Ersatz für Turmarkaden: Bauvoranfrage von Interra ist für Stadt nicht genehmigungsfähig – jetzt soll ein Bebauungsplan kommen

Die ersten Zeichnungen, die der neue Eigentümer der Turmarkaden im November 2018 für die das neue „Nordberg-Center“ vorgelegte hatte, fanden in Bergkamen durchaus gefallen. Inzwischen gibt es eine Bauvoranfrage, die bei den Fraktionen und in der Verwaltung nur noch Stirnrunzeln hervorgerufen hat. Geplant ist vom Investor eine Art zweites Nordberg-Center. Dies aber wesentlich enger gebaut und mit Lkw-Zufahrten für den Andienungsverkehr von fast allen Straßen, wie Bürgermeister Roland Schäfer auf Anfrage kritisch anmerkte.

Solch ein Einkaufszentrum, das lediglich der Nahversorgung dient, will auch die Bergkamener Politik nicht in der Stadtmitte haben. Glück für sie ist, dass die Bauvoranfrage nach Überzeugung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig ist. Andernfalls hätte sie sich zu diesem Zeitpunkt kaum gegen diese Pläne von Interra erfolgversprechend wehren können. Einer der wesentlichen Kritikpunkte gegen die vorgelegten Unterlagen ist, dass für ein Einkaufszentrum dieser Größe zu wenige Parkplätze vorgesehen sind. „Die Tiefgarage ist aus den ursprünglichen Plänen herausgefallen“, sagte Schäfer.

Interra müsste jetzt nacharbeiten, um eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage vorlegen zu können. Möglicherweise ist das aber vergebliche Mühe. Denn bereits in seiner Juni-Sitzung soll der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ehemaligen Turmarkaden beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte noch einmal Gründlich darüber nachgedacht werden, was dort neu entstehen soll. „Das könnte ein Einkaufszentrum werden, wie es Interra haben möchte. Der Bereich könnte aber auch völlig anders genutzt werden etwa für eine Wohnbebauung mit kleineren Geschäften, Außengastronomie und einem attraktiven Platz“, sagte Schäfer.

Gedanken über die künftige Gestaltung des ehemaligen Turmarkaden-Geländes hat sich auch die Planungsgruppe Stadtbüro unabhängig von der aktuellen Interra-Bauvoranfrage gemacht, die im Auftrag der Stadt am Projekt „Bergkamen mittendrin“ tätig ist: Im Rahmen der Entwicklung des Areals rund um die Gedächtnisstraße (ehem. Turmarkaden) und im Zusammenhang mit der Maßnahme I 7 soll innerhalb der neuen, aufgelockerten Baustrukturen ein zusätzlicher Platzbereich mit hoher Aufenthaltsqualität und möglichst guten Bedingungen für Außengastronomie errichtet werden. Mit einer neuen attraktiven Platzfläche in zentraler Lage des Rathausviertels wird die Aufenthaltsqualität der Stadtmitte erhöht und der öffentliche Raum als sozialer Treffpunkt gestärkt. Des Weiteren wird die Ausbildung einer nahezu durchgängigen und attraktiven Wegeverbindung als Bindeglied auch durch die gesamte Stadtmitte ermöglicht.“

Sollte der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen, bedeutet dies auch, dass dort bis zum Ende des Verfahrens nichts mehr gebaut werden darf. Es tritt eine Veränderungssperre in Kraft.




Süße Maigrüße für Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenglücks in Rünthe

Der SPD-Ortsverein Bergkamen-Rünthe überraschte am vergangenen Samstag die Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenglücks in Rünthe mit einem süßen Maigruß.

Der Ortsverein wurde durch die 1. Vorsitzende Monika Wernau, ihrer Stellvertreterin Angelika Chur und
der Stadtverordneten Eva Knöfel vertreten. Auch der Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer überbrachte
einen herzlichen Maigruß.




Städt. Gymnasium Bergkamen: Kleines Gedenken zum 75. Jahrestag der Befreiung

Abiturientinnen Lydia Kruse und Jil Höchsstetter mit dem Banner „Wir gedenken der Opfer – Erinnern heißt Handeln: Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ der Antirassismus AG des SGB zum 75. Jahrestag der Befreiung. Foto: Groesdonk/SGB

Eigentlich hatte die AG Antirassismus einige Aktionen geplant, um den 8. Mai 2020, den 75. Jahrestag der Befreiung, angemessen zu begehen. Eine Veranstaltung gehört dabei schon traditionell fest ins Programm, wobei in den letzten Jahren von Bildungsfahrten über die Lesung eines Aussteigers aus der rechtsextremen Szene bis hin zu Vorträgen und Workshops schon einiges initiiert wurde.

