Kirche mit Kindern und Karla die Kirchenmaus kommen zu Pfingsten auch online

Das Team der „Kirche mit Kindern“ (v. l.): Pfarrer Christoph, Maties, Barbara Bronheim, Maike Kleinhans und Inge Kleinhans. Foto: Stefan Zehner

Das Kinderkirchenteam der Auferstehungskirche von der Friedenskirchengemeinde in Bergkamen veröffentlicht am 31.05.2020 zu Pfingsten eine Onlineversion eines Gottesdienstes der „Kirche mit Kindern“. Wie für die Erwachsenen soll es erstmals auch für die Kinder einen Online-Gottesdienst geben.

Dieser wurde dafür mit vielen Ideen und Engagement von allen Beteiligten in ein Format gebracht, welches kindgerecht den Gottesdienst auf den Bildschirm bringt. Neben einer biblischen Geschichte, viel Musik und einem Auftritt von „Karla der Kirchenmaus“, wird es auch eine Überraschung geben, die die virtuelle Welt mit dem wirklichen Leben verbindet. Aber nur am Sonntag, den 31.05.2020! Anschauen lohnt sich also!

Zu finden ist er am Sonntag, 31. Mai um 10.30 Uhr auf unserer Facebook-Seite (facebook.com/Friedenskirchengemeinde) und danach auf unserer Internetseite (friedenskirchengemeinde-bergkamen.de).




Neue Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro der Stadt Bergkamen

Wer das Bürgerbüro der Stadt Bergkamen aufsuchen möchte, benötigt einen Termin, da der Zutritt zum Rathaus derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Über 300 Anrufer/innen versuchen täglich einen Termin zu erhalten.

„Dieses Anrufaufkommen können wir personell nicht bewältigen und eine Vielzahl von Anrufer/innen hört nur ein Besetzt-Zeichen und ist frustriert. Daher haben wir nun auf unserer Internetseite (www.bergkamen.de) unter „Bürgerservice, Bürgerportal“ ein Kontaktformular für die Terminvereinbarung im Bürgerbüro (Melde- und Passangelegenheiten) eingerichtet und ich kann an die Einwohnerinnen und Einwohner nur appellieren: Nutzen Sie dieses Kontaktformular“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Der direkte Link zu diesem Kontaktformular ist hier: https://www.bergkamen.de/buergerservice-buergerportal/buergerbuero-terminvergabe/

Für Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, besteht weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. Jedoch ist eine telefonische Terminvereinbarung ab sofort nur noch unter der neuen Ruf-Nr. 02307 / 965-278 zu folgenden Zeiten möglich:

montags bis freitags:                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags:      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

„Wir hoffen durch diese Maßnahme, den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner auf dem schnellstmöglichen Weg, gerecht zu werden“




Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna

Heute meldet das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen im Kreis Unna. Damit bleibt es beim Stand von 665 bestätigten Corona-Fällen insgesamt. Die Zahl der Erkrankten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist im Vergleich zum Mittwoch um eins auf acht gestiegen.

– Birgit Kalle –

Zahl der Fälle (aufsummiert):

20.05.2020 | 15 Uhr 21.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 31 31 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 93 93 +0
Selm 56 56 +0
Unna 59 59 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 665 665 +0



Coronavirus: Zahl der Gesundeten steigt weiter – leider nicht in Bergkamen

Die Zahl der Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und wieder als gesund gelten, steigt weiter. Aktuell registrierte die Kreisgesundheitsbehörde 526 Gesundete. Als infiziert gelten aktuell 105 Personen.

– Constanze Rauert –

Aktuell Infizierte*

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 5 5 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 93 8 -85
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 19 18 -1
Schwerte 14 16 +2
Selm 5 5 +0
Unna 18 18 +0
Werne 22 22 +0
Gesamt 189 105 -84

Infizierte stationär

19.05.2020 20.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 6 7 +1

Gesundete

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 26 26 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 128 +85
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 124 125 +1
Schwerte 72 72 +0
Selm 49 49 +0
Unna 41 41 +0
Werne 32 32 +0
Gesamt 440 526 +86

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

Zahl der Fälle (aufsummiert)

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 31 31 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 91 93 +2
Selm 56 56 +0
Unna 59 59 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 663 665 +2



Fahndungserfolg im Drogenmilieu: Polizei nimmt Dealer fest – Untersuchungshaft angeordnet

