VKU-Umleitung wegen Baumaßnahme in Kamen am Nordring

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Kamen Nordring“ werden die Abbiegespuren vom Nordring/Westring in die Stormstraße gesperrt. Die Sperrung tritt in Kraft am Dienstag, 30. Juli, und bleibt für voraussichtlich für 3 Wochen bestehen. Die Buslinien R81 und S81 der VKU fahren in diesem Zeitraum eine Umleitung.

Es entfallen die Haltestellen „Nordring“, „Körnerstraße“ und „Stormstraße“ in beide Richtungen. Ersatzhaltestellen werden in der „Bogenstraße“ und „Im Dahl“ eingerichtet.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Briefkasten am Jobcenter verunreinigt: Feuerwehr und Polizei im Einsatz

Am frühen Montagmorgen,  29. Juli, stellte der Hausmeister des Jobcenters an der Luise-Schröder-Straße Verunreinigungen am dortigen Briefkasten fest. Er reinigte diesen von einer nach Chlor riechenden Flüssigkeit und verständigte gegen 11 Uhr die Polizei. Die zuständigkeitshalber hinzugezogene Feuerwehr sperrte den Bereich um das Jobcenter sicherheitshalber großräumig ab und informierte die Analysekräfte der Feuerwehr Dortmund. Alle Personen verblieben zunächst im Gebäude.

Nach einer chemischen Analyse konnte die untersuchte Substanz als nicht gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Es wird eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gefertigt. Die im Jobcenter verblieben Personen werden durch die Feuerwehr und einen Notarzt über das Untersuchungsergebnis aufgeklärt.

Update: Wie das Jobcenter mitteilt, wurde empfohlen, die Geschäftsstelle einer Grundreinigung zu unterziehen. Damit diese erfolgen kann, ist morgen (Dienstag, 30. Juli) der Dienstbetrieb in der Jobcenter-Geschäftsstelle Bergkamen nicht möglich. Kundinnen und Kunden, die am morgigen Dienstag Gesprächstermine im Jobcenter Bergkamen haben, erhalten umgehend postalisch oder telefonisch einen neuen Termin. Im Falle eines dringenden Anliegens können sich Kundinnen und Kunden an das Service Center unter 02303 2538-0 wenden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass der Dienstbetrieb am Mittwoch wieder wie gewohnt aufgenommen werden kann.




Gefährliche Körperverletzung bei Tuningtreffen

Am Sonntagmittag,  28. Juli, kam es auf einem Tuningtreffen am Fürstenhof in Rünthe gegen 14.15 Uhr zunächst zu einer verbalen Streitigkeit zwischen einem 38-jährigen und einem 27-jährigen Osnabrücker. Im weiteren Verlauf kam es zu Handgreiflichkeiten und der 38-Jährige stieß dem 27-Jährigen mit einem spitzen Gegenstand in den Rücken. Der Geschädigte wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht, das er nach ambulanter Behandlung als „leichtverletzt“ wieder verlassen konnte.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Nach erfolgter Vernehmung wurde er wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an.




Gegen Straßenlaterne gefahren und weggelaufen

Am Sonntag, 28. Juli, um 1.57 Uhr befuhr ein bislang unbekannter Autofahrer mit einem schwarzen BMW die Nordstraße in Kamen in Fahrtrichtung Norden. An der Kreuzung Nordstraße/Nordring wollte er nach links in den Nordring einbiegen. Aus bislang unbekannter Ursache kam er dabei nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen eine Straßenlaterne, die durch die Kollision abknickte. Nach Zeugenangaben sind danach zwei Personen in Richtung Fritz-Erler-Straße und in Richtung Bogenstraße weggelaufen, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Diese Personen konnten im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr angetroffen werden. Das verunfallte Fahrzeug wurde polizeilich sichergestellt. Auslaufende Betriebsstoffe wurden von der Feuerwehr abgestreut. Die GSW übernahmen die Absicherung der umgeknickten Straßenlaterne. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 13.000 Euro.




