Vorbeugende Maßnahmen der Stadt Bergkamen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

In der vergangenen Woche hat die Stadt Bergkamen versuchsweise sieben Fallen für den Eichenprozessionsspinner an im letzten Jahr stark befallenen Eichen aufgehangen, die nicht mit dem Hubsteiger und Absauggeräten angefahren werden können. Dieses ist besonders auf einigen Wegen auf dem Parkfriedhof in Bergkamen-Weddinghofen der Fall. Hier wurden fünf Fallen installiert. Zusätzlich wurden an der Preinstraße in Bergkamen-Oberaden zwei Eichen mit Fallen ausgestattet. Die Funktion der Fallen besteht darin, dass die Eichenprozessionsspinner durch einen Duftstoff angelockt werden und danach durch ein Rohrsystem in einen Fangsack geleitet werden.

Da es für diese Art der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners weder in Bergkamen noch in der Umgebung Erfahrungswerte gibt, wurden zunächst diese sieben Fallen angeschafft.

Als zusätzliche vorbeugende Maßnahme wurden bereits im Februar in den Stadtteilen Rünthe, Weddinghofen und Bergkamen-Mitte insg. 20 Nistkästen für Singvögel montiert. Die Vögel fressen in einem bestimmten Entwicklungsstadium des Eichenprozessionsspinners die Insekten und füttern damit auch ihre Brut. Hierzu gibt es positive Erfahrungen aus den Nieder-landen. Die Stadt hat die Nistkästen insb. an in der Vergangenheit stark befallenen Bäumen aufgehängt, die in besonders von Fußgängern frequentierten Bereichen wie z.B. entlang von Hauptverkehrsstraßen stehen. Ob die Brutkästen gut bebrütet werden, wird von den städti-schen Mitarbeitern spätestens zur Säuberung im Herbst/Winter zu erkennen sein.

Ein wesentlicher Teil der Nistkästen wurde von Schülern der Willy-Brandt-Gesamtschule im Werksunterricht hergestellt. Die Brutkästen der Schüler lassen sich durch die bunte Farbgebung erkennen.

Sollte sich die eine oder andere Bekämpfungsart oder beide als zielführend erweisen, sollen noch zusätzliche Fallen bzw. Brutkästen aufgehangen werden. Ziel ist es, Mensch und Tier vor den Gefahren zu schützen.




Kostenlose Energieberatung in Bergkamen weiterhin möglich – zurzeit aber nur telefonisch

Die Verbraucherzentrale NRW bietet seit Beginn diesen Jahres kostenlose Energieberatungen in Bergkamen an. Die zwei bisher stattgefundenen Beratungstage konnten sich einem großen Interesse der Bergkamener Bürgerschaft erfreuen, sodass die insgesamt 16 zu vergebenen Termine vollständig ausgebucht waren. Der Leiter des Amtes für Planung, Tiefbau und Umwelt, Thomas Reichling, sieht sich in seiner Annahme bestätigt: „Klimaschutz durch energieeffizientes Wohnen ist ein wichtiges Thema für die Menschen in Bergkamen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Informationen zu den eigenen Möglichkeiten hat sich die Energieberatung bereits als bedeutender Bürgerservice etabliert.“

Aufgrund der vorherrschenden Situation durch das Virus SARS-CoV-2, kann dieses Angebot jedoch nicht wie gewohnt in den Räumlichkeiten des Rathauses durchgeführt werden. Die Stadt Bergkamen ist dennoch bestrebt den Bürgerinnen und Bürgern diesen Service weiterhin anzubieten, um sich über ihre Möglichkeiten zur Energieeinsparung in den eigenen vier Wänden zu informieren. Aus diesem Anlass wird die Energieberatung bis auf weiteres telefonisch durchgeführt. Hierzu steht die Energieberaterin Frau Boykinov wie gewohnt zur Verfügung. Ein solches persönliches Beratungstelefonat kann ausschließlich am Montag, den 06.04.2020, und nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden. Unter folgender Rufnummer und Mailadresse kann ein solches Beratungstelefonat vereinbart werden:

Norman Raupach, Projektmanager Klima und Umwelt, Stadt Bergkamen
Telefon: 02307 965-391
E-Mail: n.raupach@bergkamen.de




Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin: Finanzhilfen für Kulturschaffende

Das Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin, dass sich das finanzielle Hilfsprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“, das gerade gestartet ist, auch an Künstlerinnen und Künstler richtet. Mit dem Hilfspaket des Bundesund des Landes wird finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen geleistet.

Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Solo-Selbständige – also Selbständige ohne Beschäftigte, Einzelkünstler etc. und Kleinstunternehmenmit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate, bei bis zu 50 Mitarbeiter/inne/n können 25.000 Euri fließen.

Weitere Hilfen sind möglich in Form von Liquiditätshilfen (keine Zuschüsse !) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über Kurzarbeitergeld oder vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Kultur-
und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können sich außerdem auf den Seiten von überregionalen Kulturinstitutionen informieren, z.B. Deutscher Kulturrat, oder BJKE – Bundesverband der ugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.
https://www.kulturrat.de/
https://www.bjke.de




Neuregelung des Kinderzuschlags: Bündnis für Familien im Kreis Unna lobt Unterstützungsangebot

Weniger Geld im Portemonnaie wegen der Corona-Krise: Wenn es bei Familien eng wird, kann der Notfall-Kinderzuschlag helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken. Darauf weist das Bündnis für Familien im Kreis Unna hin. Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, kann er beantragt werden. Den Zugang zum Kinderzuschlag hat das Bundesfamilienministerium erleichtert.

„Gerade in der Krise ist es wichtig, die belasteten Familien in den Blick zu nehmen“, sagt Anja Josefowitz, Sprecherin des Bündnis für Familie Kreis Unna. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet und Sonderregelungen zum Notfall-KiZ veröffentlicht. Ab dem 1. April können Familien prüfen, ob sie Anspruch haben.

Welche Fälle sind denkbar?
Durch die Sonderregelungen erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Den Notfall-KiZ können Familien nutzen, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Eltern

  • Kurzarbeitergeld erhalten
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Weitere Informationen und Anträge sind über die Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz abrufbar. Mehr zum Notfall-KiZ gibt es auch unter www.bmfsfj.de/kiz. PK | PKU




Corona-Krise: Regelung für Menschen mit Behinderung

Viele Dienstleistungen musste die Kreisverwaltung aufgrund der aktuellen Corona-Krise einstellen – Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft werden aber grundsätzlich weiterbearbeitet. So können zum Beispiel die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung von Ausweisen weiterhin erfolgen. Bis auf Weiteres sind Rücksprachen allerdings nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Im Kreis Unna leben derzeit rund 105.000 Personen mit einer Behinderung. Für sie bearbeitet der Kreis Unna pro Jahr rund 16.000 Anträge. Dabei geht es um Erstanträge, Änderungsanträge, Nachprüfungen oder Widersprüche. Diese Arbeit wird auch jetzt weiterlaufen.

Erlass des Gesundheitsministeriums
Daher hat das Gesundheitsministerium einen Erlass veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass die Feststellung einer Behinderung weiter erfolgen kann. Von schriftlichen Erinnerungen der Haus- und Fachärzte wegen nicht erledigter Befundberichtsanforderungen wird momentan wegen der besonderen Belastungssituation in den Praxen abgesehen.

Untersuchungen der Antragsteller durch den ärztlichen Dienst werden bis auf weiteres ausgesetzt. Wer Fragen zum Verfahren hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Unna wenden.

Erreichbar sind die jeweiligen Ansprechpartner wie im Infosystem www.kreis-unna.de/info unter den Organisationseinheiten / FB 50 – Arbeit und Soziales / 50.4 Schwerbehindertenangelegenheiten angegeben, über die allgemeine Telefonnummer 0 23 03 / 27 – 0 oder per E-Mail an post@kreis-unna.de. Antragsformulare, Erläuterungen und ein Ratgeber sind unter www.kreis-unna.de/schwerbehinderung zu finden. PK | PKU




Straßen.NRW: Verkehrsbelastung reduziert sich um bis zu 70 Prozent

70 Prozent weniger Verkehr als im Vergleichszeitraum 2019 hat die Straßen.NRW-Verkehrszentrale bereits für das Wochenende 21./22. März verzeichnet. Für das nun zurückliegende Wochenende – mit Kontaktsperre – dürften die Zahlen noch höher liegen.