Zum 75. Jubiläumsjahr hatten sich die Schülerinnen und Schüler dabei ein besonderes Programm vorgenommen. Eine Stadtführung zur NS-Geschichte in Bergkamen, eine Diskussionsveranstaltung zur Situation Geflüchteteter an den EU-Außengrenzen und ein Konzert zur Feier des 75. Jahrestages der Befreiung von der Herrschaft des NS-Regimes hätten stattfinden sollen, mussten jedoch wegen der aktuellen Situation abgesagt werden. Um dieses wichtige Jubiläum nicht gänzlich unbeachtet verstreichen zu lassen, haben sich deshalb zwei zur Abiturvorbereitung ohnehin an der Schule anwesende Schülerinnen der AG zur einer kleinen Fotoaktion auf dem Schulhof eingefunden.

„Gerade in Zeiten, in denen das klare Bekenntnis Richard von Weizäckers zur Bewertung des Tages als Tag der Befreiung, nicht der Niederlage, wieder offen in Frage gestellt wird, ist das ein wichtiges Zeichen“, freut sich der die AG bestreuende Lehrer Jan Groesdonk.




Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna

Heute meldet das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen im Kreis Unna. Damit bleibt es beim Stand von 648 Infektionen insgesamt. Die Zahl der Infizierten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist hingegen um eins auf neun gestiegen.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronavirus im Kreis Unna: Zwei neue Infektionen in der Nachbarstadt Lünen

Heute sind zwei neue Infektionen gemeldet worden. Beide Personen kommen aus Lünen. Außerdem ist die Zahl der Infizierten, die stationär aufgenommen werden mussten, um eins auf acht gesunken.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Leider gibt es heute vom Kreis Unna keine Übersicht zu den aktuell Infizierten und zu den Gesundeten

Zahl der Fälle (aufsummiert)

08.05.2020 | 12 Uhr 09.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 138 140 +2
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 646 648 +2

Infizierte stationär

08.05.2020 09.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 9 8 -1



Neue gültige Coronaschutzverordnung ab 11. Mai am Samstagmorgen im Rathaus eingegangen

Nach der Presseerklärung des Landes NRW vom vergangenen Mittwoch zu den weiteren Lockerungsmaßnahmen ab dem kommenden Montag ist heute Morgen um 07.14 Uhr die neue Coronaschutzverordnung mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ im Bergkamener Rathaus eingetroffen. Diese Dokumente sowie die neue Betreuungsverordnung sind ab sofort auf der städtischen Homepage www.bergkamen.de einsehbar.

„Endlich können die zahllosen Anfragen der Gewerbetreibenden, die uns erreicht haben, verbindlich geklärt werden.“, so Bürgermeister Roland Schäfer. Die Anlage mit den festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards regelt das öffnen für

  • Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
  • Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
  • Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
  • Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
  • Massage/Massagestudios
  • Fitnessstudios

Die Regelungen für Beherbergungsbetriebe sind vom Land noch nicht definiert worden.

Die aktuelle  Coronaschutzverordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden: 2020-05-08_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020_lesefassung_final.

Hier kann die neue Betreuungsverordnung nachgelesen werden: 2020_05_09_coronabetrvo_ab_14_05_2020

Das Land NRW hat auf ihrer Homepage folgende Zusammenfassung veröffentlicht, was ab 11. Mai möglich ist und was nicht.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?

Ab 11. Mai 2020 ist es möglich, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen. Ausnahmen: Zwingende berufliche Zusammenkünfte und zulässige sportliche Betätigungen.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, sie ist vorerst bis zum 25. Mai 2020 verlängert worden.

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 25. Mai 2020):

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung,
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen, in Einkaufszentren sowie Wettvermittlungsstellen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, sowie wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis,
  • In Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wann sind Besuche in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wieder möglich?

Die bisherigen generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind aufgehoben (seit 9. Mai 2020).
Die Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
Die Auflagen sind unter anderem:

  • Maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen,
  • alle Besucher werden registriert und einem Kurzscreening unterzogen,
  • Besuche finden grundsätzlich in besonderen Besucherbereichen statt,
  • Im Ausnahmefall sind Besuche auch auf den Bewohnerzimmern möglich, z. B. wenn die Einrichtung keinen Besucherbereich hat oder bei bettlägerigen Bewohnern,
  • Besuche sind nicht möglich, wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde.

Weitere Regelungen sind weiter unten in der bisherigen Fassung der Coronaschutzverordnung zu finden.

Was ist neu bei Handel und Dienstleistungen?

Ab 11. Mai 2020: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden.

Wie sehen die neuen Regelungen bei „körpernahen Dienstleistungen“ aus?

Auch hier gibt es einen neuen Stand. Folgende Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, können ab 11. Mai 2020 wieder erbracht werden, wenn dabei strenge Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden: Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage. Friseure und Fußpfleger dürfen ihrer Tätigkeit bereits seit 4. Mai wieder nachgehen. Tätowieren ist bis auf weiteres vorerst unzulässig.