Reiseangebot für Menschen mit Demenz

Eine Auszeit vom Pflegealltag ermöglicht die Diakonie Ruhr-Hellweg Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Vom 13. bis 23. Oktober bietet das Werk eine Reise in die Lüneburger Heide an. In der niedersächsischen Kurstadt Bad Bevensen können die Teilnehmenden unterirdische Quellen erkunden oder das nahe gelegene Kloster Medingen besichtigen. Zudem warten im barrierefreien Hotel einige Gesundheitsangebote auf die Gäste.

Ein Ziel des besonderen Urlaubsangebotes ist es, pflegende Angehörige zu entlasten. Auf der Freizeit haben sie die Möglichkeit, ihre Zeit frei zu gestalten und sich mit anderen Menschen in einer ähnlichen Situation auszutauschen. Währenddessen betreuen Fachkräfte die Reisenden mit Demenz: Auf dem Programm stehen Gymnastik, Tanz und kreative Aktionen. Die Betreuungskosten können gegebenenfalls von der Pflegekasse erstattet werden.

Auf der Reise gibt es noch einige wenige freie Plätze. Um die individuelle Betreuung bestmöglich zu planen, ist ein telefonisches Vorgespräch erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 0800/5890257 oder  reisen@diakonie-ruhr-hellweg.de sowie im Internet unter www.diakonie-reisedienst.de.




Vom Korn zum Brot: Mit dem Roten Rucksack zum Hof Ratz Rabatz

Spannende Erlebnisse und eindrucksvolle Erfahrungen verspricht ein Roter Rucksack-Ausflug, zu dem der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Mittwoch, 21. August, um 15 Uhr auf den Hof „Ratz Rabatz“ in Fröndenberg-Ostbüren einlädt. Groß und Klein können nicht nur den Bauernhof erkunden und Tiere kennenlernen. Die Kinder erforschen auch den Weg vom Korn zum Brot und entdecken die Unterschiede der zahlreichen Getreidesorten. Überdies haben sie die Möglichkeit, leckere Brötchen zu backen und Butter herzustellen. Je nach Witterung ist eine Mähdrescher- und Feldbesichtigung möglich.

Regelmäßig lädt Oliver Kaczmarek unter dem Motto „Orte aufsuchen, an denen Besonderes geleistet wird“ zu Wanderungen und Ausflügen mit dem Roten Rucksack ein. Dabei steht der Rote Rucksack für die Einladung, dem Abgeordneten Ideen, Anregungen, Probleme und auch Kritik für seine Arbeit in Berlin mitzugeben.

Treffpunkt für den Familienausflug am 21. August ist der Bauernhof Ratz Rabatz, Frömerner Straße 10, in 58730 Fröndenberg-Ostbüren.

Aus organisatorischen Gründen muss die Teilnehmerzahl für den Ausflug begrenzt werden. Daher bittet das Bürgerbüro von Oliver Kaczmarek interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer um eine zügige Anmeldung. Gerne telefonisch unter Tel. 02303 2531450 oder per E-Mail an oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de




Junge Erwachsene mit Herzinsuffizienz: Selbsthilfegruppe geplant

Was wäre wenn? Diese und ähnliche Fragen sollten junge Erwachsene in der Regel nicht beschäftigen. Aber wer an einer Herzinsuffizienz leidet, hat sich sicher mehr als nur einmal diese Frage gestellt. Damit sich die betroffenen jungen Menschen untereinander austauschen können, soll sich im Raum Kamen eine Selbsthilfegruppe gründen.

Das Wissen um andere Erkrankte, der Erfahrungsaustausch untereinander, das Sprechen über die Ängste und der gemeinsame Zeitvertreib sollen in der Gruppe im Vordergrund stehen.

