Müllcontainer in Brand gesteckt

Am frühen Samstagmorgen (01.08.2020) um 4:15 Uhr brannten im Bereich der Straße Am Bahnhof mehrere Müllcontainer und zwei Mülltonnen. Der Brand wurde durch die örtliche Feuerwehr gelöscht. Die Container und die Mülltonnen wurden komplett zerstört. Eine angrenzende Garage wurde durch die entstandene Hitzeentwicklung ebenfalls beschädigt. Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen ist von Brandstiftung als Brandursache auszugehen. Es entstand Sachschaden von einigen tausend Euro.

Sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen nimmt die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307-921-3220 oder unter der Rufnummer 02303-921-0 entgegen. /Tu.




Unfall mit vier Verletzten und hohem Sachschaden auf Bambergstraße

Am Donnerstagabend (30.07.2020) fuhr ein 21-jähriger Fahrer aus Bergkamen gegen 21.40 Uhr mit seinem silbernen PWK auf der Bambergstraße in Richtung Bergkamen. An der Kreuzung Nordfeldstraße kollidierte er mit dem schwarzen PKW einer von rechts kommenden 58-jährigen Bergkamenerin, die nach Zeugenaussagen bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist. Durch den Zusammenstoß drehte sich ihr Fahrzeug und kam in einer Hecke zum Stehen.

Die Airbags an den Fahrzeugen lösten aus und der Fahrer und die Fahrerin wurden leicht verletzt. Ebenso der 22-jährige Beifahrer des silbernen PKW. Ein weiterer 22-jähriger Mitfahrer wurde schwer verletzt. Alle Verletzten wurden in Krankenhäuser gebracht, der Schwerverletzte verblieb stationär.

Es entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 22 500 Euro.

Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass an dem PKW des 22-jährigen Fahrers Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht waren, der PKW nicht zugelassen ist und der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat. Auf ihn kommen nun neben dem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung noch weitere wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu.




Sieben neue Corona-Fälle gemeldet

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Menschen steigt weiter. Am heutigen Freitag wurden der Gesundheitsbehörde kreisweit sieben neue Fälle gemeldet. Vier davon betreffen Personen in Werne. In Bergkamen, Lünen und in Schwerte ist jeweils eine Person neu erkrankt.

Constanze Rauert, Kreis Unna

Aktuell Infizierte

30.07.2020 | 15 Uhr 31.07.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 4 +1
Bönen 3 3 +0
Fröndenberg 2 2 +0
Holzwickede 6 6 +0
Kamen 6 6 +0
Lünen 27 27 +0
Schwerte 19 20 +1
Selm 0 0 +0
Unna 3 3 +0
Werne 7 11 +4
Gesamt 76 82 +6



Neue Selbsthilfegruppe Epilepsie geplant

Auf Anregung eines jungen Mannes ist eine Selbsthilfegruppe Epilepsie in Planung, in der sich Betroffene und Angehörige austauschen können.

Epileptische Anfälle beruhen auf einer Funktionsstörung im Gehirn, die aufgrund einer plötzlichen Erregungszunahme eines mehr oder weniger eng umschriebenen Gewebeverbandes von Hirnzellen (Neuronen) hervorgerufen werden. Wie bei jeder Erkrankung, die eine längere Behandlung erfordert, kommt es auch bei der Epilepsie darauf an, sich so gut wie möglich zu informieren. Die geplante Selbsthilfegruppe soll ein Schritt in diese Richtung sein.

Interessierte können sich bei der Kontakt- und InformationsStelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitshaus in Unna, Massener Straße 35 melden. Ansprechpartnerin ist Margret Voß, Tel. 0 23 03 / 27-28 29, E-Mail: margret.voss@kreis-unna.de. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
PK I PKU




Opherdicker Sommerbühne: Gypsy-Jazz im Freien

Der Konzertsommer der besonderen Art auf Haus Opherdicke geht in die nächste Runde: Nach dem gelungenen Start der Open-Air-Reihe „Opherdicker Sommerbühne 2020“, können sich Musikfans auf ein stimmungsvolles Schmankerl freuen: Das Joscho Stephan Trio lässt am Donnerstag, 6. August, feinsten Gypsy-Jazz auf dem kreiseigenen Gut erklingen.

