Stadt darf 1,5 Mio Euro aus Zinsgeschäften mit der WestLB behalten

1,2 Millionen Euro Gewinn hat die Stadt Bergkamen zu Beginn der Swap-Geschäfte ab dem Jahr 2005 erhalten. Nach dem Urteil des Landgerichts Dortmund darf die Stadt dieses Geld behalten. Darauf weist jetzt Kämmerer Horst Mecklenbrauck ausdrücklich hin.

Eine Voraussetzung sei gewesen, so Mecklenbrauck, dass die Stadt B. unverzüglich, als die ersten Forderungen der WestLB auf Zahlung bestimmter Summen erhoben worden seien, diesen sofort widersprochen hätte. Außerdem seien keine Zahlungen an die Bank geleistet und unverzüglich  das Anwaltsbüro Rössner und Partner eingeschaltet worden.

Mecklenbrauck: „Jetzt bleibt abzuwarten wie die schriftliche Begründung aussieht und ob die EAA als Rechtsnachfolgerin der WestLB Berufung einlegen wird oder das Urteil rechtskräftig wird.“

Hier die Pressemitteilung des Anwaltsbüros Rössner nach der Verhandlung am Freitag:

„Diese Geschäfte verstoßen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen“. Mit dieser Feststellung begründete am 05.07.2013 das Landgericht Dortmund die Sittenwidrigkeit der Swap-Geschäfte, die die ehemalige WestLB strukturiert und in den Jahren ab 2005 ihren kommunalen Kunden verkauft hatte.

Konkret ging es vor dem Landgericht Dortmund um die Klagen der Städte Kamen und Bergkamen sowie des Kreises Unna. Das Urteil der Stadt Kamen wird erst am 02.08.2013 verkündet. Mit der Feststellung der Sittenwidrigkeit werden die Kommunen von Forderungen in Millionenhöhe aus den verlustträchtigen Swap-Geschäften befreit.

Die vom Landgericht Dortmund beurteilten Fälle stehen in einer Reihe mit zahlreichen weiteren Klagen geschädigter Kommunen gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Diese führt als „Bad Bank“ diese Geschäfte der ehemaligen WestLB weiter. Die EAA war bereits mehrfach zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund geht bei seiner Verurteilung jetzt über den Tatbestand der Falschberatung hinaus und stufte die verlustträchtigen Geschäfte mit dem obigen Zitat sogar als sittenwidrig ein. Es folgt damit dem Vorwurf der Kläger, die die einseitig zulasten der Kommunen vorgenommene Gestaltung der „toxischen“ Produkte angegriffen hatten. Unter dem verschleiernden Deckmantel einer „Optimierung der Zinsen“ kommunaler Kredite wurden die Produkte als „Zinsswaps“ bezeichnet. Bei einer kundengerechten Gestaltung wären derartige Produkte im Rahmen eines Zinsmanagements sinnvoll. Tatsächlich waren es jedoch keine Zinsoptimierungs-, sondern, so das Landgericht, von der WestLB strukturierte Wettgeschäfte mit Glücksspielcharakter, die mit hohen Gewinn-Margen für die ehemalige WestLB versehen waren. Die tatsächliche Struktur der Derivate war für die Kunden nicht erkennbar. „Das war angesichts des hohen Vertrauens der für die Städte handelnden Personen in die „eigene Landesbank“ eine mühelose und für die Bank risikolose Abzocke,“ so Rechtsanwalt Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, der die klagenden Städte und den Kreis vertritt.