Weitere Informationen gibt es bei der K.I.S.S. (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen) im Gesundheitshaus Unna, Massener Straße 35. Die Ansprechpartnerin Simone Saarbeck ist unter Tel. 0 23 03 / 27 28 29 oder per E-Mail an simone.saarbeck@kreis-unna.de zu erreichen. PK | PKU




BI L821n NEIN schreibt Mail an NRW-Ministerpräsident Laschet

Unten stehende Mail hat Anja Lenz von der BI L821n NEIN an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, die Bezirksregierung Arnsberg sowie den Landesbetrieb Straßen NRW versendet.

Vorab erklärt Lenz in einer Mail: „Das Entwässerungsproblem und die fehlende Planungen sind schon lange bekannt, im August soll die Straße gebaut werden. Das wird ein neuer Fall für die Reformkommission „Bau von Großprojekten“, die Schwachstellen indentifiziert, darunter den verbreiteten Verzicht auf ein angemessenes Risikomanagement „politisch motivierter Baukostenschätzungen“ und Ausschreibungen von nicht voll durchgeplanten Vorhaben: Die L821n kann sich vielleicht bald an dieser Stelle einreihen. Hier ist die Öffentlichkeit und politischer Verstand gefragt, um dies zu verhindern.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Entscheidung zum beantragten Planänderungsverfahren zum Bau der L821n. Die Bezirksregierung Arnsberg ist gemäß § 39 StrWG die zuständige Behörde für Planfeststellungsangelegenheiten. Die von Ihnen als unwesentlich angesehene Planänderung betreffend den 1. Bauabschnitt der L821n (Straßen NRW hat mit Schr. V. 6.3.19 nur die Unterlagen für eine geänderte Entwässerung im 1. Bauabschnitt zwischen der L654 und dem asphaltierten Feldweg südlich des Hauptfriedhofs vorgelegt), den wir bislang auch nicht als problematisch eingestuft haben und den sie nach Prüfung als unwesentlich betiteln und somit von der Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens absehen. Selbst in diesem unproblematischen Bereich war die bisher geplante und planfestgestellte Versickerung in Teilbereichen nicht möglich und muss nun durch Rückhaltemuldensysteme mit Abflussrigolen ersetzt werden.

Das Straßenbauprojekt L821n umfasst allerdings auch den 2. Bauabschnitt, dessen Entwässerungsberechnungen anscheinend weiterhin nicht auf aktuellen Erkenntnissen beruhen. Der weitaus größere Teil der Entwässerung der Straße aus nördlicher, sowie südlicher Richtung, wird genau diesen besonders sensiblen Bereich des ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets treffen. Straßen NRW hat aufgrund unseres Drucks zugeben müssen, dass sie die Hochwassersituation nicht berücksichtigt haben und nachbessern müssen. Wir gehen davon aus, dass für den 2. Bauabschnitt die Planungsgrundlagen hinsichtlich der hydraulischen Berechnungen zur Entwässerung der Straße derzeit weiterhin nur die Regenereignisse bis ca. 1992 berücksichtigen. Somit können die in den letzten Jahren vermehrt und deutlich intensiveren Regenereignisse nicht in die Planungen eingeflossen sein. Des Weiteren basiert die z. Zt. noch gültige und aktuelle hydraulische Berechnung darauf, dass die geplanten Mulden- und Rigolen-Systeme d. Gr. n. allesamt miteinander verbunden sind und entsprechende Notüberläufe in planmäßig dimensionierten Rohrleitungen zur Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach zwingend vorzusehen sind, u. a., da ja bekanntermaßen die Versickerungsfähigkeit des Geländes als gering einzustufen ist (Siehe Änderungen im 1. Bauabschnitt). Eine natürliche Entwässerung in Gänze der neu hinzukommenden versiegelten Flächen war zum Zeitpunkt der damals laufenden Planungen ohne Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse schon nicht möglich. Gegenüber der ursprünglichen Planung werden sich weiterhin vermehrt Regenereignisse mit höheren Niederschlagsmengen ergeben. Dies sollte u. E. unbestritten sein, da wissenschaftlich hinterlegt. Auch die Intervention von Straßen NRW, dass das Überschwemmungsgebiet erst nach der Planfeststellung definiert wurde, rechtfertigt unseres Erachtens die Nachlässigkeit in der Planung nicht, denn es gibt öffentliche Nachweise aus dem Jahr 2013, in denen der Kuhbachbereich als Hochwasser-Risikogebiet deklariert wurde. Jedes Bauprojekt wird nach anerkannten allgemeinen Regeln der Technik abgenommen. Wir meinen, wenn die Planungsgrundlagen für alle Bauabschnitte nicht stimmen, dann entspricht das Bauwerk nicht den Regeln.