Umfangreiche Ermittlungen der Kreispolizeibehörde Unna haben am Dienstag (19.05.2020) in Unna zur Festnahme eines 27-Jährigen ohne festen Wohnsitz geführt. Dem Mann wird vorgeworfen, seit März 2019 kreisweit einen schwunghaften Handel mit Cannabis und Marihuana in nicht geringen Mengen betrieben zu haben. Dabei schreckte er nicht davor zurück, Betäubungsmittel auch an Minderjährige zu verkaufen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund ist der Beschuldigte am Mittwoch (20.05.2020) einem Haftrichter am Amtsgericht Unna vorgeführt worden, der Untersuchungshaft anordnete. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.




Letzter mittwochsMIX in dieser Saison mit Tobias Morgenstern und Jansen Folkers wird verschoben

Die für den 27.05.2020 geplante Veranstaltung mit Tobias Morgenstern und Jansen Folkers im Rahmen der mittwochsMIX Reihe muss wegen des Coronavirus ausfallen. Das Kulturreferat hat für diese Veranstaltung bereits einen Ersatztermin.
Der neue Termin für den mittwochsMIX ist der 17.02.2021.

Bereits gekaufte Kulturtickets behalten ihre Gültigkeit. Die Rückgabe der Tickets ist möglich, entweder durch Zusendung an das Kulturreferat, Anne Mandok, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen oder durch persönliche Rückgabe nach Rücksprache mit dem Kulturreferat.

 




Vorreiter gesucht: Gutes Wohnen für Familien

Was macht gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna aus? Das möchte das Handlungsfeld Wohnen und Leben im Bündnis für Familie Kreis Unna erneut wissen und sammelt bis Mitte September wieder Best-Practice-Beispiele für nachahmenswerte Familienwohnprojekte.

Angesprochen sind auch diesmal wieder Wohnungsunternehmen, kommunale Projektträger, Kirchen, Verbände und Privatleute. In dieser Bewerbungsrunde wird der Fokus insbesondere auf Umbauten von Bestandsimmobilien gerichtet.

„Gerade die haben oft aus eigener Betroffenheit heraus tolle Lösungen für familiengerechtes Wohnen entwickelt, ahnen aber meist gar nicht, dass sie beispielgebend sein könnten“, ermutigt Landrat und Schirmherr Michael Makiolla Privatpersonen, bei dem Wettbewerb mitzumachen.

Familienfreundlichkeit im Blick
In den Blick genommen werden unterschiedliche Wohn- und Wohnungsformen und familienfreundliche Ansätze wie etwa familienorientierte Maßnahmen im Wohnquartier oder haushaltsnahe Dienstleistungsangebote.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18. September. Ein Fachbeirat bewertet anschließend die eingereichten Projekte. Ausgewählte Beiträge präsentiert das Bündnis für Familie dann am 20. Januar 2021 im Kreishaus Unna. Alle Beiträge aus der „Wohnmodell-Sammlung“ werden mit einer Plakette ausgezeichnet.

Informationen zum Projekt und der Bewerbungsbogen zum Download stehen im Internet unter www.kreis-unna.de/buendnisfamilie im Handlungsfeld „Leben und Wohnen“ zur Verfügung. PK | PKU




Fahrradfreundlicher Kreis Unna: Für mehr Mobilität auf zwei Rädern

Landrat Michael Makiolla (r.) und Landesvorsitzender des ADFC, Thomas Semmelmann (l.) mit Vertretern der Radstation in Unna. Foto: Günther Klumpp

Das Radverkehrskonzept, Radstationen, Leihräder, Aktionstage – so will der Kreis Unna für mehr Mobilität auf zwei Rädern sorgen. Auch der Aufruf von Landrat Michael Makiolla im Jahr 2018, die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW (ADFC) zu unterstützen, zeigt das Engagement.

