Wohnungseinbruch: Unbekannte hebeln Terrassentür an der Kurt-Tucholsky-Straße auf

Lange Zeit war Ruhe vor Wohnungseinbrechern, doch in der Zeit von Mittwochabend (23.06.2021) bis Donnerstagnachmittag (24.06.2021) haben unbekannte Täter eine Terrassentür eines Einfamilienhauses an der Kurt-Tucholsky-Straße aufgehebelt. Anschließend durchsuchten sie das Haus.

Angaben zu möglichem Diebesgut liegen bislang nicht vor.

Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Land NRW verlängert die Corona-Schutzverordnung um zwei Wochen

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Die Regelungen im Überblick:
Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 wie im Kreis Unna nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem diesem Link zu finden.

 




Friedenskirchengemeinde: Bis zum Ende der Sommerferien werden Gottesdienste unter freiem Himmel gefeiert

Die Corona-Lage hat sich auch in Bergkamen erheblich verbessert. Trotzdem bleibt das Presbyterium weiterhin vorsichtig: Bis zum Ende der Sommerferien wird es sonntags Freiluftgottesdienste geben. Der nächste ist am 27. Juni ab 10.30 Uhr auf der Südseite der Friedenskirche.

Erst am letzten Sonntag in den Sommerferien wird es wieder das gewohnte „Programm“ in den drei Kirchen der Friedenskirchengemeinde geben.

Geöffnet ist hingegen wie an jedem letzten Samstag im Monat am 26. Juni von 10 bis 12 Uhr die Spielzeugbörse Kinderkram. Sie befindet sich in der Auferstehungskirche in Weddinghofen. Dort gibt es eine kostenlose Spielzeugausgabe bzw. die Möglichkeit, gebrauchtes Spielzeug oder gewaschene Kuscheltiere (bitte in Plastikbeuteln verpackt) abzugeben.

 




Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen trauert um ihr langjähriges Mitglied Manfred Filipponi

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen trauert um ihr langjähriges Mitglied Manfred Filipponi. Er verstarb am 22. Juni im Alter von 81 Jahren.

Manfred Filipponi trat bereits am 07. September 1977 als Feuerwehrmannanwärter in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen ein und erwarb die Dienstgrade bis hin zum Unterbrandmeister, bevor er im Februar 2000 mit Erreichen des 60. Lebensjahres in die Ehrenabteilung übertrat.

Im Jahr 2018 erhielt er die Ehrennadel des Verbandes der Feuerwehren (VdF) für 40 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr.

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr treffen sich am Montag, 28. Juni, um 10.30 Uhr auf dem evangelischen Friedhof in Rünthe, um ihrem Kameraden die letzte Ehre zu erweisen.

 

 




Kinder und Jugendliche haben im Wellenbad & Co. in den Sommerferien freien Eintritt

In den NRW-Sommerferien haben die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen eine besondere Überraschung für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Versorgungsgebiet parat. In diesem Zeitraum dürfen sie das Freibad Kamen, das Wellenbad in Bergkamen und das Hallenbad in Bönen kostenlos nutzen.

„Kinder und Jugendliche sind während der Corona-Pandemie oftmals nicht berücksichtigt worden und zu kurz gekommen“, so Geschäftsführer Jochen Baudrexl. „Mit dieser Regelung erhalten sie nun die Möglichkeit, im Sommer viele Stunden mit ihren Freunden in den Bädern zu verbringen – und das kostenfrei.“

Die GSW freuen sich auch darüber, all denjenigen, die in den Sommerferien nicht in den Urlaub fahren können, hier ein besonderes Angebot machen zu können. Freien Eintritt erhalten alle Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Zusätzlich alle Schüler und Studenten bis zum vollendeten 25 Lebensjahr gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.

Für den Besuch ist eine Online-Registrierung vorab unter www.gsw-freizeit.de weiterhin erforderlich.




Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 können ab Samstag einen Termin in den Impfzentren vereinbaren

Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren können ab Samstag, 26. Juni 2021, einen Impftermin in den nordrhein-westfälischen Impfzentren vereinbaren. Das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute in Düsseldorf bekanntgegeben. Damit entfällt in den Impfzentren die aktuell noch gültige Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen. So können nun auch die Menschen, die schon lange auf Termine für ihre Erst- und Zweitimpfung gewartet haben, endlich einen Impftermin erhalten.