Da Sie in Ihrem Schreiben auch nur den 1. Bauabschnitt behandeln, müssen wir davon ausgehen, dass die rechtlich maßgebenden Details nicht in ausreichender Genauigkeit dargestellt werden. Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich, zumal dieses Projekt ein erhebliches Investitionsvolumen beinhaltet und für die Realisierung derartiger Projekte werden zusätzlich notwendige, bisher nicht einkalkulierte, Maßnahmen bekanntlich die Kosten weiter in die Höhe treiben. Grundsätzlich muss eine Entwurfsplanung bereits den Status einer technisch realisierbaren „Möglichkeit zur Ausführung“ vorweisen. Dies ist hier nicht gegeben, die aktuelle Entwurfsplanung bzw. die dem Planfeststellungsbeschluss anhängigen Unterlagen sind in der Form nicht ausführbar.

Zudem vor der öffentlichen Ausschreibung des Bauvorhabens (die laut Pressemitteilungen schon erfolgt und vergeben ist) die vollständigen Vergabeunterlagen aufgestellt vorliegen müssen und der Baubeginn trotz der fehlenden rechtlichen Details bereits im August 2019 starten soll.

Wie man der Presse entnehmen kann, hat bereits die Reformkommission „Bau von Großprojekten“ des Bundesverkehrsministeriums zahlreiche Schwachstellen identifiziert, darunter den verbreiteten Verzicht auf ein angemessenes Risikomanagement „politisch motivierter Baukostenschätzungen“ und die Ausschreibung von nicht voll durchgeplanten Vorhaben. Diese Aussage passt unserer Einschätzung nach auch zum vorliegenden Projekt L821n.

Uns erscheint die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n aus v. g. Gründen äußerst fraglich.

In dem Zusammenhang möchte ich Sie auch noch über zwei weitreichende Neuigkeiten informieren.

  1. Die Europäische Kommission klärt z. Zt. die Rechtmäßigkeit des Bauprojekts L821n
  2. Die Stadt Bergkamen hat im Juni 2019 sich per Ratsbeschluss mit großer Mehrheit gegen den Bau der L821n positioniert und eine entsprechende Resolution an das Verkehrsministerium NRW geschickt.

Des Weiteren stehen wir mit dem Ihnen bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wilhelm Achelpöhler in Verbindung, bezüglich der von der Bezirksregierung Arnsberg abgelehnten Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses im 1. Bauabschnitt und der bis heute noch nicht erfolgten weiteren Beantwortungen seines letzten Schreibens zur Akteneinsicht. Ein mögliches Klageverfahren steht auch hier noch im Raum.

Wir appellieren mit Nachdruck an alle prüfenden und entscheidenden Instanzen, den in dieser E-Mail von uns dargestellten Sachverhalt in aller Konsequenz verantwortlich zu untersuchen, entsprechend verantwortungsvoll zu urteilen und letztendlich in diesem Sinne auch zu handeln.

