Licht aus! für den Klimaschutz: Weltweite Earth Hour 2020 am Samstag auch in Bergkamen

Wenn am Samstag, 28.03.2020 um genau 20.30 Uhr in der Bergkamener Stadtmitte einige Lichtkunstwerke ausgehen, ist das Absicht: Im Rahmen der Earth Hour 2020 werden Menschen und tausende von Städten auf der ganzen Welt für eine Stunde das Licht ausschalten und so ein gemeinsames Zeichen für den lebendigen Planeten Erde setzen. Menschen schalten das Licht in ihren vier Wänden aus, Städte hüllen ihre bekanntesten Bauwerke in Dunkelheit.

In Bergkamen werden für eine Stunde die Lichtkunstwerke im Stadtkern ausgeschaltet. Das betrifft die Medienskulptur „no agreement today, no agreement tomorrow“ am ZOB von Andreas Kaufmann und die vier Stelen des Kunstwerks „Bergkamen setzt Maßstäbe“ der Gebrüder Maik und Dirk Löbbert. Normalerweise leuchten sie die Nacht hindurch, am Samstag gibt es eine einstündige Unterbrechung.

WWF steht für World Wide Fund For Nature, bis 1986 World Wildlife Fund. Die WWF Earth Hour ist eine einfache Idee, die schnell zu einem weltweiten Ereignis wurde. Ziel der Aktion ist es, durch das Symbol des Lichtausschaltens gemeinsam ein Zeichen für den dringend notwendigen Umwelt- und Klimaschutz zu setzen; das Stromsparen ist ein willkommener Nebeneffekt. Die Earth Hour wurde bereits 2007 vom WWF Australia in Sidney ins Leben gerufen. Mehr als 2,2 Millionen australische Haushalte nahmen am 31. März 2007 an der ersten Earth Hour teil und schalteten zuhause für eine Stunde das Licht aus, um ein Zeichen für mehr Klimaschutz zu setzen. Sie schrieben Geschichte und führten zur größten globalen Klima- und Umweltschutzaktion weltweit, so die Veranstalter.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird in diesem Jahr auf Veranstaltungen rund um die Earth Hour verzichtet, stattdessen ruft der WWF zur Beteiligung von zu Hause aus auf. Wer mitmachen möchte, schaltet für eine Stunde ab 20.30 Uhr das Licht in der Wohnung aus und wird damit Teil der weltweiten Umweltschutzaktion. Es gibt einen Hashtag #EarthHour in den sozialen Netzwerken und man kann sich bei dem bundesweiten Facebook-Event des WWF Deutschland vernetzen.
Weitere Infos: www.wwf.de




Aktuelle Information der Stadt: In der Corona-Krise ist das Online-Angebot der Stadtbibliothek kostenlos

Allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern bietet die Stadtbibliothek Bergkamen für die Dauer der Schließung einen kostenfreien Zugang zur Onleihe24 an. Vom Bilderbuch über Lernhilfen, Kochbücher, Ratgeber, Romane und Krimis bis hin zu Jugendbüchern steht ein breitgefächertes Angebot zur Verfügung. Die Möglichkeit von E-Learning und Tutorials runden das Angebot ab.

Ganz unkompliziert können die kostenlosen Bibliotheksausweise beantragt werden. Interessierte senden eine E-Mail an stadtbibliothek@bergkamen.de mit folgenden Angaben: Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum. Bei Anmeldung Minderjähriger ist die Angabe der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Zugang zur Onleihe24 erfolgt mit der Ausweisnummer und einem Passwort, das per E-Mail zugeht.

Das kostenlose und befristete Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die in Bergkamen gemeldet sind. Wer bereits einen Büchereiausweis besitzt, der abgelaufen ist, kann diesen ebenfalls per E-Mail unter Angabe des Namens und der Bibliotheksausweisnummer kostenlos bis zur Wiederöffnung verlängern. Außerdem verlängert sich die Gültigkeit der Bibliotheksausweise automatisch um den Zeitraum der Schließung.