Grandiose Gitarren-Soli, lebhafte Rhythmen und mitreißende Harmonien erobern mit dem Jazz-Gespann aus Mönchengladbach den Innenhof des Wasserschlosses. Namensgeber und Leader des Trios, Joscho Stephan, gilt in der Jazz-Szene aufgrund seiner Spieltechnik bereits als der Django Reinhardt der Neuzeit. Doch es braucht keine große Fachkenntnis, um zu merken: dem Charme der Joscho Stephan Trio-Darbietungen lässt sich nur schwer widerstehen.

Auf den Spuren einer Jazz-Legende
Die Musikalität bekam Joscho Stephan (Jahrgang 1979) von klein auf durch sein Elternhaus nahe gebracht. Aufgewachsen mit den Songs von Carlos Santana und den Beatles, fing Stephan früh mit professionellem Musikunterricht an. Der Berufswunsch Musiker festigte sich ab seinem 6. Lebensjahr immer mehr sowie seine Leidenschaft für Gitarren-Improvisationen und seine Bewunderung für Gypsy-Jazz-Legende und Vorbild: Django Reinhardt.

Das Konzert beginnt um 20 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr. Für eine wetterfeste Überdachung vor der Scheune des Wasserschlosses sowie für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher werden dringend gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.

Karten vorbestellen
Die Karten kosten 15 Euro. Kartenreservierungen sind ausschließlich telefonisch bei der Stabsstelle Kultur des Kreises Unna möglich. Als Ansprechpartner stehen Jana Keuch, Tel. 0 23 03 / 27 – 18 41 und Heinz Kytzia, Tel. 0 23 03 / 27 – 25 41 zur Verfügung. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen ist die Besucherzahl auf 100 Personen pro Konzert begrenzt. Das Parken ist nur außerhalb der Anlage möglich. PK | PKU




Schmiedeworkshop für Alt und Jung

Wenn der Vater mit dem Kinde … ein Feuereisen und ein Messer schmiedet
Die Beherrschung des Feuers war schon immer ein Merkmal der Menschen. Aber wie entfachte man ein Feuer vor den Zeiten von Feuerzeug und Streichhölzern?

Im Rahmen dieses Workshops werden die notwendigen Kenntnisse zum Feuermachen vermittelt und jeder Teilnehmer kann unter Anleitung ein Feuereisen und ein Messer schmieden. Das Schmieden erfolgt an dafür errichteten kleinen Lehmessen, in denen der Stahl erhitzt und im Team bearbeitet wird. Nach dem Schmieden werden das fertige Feuereisen und das Messer gehärtet. Alles was die Teilnehmer hergestellt haben dürfen sie mit nach Hause nehmen und sie erhalten zusätzlich etwas Zunder und einen scharfkantigen Feuerstein.

Der Workshop ist auch für Familien geeignet und findet am Samstag, 29. August 2020 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr auf dem Gelände der Ökologiestation statt. Geleitet wird der Schmiedeworkshop von Daniel Niederau. Die Kosten betragen für Einzelpersonen 40 Euro ein Familienteam von zwei Familienmitgliedern bezahlt 74 Euro.

Maximal können 20 Personen an dem Schmiedeworkshop teilnehmen.

Veranstalter sind das Umweltzentrum Westfalen und Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna e. V.

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

 




Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Drogeriemarkt

Nach einem Einbruch in einen Drogeriemarkt an der Hüsingstraße vom 08.04.2020 sucht die Polizei nun Zeugen, die Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen können.

Zwei Männer hatten gegen 1.30 Uhr die Eingangstür eingeschlagen und sich Zutritt zum Markt verschafft, während einer dritter draußen wartete. Aus einem Regal in Türnähe entwendeten sie mehrere Packungen mit Parfüm und flüchteten anschließend in Richtung Kuhstraße.

Die Tat wurde durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hagen veröffentlicht die Polizei wegen des Verdachts des besonders schweren Bandendiebstahls die Lichtbilder von zwei videografierten Tätern.

Hier der Link zum Fahndungsportal NRW mit den Lichtbildern der Tatverdächtigen: https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/schwerte-schwerer-bandendiebstahl

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Personen machen? Hinweise bitte an die Polizei in Schwerte unter der Rufnummer 02304 921 3320 oder 921 0.