Wie verhält es sich mit Sonnenstudios?

Hier ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung der Dienstleistung zu achten.

Dürfen Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen?

Ja. Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken dürfen wieder betrieben werden – unter den strikten Auflagen zur Hygiene und des Mindestabstands (auch in Warteschlangen). Gegebenenfalls ist die Maskenpflicht umzusetzen.

Was ist mit Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum?

Sie bleiben untersagt.

Was ändert sich an den Schulen zum 11. Mai?

Ab Montag, 11. Mai 2020, kehren an Gymnasien und Gesamtschulen vorrangig die Schülerinnen und Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. Sollten darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen beziehungsweise Klassen von der Jahrgangsstufe 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase tageweise in einem rollierenden System möglich.

An den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem ein bis zwei Jahrgänge der Klassenstufen 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. Bis zum Abschluss der dezentralen Prüfungen, die in diesem Jahr die Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 ersetzen, erhält die Jahrgangsstufe 10 weiterhin vorrangig Unterricht. Danach wird dieser Jahrgang mit in das rollierende System einbezogen.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, werden an den Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 in einem regelhaften Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag wieder unterrichtet. Offener Ganztag und weitere Betreuungsangebote werden parallel zum Unterricht und zur Notbetreuung im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen wiederaufgenommen.

Wie an den Grundschulen werden ab dem 11. Mai auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 an Förderschulen in regelhaftem Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag unterrichtet (mit Ausnahme der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung). Zudem sollen nach Möglichkeit Schülerinnen und Schüler aus ein bis zwei Jahrgängen der Klassenstufen 5 bis 9 im rollierenden System an die Schulen zurückkehren.

Alle Regelungen auch zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Berufskollegs finden Sie in der Schulmail vom 7. Mai 2020.

Wie sieht es bei Hochschulen aus?

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt unter Auflagen zulässig. Bibliotheken sind nur unter strengen Schutzauflagen geöffnet. Hochschulmensen sind geschlossen.

Was gilt für außerschulische Bildungseinrichtungen?

Bildungsangebote in Volkshochschulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen sind unter Hygiene-, Abstands- und Schutzauflagen bereits zulässig. Ab dem 11. Mai 2020 gilt die Klarstellung, dass sich nicht mehr als 100 Personen in einem Raum aufhalten dürfen.
Hinweis: Ab dem Zieldatum 30. Mai sollen auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen wiedereröffnet werden. Ebenso soll ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wieder möglich sein. Ferienmaßnahmen sollen vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Welche Regelungen gelten für Fahrschulen?

Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen; es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Welche Regelungen gelten für Musikschulen?

In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.

Was ändert sich bei Konzertaufführungen?

In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen durch die zuständigen Behörden sind unter strengen Vorgaben zu Mindestabständen, Hygieneregeln und Maskenpflicht möglich. Die Zuschaueranzahl von 100 Personen darf nicht überschritten werden. Bei Aufführungen im Freien gelten ebenfalls strikte Hygiene-, Zutritts- und Abstandsregelungen, auch hier sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.
Für Proben gelten die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Bei atmungsaktiven Proben (insbesondere Sprechtheater, Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Sind Kinos geöffnet?

Nein. Der Betrieb von Kinos ist noch untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos.
Hinweis: Zum Zieldatum 30. Mai soll die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Darf man Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze wieder benutzen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder möglich.

Gibt es beim Tourismus noch weitere Erleichterungen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Reisebusreisen bleiben allerdings untersagt.
Hinweis: Mit dem Zieldatum 30. Mai (Pfingsten) sollen Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder öffnen können – unter Auflagen.

Öffnen Hotels wieder?

Ja, ab dem 18. Mai 2020 sollen touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels wieder möglich sein. Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Hinweis: Mit Zieldatum ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Wann öffnen Speisegaststätten wieder?

Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen. Hygieneregeln, wie z.B. 1,5 Meter Tischabstand sind einzuhalten. Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam an einen Tisch sitzen. Der Gastronomiebetreiber muss die Platzanweisung und eine namentliche Registrierung seiner Gäste sicherstellen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.

Was ist mit Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetrieben?

Sie bleiben geschlossen.

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?

Bereits seit 7. Mai ist der Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum zulässig – unter Auflagen. Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?

Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Ist der Betrieb von Fitnessstudios wieder gestattet?

Ja, es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (u. a. Mindestabstand zwischen Sportgeräten, Desinfektion der Kontaktflächen nach jedem Gebrauch, Unzulässigkeit des Ausübens von Sportarten mit Körperkontakt).

Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?

Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen. Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?

Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

Was gilt für den Tanzsport?

Tanzsport kann betrieben werden, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Was gilt für Gottesdienste?

