Einbruch in Tankstelle: Täter flüchtete mit Zigarettenschachteln vom Tatort

In der Nacht zu Donnerstag hörte ein Zeuge gegen 4.45 Uhr verdächtige Geräusche aus dem Verkaufsraum der AVIA-Tankstelle an der Werner Straße. Als er nachsah, bemerkte er eine unbekannte männliche Person, die daraufhin flüchtete.

Zuvor hatte der Täter ein Fenster aufgehebelt und war dadurch in den Verkaufsraum eingestiegen. Er entwendete zahlreiche Zigarettenschachteln aus dem Kassenbereich.

Der Täter soll etwa 170 cm groß und korpulent gewesen sein und war mit einem grünen Pullover und einer Sturmhaube bekleidet.

Wer hat noch Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Neuer Corona-Erlass des Landes: Quarantäne- und Isolationsdauer angepasst

In den Bund-Länder-Beratungen ist es beschlossen worden und jetzt hat das NRW-Gesundheitsministerium die Gesundheitsämter per Erlass aufgefordert, die neuen Quarantäneregeln umzusetzen. Das ist nötig, weil Experten durch Omikron mit höheren Inzidenzen rechnen und somit auch mit vermehrtem Personalausfall in der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäusern, Kraftwerken oder Behörden. Daher sind ausgewogene Absonderungsregelungen erforderlich, so das Land.

„Im Kern ist vorgesehen, Verkürzungen der Quarantäne und Isolation sowie Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen abhängig vom vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung und für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene) umzusetzen“, so heißt es im Erlass. Der Erlass ist ab sofort gültig.

Blick auf die Regeln
Die Isolation können Infizierte früher beenden. Nach 7 Tagen können sie mit einem negativen PCR-Test oder Schnelltest von einer zertifizierten Stelle entlassen werden. Gleiches gilt für Kontaktpersonen in Quarantäne. Ohne negativen Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Eine unterschiedliche Betrachtung bei Virusvarianten erfolgt nicht mehr.

Zwei Sonderregeln gibt es: Für Beschäftigte, die sich mit Corona infiziert haben und in Krankenhäusern, in der Pflege und ähnlichen Einrichtungen arbeiten, gilt, dass sie zusätzlich 48 Stunden symptomfrei sein müssen. Dann können auch sie nach 7 Tagen mit negativen PCR-Testergebnis die Quarantäne verlassen. Die zweite Sonderregel gilt für Schüler und Jugendliche in Kita und Schule: Sind sie Kontaktperson, so endet die Quarantäne bereits nach 5 Tagen mit negativem Testergebnis.

Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne
Wer seine Booster-Impfung bereits hatte, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne. Auch wer frisch doppelt geimpft, geimpft genesen oder frisch genesen ist, ist von der Pflicht befreit. „Frisch“ bedeutet in dem Fall, dass die Impfung bzw. Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Regeln für Personen in Quarantäne
Die Regelung wird auch bei Personen umgesetzt, die sich derzeit in Quarantäne befinden. Die Kreisverwaltung reagiert mit einer Allgemeinverfügung auf die neuen Änderungen. So können Personen, die sich seit 10 Tagen oder länger in Quarantäne befinden, diese beenden. Ein Nachweis wird nicht mehr benötigt. Für alle, die sich derzeit in Quarantäne befinden, gelten abweichend von den bestehenden Anordnungen die genannten, neuen Quarantäneregeln.

Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, mit der die neuen Regeln umgesetzt werden, ist unter www.kreis-unna.de zu finden. PK | PKU




Neue Stromversorgungsleitungen in der Bachstraße

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke verlegen neue Versorgungsleitungen in der Bachstraße in Bergkamen. Ab heute, 12. Januar, wird auf einer Gesamtlänge von etwa 200 Metern in der Bachstraße zwischen der Schulstraße und der Bachstraße 17 die Stromleitung erneuert.

Sofern Stromabschaltungen unvermeidlich sein sollten, werden die Anwohnerinnen und Anwohner diesbezüglich rechtzeitig informiert. Die Bauzeit wird insgesamt auf etwa 3 Monate geschätzt.