Zugleich weist er darauf hin, dass aufgrund der Begrenztheit der verfügbaren Impfstoffe nicht alle Impfwilligen unmittelbar in den nächsten Tagen einen Termin erhalten können: „Wir öffnen die Terminbuchungsmöglichkeiten für alle. Aber wir haben nach wie vor nicht sofort Impfstoff für alle. Aber: Bis Ende Juli werden alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens mindestens einmal gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sein können“, so Laumann.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin in den Impfzentren erhalten möchten, können ab Samstag, 26. Juni, 8.00 Uhr Impftermine über die bereits bekannten Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (beispielsweise wegen einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne rückt zugleich auch das Ende der Impfzentren in ihrer jetzigen Form näher. Laumann: „Die Zahlen verdichten sich: Aktuell ist von einer Impfbereitschaft von rund 80 Prozent in der nordrhein-westfälischen Bevölkerung auszugehen. Bis Ende Juli können alle impfwilligen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben. Bis Ende September 2021 werden dann bei ihnen auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Das Impfgeschehen kann dann von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen. Daher gehe ich Stand heute davon aus, dass die Impfzentren zum 30. September 2021 schließen werden.“

Ab Oktober werde es in den Arztpraxen zunächst nur noch vereinzelte Impfungen für Spätentschlossene, Genesene oder für Personen, die aus anderen Gründen nicht vorher geimpft werden konnten, geben müssen. Zu der Frage, ob und wann in den nächsten Monaten gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen nach der zweiten Impfung, beziehungsweise Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson notwendig werden, gebe es hingegen noch keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis. Doch auch nach dem Ende der Impfzentren soll es verlässliche Strukturen geben, um im Bedarfsfall schnell wieder Impfungen durchführen zu können: „Wir erarbeiten derzeit die notwendigen Konzepte, damit auch nach dem 30. September 2021 in den Kreisen und kreisfreien Städten die Koordination von Impfungen sichergestellt ist. Auch nach diesem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen oder in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise seltener über die Ärzteschaft erreicht werden, schnell und erfolgreich umgesetzt werden – zum Beispiel, wenn Auffrischungsimpfungen notwendig werden sollten“, erklärte Laumann.




Pflegende Angehörige Bergkamen: Austausch vor Ort

Zum nächsten Gruppentreffen am Montag, 28. Juni, lädt die Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige Bergkamen um 16 Uhr in die Räume der Kapelle Heil, am Westenhellweg ein.

Die Gruppe bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich auszutauschen. Zu erfahren, ich bin nicht allein in meiner Situation, erleichtert und bietet Gelegenheit, wieder Kraft zu schöpfen und aufzutanken.

Eine erfahrene Fachkraft leitet die Gruppe und unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren Belangen und Fragen. Das Folgetreffen der Selbsthilfegruppe findet am Montag, 19. Juli, statt und nicht wie gewohnt am letzten Montag im Monat.

Interessierte können sich bei der Kontakt- und InformationsStelle für Selbsthilfegruppen (K.I.S.S.) im Gesundheitshaus in Unna melden. Ansprechpartnerin ist Margret Voß, Tel. 0 23 03 / 27-28 29, E-Mail: margret.voss@kreis-unna.de. PK │PKU




Digitalisierung: Kreis Unna soll „Smart Region“ werden

Die Zukunft ist digital: Mit dem Digitalen Masterplan 2019 – 2022 hat der Kreis Unna längst eine Strategie für den eigenen Umbau entwickelt. Jetzt soll diese in einen größeren Rahmen einfließen: In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden soll der Kreis Unna zu einer vernetzten Smart Region weiterentwickelt werden.

Praktisch bedeutet das, „Smart City“-Projekte innerhalb gemeinsamer Regeln abzustimmen und auch Fördermittel gemeinsam zu beantragen. Ziel ist es, den digitalen Wandel aktiv und nachhaltig im Sinne der Einwohner des Kreises zu gestalten.

Die Vorteile liegen auf der Hand und sind ganz konkret: Es geht unter anderem um mehr Lebensqualität, mehr Bürgerbeteiligung, ressourcenschonende Technologien und eine bessere Zukunftsfähigkeit.

Projektträger Stadt Schwerte
Im Kreis Unna hat die Stadt Schwerte bereits 2019 gemeinsam mit der Stadt Dortmund Projekte in Richtung „Smart City“ geplant, realisiert und an Förderprogrammen teilgenommen. Zur Umsetzung im gesamten Kreis Unna soll darum die Stadt Schwerte die Projektleitung für die Smart Region Kreis Unna übernehmen. Die Finanzierung läuft zentral über den Kreis Unna, wobei eine umfassende Finanzierung über Fördermittel geplant ist.