Kommunalwahl: Fünf Bewerbungen für Landratsposten

Die erste Entscheidung für die Kommunalwahl am 13. September ist gefallen: Der Wahlausschuss des Kreises ließ am 29. Juli in öffentlicher Sitzung vier Bewerber und eine Bewerberin für die Landratswahl sowie elf Parteien bzw. Wählergruppen und einen Einzelbewerber für die Kreistagswahl zu.

Um das Amt des Landrates können sich Mario Löhr aus Selm (Jahrgang 1971, SPD), Marco Morten Pufke aus Bergkamen (Jahrgang 1973, CDU), Herbert Goldmann aus Fröndenberg/Ruhr (Jahrgang 1954, GRÜNE), Susanne Schneider aus Schwerte (Jahrgang 1967, FDP) und Andreas Dahlke aus Lünen (Jahrgang 1965, GFL) bewerben.

Direktmandate und Reservelisten
Die Hälfte der insgesamt 60 Kreistagsmitglieder wird in 30 Wahlbezirken direkt gewählt. Die andere Hälfte zieht über sogenannte Reservelisten in das Gremium ein.

Für die Wahl zum Kreistag zugelassen wurden die Direktkandidat*innen von SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE., FDP, FW** Kreisverband Unna, GFL**, UWG**, AfD, FAMILIE**, der Einzelbewerber Helmut Rosenkranz und die WfU**.

Die Direktkandidat*innen der WfU treten nur in den fünf Wahlbezirken in Unna an, die AfD tritt in den Wahlbezirken 01 bis 04, 06 bis 23 und 25 bis 30 an, der Einzelbewerber nur im Wahlbezirk 10 in Lünen.

Mit einer Ausnahme wurden auch die Reservelisten der Parteien und Wählergemeinschaften zugelassen. Die von der AfD eingereichte Reserveliste wurde wegen eines Einspruchs des AfD-Bezirksvorstandes vom Wahlausschuss zurückgewiesen.

Hintergrund zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind im Kreis rund 323.890 Bürger*innen (Stand 30.04.2020, laut Melderegister der Kommunen). Der scheidende Kreistag hat noch 66 Mitglieder. Nachdem der Kreis mit Fortschreibung des Zensus 2011 unter die Marke von 400.000 Einwohnern gerutscht ist, sehen kommunalrechtliche Bestimmungen die Verkleinerung des Kreistages auf 30 Sitze und der Wahlbezirke von 33 auf 30 vor.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke findet sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/wahlen/kommunalwahl/kommunalwahl-2020/.

**FW = Freie Wählergemeinschaft, GFL = Gemeinsam Für Lünen, UWG = Unabhängige Wählergemeinschaft Selm, Familie = Familien-Partei Deutschlands, WfU = Wir für Unna PK | PKU




Wahlplakate in Bergkamen erst ab Mitte August

Wie auch bei den vergangenen Wahlen hat Bürgermeister Roland Schäfer am 28. Juli interessierte Parteien eingeladen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Wahlkampfvereinbarung für die kommende Kommunalwahl abzuschließen. Bei dieser Wahlkampfvereinbarung geht es im Wesentlichen um eine einheitliche Plakatierung auf den insgesamt 33 von der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellten Plakattafeln im Stadtgebiet unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende kleinflächige Plakatierung in den Straßen im Stadtgebiet. Ausgenommen davon sind natürlich parteieigene Großflächentafeln. Anders als bei den sonstigen Wahlen werden zur Kommunalwahl die Plakatflächen anteilig zu den jeweiligen Wahlvorschlägen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) vergeben. „Daher bekommen die Parteien wie SPD, CDU und Grüne, die Wahlvorschläge für alle Wahlen eingereicht haben, mehr Plakatflächen zugewiesen als die anderen Parteien“, so Thomas Hartl, zuständig für die Organisation der Wahlen bei der Stadt Bergkamen. Diesem Abkommen sind bisher SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und LINKE. beigetreten. Die FDP und BergAUF nehmen nicht teil. Rückmeldungen fehlen noch von den Parteien, die nur an der Wahl des Landrates und/oder des Kreistages teilnehmen. Die Plakatierung beginnt ab dem 17. August. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen in die Verteilung gehen und die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Am 13. September werden insgesamt rund 39.000 Bergkamenerinnen und Bergkamener ihre Stimme abgeben können. Wahlberichtigt ist jeder Deutsche oder EU-Bürger ab 16 Jahren.