Alle digitalen Angebote der Stadtbibliothek sind rund um die Uhr von zuhause oder unterwegs nutzbar. Dazu kann der PC sowie der eBook-Reader mit der Internetseite https://onleihe24.onleihe.de, das Smartphone sowie das Tablet mit Hilfe der im Appstore/Playstore unter onleihe24-app verfügbaren Onleihe-App, genutzt werden. Erstnutzern wird empfohlen, die Hilfeleiste und das Userforum (oben links im Hamburger Menü) auf der Onleihe24 Seite zu nutzen. Dort finden sich neben Antworten auf häufig gestellte Fragen, auch Tipps und Tricks sowie eine Vielzahl von Links zu Hilfs-Videos. Bei technischen Fragen kann auch das Kontaktformular genutzt werden.

Die Nutzung der Medien ist zeitlich begrenzt; dabei ist eine Rückgabe nicht notwendig, da die Medien nach Ablauf der Leihfrist automatisch nicht mehr nutzbar sind. Mahngebühren können so nicht entstehen. Eine vorzeitige Rückgabe ist möglich. Ein Verlängern der Leihfrist ist leider nicht möglich. Die Anzahl der gleichzeitig ausgeliehenen Medien ist auf 10 begrenzt.

Leihfristen
eBook: 21 Tage
eAudio: 21 Tage
eVideo: 21 Tage
ePaper: 2-24 Std.




Aktuelle Information der Stadt zum Corona-Virus: Bußgeldkatalog des Landes sieht empfindliche Geldstrafen vor

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung regelt ein verbindlicher Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen.

So soll beispielsweise der Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern Abstand zu der gastronomischen Einrichtung mit 200 Euro Bußgeld für die Kunden belegt werden. Bei Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht unter die Ausnahmetatbestände (z.B. Familien, Wohngemeinschaften, Verwandte 1. Grades) fallen, ist ebenso ein Bußgeld von 200 Euro für jeden Beteiligten vorgesehen.

In Seniorenheimen sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Ausnahmen sind sehr eng definiert, Familienfeiern etc. erfüllen keinen Ausnahmetatbestand. Ein Verstoß gegen das Besuchsverbot ist mit 200 Euro pro Besucher zu ahnden.

Der vollständige Bußgeldkatalog gibt es als Download hier: 2020_03_23_bussgeldkatalog_zur_coronaschutzverordnung (1)




Dreiste Trickdiebe bringen Inhaberin der Lotto-Annahmestelle an der Schulstraße um großen Teil der Tageseinnahmen

Drei bewaffnete Raubüberfälle hatte Stefanie Bollmann als Angestellte der ehemaligen Lotto-Annahmestelle Fröhlich an der Schulstraße in Weddinghofen miterlebt. Vor fast zwei Jahren hatte sie das Geschäft übernommen. Am vergangenen Freitag verlor sie wieder einen großen Teil ihrer Einnahmen. Diesmal wurde sie nicht mit einem Messer bedroht, sondern wurde Opfer einer ganz „linken Tour“.

Kurz nachdem sie am Freitagnachmittag die Ladentür aufgesperrt hatte, betrat eine etwa 30-jährige Frau ihr Geschäft. Ihre Oma könne jetzt nicht mehr selbst kommen, deshalb wolle sie ihr eine bestimmte Zeitschrift mitbringen, erklärte sie  Stefanie Bollmann. Die angebliche Kundin sagte nach kurzer Suche, dass sie diese bestimmte Zeitung mit extragroßer Schrift nicht finden könne.

Die Geschäftsinhaberin half ihr bei der weiteren Suche in der Zeitungsauslage. In diesem Augenblick betrat ein Mann das Ladenlokal und schaute sich das Angebot an Zigaretten an. Scheinbar wurde er nicht fündig und verließ wieder das Geschäft. Wenige Augenblicke später sagte die junge Frau, dass sie nun ihre Oma nach dem genauen Titel der Zeitschrift fragen wolle.