Allerdings unterstellte das Landgericht auf Seiten der Kunden eine Erkennbarkeit des sittenwidrigen Charakters der Geschäfte. Diese vom Landgericht Dortmund angenommene „doppelte“ Sittenwidrigkeit ist bereits nach dem prozessualen Vortrag beider Parteien nicht haltbar. Das vom Landgericht Dortmund auch auf Seiten der Kommunen unterstellte Wissen bzw. die Erkennbarkeit des spekulativen Charakters findet nicht einmal im Sachvortrag der ehemaligen WestLB eine Stütze. Im Gegenteil. Seitens der ehemaligen WestLB wurde stets behauptet, die angebotenen Swap-Geschäfte hätten einen Bezug zu einem Darlehen und seien nicht spekulativ. Dies sei gegenüber den für die Kommunen handelnden Personen so dargestellt worden. Tatsächlich haben die für die Kommunen handelnden Personen an die von der ehemaligen WestLB dargestellte Verknüpfung der Swaps zu Darlehen geglaubt. „Möglicherweise machte das Landgericht Dortmund eine mittlerweile vorhandene – also nachträgliche – Kenntnis über den spekulativen Inhalt der Produkte zum Ausgangspunkt für seine Beurteilung“, so Rechtsanwalt Weck: „Hier ist das Landgericht über das Ziel hinausgeschossen“.
Die Urteile des Landgerichts Dortmund haben in zweierlei Hinsicht Signalwirkung für viele weitere betroffene Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Feststellung der Sittenwidrigkeit führt zur Unwirksamkeit der Geschäfte. Die Kommunen werden von aus den Swaps noch drohenden Verlusten freigestellt. Dies wiederum führt zu einer prozessual vorteilhaften Situation für weitere betroffene Kommunen, da diese nicht mehr ein Beratungsverschulden beweisen müssen, sondern nur noch die sittenwidrige Produktstruktur. Der Nachweis eines Beratungsverschuldens gestaltete sich bisweilen schwierig, weil die ehemalige WestLB sich regelmäßig darauf berufen hatte, sie habe zutreffend beraten und die auf Seiten der Kommunen handelnden Personen seien kenntnisreich und erfahren gewesen. Hier standen oft die Aussagen der Bankmitarbeiter den Aussagen der für die Kommune handelnden Personen gegenüber. Die für die Kommunen handelnden Personen mussten sich sogar häufig den haltlosen Vorwurf der Zockerei anhören. Durch die Feststellung der Sittenwidrigkeit wird die prozessuale Ausgangssituation für die betroffenen Kommunen maßgeblich erleichtert.

Gleichzeitig steigt der Handlungsdruck für die Kommunen, deren Produkte noch laufen. Wären denn vor dem Hintergrund der möglicherweise sittenwidrigen Struktur noch Zahlungen auf den Swap geleistet, könnte wegen der Zahlung auf unwirksame Geschäfte der Untreuetatbestand auf Seiten der Kommunen erfüllt sein. Die Prüfung der Swapstrukturen auf eine mögliche Sittenwidrigkeit ist daher unerlässlich.

Gegen die Urteile ist das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamm möglich.




DFB-Mobil besucht Erstklässler der Jahnschule

Das DFB-Mobil des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen war zu Gast in der Jahnschule. Die Trainer des Verbandes boten den Erstklässlern der Schule ein Demo-Training mit Vorübungen auf dem Weg zum Fußball für alle, vor allem jedoch für Mädchen.

DFB-BusKlassenweise wurden den Schülern und Schülerinnen des ersten Jahrgangs auf spielerische Art und Weise die Grundlagen des Fußballs beigebracht.

In 4er Gruppen wurde z..B. eine „Inselreise“ gemacht. Dazu setzten sich die Kinder auf Turnmatten und „segelten“ durch die Sporthalle. Jeder durfte einmal „Kapitän“ sein und seiner Mannschaft verschiedene sportliche Aufgaben stellen. Die Fußbälle wurden als „Schätze“ angesehen, die erobert werden mussten. Die Schüler waren mit viel Spaß bei der Sache.




Löschgruppe Rünthe löscht Böschungsbrand am Datteln-Hamm-Kanal

Ein Böschungsbrand entlang der Zufahrt zur Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal an der Mittlake rief am Sonntagnachmittag die Löschgruppe Rünthe auf den Plan.

MittlakeAlarmiert wurden die Feuerwehrleute gegen 15.47 Uhr. Als sie am Einsatzort eintrafen, glimmte die Böschung auf einer Länge von 100 Metern. Das Feuer wurde schnell mit Wasser gelöscht. Im Einsatz waren 19 Feuerwehrleute und drei Fahrzeuge der Löschgruppe Rünthe. Ingesamt dauerte der Einsatz 30 Minuten an.




Peuckmanns Krimi „Nach Abpfiff Mord“ Buch der Woche

Schon zweimal hat „Das Syndikat“, die größte Krimiautorenvereinigung Europas, einen Krimi von Heinrich Peuckmann zum Buchtipp der Woche auserwählt. Auch seinem neuen Krimi „Nach Abpfiff Mord“ wird nun diese Anerkennung zuteil. Aktuell ist es auf der Homepage www.das-syndikat.com nachzulesen.

