Kreis weist auf Baumschutz hin: Bäume und Büsche sind oft geschützt

Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.

„Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt“, sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. „Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen.“

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. „Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden“, sagt Masell.

Wer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 – 12 70 oder per E-Mail an mario.masell@kreis-unna.de. Wer sich vorab auf einer Karte die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ansehen möchte, kann das unter http://geoservice.kreis-unna.de in drei Schritten machen:

Unter öffentlichem Zugang den GeoService starten
Im Bereich „Kartensteuerung“ unten rechts auf das Symbol „Kartendienst laden“ klicken
„Landschaftspläne“ (Nummer 19 in der Liste) auswählen

Zu erkennen ist dann, dass der Innenbereich mit einer breiten, grauen Linie eingegrenzt ist. Außerhalb dieser Linie befindet sich der Außenbereich, also die freie Landschaft. Wer dort einen Baum fällen oder Sträucher schneiden möchte, benötigt eine sogenannte „landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung“. Innerhalb der grauen Linie befinden sich Ortschaften (Innenbereich).

Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: „Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen.“ Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. PK | PKU




Schimmelpilz in Innenräumen: Vortrag in der Ökologiestation

Feucht und kühl – es geht wieder los, die Zeit des Schimmels beginnt. Nicht immer gibt er sich mit schwarzer, grauer, grüner oder roter Färbung auf Wandoberflächen zu erkennen.

Nach Wasserschäden können sich z.B. auch in Leichtbauwänden oder unter Fußböden Pilzkolonien bilden, die unsere Gesundheit beeinträchtigen. Wir fühlen uns möglicherweise krank und wissen nicht warum. Sowohl Pilzsporen als auch Stoffwechselprodukte (Mykotoxine), die von Schimmelpilzen abgegeben werden, sind die Ursache vor allem von Allergien aller Art in Verbindung mit Asthma, Migräne, Schnupfen, Husten, Hautausschlägen, Magen- und Darmstörungen etc..

Der Baubiologe (IBN) Christoph Krause referiert am Montag den 29. Januar in der Ökologiestation in Bergkamen über bauphysikalische Zusammenhänge für das Entstehen eines Pilzmilieus, die Methoden zum Aufspüren von Pilzsporen und gibt Ratschläge zur Prophylaxe und Sanierung. Der zweistündige Vortrag beginnt um 19.00 Uhr und kostet 5,00 Euro je Teilnehmer. Eine Anmeldung ist unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen möglich.




Einbrecher hebeln ein Fenster auf und stehlen Schmuck

Am Montag (15.01.2018) hebelten unbekannte Täter zwischen 16.20 Uhr und 18.45 ein Fenster eines Reihenhauses am Schlesierweg in Oberaden auf. Sie durchsuchten mehrere Räume und entwendeten nach ersten Feststellungen Modeschmuck.

Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.




Elterninformationsabend mit Schulführung am Städtischen Gymnasium Bergkamen

Das Städtische Gymnasium Bergkamen erinnert noch einmal freundlich an den Informationsabend für den neuen fünften Jahrgang am Mittwoch, 17. Januar.
Um 19 Uhr sind alle interessierten Eltern herzlich ins Pädagogische Zentrum (PZ) der Schule eingeladen. Dann werden Schulleiterin Bärbel Heidenreich und Unterstufenkoordinator Sascha Rau einleitend Aktuelles und Wissenswertes rund um das Gymnasium präsentieren. Auch die Rückkehr zu G9 wird zur Sprache kommen. Anschließend können die Eltern bei einer Schulführung in Ruhe ihre Eindrücke vertiefen und ins Gespräch kommen.




Kapelle Heil soll ab Mitte des Jahres nicht mehr für gemeindliche Zwecke genutzt werden

Laut einstimmigen Beschluss des Presbyteriums will die Martin-Luther-Kirchengemeinde die Kapelle Heil ab 1. Juli nicht mehr für gemeindliche Zwecke nutzen. Dieser Beschluss soll unter anderem am kommenden Freitag, 19. Januar, um 19 Uhr in einer Gemeindeversammlung im Haus der Mitte in Rünthe erläutert und diskutiert werden.

Dieser Entscheidung ist ein langer Diskussions- und Beratungsprozess vorausgegangen. Auslöser war die Aufforderung an alle Gemeinden im Kirchenkreis eine Gebäudestrukturanalyse zu erstellen. Diese soll darstellen: Wie viele Gebäude hat die Kirchengemeinde, wie werden sie genutzt, wie viel Platz wird im Jahresverlauf tatsächlich benötig. Der Bauausschuss der Kirchengemeinde hat daraufhin zusammen mit einer Architektin alle Gebäude untersucht und dem Kreiskirchenamt einen Bericht vorgelegt.