Netto-Markt in Weddinghofen: Offener Brief der Grünen an Bürgermeister Schäfer

Wegen des geplanten und umstrittenen Netto-Markts in Weddinghofen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen einen offenen Brief an Bürgermeister Roland Schäfer geschrieben. Wir veröffentlichen ihn ungekürzt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Schäfer,

aus aktuellem Anlass schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief bezüglich einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage zum Bau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes in Weddinghofen. Normalerweise ist das laufende Tätigkeit der Verwaltung. Aber auf Grund der erheblichen Diskussion in der Öffentlichkeit bitte ich zu nachfolgend aufgeführten Fragen Stellung zu beziehen, damit wir als politische Vertreter unserer Kommune über diesen Vorgang informiert sind.

Unser bisheriges Wissen: Die Stadt Bergkamen hat am 24.03.2020 dem Antragsteller, KaGe GbR Herrn Geise, einen Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes Netto und Trinkgut in Bergkamen-Weddinghofen (Häupenweg, Flur 14 Flurstück 240) ausgestellt. Dieser Vorbescheid wurde am (24.03.2020) der Eigentümerin des landwirtschaftlichen Betriebs Hof Ostendorff brieflich übermittelt. Die Eigentümerin (Lina Jenny Ostendorff) hat fristgerecht Klage gegen den Vorbescheid erhoben.Der Vorhabenträger plant einen Lebensmittel- und Getränkemarkt (Netto und Trinkgut). Die Grundstücksfläche ist 11.792 m2 groß. Die Fläche wird abgesehen vom Abstandsgrün zum Häupenweg fast vollständig überbaut, davon
1.960 m2 Lebensmittelmarkt
1.183 m2 Getränkemarkt
139 Stellplätze und Verkehrsfläche
ca. 400 m2 Abstandgrün
ca. 250 m2 Erdwall

Hieraus ergibt sich unsere 1. Frage an Sie, Herr Bürgermeister. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bergkamen ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Warum wurde kein Bauleitverfahren (Änderung des FNP) und Aufstellung eines B-Planes durchgeführt? Nach Auffassung der Stadt Bergkamen beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Ist das rechtlich zulässig?
Naturschutzrecht und EU-Vogelschutzrichtlinie:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es handelt sich beim Steinkauz um eine streng geschützte Art nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten). Nach Abs. (1) Nr. 2 „…ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten … erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“
Eine solche Störung mit Auswirkung auf den Erhaltungszustand liegt vor, da rd. 30 % des Lebensraums durch die Überbauung des fast 1,2 ha großen Areals zerstört wird.Der Steinkauz ist auf kurzrasiges Dauergrünland (Viehweiden) als Jagdbiotop angewiesen und kann daher nicht auf andere landwirtschaftliche Flächen der Umgebung ausweichen.
Nach § 63 BNatschG ist eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bund anerkannten Vereinigung … Gelegenheit zur Stellungnahme … zu geben.
Nach § 64 BNatschG (1) kann … eine anerkannte Naturschutzvereinigung Rechtsbehelfe … einlegen, wenn die Vereinigung„
1. geltend macht, dass die Entscheidung … Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes …. zu dienen bestimmt sind, widerspricht.“
Ausnahmetatbestände nach § 45 oder Befreiungstatbestände nach § 67 BNatschG liegen nicht vor.
Die wild lebende Tierart Steinkauz (Athene noctua) ist nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) geschützt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten die Verpflichtungen des Artikel 3 schon bevor ein Bestandsrückgang festgestellt wurde oder sich die Gefahr des Verschwindens einer Art konkretisiert hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 02.08.1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnummer 15).

War dieser Sachverhalt beim positiven Vorbescheid bekannt?
Wenn nein: Warum wurde keine Stellungnahme nach § 63 BNatschG eingeholt?
Wenn ja: Warum wurde das nicht in dem Vorbescheid berücksichtigt?