Des Weiteren kann es im Rahmen der Bautätigkeiten möglicherweise zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen. Die GSW bitten hierfür um Verständnis.




Besuch des Hallenbads wird für geboosterte Personen einfacher

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Donnerstag, 13. Januar, für geboosterte Personen erleichtert. Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind und dies per App oder Impfnachweis darlegen können. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Für Personen ohne Auffrischungsimpfung gilt weiterhin die 2G-Plus Vorschrift, wonach der Zutritt ist nur noch für vollständig immunisierte Personen möglich ist, die zusätzlich ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) vorlegen können.

Die GSW werden keine Selbsttests unter Aufsicht durch das Kassenpersonal durchführen lassen. Alle Gäste, die der Testpflicht unterliegen, werden gebeten, weiterhin das Ergebnis einer zertifizierten Teststelle vorzulegen.

 




Entflohenen Gefangenen im Bettkasten aufgespürt

von Andreas Milk
Der Gesuchte hatte sich im Bettkasten versteckt. Als die Polizei am 7. März 2021 an der Wohnungstür von Pia L. (29, Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle in Bergkamen-Mitte schellte, ging es um einen entflohenen Strafgefangenen. Zwei Jahre wegen Raubes sollte der Ex-Freund von Pia L. absitzen, aber er war abgehauen. Eine Nachbarin hatte den Fahndern gesteckt, dass Pia L. oft einen männlichen Gast habe. Verdächtig! Pia L. erklärte den Polizisten, nein, bei ihr sei niemand. Ob sie denn mal hereinkommen dürften, fragte eine Kriminaloberkommissarin. Pia L. hatte nichts dagegen, erinnerte sich die Beamtin jetzt im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht. „Da bewegte sich ein Fuß“ – und so flog das Bettkastenversteck auf. Der gesuchte Mann wurde wieder in die JVA gebracht.

Pia L. handelte sich durch ihr Verhalten eine Anklage wegen versuchter Strafvereitelung ein. Zwar war sie nicht verpflichtet gewesen, den getürmten Ex von sich aus zu melden, wenn er gelegentlich bei ihr aufkreuzte. Die Polizei hatte sie vor dem 7. März mehrmals darum gebeten – aber das war eben nur eine Bitte; verpflichten konnte die Polizei sie nicht. Doch sie hätte eben auch nicht lügen dürfen, als die Polizei vor ihrer Tür stand.

Pia L., Hausfrau und Hartz-IV-Bezieherin, muss nun eine Geldstrafe zahlen: 1.200 Euro verhängte der Richter.




WFG lädt ein: Kostenloser Programmierkurs für Kinder und Eltern

Was macht ein Programmierer und worauf kommt es eigentlich beim Schreiben von Computerprogrammen an? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Jungen und Mädchen ab Klasse 7 gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson im Rahmen eines Online-Programmierkurses, zu dem das bei der Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG) angesiedelte zdi-Netzwerk Perspektive Technik für Samstag, 29. Januar, von 10:00 bis 15:00 Uhr einlädt.

„Im Rahmen des Kurses lernen die Jugendlichen und deren Begleitpersonen die wesentlichen Werkzeuge zur Softwareerstellung kennen und wenden diese in praktischen Aufgaben an. Da der Kurs online stattfindet und die Jungen und Mädchen an ihren eigenen Rechnern teilnehmen, können sie bei Interesse im Nachgang ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiter vertiefen“, erklärt Matthias Müller von der WFG Kreis Unna. Als Referenten konnte Nils Reuter, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Hammando GbR, gewonnen werden. Er wird den Jugendlichen die Grundbausteine des Programms „Karel“ vermitteln. „Anhand von kleineren Problemstellungen werden die Schülerinnen und Schüler dann Lösungen entwickeln und diese in einen Programmcode umsetzen“, so Reuter.