Von Montag bis Freitag der vergangenen Woche hat die Verkehrszentrale in den Ballungsräumen einen Rückgang des Verkehrs von bis zu 40 Prozent verzeichnet. Ausnahme: der LKW-Verkehr. „Hier haben wir in unserer Stichprobe nur einen geringen Rückgang gemessen“, sagt Dr. Jan Lohoff, Abteilungsleitung Verkehrssteuerung in der Straßen.NRW-Verkehrszentrale. Betrachtet man den Fernverkehr, wurde in Zeiten der Corona-Krise auf den Transitstrecken ein Rückgang des Verkehrsaufkommens in der 13. Kalenderwoche um 35 Prozent gemessen. Am Wochenende reduzierte sich der Fernverkehr wie auch in den Ballungsgebieten um 70 Prozent. Auffallend bei den Transitstrecken ist ein deutlicher Rückgang des Verkehrs aus Polen in Richtung Niederlande. „Und mit Blick auf die Ballungsräume ist die Verkehrsbelastung auf der A3 zwischen Köln und Düsseldorf am stärksten gesunken.“

Die Verkehrsbelastung auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen wird regelmäßig gemessen. Induktionsschleifen in der Fahrbahn, so genannte „Automatische Dauerzählstellen“, liefern dazu wichtige Daten. Um eine Vergleichbarkeit dieser Daten zu gewährleisten, müssen die gesammelten Zählungen aufbereitet werden. Dadurch veröffentlicht Straßen.NRW die Monats- und Jahresberichte zeitverzögert.

In NRW gibt es derzeit
· 169 Dauerzählstellen an Bundesautobahnen, davon 7 an Grenzübergängen
· 113 Dauerzählstellen an Bundesstraßen, davon 8 an Grenzübergängen
· 58 Dauerzählstellen an Landesstraßen, davon 5 an Grenzübergängen
· 2 Dauerzählstellen an Kreisstraßen.




NachtAST wird vorübergehend eingestellt – Das normale AST und die NachtBusse der VKU fahren weiter

Auf Grund der aktuellen Corona-Krise werden alle Fahrten der NachtAST durch die VKU ab April 2020 vorläufig eingestellt. Im Detail sind das die NachtAST in Unna, Werne und Kamen.

Fahrten des normalen AST (Anrufsammeltaxi) finden weiterhin statt. Auch die Nacht-Busse stehen den Kunden nach wie vor für Fahrten zur Früh- und Spätschicht zur Ver-fügung.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Zumba oder Bodyforming mit dem TuS Weddinghofen im Live-Stream!

Bereits am 13. März stellte der TuS Weddinghofen 1959 e.V. den Übungsbetrieb, wegen der aktuellen COVID-19-Ausbreitung, ein. Natürlich blieb der Verein in der Zeit nicht untätig. Gerade jetzt, wo die Bevölkerung aufgerufen ist, zu Hause zu bleiben, möchte der Verein den Sport nach Hause bringen.

In einem Live-Stream möchte der TuS allen Mitgliedern kostenfrei etwas Ablenkung ermöglichen. Gerade Bewegung und etwas Ausgleich machen das zu Hause bleiben hoffentlich etwas erträglicher. So werden die Angebote wie zum Beispiel Zumba, Bodyforming, Pound oder Problemzonengymnastik über das Programm „Zoom“ Live gestreamt. Doch damit nicht genug! Box dich Fit und unser Entspannungsangebot werden als Video- und Audiodatei jede Woche für euch hoch geladen.

Wie funktioniert das Online-Angebot? Die Mitglieder erhalten für die jeweiligen Live-Streams von unseren Übungsleitern die benötigte ID-Nummer und das Passwort. Nachfragen zu dem Live-Stream sind über die E-Mail-Adresse info@tus-weddinghofen.de möglich.