Diese Analyse war Grundlage für den nächsten notwendigen Schritt, nämlich die Entscheidung darüber, welche Gebäude auf Dauer für die Arbeit der Kirchengemeinde erhalten bleiben und von welchen Gebäuden man sich in absehbarer Zeit trennt.  Diese Entscheidung hat das Presbyterium getroffen;  der Presbyteriumsbeschluss liegt der Landeskirche zur Genehmigung vor.

„Das Leitungsgremium hat sich für diese Entscheidung viel Zeit genommen“, heißt es in einer Erklärung der Kirchengemeinde. Zusammen mit einer externen Gemeindeberatung wurde die Struktur und die demographische Entwicklung der Kirchengemeinde analysiert und mit Berücksichtigung der Kirchensteuerentwicklung und der Pfarrstellenplanung der westfälischen Landeskirche beraten.

„Sich von einer gemeindlichen Einrichtung trennen zu müssen ist ein schwerer Schritt, auch wenn eine solche Entscheidung sachlich notwendig ist. Es hängen Erinnerungen an schöne und schwere Zeiten daran, Kinder wurden in Heil getauft, Ehejubiläen gefeiert, von Verstorbenen Abschied genommen, die Sommerkirche war ein beliebter Gottesdienst unter freiem Himmel. Da dreht man nicht einfach den Schlüssel um und sagt: Das war’s“, so beschreibt die Vorsitzende das Presbyteriums, Pfarrerin Petra Buschmann-Simons die Gefühlslage im Presbyterium.

 




Zwei nächtliche Mülltonnen-Brände in Oberaden

In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in Bergkamen zu zwei Mülltonnen-Bränden.

Zunächst wurde gegen 23:55 Uhr der Brand einer Mülltonne in der Straße Am Römerberg gemeldet. Gegen 00:20 Uhr wurde dann eine weitere brennende Mülltonne in der Preinstraße entdeckt. Beide Kleinbrände wurden durch die Feuerwehr Bergkamen gelöscht. Es ist davon auszugehen, dass beide Mülltonnen durch Unbekannte vorsätzlich in Brand gesetzt wurden.

Hinweise in diesem Zusammenhang bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder unter 02303 921 0.




Naturheilkunde für zu Hause: Vortrag in der Ökologiestation

Ob Husten oder Halsschmerzen, Bauchschmerzen oder Blasenentzündung, Schlaflosigkeit, Unruhe, Insektenstiche oder Gelenkschmerzen: es gibt wunderbare, schonend und sanft wirkende Möglichkeiten zur Eigenbehandlung aus dem Garten der Natur.

Sabine Geisler (Krankenschwester in der Naturheilkunde und Ayurvedatherapeutin) stellt am Dienstag den 23. Januar in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil Kräuter und Heilpflanzen zur innerlichen und äußerlichen Anwendung vor und gibt praktische Anwendungsdemonstrationen und -beispiele: Wickel, Waschungen, Auflagen, Öle und Tees.

Zu der Veranstaltung, die von 19.30 bis 21.30 Uhr dauert und 12,- € je Teilnehmer kostet, kann man sich bis zum 16. Januar unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen anmelden (die Teilnehmerzahl ist begrenzt). Seminarunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Informationen zur Dozentin finden sich unter www.naturheilkunde-geisler.de.




Pflege- und Wohnberatung in Bergkamen: Kostenfrei und neutral

Mit Eintritt eines Pflegefalles stehen Betroffene und Angehörige vor vielen Fragen. Hilfe gibt es vor Ort in den Sprechstunden der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna.

In Bergkamen findet die nächste Sprechstunde der Pflege- und Wohnberatung am Donnerstag, 18. Januar von 10 bis 12 Uhr statt. Die Pflegeberaterin Anne Kappelhoff ist im Rathaus, Rathausplatz 1, Raum 600 zu erreichen. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter 0 23 07 / 965 218 möglich.

Bei der Beratung geht es um alle Fragen rund um das Thema Pflege, wie zum Beispiel zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zum Pflegetagebuch oder der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Informationen gibt es auch zu Hilfeangeboten, die pflegende Angehörige eines an Demenz erkrankten Menschen entlasten können.

Auch wer einen Gesprächskreis für pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst, eine Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung oder ein Pflegeheim sucht, bekommt Adressen und Informationen über ortsnahe Angebote. Außerdem werden Fragen zur Finanzierung dieser Hilfeangebote beantwortet. Pflegende Angehörige können sich auch über den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen informieren. Die Beratung ist kostenlos und anbieterunabhängig.

Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, später noch Fragen hat oder einen Hausbesuch vereinbaren möchte, erreicht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen unter Tel. 0 23 07 / 28 99 060 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU




Veterinärbehörde des Kreises Unna zu Afrikanischer Schweinepest: Größte Vorsicht ist der beste Schutz

Von Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus. Die Kreis-Veterinärbehörde rät daher Tierhaltern, Jägern und Tierärzten zu größter Aufmerksamkeit und hat ihrerseits bereits reagiert: Per Verfügung wird die eigentlich am 15. Januar beginnende Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben.