„Die erwachsenen Begleitpersonen brauchen wir natürlich bei dem Online-Kurs nicht als Aufpasser. Ganz im Gegenteil, wir erhoffen uns davon, dass sich im Anschluss an den Kurs Kind und Eltern- bzw. Großelternteil gegenseitig motivieren und an dem Thema dranbleiben,“ so Matthias Müller abschließend.

Die Teilnahme an dem Kurs ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 25. Januar an veranstaltung@wfg-kreis-unna.de möglich.




Besuch in den Kundencentern der GSW ab 13. Januar nur nach Terminabsprache

Ab dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, können die Kundencenter der GSW in Kamen, Bönen und Bergkamen nur nach vorheriger Terminabstimmung betreten werden. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 02307 978-2222 vereinbart werden. Ein spontaner Besuch ist dann leider nicht mehr möglich.

„Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber natürlich in gleicher Weise auch unserer Kundinnen und Kunden. Alle Serviceleistungen der GSW können auch am Telefon mit derselben Qualität und Schnelligkeit bearbeitet werden. Die kontaktlose Kommunikation über Telefon ist aktuell sicherlich zu bevorzugen“, macht Carsten Wittig, Leiter der GSW-Kundencenter deutlich.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist auch notwendig, wenn ein Gespräch bezüglich eines geplanten Hausanschlusses notwendig sein sollte: 02307 978-2358.

 

Vor Ort sind die bekannten und bewährten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten:  Tragepflicht von Mund- und Nasenschutz (FFP2 / OP-Maske), Abstandseinhaltung von mind. 1,5 m und pro Kundencenter max. 2 Kunden bzw. Personen. Zudem ist ein Besuch nur unter Berücksichtigung der 3-G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

Als Alternative können Kundinnen und Kunden ihr Anliegen natürlich auch per E-Mail an den örtlichen Energieversorger übermitteln (kundenbetreuung@gsw-kamen.de), und im Online-Kundencenter stehen unter www.gsw-kamen.de als weitere Möglichkeit viele Funktionen individuell zur Verfügung.

Der Entstörungsdienst ist weiterhin Tag und Nacht für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Strom unter der Rufnummer 02307 978-4433; Gas / Wasser / Fernwärme unter der Rufnummer 02307 978-4422.




Praxis-Workshop auf der Ökologiestation: Möbel aus Wildholz – für Einsteiger

Möbel aus den naturbelassenen Wuchsformen eines Baumes zu bauen hat in nahezu allen Kulturkreisen eine lange Tradition. Von Samstag bis Sonntag, 19.+20. Februar 2022, jeweils von 9.30 – 18.00 Uhr bietet das Umweltzentrum Westfalen einen Workshop zu diesem Thema in der Ökologiestation an.

Die Wildholzmöbel wirken auf uns spontan vertraut und üben eine große Faszination aus. Die Teilnehmer bearbeiten die Oberfläche und die Verbindungen der naturbelassenen Hölzer mit einfachen Werkzeugen und alten Handwerkstechniken. Die so entstandenen Möbel entwickeln dann über ihre Funktion hinaus plastische Qualität, welche sie auch zu künstlerischen Objekten werden lässt.

Die Kosten für diesen zweitägigen Praxis-Workshop betragen 70 Euro je Teilnehmer, Verpflegung für die Mittagspause ist mitzubringen. Teilnehmen können maximal 8 Personen. Eigenes Werkzeug kann gerne mitgebracht werden!

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

Sollten sich die Corona-Schutzbestimmungen ändern, werden wir versuchen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – die Angebote anzupassen bzw. müssen wir uns vorbehalten die Aktionen auch abzusagen.




Der SuS Rünthe 08 verabschiedet Trainer Engin Abali

Überraschenderweise gehen der SuS Rünthe 08 und der Trainer der ersten Mannschaft Engin Abali zukünftig getrennte Wege.

Engin Abali hat sich im vergangen beruflich stark verändert und selbstständig gemacht. Dadurch kann er die Mannschaft nicht mehr in dem gleichen bzw. seinen Ansprüchen gerechten zeitlichen Umfang unterstützen. Infolgedessen lösten beide Parteien das gültige Arbeitspapier einvernehmlich auf.