Nachdem die junge Frau ebenfalls aus dem Ladenlokal verschwunden war, wurde Stefanie Bollmann misstrauisch. Sie ging hinter die Ladentheke und stellte fest, dass der Mann offensichtlich einen vierstelligen Geldbetrag aus eine Schublade genommen hatte. Stefanie Bollmann lief aus dem Laden raus und sah, wie das Pärchen in einem BMW X5 davonfuhr.

Später schaute sie sich zusammen mit Polizeibeamten an, wie das Pärchen vorgegangen ist. Bevor Stefanie Bollmann das Geschäft neu eröffnete, hatte ihr Mann vier Überwachungskameras installiert. Die Aufzeichnungen zeigten, dass das Pärchen mit Headsets und Handy sich genau abgesprochen hatte. Der Mann ging dann Zielsicher auf die versteckte Schublade mit den Einnahmen zu und nahm mehrere Geldbeutel heraus.

„Das waren Profis“, stellt die Polizei dann fest, die die Ermittlungen aufgenommen hat. Das Duo ist auch auf den Videoaufnahmen gut zu erkennen.

„Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls allein in einer Lotto-Annahmestelle tätig sind, vor diesem Pärchen und dieser Masche warnen“, erklärt sie. Gleichzeitig bittet sie möglich Zeugen, die am Freitagnachmittag ab 14.30 Uhr etwas Verdächtiges im Umfeld ihrer Lotto-Annahmestelle an der Schulstraße beobachtet haben, sich bei der Polizei melden.




Weniger Coronavirus-Einsätze am Montag – Appell der Polizei an die Eltern im Kreisgebiet

Die Kreispolizeibehörde Unna hat am Montag (23.03.2020) im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem damit verbundenen Kontakt- und dem Ansammlungsverbot lediglich elf Einsätze gezählt.

Gegen fünf Jugendliche, die sich gegen 20.30 Uhr an der Bruchstraße in Unna aufhielten, sprachen Einsatzkräfte der Polizei Platzverweise aus.

„Seit Sonntag stellen wir fest, dass eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung im gesamten Kreis Unna den Ernst der Lage erkannt hat und zu Hause bleibt. Dafür möchten wir uns bei den Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation bedanken. Bitte behalten Sie dieses Verhalten bei“, betont Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde Unna.

Wie die Einsatzanlässe in diesen Tagen allerdings zeigen, handelt es sich hauptsächlich um Gruppen von Jugendlichen, die sich noch nicht an die Verbote halten. Daher ein dringender Appell der Kreispolizeibehörde Unna an die Eltern im gesamten Kreisgebiet: Bitte weisen Sie Ihre Kinder noch mal ausdrücklich auf den Ernst der Lage hin. Mit ihrem Verhalten, sich beispielsweise mit mehreren Freunden draußen zu verabreden, tragen die Jugendlichen nicht nur zur Verbreitung der Krankheit bei – sie begehen auch Verstöße, die von den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei geahndet werden.

Fallen Ihnen Personen auf, die sich nicht an das Kontakt- und das Ansammlungsverbot halten, informieren Sie bitte das für Ihre Stadt zuständige Ordnungsamt oder die Polizei unter 02303-9210.




Land NRW ergänzt Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen mit einem Zuschuss bis 25.000 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen will diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett am Dienstag vorstellen.

Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente alle Unternehmen und die Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: https://www.wirtschaft.nrw/corona




Coronakrise: 108 Infizierte im Kreis Unna – In Bergkamen sind tatsächlich nur 11 Personen erkrankt

Die Zahl der Infizierten (aufsummiert) hat sich weiter nach oben entwickelt. Als infiziert eingestuft und erfasst sind am heutigen 23. März 108 Personen. Die Veränderungen in zwei Städten (Bergkamen und Kamen) haben mit einer Bereinigung der Statistik zu tun. So wurden in der Richtung Kreis abgesetzten Infektionsschutzmeldung dem Kreis Unna Personen zugeordnet, die hier z.B. noch gemeldet sind, ihren Wohnsitz, aber in eine andere Kommune (außerhalb des Kreises) verlegt haben.