Unsere Angebote im Überblick:

Montag:          19:00 – 20:00 Uhr Bodyforming

Mittwoch:       16:30 – 17:30 Uhr Problemzonengymnastik
17:45 – 18:45 Uhr NEU Zumba Gold®
19:00 – 19:45 Uhr Pound®
20:00 – 21:00 Zumba Fitness®

Donnerstag:    18:30 – 19:30 Sport mit Britta




IHK zu Dortmund verschiebt Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) zu Dortmund verschiebt wie alle anderen IHKs die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind bundesweit rund 210.000 Auszubildende betroffen, bei der IHK zu Dortmund sind es 4.500. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen werden auf den Internetseiten der IHK zu Dortmund und der Weiterbildung der IHK zu Dortmund bereitgestellt.

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten. Auch alle IHK- Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier wird die IHK zu Dortmund schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.

Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die IHK zu Dortmund in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort. Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.




Regierungsbezirk Arnsberg: Erste Lieferung von Schutzmaterialien

Eine erste Lieferung von FFP2-Schutzmasken aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die 12 Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg konnte die Bezirksregierung am Mittwoch ausliefern.

Die Verteilung ist nach einem Schlüssel erfolgt, der einerseits die Einwohner*innenzahl des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt und andererseits die gemeldeten Infektionszahlen berücksichtigt. Alle Kreise und kreisfreien Städte haben also eine einwohner*innenbezogene Sockelzuweisung, die durch eine lageangepasste Zuweisung ergänzt worden ist, erhalten.

Die Weiterverteilung auf Grundlage des MAGS-Erlasses an die örtlichen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe liegt in der Verantwortung des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt.




Sparkasse Bergkamen-Bönen: Längere Wartezeiten wegen der Vorsichtsmaßnahmen zum Monatsende möglich

Die Sparkassen im Kreisgebiet stellen durch geeignete Maßnahmen in der derzeitigen Ausnahmesituation die elementare Grundversorgung mit zentralen Finanzdienstleistungen für die Menschen im Kreisgebiet sicher und werden dadurch ihrer Verantwortung für die Region gerecht. Vor diesem Hintergrund weisen die Sparkassen schon jetzt auf den bevorstehenden Monatsultimo hin, da dort üblicherweise wegen Renten- und Gehaltszahlungen mit einer höheren Frequenz von Kunden zu rechnen ist.

Zur Eindämmung und Verminderung der Infektionsgefahr durch das Corona-Virus für Kunden und Mitarbeiter sowie vor dem Hintergrund der Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen weisen die Sparkassen daraufhin, dass es an den Tagen um das Monatsende bei der Bargeldversorgung bedingt durch die höhere Anzahl von Kundenbesuchen eventuell zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es ist vorgesehen, dass alle SB-Bereiche geöffnet sind. Aber auch hier müssen die geltenden „Abstandsregeln“ unbedingt eingehalten werden.

Insbesondere ältere Kundinnen und Kunden sollten sich schützen und sofern es nicht unbedingt nötig ist zum Monatsende nicht in die Sparkasse kommen. Die Bargeldversorgung ist in jedem Fall auch in den ruhigeren Tagen nach dem Ultimo gesichert.

Grundsätzlich sollten die Kunden unbedingt prüfen, ob ihr Anliegen vielleicht auch an weniger frequentierten Tagen oder vor allem über andere Wege erledigt werden kann, wie telefonisch über das Kunde Service Center (Tel. 02307 821 0), bequem und schnell über das Online-Banking per PC oder Sparkasse-App von zu Hause oder über die SB-Geräte. Bei der Sparkasse Bergkamen-Bönen sind weiterhin die Hauptstelle in Bergkamen sowie die Geschäftsstellen in Oberaden und Bönen geöffnet. Wir danken allen Kunden für ihr Verständnis und ihre Mithilfe in diesen für uns alle außergewöhnlichen Zeiten. Bleiben Sie alle gesund.