„Weil diese Initiative so erfolgreich gewesen ist und insgesamt mehr als 200.000 Unterstützer*innen gefunden hat, hat die Landesregierung versprochen, für NRW ein Fahrradgesetz zur Förderung des Radverkehrs zu erarbeiten“, so Makiolla. „Für das erfolgreiche Engagement wurde die Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ sogar mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.“

Landrat sagt Danke
Zusammen mit dem Landesvorsitzenden des ADFC, Thomas Semmelmann, hat Landrat Makiolla sich bei in der AWO-Radstation am Bahnhof Unna bei den Bürger*innen für diese Unterstützung bedankt. „Ein Landesfahrradgesetz kann insbesondere dafür sorgen, dass die notwendige Infrastruktur für die Radmobilität weiter verbessert wird“, so Makiolla.
Der Kreis Unna ist indes sehr rege, wenn es darum geht, sich für die Belange der Radfahrer einzusetzen:

Er ist Mitglied in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte),
hat ein Radverkehrskonzept als Grundlage u.a. für den Radwegebau an Kreisstraßen für mehr Alltags-Radverkehr entwickelt,
arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Infrastruktur,
hat die kreisweite, flächendeckende rot-weiße Beschilderung der Radwanderwege entwickelt,
veranstaltet oder beteiligt sich an Fahrrad-Aktionstagen wie radKult(o)ur und Stadtradeln,
brachte die fahrtwind-App mit Einbindung der Radstationen, Routenplanung, ÖPNV+Rad, Buchung, Reservierung und Bezahlung von Leihfahrrädern über die App mit auf den Weg,
Fördert Radstationen und -parkhäuser und hat bundesweit das dichteste Netz an Radstationen
berät fachlich die Kommunen z.B. bei Förderverfahren
und engagiert sich an den regionalen RVR-Radprojekten wie RadRevierRuhr sowie Regionales Radwegenetz und Radschnellweg RS 1.

PK | PKU




RVR baut Beobachtungsplattform am Beversee: Ende Mai ist sie nutzbar

Am Beversee entsteht jetzt die neue Beobachtungsplattform. Foto: RVR

Der Regionalverband Ruhr (RVR) baut zusammen mit seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün eine neue Beobachtungsplattform im Naturschutzgebiet Beversee in Bergkamen.

Derzeit wird die neue Konstruktion aus Stahl und Holz an dem ehemaligen Aussichtspunkt direkt am Seeufer neu erstellt. Die Freigabe ist für Ende Mai geplant. Bis dahin darf die Baustelle nicht betreten werden.

Die sechs mal neun Meter große Plattform wird über eine Rampe auch für Gehbehinderte nutzbar sein. In der endgültigen Ausbaustufe wird sie ein zentraler Informationspunkt mit vielen Infos über das Naturschutzgebiet und den dort heimischen Tieren und Pflanzen.




Land NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung: Picknick im öffentlichen Raum ist erlaubt – Grillen bleibt verboten

Mit Wirkung ab dem 20.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Hier wurde vor allem die Gültigkeit vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. „Damit räumt sich das Land NRW jetzt ein Zeitfenster ein, um die weiteren Öffnungsschritte sorgfältig vorzubereiten“, erklärt Bürgermeister Roland Schäfer.

Zu den aktuellen Änderungen werden hier aus den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Hinweise zitiert:

1.) Coronaschutzverordnung

In der Coronaschutzverordnung wurden vor allem redaktionelle Klarstellungen zu schon bisher geregelten Sachverhalten eingepflegt. So wurde im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und analog auch in Beherbergungsbetrieben (§§ 14 und 15) klargestellt, dass diese sich im Moment wirklich nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus max. 2 Hausgemeinschaften) bezieht. Ausgenommen sind lediglich die Veranstaltungen nach § 13 Absatz 3. Andere Veranstaltungen – Firmenveranstaltungen, Privatfeiern – sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären. Klargestellt wurde auch, dass sich die Beschränkungen für Gastronomie natürlich auch auf die Fälle beziehen, in denen die Raumgestellung und das Catering von verschiedenen Anbietern erfolgen (§ 14 Absatz 4).

Bei den Bildungs- und Kulturangeboten (§§ 7 und 8) wurde jetzt eine Regelung für atmungsintensive Proben aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. Wichtig ist die Klarstellung in § 7 Absatz 4, dass – in Übereinstimmung mit den insoweit auch geänderten Regelungen der Coronabetreuungsverordnung – Bildungsveranstaltungen (und auch Sportangebote) auch in Schulräumlichkeiten stattfinden können, wenn der Schulträger das zulässt und schulische Belange (inkl. Infektionsschutz) dem nicht entgegenstehen.

Beim Sport wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von 2 Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.

Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt wie in Freibädern auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit will das Land NRW mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch für sonstige Sportanlagen vorsehen.

In § 10 wurde das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum aufgehoben, weil nach den bisherigen Erfahrungen mit der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und angesichts der Freigabe der gastronomischen Angebote für die privilegierten Gruppen (Familien, 2 Hausgemeinschaften) keine Bedenken dagegen bestehen, dass diese Gruppen auch im öffentlichen Raum gemeinsam etwas essen. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, so dass das Grillen ausdrücklich weiterhin dort untersagt bleibt. Dies erfolgt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beim „Grillen“ oft größeren Gruppengrößen und die damit verbundene größere Gefahr eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen.

In § 12 wurde das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios aufgehoben. Damit sind jetzt auch alle körpernahen Dienstleistungen unter den Infektionsstandards des § 12 Abs. 2 bzw. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zulässig, sofern sie nicht in den nach § 10 Absatz 1 nach wie vor unzulässigen Einrichtungen stattfinden.

In § 13 Abs. 4 wurde sprachlich nochmal klargestellt, dass die von der Versammlungsfreiheit geschützten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz vom Versammlungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht umfasst sind. Zudem wurde aber klargestellt, dass die nach § 28 Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde (und unter Beachtung der Grundrechtsrelevanz) soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich weitere Schutzmaßnahmen neben dem Abstandsgebot anordnen können. Dies folgt ohnehin aus der Ermächtigungsnorm des § 28 Infektionsschutzgesetzes, sollte aber hier gerade im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den Behörden nochmals klargestellt werden.

In § 13 Absatz 6 wird ausdrücklich geklärt, dass standesamtliche Trauungen (schon bisher eine Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zugelassen werden. Dies umfasst auch das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste der Trauung vor dem Ort der Trauung, keine „Party“ vor dem Standesamt.

In § 16 wurde nochmals klargestellt, dass Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Verordnung nur in den Fällen erfolgen dürfen, in denen die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften hat nach wie vor eine hohe Bedeutung.

2.) Coronabetreuungsverordnung

Hier wurde neben der erweiterten Geltungsdauer und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28.05.2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.

Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden:

2020_05_20_coronaschvo

2020_05_20_coronabetrvo




GSW erarbeiten Konzept zur Eröffnung der Freibadsaison frühestens Anfang Juni – Aufwendige Corona-Planungen erschweren Saisonstart

Der Start der Freibadsaison in Kamen und Bergkamen verzögert sich. Aufgrund der Coronakrise und der noch mit dem Gesundheitsamt abzustimmenden Konzepte gemäß dem sogenannten „Maßnahmenplan Bäder“ wird ein Start für die Freibäder in Kamen und Bergkamen frühestens Anfang Juni erfolgen.

Die Politik hatte am 6. Mai 2020 überraschenderweise zwar die Perspektive für Badbetreiber präsentiert, die Bäder am 20. Mai öffnen zu können, die damit verbundenen Auflagen trotz Drängen der Kommunen allerdings erst am 16. Mai präsentiert. Badbetreiber wie die GSW konnten somit erst spät in die Planungen einsteigen und müssen nun teilweise sehr strenge Auflagen berücksichtigen. Das erschwert die Vorbereitungen auf die Saison.

Umfangreiche Hygienemaßnahmen, Auflagen zur Gewährleistung der Einhaltung von Abstandsregeln von Menschen zueinander, die Vorgaben zur Vermeidung von Warteschlangen – all das ist im „Maßnahmenplan Bäder“ für Duschen, Umkleiden sowie Schwimmbecken in einem individuellen Konzept pro Bad zu regeln und danach mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Die späte Bekanntgabe der Auflagen und die zu treffenden Maßnahmen, die einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand erfordern, machen den Saisonstart schwer abschätzbar. Zudem ist Gründlichkeit vor Schnelligkeit im Sinne der Sicherheit der Badegäste die Devise der GSW.

Parallel zur Fertigstellung der jeweiligen Konzepte für die Freibäder in Kamen und Bergkamen sowie der Freigabe durch das Gesundheitsamt werden die GSW die üblichen Hygieneproben entnehmen. Da die Beprobung in der Regel 10 Tage dauert, kann erst einige Tage nach der Probeentnahme ein vorsichtiger Termin für den Saisonstart des jeweiligen Bades verkündet werden.