Heinrich Peuckmann
Heinrich Peuckmann

In Peuckmanns neuem Krimi geht es um das aggressive Verhalten mancher Fußballfans. Beschimpfungen. Schlägereien, Rassismus, immer abstoßender verhalten sich Hooligans, Ultras oder Neonazis. Bis es zum Mord kommt. Ben Rossmann, Fußballer in Leipzig, äußert nämlich öffentlich, dass solche Fußballfans ihm gestohlen bleiben können. Prompt wird er selbst zur Zielscheibe anonymer Bedrohungen, bis er schließlich erschlagen im Park neben dem Stadion gefunden wird. Ein Fall für Peuckmanns Dortmunder Kommissar Bernhard Völkel.

Von Borussia Dortmund stammt ein schöner Satz auf dem Klappentext des Krimis. Josef Schneck, langjähriger Pressechef des BVB, urteilt: „Ein echter Peuckmann. Spannend bis zur letzten Seite.“

Peuckmann freut sich über die Anerkennung und denkt schon über ein neues Abenteuer seines Kommissars nach.




Bergkamener Gymnasium wird zur „Schule ohne Rassismus“

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Diesem Netzwerkgehören über 1270 Schulen an, die von rund einer Million Schülernnen besucht werden (Stand: Juni 2013). Sämtliche Personen, die an unserer Schule lernen und lehren, verpflichten sich damit, bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt vorzugehen. Das Projekt wurde maßgeblich von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 9. und 10. initiiert. „Es beweist einmal mehr, dass die Kinder und Jugendlichen aktiv das Klima der Schule mitgestalten können und wollen“, so Schulleiterin Silke Kieslich.

Besonders stolz sind die SchülerInnen darauf, dass sie für diesen Tag den ehemaligen Leherer und Schriftssteller  Heinrich Peuckmann als Paten gewinnen konnten. Mit seinem Einsatz leistet er einen wichtigen Beitrag, „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als parteiunabhängiges und nachhaltig erfolgreiches Netzwerk der Menschenrechtsarbeit in ganz Deutschland zu verankern.

Die Siegelübergabe soll am 15. Juli ab 8.45 Uhr geschehen.  Im Anschluss wird eine Theatervorführung des Stückes „Andorra“ vorgeführt. Zudem werden die Gewinner des Fotowettbewerbs „Bergkamen – bunt statt braun“ bekannt gegeben und prämiert.

Weitere Informationen zu dem Aktionstag und zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ finden Sie im Internet unter http://www.schule-ohne-rassismus.org.




Kradfahrer bringt Radler zu Fall und flüchtet anschließend

Die Polizei fahndet nach einem Unfall mit einem Radler am Samstagabend in Kamen nach dem Fahrer eines schwarzen Krads, einer leichten Crossmaschine. Der Kradfahrer hatte sich aus dem „Staub“ gemacht, obwohl der Radler gestürzt war.

Nach Mitteiltung der Polizei ereignete sich der Unfall gegen 21 Uhr im Bereich der Fußgänger- und Radfahrer-Bahnunterführung Unnaer Straße / Poststraße. Ein 22-jähriger Mann aus Kamen hatte mit seinem Fahrrad die Unterführung aus Richtung Südkamen in Richtung Kamen-Mitte in der Nähe des Bahnhofs passiert und wollte die Rampe zur Poststraße hochfahren, als ihm ein unbekannter Fahrer mit einem schwarzen Kraftrad entgegenkam, ihn an seinem Fahrrad touchierte und ihn zu Fall brachte.

Der Kradfahrer setzte seine Fahrt in Richtung Südkamen fort. Der Radfahrer wurde bei dem Sturz leicht verletzt. Er begab sich zunächst nach Hause, dann zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus und erschien danach zur Anzeigenerstattung bei der Polizei Kamen.

Bei dem flüchtigen Krad soll es sich um eine relativ leichte schwarze Crossmaschine mit Grobstollenreifen gehandelt haben. Der Fahrer trug einen schwarzen Helm mit gelbem Sonnenschutzvisier sowie eine schwarze kurze Hose und blaue Turnschuhe.

Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter 02307/921-3220 oder unter 02303/921-0.




18-Jähriger landete mit seinem Golf im Grünen

Am frühen Sonntagmorgen mussten Rettungskräfte und Polizei zu einem Unfall auf der Lünener Straße ausrücken mit einem 19-jährigen Verletzten aus Hamm verletzt.

Wie die Polizei mitteilt, fuhr der 19-Jährige aus Hamm mit seinem Ford Fiesta gegen 00:05 Uhr auf der Lünener Straße von Lünen in Richtung Kamen. Bei seinem Versuch, im letzten Moment nach links in die Straße Goekenheide abzubiegen, konnte der nachfolgende 18-jährige Fahrer eines VW Golf ebenfalls aus Hamm nicht mehr rechtzeitig bremsen bzw. ausweichen.

