Lastenfahrrad ULF des ADFC Kreisverbands kann an der Radstation Bergkamen ausgeliehen werden

Bürgermeister Roland Schäfer, Christian Kruthoff und Armin Gröhling vom ADFC Ortsverband Bergkamen freuen sich über die Kooperation und präsentieren das Lastenfahrrad ULF (links im Bild) vor der Bergkamener Radstation. Armin Gröhling hat sein Privatrad (rechts im Bild) mitgebracht. Foto: Reichert, Stadt Bergkamen.

ULF, das Lastenfahrrad des ADFC Kreisverbandes Unna, steht seit Freitag in der Radstation der Stadt Bergkamen zur Ausleihe bereit. Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna haben die Möglichkeit, das Lastenrad über das Internetportal des ADFC zu buchen und dann kostenfrei zu nutzen. Um möglichst vielen Personen die Ausleihe zu ermöglichen, wechselt das Transportrad regelmäßig seinen Standort im Kreis Unna.

Details zum Lastenfahrrad

ULF hat eine Ladefläche von 63 mal 100 cm und kann 100 kg zuladen. Das Lastenrad ist mit einer Sitzbank und mit Halteriemen ausgestattet, sodass es sich auch gut für einen Kindertransport eignet. Ein Regendach ermöglicht die Nutzung auch bei schlechtem Wetter. Das Lastenrad hat eine stufenlose NuVinci-Schaltung. Ein tiefer Einstieg und eine leicht einstellbare Sattelhöhe erleichtern die Nutzung.

Jetzt ist die beste Zeit zum Radfahren

Der ADFC hat das Lastenrad angeschafft, um Bürgern die Idee des Lastenradtransportes näher zu bringen und Testfahrten zu ermöglichen.

Bürgermeister Roland Schäfer unterstützt als begeisterter Radfahrer die Aktion des ADFC: „Gerade während der Corona-Pandemie, die unseren Alltag derzeit stark beeinflusst, ist das Radfahren die Gelegenheit, um sich bei frühlingshaften Temperaturen an der frischen Luft zu bewegen. Bergkamener Bürgerinnen und Bürger können das Lastenfahrrad ULF beispielsweise auch kostenfrei für Ihre Einkäufe nutzen und schonen damit gleichzeitig die Umwelt. Wir freuen uns über die Kooperation mit dem ADFC.“

Fünf Lastenräder im Kreis Unna im Verleih

Im gesamten Kreisgebiet stehen mittlerweile stehen fünf Cargobikes in drei unterschiedlichen Bauformen sowie drei Anhänger und ein Trailerbike zur Ausleihe zur Verfügung. ULF kann für maximal drei Tage hintereinander ausgeliehen werden. Der Ausleiher muss bei der Ausleihe einen Personalausweis vorlegen. Gebucht werden können die Räder über eine Ausleihwebseite (adfc-kreis-unna.de/ausleihe/) und Mitglieder des ADFC-Ortsverbandes geben ULF zur Nutzung heraus.




Sonntag letzte Videoandacht aus der Friedenskirche – danach Gottesdienste mit Maske und ohne Gesang

Die Friedenskirchengemeinde lädt am Sonntag, 10. Mai, um 10.30 Uhr zur wahrscheinlich letzten Videoandacht in der Friedenskirche ein. Pfarrerin Ursula Goldmann hat mit  Kantor Dr. Hans-Christian Tacke und der Jugendreferentin Lea Blaschke einen Gottesdienst mit Gesang vorbereitet. Diesen finden Interessierte, wie in den letzten Wochen auch, auf der Facebook-Seite und später dann auch auf der Homepage der Gemeinde.

Am 17. Mai soll es wieder Gottesdienste  in allen drei Kirchen der Gemeinde geben. Diese werden aber ganz anders werden als gewohnt: Mit Masken und ohne Gesang, mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl und mit einer Liste, in die sich alle eintragen müssen, die zum Gottesdienst kommen und Einlass finden.




