programmheft finden sich neben den Kursen und den allgemeinen Hinweisen zur Anmeldung und zu den Geschäftsbedingungen zudem wichtige Informationen zu den Beratungsangeboten der Volkshochschule und zur finanziellen Förderung von Weiterbildung über die Instrumente Bildungsscheck NRW oder Bildungsprämie.

Informationen erhalten Interessierte während der Öffnungszeiten der VHS-Verwaltung montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 – 16:00 Uhr im Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“, Lessingstr. 2, 59192 Bergkamen, oder unter Telefon 02307/284951.




Ferienfreizeit für Kinder bis 12 Jahre

In den Sommerferien heißt es wieder „Achtung – Fertig – Action“. Zum vierten Mal bietet die Familienbildung des Ev. Kirchenkreises Unna diese Ferienfreizeit für Kinder von 8 bis 12 Jahren an.

agoede@kk-ekvw.de) möglich.




Spannendes Eröffnungsprogramm und traumhafte Kunst in der Galerie “sohle 1”

Der Traum steht im Mittelpunkt der neuen Jahresausstellung der Künstlergruppe „Kunstwerkstatt sohle 1“. Mit einem vielfältigen künstlerischen Eröffnungsprogramm lädt die Gruppe alle Kunstinteressierten am Sonntag, 22. Juni um 11.00 Uhr in die städtische Galerie „sohle 1“ herzlich ein.

Bergkamener Künstlergruppe "Kunstwerkstatt sohle 1"
Bergkamener Künstlergruppe „Kunstwerkstatt sohle 1“

Bürgermeister Roland Schäfer und 26 Künstlerinnen und Künstler erwarten die Gäste mit einem unterhaltsamen künstlerischen Programm, auf das man gespannt sein darf. Mit einer Seifenblasen-Performance begleitet von Klangschalen-Untermalung (Jutta Sucker) werden die Besucher auf das Thema „Traum“ eingestimmt. Der Schriftsteller und ehemalige Kulturdezernent der Stadt Bergkamen, Dieter Treeck, ergänzt das Ausstellungsprogramm literarisch mit der Lesung „traumverloren – traumgefunden – denkliches aus der Traumwerkstatt“. Danach darf man sich auf ein Couplet der Sängerin und Kabarettistin Kriszti Kiss freuen (Text: Dieter Treeck). Und natürlich sollte die „Träumerei“ von Robert Schumann nicht fehlen, wenn es um das Thema „Traum“ geht  (am Flügel: Christa Birkefeld).

Die Ausstellung mit etwa 60 Arbeiten aus den Bereichen Plastik, Malerei, Grafik und Fotografie ist die 17. Jahresausstellung der Künstlergruppe. Die Ausstellung endet mit einer Finissage  am 31. August 2014, von 15 – 17 Uhr, zu der die Künstlergruppe „Kunstwerkstatt sohle 1“ wiederum ein besonderes künstlerisch-kulinarisches Programm anbietet.

Der Eintritt zu diesen Veranstaltungen ist frei.




Führung auf Rädern: Zeche Grimberg, Chemische Werke und „Großes Holz“ – früher und heute

Eine Erkundung des Nordens des Stadtteils Bergkamen-Mitte mit dem Fahrrad steht am kommenden Sonntag, 22. Juni, wieder auf dem Programm des Gästeführerrings Bergkamen.

Gestartet wird zu der etwa dreistündigen Rundfahrt, zu der alle interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen sind,  mit eigenen Fahrrädern um 10 Uhr vor dem Rathaus-Haupteingang gegenüber dem Ratstrakt am Rathausplatz (Busbahnhof).

Gästeführer Gerd Koepe hat dieser Tour neu konzipiert und steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gern als sachkundiger Führer durch den weitläufigen Norden des Stadtteils Bergkamen-Mitte zur Verfügung.