Wir bitten um Stellungnahme bis zum 09.08.2019 und verbleiben,

Herzlichst
Anja Lenz
BI L821n NEIN




Radtour „zwischen Galgenberg und Beverbach“

Eine Erkundung des Stadtteils Overberge mit dem Fahrrad unter dem Motto „Zwischen Galgenberg und Beverbach“ steht am kommenden Sonntag, 28. Juli, auf dem Programm des Bergkamener Gästeführerrings. Gestartet wird zu der etwa zweieinhalbstündigen Rundfahrt per Fahrrad um zehn Uhr auf dem Parkplatz Dörnemann (Salon Olessia) an der Landwehrstraße 110 in Overberge. Gästeführerin Sonja Fellmann leitet die Tour, in deren Verlauf sie an verschiedenen Stationen- u. a. auch am Haus Reck –  die Geschichte und Besonderheiten des „jüngsten“ Stadtteils, der bekanntlich erst seit 1968 zur Stadt Bergkamen gehört, vorstellen wird.

Für die Teilnahme an der Rundfahrt ist pro Person ein Kostenbeitrag von drei Euro zu entrichten, für Kinder bis zu zwölf Jahren ist die Teilnahme kostenfrei. Die Radwanderung findet allerdings nur statt, wenn sich bis zu ihrem Beginn mindestens fünf Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Ausgangspunkt einfinden.

 




Tierheim wegen der Hitze geschlossen

Die angekündigten heißen Tage mit Spitzentemperaturen von bis zu 40 Grad möchte das Kreistierheim für seine Bewohner möglichst stressfrei gestalten. Daher bleibt die Einrichtung von Mittwoch, 24. Juli bis einschließlich Freitag, 26. Juli für Besucher geschlossen.

Besuche ab Samstag wieder möglich

Die Ausführzeiten werden im Rahmen dieser Maßnahme auf die frühen und noch kühlen Morgenstunden begrenzt. Für Besitzer von Fundtieren oder in Notfällen ist tagsüber ein Anrufbeantworter geschaltet. Die Tierpfleger rufen zurück. Außerhalb dieser Zeiten wenden sich Finder bitte an die Rufbereitschaft der zuständigen Ordnungsämter. Ab Samstag, 26. Juli sind Besucher zu den gewohnten Zeiten wieder willkommen.

Wer das Tierheim besuchen möchte, kann dies in der Regel dienstags und mittwochs von 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr sowie samstags von 11 bis 13.30 Uhr tun. Telefonisch ist das Tierheim des Kreises an der Hammer Straße 117 in Unna unter Tel. 0 23 03 / 6 95 05 zu erreichen. PK | PKU




„Vergiss mein nicht!“: Selbsthilfegruppe für Angehörige von Dementen

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind stark belastet. Oft fehlt ihnen auch Wissen: zum Umgang mit den Erkrankten, wo es Hilfe gibt und wer Unterstützung und Beratung anbietet. Zu erfahren, dass es anderen Angehörigen ähnlich geht, wirkt oft entlastend.

Anfang Juli gründete sich die Selbsthilfegruppe „Vergiss mein nicht!“ für Angehörige von Menschen mit Demenz. Das nächste Treffen ist am Donnerstag, 1. August, zwischen 18 und 19.30 Uhr. Treffpunkt ist das Café des Marie-Juchacz-Seniorenzentrums, Nordring 37 in Unna.

Willkommen sind Angehörige von Dementen sowie Freunde. Für die fachliche Begleitung sorgen der Soziale Dienst des Seniorenzentrums und eine Vertreterin des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW.

Parallel zu der Selbsthilfegruppe gibt es vor Ort ein Betreuungsangebot für Demenzerkrankte. Anmeldungen dafür werden unter Tel. 0 23 03 / 207 105 angenommen.

Weitere Informationen zur Selbsthilfegruppe gibt es unter 0 23 03 / 207 105 (Klepping), unter Tel. 02 11 / 24 08 69 19 (Breulmann) und bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (K.I.SS.) im Gesundheitshaus in Unna, Massener Straße 35. Ansprechpartnerin ist Margret Voß, Tel. 0 23 03 / 27-28 29, E-Mail: margret.voss@kreis-unna.de. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. PK I PKU