Polizei verhängt 14 Fahrverbote an zwei Tagen wegen Tempoverstöße: „Besorgniserregende Erkenntnis“

Innerhalb von zwei Tagen hat die Kreispolizeibehörde Unna in dieser Woche 14 Fahrverbote verhängt. Im Rahmen von routinemäßigen Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Kreisgebiet am Montag (04.05.2020) und Mittwoch (06.05.2020) waren von 2978 gemessenen Fahrzeugen 218 Verkehrsteilnehmer zu schnell, 14 von ihnen überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts – Überschreitungen dieser Grenzen verlangen seit der am 28. April 2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung Fahrverbote. Bereits in der vergangenen Woche hat die Kreispolizeibehörde Unna 20 Fahrverbote verhängt.

„Das ist eine besorgniserregende Erkenntnis“, bilanziert Polizeirat Stephan Werning, Leiter der Direktion Verkehr bei der Kreispolizeibehörde Unna. „Nach gut einer Woche müssen wir leider feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer die neuen Vorschriften noch nicht verinnerlicht haben.“

Im Jahr 2019 sind im Kreis Unna acht Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 148 wurden schwer verletzt. „Wir appellieren an die Verkehrsteilnehmer, das Bewusstsein für ein verantwortliches Fahren im Straßenverkehr zu schärfen. Durch umsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten, aber vor allem durch das Beachten der Verkehrsregeln, könnten viele dieser Unfälle vermieden werden“, betont Stephan Werning.




Feuerwehreinsätze: Brennender Smart und ein nächtliches Lagerfeuer

Anwohner im Bereich der Straße am Römerberg wurden am Donnerstagabend durch Rauch und Brandgeruch aufgeschreckt. Dieser Rauch zog sogar in die Wohnungen. Die Ursache stellten Oberadener Feuerwehrleute und auch die Polizei fest, die gegen 23.35 Uhr ausgerückt waren. In einer Feuerschale loderte ein Lagerfeuer, lautete das Ergebnis einer längeren Suche.

Wesentlich folgenreicher war der Einsatz der Feuerwehr am Donnerstagmorgen gegen 10.30 Uhr an der Martin-Luther-Straße in Rünthe. Dort stand ein Smart, der unter einer Art Carport aus Holz abgestellt war, vermutlich wegen eines technischen Defekts in Flammen. Den Feuerwehrleuten gelang es schnell, den Brand zu löschen und weiteres Übergreifen des Feuers zu verhindern.

Im Einsatz waren hier die Einheiten Rünthe, Overberge und Oberaden sowie die Freiwillige Feuerwehr Werne.




Kunstwerkstatt in der Corona-Pandemie: Wenigstens die Jahresausstellung soll im Juli stattfinden

Gruppenfoto bei der Jahrestagung der Künstlergruppe „kunstwerkstatt sohle 1“ im Januar dieses Jahres. Viel hatten sich die Künstlerinnen und Künstler vor Corona vorgenommen. Foto: Silke Kieslich

Viel hatte sich die kunstwerkstatt sohle 1 für das Jahr 2020 vorgenommen und so Manches davon ist dank Corona auf der Strecke geblieben.

Begonnen hätte es mit der Partnerstadt Hettstedt, wo eine Ausstellung zum Thema Begegnung anlässlich des 30. Jubiläums zeitgleich im Kunstzuckerhut Hettstedt und im Humboldtschloss im Frühjahr hätte stattfinden sollen. Immerhin ist nach mehrmaligem Verschieben nun Ende Juni angedacht.

Folgen sollte nicht nur eine Präsentation der Gruppe und ihres Schaffens im Rahmen des Hafenfestes, das ja bereits frühzeitig abgesagt wurde, auch ein Pleinair (öffentliches Arbeiten) am Pestalozzihaus war für die Woche nach Pfingsten geplant. Auch das wird mit Rücksicht auf gefährdete Personen unter den Künstlern wie auch den Besuchern nach reiflicher Überlegung von der Kunstwerkstatt abgesagt, – unabhängig davon, ob es gestattet wäre oder nicht – und obgleich es unter freiem Himmel stattgefunden hätte.

Auch die Ideen zum Jubiläum der Galerie Sohle 1 ruhen zunächst.