Im Rahmen der Führung auf Rädern wird nicht nur der Entwicklung der früheren Zeche Grimberg und der früheren Chemischen Werke (später Schering AG, heute Bayer AG) bis zum heutigen Tage nachgespürt, auch der Beversee, der Sportboothafen im Stadtteil Rünthe, der alte Bergkamener Bahnhof sowie einige weitere interessante Anlaufpunkte werden angesteuert und von Gerd Koepe anschaulich mit Daten, Fakten und „Dönekes“ vorgestellt. Die Fahrt endet dann später im Bereich des Friedrichsberges.

Für die Teilnahme an der etwa dreistündigen Fahrrad-Rundfahrt ist pro Person ein Kostenbeitrag von drei Euro zu entrichten. Für Kinder bis zu zwölf Jahren ist die Teilnahme kostenfrei.




Neue Regeln für Downloads und Streaming-Dienste

Neue Software, Apps, Spiele, Musik und Videos werden in Massen als Download oder Streaming im Internet angeboten und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Hierfür gibt es jetzt neue rechtliche Regelungen.

Digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele kann man längst nicht mehr allein auf festen Datenträgern wie etwa DVD oder CD-ROM erwerben. Vieles gelangt mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder Smartphones. Bei Musik- oder Videodateien ist ein vollständiges Herunterladen gar nicht erst notwendig. Filme und Hits können auch in Echtzeit konsumiert werden, ohne dass eine Datei dauerhaft auf der Festplatte verbleibt (so genanntes Streaming). Das ist praktisch, weil keine langen Lieferzeiten anfallen.

Käufer halten bei solchen Geschäften allerdings keine Ware in den Händen. Für sie gibt es lediglich eine Datei, die erst nach der Installation nutzbar ist. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob das digitale Produkt mit den eigenen Geräten überhaupt kompatibel ist. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist oder dass das Produkt die Erwartungen nicht erfüllt, stehen Käufer häufig im Regen. Da es für diese Vertriebsformen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gab, weigerten sich Anbieter in der Regel, einen Widerruf zu akzeptieren oder den Kaufpreis zu erstatten.

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherrechte änderte sich dies in Deutschland zum 13. Juni. Ab diesem Stichtag müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen. Darüber hinaus steht Verbrauchern künftig ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.

Wer Ärger bei Download- oder Streaming-Diensten vermeiden will, sollte folgende Tipps der Verbraucherzentrale NRW beherzigen:

  • Einverständnis vorausgesetzt: Das Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zudem braucht es eine Bestätigung, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht per AGB untergeschoben werden. Kunden müssen zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte.
  • Rechtzeitig informieren: Über alle technischen und inhaltlichen Details sollte man sich bereits vor Vertragsschluss informieren. Anbieter sind sowohl verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren als auch über mögliche technische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Datenformat oder einen eingebauten Kopierschutz. Auch die Anforderungen an das Endgerät müssen genannt werden: beispielsweise unter welchem Betriebssystem eine Software funktioniert.
  • Testversionen suchen und nutzen: In vielen Fällen werden Testversionen von Software oder Apps angeboten, die nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, aber einen Überblick über die wesentlichen Eigenschaften und Funktionalitäten des Produkts ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Probeversion auszuprobieren.
  • Bei Widerruf voller Kaufpreis zurück: Wer einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerruft, darf vom Anbieter nicht mit der Forderung nach Wertersatz behelligt werden. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.
  • Verstöße melden: Halten sich Anbieter nicht an die neuen Regeln, können Kunden dies der Verbraucherzentrale melden. Die Konsumentenschützer werden Rechtsverstöße wie ein Marktwächter nachgehen und gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter aussprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten sich als Anlaufstelle bei Fragen rund um die Neuerungen an.



Haftbefehl wegen Mordversuchs

Das Amtsgericht Kamen hat am Montag Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Mann wegen eines Mordversuchs an seiner Ehefrau erlassen.