„An dieser Stelle möchten wir Engin für seine langjährige, ambitionierte und leidenschaftliche Arbeit von ganzem Herzen danken. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, aber die gesamte SuS-Familie wünscht ihm natürlich persönlich, beruflich und sportlich alles Gute!“, erklärt der Rünther Sportverein

Die erste Mannschaft wird fortan von Co-Trainer Björn Ziegert trainiert. Björn Ziegert ist langjähriges Vereinsmitglied und hat sich innerhalb des Vereins bereits in verschiedenen Trainerpositionen ausgezeichnet. „Auch Björn wünschen wir alles Gute, viel Glück, Gesundheit und Kraft für die neue Aufgabe“, so der SuS Rünthe.




„Tag der offenen Tür“ der Realschule am kommenden Freitag als Videokonferenz

Trotz der bereits umfangreich fertiggestellten Planung hat sich die Realschule Oberaden in Anbetracht der pandemischen Lage dazu entschlossen, den Tag der offenen Tür in diesem Jahr zum Schutz aller Beteiligten und zur Reduzierung von Kontakten am kommenden Freitag, 14. Januar, ab 17.30 Uhr ausschließlich online durchzuführen.

Unter dem Motto „Miteinander? Sicher! Aber sicher miteinander!“ haben interessierte Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen einer Zoom-Videokonferenz Einblicke in die Schule zu erhalten. Nach der Präsentation zu Beginn wird es ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und sich intensiv auszutauschen. Der Link zur Videokonferenz wird ab 17.00 Uhr auf der Homepage sowie dem Instagram-Kanal der Realschule Oberaden  unter diesem Link https://www.realschule-oberaden.de/information/tag-der-offenen-tuer-online veröffentlicht. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.




Macheten-Mann niedergestreckt: Verfahren eingestellt

von Andreas Milk
Vorsichtig ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen zwei Nachbarn in der Nähe des Nordbergstadions ist nicht gerade von Harmonie geprägt. Am Abend des 8. Mai 2021 gab es wieder einmal Streit. Er führte zu einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsgericht.

Auf der Anklagebank saß Tobias D. (54, alle Namen geändert). Der Vorwurf: Körperverletzung. D. war an jenem Abend zum Fußballgucken bei seinem Schwager Klaus M. Dass der öfter mal Probleme mit dem Nachbarn Thorsten K. hatte, wusste er. Und so gab es auch an diesem Maiabend Knatsch. Per Handy und Facebook-Messenger sollen Beschimpfungen losgelassen worden sein. Im Detail wurde das letztlich nicht geklärt – fest steht: Thorsten K. tauchte plötzlich bei den Fußballguckern auf, mit einer Machete in der Hand. Bei Tobias D. muss in dem Moment die berühmte Sicherung durchgebrannt sein: Er verpasste dem Macheten-Mann einen Kinnhaken; später – Thorsten K. lag da schon am Boden – soll D. ihm noch einen Tritt in die Rippen gegeben haben. „Ich habe nur meine Familie beschützen wollen“, erinnerte sich Tobias D. vor Gericht, sichtlich bewegt und den Tränen nah. Ein Alptraum sei das gewesen. „Ich habe den Tod vor Augen gehabt“ – und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Machetenbesitzer Thorsten K. wiederum war fünf Wochen krank geschrieben, trug nach eigenen Angaben einen Tinnitus davon. Er habe die Machete bei sich gehabt, weil er sich mehreren Gegnern gegenüber wähnte – was nicht der Fall war, denn bei seinen vermeintlichen Widersachern war das Interesse am Fußball eigentlich größer als das Interesse an ihm. „Wir sind uns einig: Is‘ scheiße gelaufen“, fasste der Richter zusammen. Wenigstens die Partnerinnen der zerstrittenen Männer blieben ruhig, versuchten zu deeskalieren.

Mittlerweile sei die Stimmung ganz okay, erklärte Thorsten K. Strafrechtlich ist die Sache nun unkompliziert beendet worden: Das Verfahren gegen Tobias D. wurde eingestellt. Die Kosten trägt das Land.