Beide PKW stießen zusammen. Der VW Golf des 18-Jährigen wurde auf eine angrenzende Grünfläche geschleudert. Der 19-jährige Fiesta-Fahrer wurde leicht verletzt und mit einem Rettungswagen zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf rund 5.000 Euro geschätzt.




50-Jährige Radlerin stieß mit 10-jährigen Radfahrer zusammen und verletzte sich schwer

Auch dieser Unfall am Samstagnachmittag bietet neuen Stoff für die Diskussion um eine Helmpflicht für Radfahrer: Auf der Adenauerstraße in der Kamener Innenstadt zog sich eine 50-jährige Bergkamener Radlerin schwere Verletzungen zu.

Wie die Polizei mitteilt, stieß die Bergkamenerin gegen 13.40 Uhr auf der Adenauerstraße mit einem  10-jährigen Radfahrers aus Kamen zusammen. Der 10-Jährige blieb bei diesem Unfall unverletzt. Die 50-Jährige erlitt hingegen schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. „Beide Radfahrer trugen nach bisherigen Erkenntnissen keinen Helm“, betont die Polizei.




K.O.-Tropfen setzen 28-Jährige bei Diskothekenbesuch „außer Gefecht“ – Täter identifiziert

Ein Glas zu viel: Das hat oft üble Folgen. Besonders dann, wenn sich plötzlich in dem Getränk eine Substanz befindet, die dort überhaupt nicht hineingehört. Das passierte am 27. April einer 28-jährigen Frau aus Kamen bei einem Diskotheken-Besuch an der Deutschen-Straße in Dortmund-Eving. Der vermutliche Täter ist inzwischen identifiziert worden.

Ein unbekannter Mann hatte der Kamenerin  ein Glas gegeben, das eine gefährliche Mixtur enthielt. Anschließend wurde es ihr übel und ihr Zustand verschlechteterte sich derart, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Die Kamenerin brauchte mehrere Tage, um sich dort mit Unterstützung der Ärzte wieder zu erholen.

Zufälligerweise wurde der Unbekannte an diesem Abend in der Diskothek fotografiert. Mit diesem Foto fahndeten die Beamten nach ihm und ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung. Dieses Fahndungsfoto hat offensichtlich die Polizei auf die richtige Spur geführt.

 

Die Polizei rät als Schutz vor K.O.-Tropfen:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke an¬nehmen.
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
  • Im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer holen.
  • Die Polizei über den Notruf 110 hinzurufen – Anzeige erstatten!



Zirkus Verona gastiert auf dem Festplatz an der Berliner Straße

Kaum ist die Glut des Johannisfeuers erkaltet, kündigt sich auf dem Festplatz an der Berliner Straße die nächste Attraktion an: Vom 11. bis 14. Juli gastiert dort der Zirkus Verona – übrigens nicht zum ersten Mal in Bergkamen.

Verona 2Menschen und Tiere im Zauber der Manege verspricht das Familienunternehmen, das 1888 an den Start ging. Die Vorstellungen beginnen von Donnerstag bis Samstag jeweils um 16 Uhr. Am Sonntag, 14. Juli, geht es dann bereits um 14 Uhr los.

Donnerstag und Freitag sind Familientage. Das heißt: Erwachsene können zu Kinderpreise Zirkusluft schnuppern.




Landgericht: Verträge mit WestLB sind sittenwidrig – es gibt aber keien Schadensersatz

„Verkauft“ wurden sie als Zinsoptimierung an die Stadt Bergkamen und den Kreis Unna, in den Augen des Landgerichts Dortmund habe es sich aber um hochspekulative Zinswetten (Swab) gehandelt. Die zwischen der WestLB und Stadt und Kreis abgeschlossenen Verträge seien „sittenwidrig“ deshalb unwirksam.

Den ebenfalls eingeklagten Schadensersatz für bereits erlittene Verlusste gibt es allerdings nach dem Urteil in erster Instanz am Freitag nicht. Das Landgericht geht nämlich davon aus, dass die Kommunen den Glücksspielcharakter der Geschäfte hätten erkennen müssen. „Wir werden jetzt vor das Oberlandesgericht Hamm gehen, um Recht zu bekommen“, so die Stadt Bergkamen und der Kreis in einer ersten Stellungnahme. Das Urteil für Kamen wird am 2. August erwartet.

Mehr Informationen zu den beiden Zivilprozessen vor Landgericht Unna gibt es beim „Report vor Ort Unna“.