Die Jahresausstellung „Wegmarke“ mit dem Thema Spuren allerdings wird stattfinden (Juli), wenngleich nicht mit großem Auftakt. Aber jeder einzelne Besucher kann die erarbeiteten Werke besuchen und auch sich einen Katalog als Erinnerung mitnehmen. Daran wird nämlich schon eifrig im Homeoffice gearbeitet.

Vielleicht wird dann im Herbst die Kunstlese in der Ökologiestation auch wie geplant stattfinden können: als Ausstellung mit einer zentralen Mitmachaktion.




Coronavirus: Drei Bergkamener gelten noch als infiziert – 25 sind inzwischen wieder gesund

as Gesundheitsamt hat heute fünf neue Infizierte gemeldet. Damit steigt die Zahl der Gesamt-Infektionen seit Beginn der Corona-Krise auf 643 gestiegen. 402 Personen gelten als genesen. Das sind 13 mehr als am Vortag. Die Zahl der Verstorbenen bleibt bei insgesamt 31. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 210. Das sind acht weniger als noch am Tag zuvor.

In Bergkamen gelten noch drei Bewohner als infiziert. 25 sind seit Ausbruch der Pandemie als wieder gesundet.

Neu ist, dass ein sogenannter Notfallmechanismus sicherstellen soll, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden kann. Treten also im Kreis Unna kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage auf, sollen weitere Beschränkungen gelten. Diese Zahl wird vom Robert-Koch-Institut im Corona-Dashboard veröffentlicht und liegt demnach derzeit bei 7,6.

– Max Rolke /Kreis Unna –

Zahl der Fälle (aufsummiert)

06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 153 155 +2
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 133 136 +3
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 638 643 +5

Aktuell Infizierte

06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 92 94 +2
Holzwickede 4 3 -1
Kamen 6 4 -2
Lünen 41 41 +0
Schwerte 14 14 +0
Selm 9 6 -3
Unna 14 13 -1
Werne 29 26 -3
Gesamt 218 210 -8

Gesundete

 06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 21 22 +1
Kamen 13 15 +2
Lünen 88 91 +3
Schwerte 72 72 +0
Selm 45 48 +3
Unna 40 41 +1
Werne 26 29 +3
Gesamt 389 402 +13

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

 




Stufenweise Öffnungen: Parteien dürfen jetzt auch ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen bestimmen

Nachdem am gestrigen Tag die weiteren Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf Bund-Länder-Ebene besprochen wurden, hat sich der Krisenstab der Stadt Bergkamen unter Leitung von Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag mit der neuen Erlasslage beschäftigt.

„Bedauerlicherweise gilt die neue Coronaschutzverordnung, die wir heute erhalten haben, nur bis zum 11. Mai“, so Roland Schäfer. „Zu den nach diesem Zeitpunkt anstehenden Lockerungsmaßnahmen können wir im Moment noch keine konkreten Angaben machen. Hier verweisen wir auf die Pressemitteilung des Landes.“

Der Bürgermeister bezieht sich offensichtlich auf den letzten Paragrafen 17 der Coronaschutzverordnung: „Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer
Kraft.“ Der Wortlauf ist in der Tat verwirrend. Unter anderem erlaubt diese Verordnung den Parteien ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September zu wählen. Dies ist vermutlich nicht bis zum 10. Mai zu schaffen. Wahrscheinlich wird sich hier die Landesregierung noch korrigieren.

Die neue Coronaschutzverordnung sowie die Pressemitteilung des Landes sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt. Die Pressemitteilung haben wir bereits veröffentlicht: http://bergkamen-infoblog.de/corona-krise-was-ist-in-nordrhein-westfalen-wieder-moeglich/

Alle Sportvereine werden gebeten, die Aufnahme von Aktivitäten auf den Anlagen dem Sportamt anzuzeigen, damit auf notwendige Regeln zur Einhaltung der Hygiene, auch bei Nutzung von Geräten durch mehrere Nutzer und ähnliches hingewiesen werden kann.

 




Corona-Krise: Was ist in Nordrhein-Westfalen wieder möglich?