Hier der aktuelle Überblick:

22.03.2020 23.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 13 11 -2
Bönen 1 2 +1
Fröndenberg 4 5 +1
Holzwickede 4 4 0
Kamen 3 2 -1
Lünen 13 17 +4
Schwerte 21 21 0
Selm 19 21 +2
Unna 13 16 +3
Werne 7 9 +2
Gesamt 98 108 +10

Wichtige Rufnummern:

  • Coronavirus-Hotline NRW-Gesundheitsministerium: 0211 / 9119 1001 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
  • Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 und 0800 / 011 77 22 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr )
  • Infotelefon des Kreises Unna: 0800 / 10 20 205 (Montag bis Donnertag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen)
  • Rufnummer zur Vereinbarung von Testterminen:  0 23 03 / 27 – 52 53  (Montag bis Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr)
  • Infotelefon (für Unternehmen und Azubis) der IHK zu Dortmund:  0231 / 5417- 444 (zu den Geschäftszeiten)
  • Infotelefon (für Unternehmen) der WFG Kreis Unna: 02303 / 27-1690

PK | PKU




Bürgermeister Roland Schäfer: Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig

Die Regierung des Landes NRW hat mit Wirkung ab 23.03.2020 eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus, in der u.a. das Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie geregelt sind, erlassen. Diese Rechtsverordnung ist auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt.

Diese Verordnung ersetzt die bisher durch die Stadt Bergkamen erlassene Allgemeinverfügung, da bis jetzt in der Allgemeinverfügung keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorgegeben werden. „Die Regelungen des Landes halte ich für die Stadt Bergkamen ausreichend. Ich appelliere jedoch an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorgaben zu halten, damit nicht noch weitere Einschnitte in das tägliche Leben erfolgen müssen“, so Bürgermeister Roland Schäfer. „In der aktuell sehr ernsten Lage ist die Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig. Gerade in Mehrfamilienhäusern sollte auch der Schutz des Nachbarn mitgedacht werden.“ Verstärkte Kontrollen, auch in den Abendstunden und am Wochenende, werden von den städtischen Ordnungskräften und der Polizei vorgenommen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.

KiTas etc

Ebenfalls hat die Landesregierung entschieden, dass ab Montag, 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Jugendamt. Auf Grund des derzeitigen Schichtbetriebes bittet das Jugendamt um Kontaktaufnahme per E-Mail unter jugendamt@bergkamen.de.
Eine Wochenendbetreuung wird derzeit in Absprache mit den Trägern der Einrichtung organisiert. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung oder an das Jugendamt.

KFZ-Abmeldungen

Wer sein Fahrzeug abmelden möchte, kann das ab sofort per Post erledigen. Weitere Informationen dazu auf www.kreis-unna.de.

Eisdielen Thekenverkauf

Die neue Verordnung des Landes ermöglicht es nun doch für Eisdielen, einen reinen Thekenverkauf zuzulassen. Diese haben allerdings auch die vorgeschriebenen Vorkehrungen zu treffen wie zum Beispiel Zutrittskontrolle und Einhaltung des Mindestabstandes.




Besenstiel, Desinfektionsmittel, Platzverweise: Coronavirus-Einsätze der Polizei am Wochenende

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Kreispolizeibehörde Unna im gesamten Kreisgebiet besonders am Samstag zahlreiche Einsätze gezählt.