Zudem sind Jäger, die Wildschweine geschossen haben, weiter aufgefordert, Proben einzusenden und amtlich untersuchen zu lassen. „Die bisher untersuchten Proben waren bislang alle negativ“, sagt Kreisveterinärdirektor Dr. Tobias Kirschner. Die aktuellsten Jagdzahlen liegen für das Jagdjahr 2016/2017 vor. Danach wurden 322 Stück Schwarzwild geschossen bzw. als Fallwild registriert. Zum Vergleich: Im Jagdjahr 2015/2016 waren es 306 Tiere.

Vorbeugende Maßnahmen
Zum Schutz vor einer Einschleppung ist neben Vorbeugung ein funktionierendes Frühwarnsystem wichtig, das auf frühzeitiges Erkennen und schnelle Labordiagnose setzt. „Die gefährliche Tierseuche befällt Hausschweine und Wildschweine, ist für Menschen aber ungefährlich“, betont Dr. Kirschner. „Einen Impfstoff gegen die tödliche Tierseuche gibt es nicht.“

Die Kreis-Veterinäre beobachten die Situation und sind in engem Kontakt mit Landwirten und Jägern. Schweinehaltern raten die Experten zum Einzäunen ihrer Betriebe. „Für größere Betriebe ab 700 Schweinen ist das bereits Pflicht“, erklärt Kirschner. Mit dieser präventiven Maßnahme soll verhindert werden, dass Wildschweine, die das Virus in sich tragen, die Hausschweine infizieren.

Derzeit gibt es im Kreisgebiet Unna und der Stadt Hamm, für die der Kreis ebenfalls als Veterinärbehörde tätig ist, rund 214.000 Schweine in etwa 320 Betrieben.

Die Kreis-Veterinäre haben auch einen Verhaltens-Tipp für Bürger: Das widerstandsfähige Virus überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami. „Jeder, der Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die Landschaft wirft, kann den Weg der tödlichen Tierseuche zu den heimischen Wildschweinen ebnen“, macht Dr. Tobias Kirschner deutlich.

Weitere Informationen
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und wird in Deutschland auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung) bekämpft.

Die Verfügung des Kreises findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort „Amtsblatt“). Umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de zu finden. PK | PKU




Hallenfußballstadtmeisterschaften der Senioren

Der SuS Rünthe 08 richtet am Sonntag, 21. Januar 2018, die Hallenfußballstadtmeisterschaften der Senioren aus. Gespielt wird ab 13.30 Uhr das Turnier in der Friedrichsberghalle in Bergkamen-Mitte, an dem acht Mannschaften teilnehmen.

Neben den Erstvertretungen der Bergkamener Fußballvereine nehmen die zweiten Mannschaften des FC Overberge und des SuS Oberaden an dem Turnier teil.

Die Siegerehrung nimmt dann gegen 19.15 Uhr der Bergkamener Landtagsabgeordnete Rüdiger Weiß, vor.




VHS Bergkamen sucht neue Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitsbereich

Der VHS Bergkamen fallen kurzfristig vor Semesterbeginn zwei Kursleitende aus dem Gesundheitsbereich aus. Nach zu besetzen ist eine Honorarstelle für einen ausgebuchten Hatha Yoga Kurs donnerstags nachmittags und eine weitere Honorarstelle für zwei Wirbelsäulenkurse samstags vormittags. Beide Kurse wurden bislang von sehr qualifizierten Lehrpersonen geleitet und es wäre schön, wenn sich ein Yogalehrer/ eine Yogalehrerin und eine Trainerin/ ein Trainer für die Rückengesundheit finden würden, die Interesse und Zeit für Volkshochschulangebote haben.

Sabine Ostrowski, verantwortlich für den Fachbereich Gesundheit, weist darauf hin, dass die Gesundheitsbildung für die VHS eine zentrale Rolle spielt und zukünftig noch an Bedeutung zunehmen wird. Die Volkshochschule orientiert sich am Gesundheitsverständnis der Weltgesundheitsorganisation, wonach nicht nur die Gemeinschaft, sondern jede und jeder persönlich sich für ihr bzw. sein
seelisches, körperliches und soziales Wohlbefinden verantwortlich fühlen sollte und deshalb an der eigenen Gesunderhaltung aktiv mitwirken sollte. Dieses Bewusstsein setzt sich zunehmend durch und daraus ergibt sich auch die große Nachfrage im Gesundheitsbereich.

Von Vorteil ist, dass das kommunale Weiterbildungszentrum Volkshochschule allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Durch die Landesförderung über das Weiterbildungsgesetz NRW und kommunale Zuschüsse können die VHS Kurse kostengünstig, aber auf qualitativ hohem Niveau angeboten werden.