Grafik: Land NRW

Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen 

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen 

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit 

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote 

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung 

Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.

Schulen 
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.

Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Hochschulen 

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Außerschulische Bildungseinrichtungen 

Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 

Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.

Gottesdienste 

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.




Corona zwingt Stadt zur äußersten Sparsamkeit: Allein bis Ende April über 500.000 Euro Verluste

Noch vor einem halben Jahr sah die finanzielle Situation der Stadt Bergkamen rosig aus. Zwar hat Kämmerer Marc Alexander Ulrich in seinem ersten Doppelhaus, der im Dezember verabschiedet wurde, ein Minus von 3,5 Millionen Euro eingeplant. Doch dieses Defizit sollte nach seiner damaligen Finanzplanung in den Folgejahre locker wieder hereingespielt werden. Durch diese Rechnung hat jetzt die Corona-Krise einen kräftige Strich gezogen.

Auf über 500.000 Euro beziffern er und Bürgermeister Roland Schäfer die Verluste der Stadt allein in den Monaten März und April. Mit rund 300.000 Euro machen die Steuerausfälle den größten Teil aus. Hinzu kommen die 162.000 Euro, die den Eltern an Beiträgen für den Besuch von Kita und OGS erlassen wurden.

Bereits Mitte April haben wegen dieser finanziellen Schieflage sämtliche die Ämter der Stadtverwaltung zu äußerster Sparsamkeit verpflichtet. Ausgegeben werden darf nur noch das, wozu die Stadt gesetzlich verpflichtet ist.

Keine Abstriche gibt es zurzeit bei den geplanten Investitionen. Das gilt insbesondere für die Projekte, für die die Stadt Förderprogramme, zum Beispiel „Gute Schule  2020“ in Anspruch nimmt. Ob nun alle Baupläne, die im Dezember 2019 noch diskutiert wurden, in den nächsten Jahren realisiert werden können, steht auf einem völlig anderen Blatt. Als Beispiel sei hier das neue Rathaus genannt.




Im Kreis Unna arbeiten 750 Menschen in der Branche: Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen

Jeden Morgen früh füttern, aber jetzt selbst auf Diät: Wer in der Landwirtschaft arbeitet, muss künftig um die Zusatzrente fürchten. Davor warnt die Agrar-Gewerkschaft IG BAU. Foto: IG BAU

Sie sind bei Wind und Wetter draußen auf dem Feld – bleiben beim Thema Rente aber jetzt im Regen stehen. Für die 750 Menschen, die im Kreis Unna in der Landwirtschaft arbeiten, steht die betriebliche Zusatzrente auf dem Spiel. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.

„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Friedhelm Kreft. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Kreft. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.

Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Jens Zimmermann unter 0151 72 31 36 01.




Auch das zweite Besuchsjahr in Kita oder Tagespflege wird in Bergkamen beitragsfrei

Der Jugendhilfeausschuss hat nach der durch den Coronavirus bedingten Zwangspause am Mittwoch wieder seine Arbeit aufgenommen. Seine erste Entscheidung wird viele Eltern freuen. Durch eine Änderung der Beitragsatzung für Kitas und die Tagespflege, wird ab 1. August auch der Besuch des zweiten Kindergartenjahres beitragsfrei werden.

Diese neue Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 30. September ihren 4. Geburtstag feiern können. Wer später das vierte Lebensjahr vollendet, muss noch ein Jahr warten.

Der Jugendhilfeausschuss hat für diese neue Regelung eine Empfehlung ausgesprochen. Endgültig beschlossen wird sie am 13. Mai durch den Haupt- und Finanzausschuss. Das dürfte aber nur noch eine Formalie sein. Denn durch diese Beitragsbefreiung entstehen für die Stadt Bergkamen keine zusätzlichen Kosten. Die werden vom Land übernommen.

Eine weitere Änderung der Beitragsatzung betrifft Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz. Hier besagt die Satzung, dass auch hier der Besuch einer Kita oder einer Tagespflege beitragsfrei ist. Hier handelt es sich allerdings nur um eine Anpassung an die Praxis. Diese Regelung wird in Bergkamen seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 19. Dezember 2018 umgesetzt.