So kam es zum Beispiel gegen 12.40 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern in einer Drogerie-Filiale an der Kampstraße in Kamen. Weil sich ein 41-jähriger Kamener über den zu geringen Abstand eines 46-jährigen Kameners beschwerte, der hinter ihm an der Kasse stand, schlug der 41-Jährige mit einem Besenstiel, den er in der Drogerie kaufen wollte, auf den 46-Jährigen ein. Leicht verletzt wurde der 46-Jährige mit einem Rettungswagen in ein angrenzendes Krankenhaus gebracht. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Aus einer Metallbau-Firma an der Edisonstraße in Bönen wurden bereits am Freitag zwischen 17.00 und 21.00 Uhr 20 Liter Desinfektionsmittel entwendet. Hinweise auf Täter liegen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich an die Polizei Kamen unter der Rufnummer 02307-921 3220 zu wenden.

Außerdem trafen Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde Unna im gesamten Kreisgebiet immer wieder größere Personengruppen an, die sich unter anderem auf Bolzplätzen, Spielplätzen und in Gemeinschaftsgärten aufhielten. Zum Teil mussten Platzverweise erteilt werden.

Die Kreispolizeibehörde Unna bittet die Bevölkerung im Kreis Unna eindringlich, die neuen Vorschriften zu befolgen, in der aktuellen Situation zu Hause zu bleiben und sich an das Kontaktverbot zu halten. Täglich führt die Kreispolizeibehörde Unna in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Kommunen kreisweit Schwerpunkteinsätze durch. Die Kreispolizeibehörde Unna leistet Amtshilfe und unterstützt die Ordnungsämter der Städte im Kreis Unna bei der konsequenten Durchsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Bei Verstößen werden geeignete Maßnahmen ergriffen, dazu gehören Geldbußen.

„Uns ist bewusst, dass dies keine leichte Situation ist. Aber genau in dieser schwierigen Phase, in der dringend Solidarität gefragt ist, hat unsere Gesellschaft, haben Sie die Chance zu zeigen, dass wir zusammenhalten und dass wir für Bürgerinnen und Bürger einstehen, die stärker gefährdet sind als andere. Denken Sie bitte nicht nur an sich selbst, sondern auch an Ihre Mitmenschen“, betont Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde Unna. „Deshalb erneut die Bitte: Bleiben Sie zu Hause! So unterbrechen Sie die Infektionskette und retten Leben.“




Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: Umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Epidemie

Oliver Kaczmarek

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Dazu erklärt der heimische  SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

„Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der in bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Schutzschirm für Arbeitsplätze
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schulschließung aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mittelbar betroffen sind, da sie mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das ihm in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So sind Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen gesichert.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommenseinbußen haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit gemindert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind. Hierzu wird für diese Fälle die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Flankierend soll das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, für einen dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt werden.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht:
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 12 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für 6 Monate weiterbewilligt.
In den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erheblichen Zusatzeinnahmen entstehen.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.“




Absage der 1. Mai-Kundgebungen 2020


Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt auch die Gewerkschaften in der Region zu einer historisch einmaligen Entscheidung: „Schweren Herzens müssen wir die Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai dieses Jahres leider absagen“, heißt es in einer Erklärung des DGB NRW.

„Die Corona-Pandemie bedeutet ein Leben im Ausnahmezustand: Viele Menschen können nicht zum Arbeitsplatz, Kinder nicht in die Schulen und Kitas, wir sehen unsere Verwandten nicht mehr, unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen. Viele sorgen sich um ihre Existenz. Aber wir können auch beobachten: Überall erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Kunst im Netz, Museen öffnen virtuell, Schulen entwickeln innovative Lehrmethoden.

Hier zeigt sich, dass das diesjährige Motto des DGB – „Solidarisch ist man nicht alleine“ – lebt. Solidarität heißt aber in diesem Jahr vor allem: Abstand halten! Im nächsten Jahr werden wir dann wieder mit vielen Menschen gemeinsam die Straßen und Plätze füllen und den 1. Mai feiern: Das – weltweit – größte Fest der Solidarität.“