Drei Ziele der interkommunalen Zusammenarbeit sind bereits festgelegt: Im ersten Schritt sollen Lösungen, die in der Stadt Schwerte für eine „Smart City“ bereits erarbeitet wurden, auf Bedürfnisse einer kreisangehörigen Kommune abgestimmt werden. Weiterhin soll Schwertes „Smart City“ Strategie adaptiert und mittelfristig eine eigene kreisweite Strategie entwickelt werden. Das dritte Ziel ist die fortlaufende Akquise von Fördermitteln. Wichtig ist letzteres, um auch während der aufgrund von Corona angespannten Haushaltslage, neue, gemeinsame Projekte auf dem Weg zur „Smart Region Kreis Unna“ zu verwirklichen.

Diesen Plänen stimmte der Kreistag in seiner Juni-Sitzung zu. Jetzt sollen die nötigen Vereinbarungen zur interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen werden und Fördermittel beantragt werden, damit auch der Start der Zusammenarbeit smart klappt. PK | PKU




Unesco-Welterbe: Kreis unterstützt Antrag aus dem Ruhrgebiet

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur will mit der Industriekultur Unesco-Weltkulturerbe werden – und der Kreis Unna unterstützt diesen Plan. Ein entsprechendes Votum fasste der Kreistag jetzt mehrheitlich.

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur fasst zusammen, was die Region so einzigartig macht: Das Ruhrgebiet hatte sich in den 1870er Jahren zur größten Region für den Abbau von Steinkohle und die Herstellung von Koks auf dem europäischen Festland entwickelt. Um 1900 war die Region der größte Stahlproduzent in Europa.

Zudem wies das Gebiet in jener Zeit das dichteste industrielle Verkehrsnetz in Europa auf und verfügte über eine der weltweit größten Entwicklungen von industriebedingten Wohnsiedlungen. Der Kreis Unna liegt am östlichen Rand dieser Region. Und er wurde durch den Bergbau geprägt wie kaum ein anderes Gebiet durch die linearen Verbindungen der Bahntrassen und die schiffbaren Wasserwege.

Internationale Strahlkraft
Im Land und im Ruhrgebiet erhofft man sich einiges vom Status Unesco-Welterbe. Internationale Strahlkraft als Wirtschafts- und Kulturstandort sowie weltweite Anerkennung der vorbildlichen Bewahrung und lebendigen Nutzung des industriellen Erbes – kurzum: Im Unesco-Welterbe können Potenziale liegen. Bis die gehoben werden – vorausgesetzt, alles läuft wie geplant – dauert es allerdings noch Jahre. Erst 2024 soll eine Liste mit Projekten aus ganz Deutschland bei der Unesco eingereicht werden. PK | PKU




Coronavirus: Elf neue Fälle im Kreis Unna, davon drei in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Elf neue Fälle sind heute gemeldet worden, davon drei on Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.039 Fälle gemeldet worden, 2879 in Bergkamen. Neun Personen mehr als am Dienstag gelten als wieder genesen, keine weiteren in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 140, in Bergkamen bei 21.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 4,1 (Stand: 24. Juni 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




83-jähriger Bergkamen fuhr bei Rot in den Kreuzungsbereich: drei Verletzte

Am Donnerstag fuhr ein 83-jähriger Bergkamener gegen 10.45 Uhr auf der Landwehrstraße in Bergkamen-Mitte in Richtung Werner Straße. Er hielt zunächst an der Ampel im Kreuzungsbereich an und bog dann nach links in Richtung Werne ab, als er vermeintlich Grün bekam. Er kollidierte dabei mit einer ihm aus Richtung Hamm entgegenkommenden 24-jährigen Fahrerin aus Hamm.

Durch den Aufprall wurden die beiden Fahrenden sowie die 85-jährige Beifahrerin des Bergkameners leicht verletzte. Sie wurden zur ambulanten Behandlung in Krankenhäuser gebracht. Es entstand zudem ein Sachschaden von etwa 17 000 Euro an den nicht mehr fahrbreiten Fahrzeugen.

Nach Zeugenaussagen und Überprüfung der Ampelschaltung fuhr der Bergkamener bei Rot in den Kreuzungsbereich ein, als die Ampel lediglich für den Geradeausverkehr auf Grün umsprang.

Die Unfallstelle musste für die Dauer der Unfallaufnahme teilweise gesperrt werden.