WQie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, kam es am Sonntagabend gegen 20:40 Uhr in Kamen-Mitte zu einem Familienstreit zwischen einem 47-jährigen Hagener und seiner Ehefrau, in dessen Verlauf der Tatverdächtige seinem Opfer durch einen stumpfen Gegenstand schwere Kopfverletzungen zufügte. „Eine akute Lebensgefahr besteht für das Opfer nicht mehr“, heißt es in der Erklärung.

Der Tatverdächtige stellte sich nach der Tat selbst der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund beantragte einen Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes, der durch den zuständigen Richter des Amtsgerichtes Kamen erlassen wurde.




Kinderansprecher im weißen Kastenwagen falscher Alarm

„Falscher Alarm“ waren alle Meldungen, die seit Ende Mai bei der Polizei in Hamm zu vermeintlichen Kinderansprechern in einem weißen Kastenwagen eingingen. Derartige Berichte hatten zu großer Besorgnis bei Eltern im Stadtgebiet und darüber hinaus geführt.

Die Kriminalpolizei bearbeitet die Meldungen sehr sensibel und mit hoher Priorität. Am 24. Mai meldete sich eine besorgte Mutter bei der Polizei und bei der Grundschule ihres Kindes in Hamm-Rhynern. Sie schilderte, dass ein unbekannter Mann aus einem weißen Kastenwagen heraus zwei Kinder mit Lutschern angelockt habe. Der Frau gegenüber gab sich der Unbekannte als Schrottsammler aus und fuhr davon.

Der Fall zog unter den Eltern per Elternbrief, Whats App und über soziale Netzwerke weite Kreise. Der Polizei wurden vier neue Vorfälle mit einem weißen Kastenwagen gemeldet. Strafrechtlich relevante Sachverhalte oder andere, verdächtige Feststellungen konnte die Polizei dabei nicht registrieren. Nichtsdestotrotz achtet die Polizei verstärkt auf derartige Fahrzeuge und überprüft die Fahrzeuginsassen.

Die Polizei rät, das richtige Verhalten in solchen Situation mit seinen Kindern zu trainieren.

  • Kinder sollten nicht nah an ein fremdes Fahrzeug herantreten. Auf keinen Fall sollten Kinder in fremde Autos einsteigen. Werden sie angesprochen oder zu etwas gefragt, sollten sie an Erwachsene verweisen. Wenn möglich, sollten sie sich Informationen zum Fahrzeug und zum Fahrer einprägen.
  • Die Polizei rät den Eltern, ihre Kinder in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und deutlich zu machen, dass sie auch fremden Erwachsenen gegenüber „Nein“ sagen dürfen. Sie müssen nicht mit Fremden reden oder Auskünfte geben.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Eltern mit niemanden mitgehen oder mitfahren dürfen.
  • Eltern sollten trotz Unsicherheit ihre Kinder nicht auf allen Wegen begleiten. Das könnte den falschen Eindruck erwecken, dass Kinder Sicherheit nur im Beisein ihrer Eltern haben. Viel eher sollten Eltern ihre Kinder in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz schicken.



Einbrecher stehlen Brautschmuck und Bargeld: Schaden fünftstellig

Nach einem Wohnungseinbruch auf dem Schorlemmers Kamp in Lünen am Donnerstagmorgen zwischen 8 und 10 Uhr sucht die Polizei dringend Zeugen. Die Täter konnten unerkannt mit hochwertigem Schmuck und Bargeld aus einer Wohnung des Mehrfamilienhauses flüchten.

Durch die brachial aufgehebelte Wohnungstür verschafften sich die bislang unbekannten Einbrecher, nach ersten Ermittlungen, Zutritt zur Wohnung einer 53-jährigen Lünerin. Hier entwendeten sie den Brautschmuck einer 27-Jährigen aus Lünen sowie Bargeld. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf einen fünfstelligen Eurobetrag.

Haben Sie zur Tatzeit verdächtigen Beobachtungen gemacht oder verdächtige Geräusche in Tatortnähe gehört? Die Polizei sucht dringend Zeugen! Bitte melden Sie sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei: 0231- 132- 7441.