Weiterhin bitten wir um Ihre Stellungnahme zu unserer nachfolgenden Einschätzung dieser Angelegenheit, ohne dass wir bisher von der Verwaltung in diese involviert wurden.
Das Vorhaben widerspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Fläche ist dort als Wohnbaufläche und nicht als Gewerbefläche dargestellt.
Die Beurteilung der Stadt Bergkamen nach § 34 ist uns nicht einsichtig, da keine Kennzeichen einer Fläche des planerischen Innenbereichs vorliegen. Die Fläche befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Da der Häupenweg nördlich der Fläche als städtebauliche Zäsur anzusehen ist, befinden sich die im Rahmen der Beurteilung nach § 34 BauGB heranzuziehenden Flächen westlich, östlich und südlich der Vorhabenfläche. Westlich, am „Uhlenweg“, befindet sich Wohnbebauung, der dortige ehemalige ALDI ist als Einzelhandelsstandort vor mehreren Jahren aufgegeben worden. Das Gebäude wird nunmehr als Arztpraxis genutzt. Südlich der Vorhabenfläche schließen sich die weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen des landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs an. Östlich befindet sich das Freizeitzentrum, mit Sportplatz, Schwimmbad, Tennisplatz und Eishalle. Diese Gebäude sind nicht als Bebauung zu werten (Freizeit und Sportflächen), zumal sich weiter östlich und südlich des Freizeitzentrums landwirtschaftliche Fläche und keine Wohnbebauung anschließen. Vgl. hierzu: Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete Nebenanlagen vorhanden sind (BVerwG, 10.07.2000 – BVerwG 4 B 39/00, Jurion – Leitsatz).
Ebenfalls gibt es in der näheren Umgebung keine vergleichbare Bebauung (Vorbild) in dieser Größenordnung, so dass sich das Vorhaben nicht einfügt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Wohnbebauung ist auch das Ortsbild durch diesen großen Eingriff beeinträchtigt.
Ist somit das Vorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB zulässig?
Bei einer Größe von fast 12.000 m2 ist die Fläche städtebaulich relevant und nach Baugesetzbuch § 1 Abs. 3 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) hat die Kommune einen Bauleitplan aufzustellen.Nach Einzelhandelserlass NRW (und Baunutzungsverordnung 1990 BAUNVO 1990) sind großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Großflächigkeit ist spätestens ab einer Geschossfläche von 1.200 m2 (Einzelhandelserlass und BauNVO) erreicht. Für den Bau des großflächigen (Geschossfläche 1.960 m2) Einzelhandelsbetriebs wäre somit u. E. eine Änderung des FNP notwendig (Änderung der Kennzeichnung als Wohnbaufläche in Sondergebietsfläche § 11 BauNVO). Bei einem Bauplanungsverfahren (FNP und B-Plan) sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen!
Sondergebiete für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden).

Ein solcher zentraler Versorgungsbereich ist im Ortsteil Weddinghofen (Schulstraße) im FNP ausgewiesen. Die Vorhabenfläche befindet sich außerhalb des ZVB in der Ortsrandlage.
Entspricht damit die Ansiedlung dem Einzelhandelserlass NRW?
U. E. handelt es sich um eine Fläche des planerischen Außenbereichs nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben, insbesondere Landwirtschaft, zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wehmann
Fraktionsvorsitzender




IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen wählt einen neuen Vorstand

Die IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen führt am Samstag, 26. Serptember, um 11 Uhr in der Gaststätte Kuhbachstuben ihre Vorstandswahlen durch.Der zur Zeit amtierende Vorstand mit dem Vorsitzenden Mario Unger wird sich zur Wahl stellen.

Die Ortsgruppenwahlen sind laut Satzung zwingend als Präsenztermin durchzuführen. Eine Briefwahl ist nicht möglich. Auch werden an diesem Tag die Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt. Die Veranstaltung ist unter den zu dem Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften des Landes NRW durchzuführen.

Der Vorstand hofft, dass es im nächsten Jahr wieder möglich ist, Veranstaltungen durchzuführen. Dazu zählen u.a. die Jubilarfeier, der politische Frühschoppen, der Klönabend, die Mitgliederversammlungen und das Skatturnier.

In diesem Jahr findet auf Grund der Coronapandemie keine Jubilarfeier statt, sie wird aber im nächsten Jahr nachgeholt. Die Jubilarpräsente und Urkunden werden voraussichtlich  postalisch zugesandt.

Besonders stolz ist der Vorsitzende , dass mit Horst Wolgast und Herbert Engeldinger, zwei Versichertenälteste der Knappschaft in seinem Vorstand sind, die immer über aktuelle Dinge in der Kranken- und Rentenversicherung informieren. Somit können und konnten die Themen auch schnell an die Mitglieder weitergegeben werden.