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften können Gottesdienste seit 1. Mai 2020 wieder stattfinden.




Blumengrüße zum Muttertag für Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenheims Haus Sophia

Zum Muttertag hat der SPD-Ortsverein Weddinghofen-Heil am Freitag an die 73 Bewohnerinnen und Bewohner und 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenheims Haus Sophia einen Blumengruß übergeben.
Da dies in Corona Zeiten nicht persönlich möglich war, fand die Übergabe über die Leiterin der Einrichtung, Rosemarie Christine Hildebrand, statt. Sie bedankte sich herzlich im Namen der Bewohner und der Belegschaft für die gelungene Überraschung. Die Blumengebinde wurde am Vortag in Heimarbeit von den Mitgliedern des Ortsvereins mit Deko versehen.



Galerie sohle 1 und Stadtmuseum öffnen am Dienstag – Ausstellung „Blind Date“ erstmals zu sehen, Römer wieder erlebbar

Mitglieder des Photoclubs Lünen und der Künstlergruppe Duktus 06 stellten bereits am 12. März ihre Gemeinschaftsausstellung „Blind Date“. Zu sehen ist die Ausstellung aber erst drei Monate später ab kommenden Dienstag, 12. Mai.

Große Freude gibt es bei den Künstlergruppen Photoclub Lünen und der Gruppe Duktus 06 aus Dortmund: Ihre gemeinsame Ausstellung „BLIND Date“ mit Fotografien zum Thema „Heimat“ und Bildern und Skulpturen mit dem Thema „blind date“ wird nun erstmals zu  besichtigen sein. Das Coronavirus hatte der Eröffnung einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Nun können Stadtmuseum und Städtische Galerie sohle 1 im gemeinsamen Haus in Oberaden ab kommenden Dienstag, 12.Mai wieder ihre Räumlichkeiten öffnen. Die Vernissage kann wegen der anhaltenden Sicherheitsvorkehrungen  nicht nachgeholt werden, noch sind größere Menschansammlungen in kleinen Räumen verboten.  Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel denkt jedoch vorsichtig an die Möglichkeit einer Finissage: „Wir zeigen die Ausstellung bis zum 21. Juni und hoffen, dass sich die Lage bis dahin noch weiter positiv verändert, so dass wir einen gemeinsamen Abschluss feiern können.“

Museumsleiter Mark Schrader hat das Öffnungskonzept für das Haus an den Vorgaben des Deutschen Museumsbundes orientiert. Die Besucher*innen werden gebeten, einzeln und mit Mundschutz einzutreten und den ausgehängten Hygiene-Anweisungen zu folgen. In den beiden Abteilungen Städtische Galerie und Museum dürfen sich jeweils 10 Personen gleichzeitig aufhalten, wobei es in jedem Ausstellungsraum Hinweise auf den Mindestabstand gibt.

Auch zu den Besuchergruppen gibt es eine Empfehlung: „Wir bieten Risikogruppen innerhalb der Woche den Besuch am Vormittag an. Am Nachmittag und am Sonntag stehen die Ausstellungsräume dann insbesondere Familien zur Verfügung.“ so Museumsleiter Schrader. Kinder sind mit einem Erziehungsberechtigten im Museum herzlich willkommen.

Die Römerabteilung, die Stadtgeschichte und der Barbara-Stollen im Museum können mit leichten Einschränkungen besucht werden. Das Museumscafé und die Ankleidestation in der Römerabteilung sind gesperrt. Wenn es zu Wartezeiten kommt, können die Besucher*innen im Museumsshop stöbern, er hat im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen ganz normal geöffnet. Ob Fanartikel der Römer- oder Bergmannsampelmännchen, kleine Motto-Geschenke oder Kleinigkeiten von bekannten Künstlern, die Besucher*innen erwartet eine breite Auswahl.

Die geplante Ausstellung „Kabinettstückchen“ der Künstlerinnengruppe tx02 in der Galerie sohle 1 entfällt in diesem Jahr. Die Künstlerinnen haben frühzeitig erklärt, dass sie auch im nächsten Jahr in die sohle 1 nach Bergkamen kommen würden, damit die laufende Ausstellung noch gezeigt werden kann. „Die Künstlerinnen und Künstler der aktuellen Ausstellung „BLIND DATE“ waren von dieser Solidaritätsbekundung sehr berührt“ so Simone Schmidt-Apel.

Der Eintritt beträgt für Erwachsene 3 Euro, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können Stadtmuseum und Galerie kostenfrei besuchen. Gruppen ab 10 Personen sind aufgrund der Zugangsbeschränkung nicht zugelassen.

Stadtmuseum Bergkamen / Städtische Galerie sohle 1:

Jahnstraße 31

59192 Bergkamen

Telefon: 02306/30602-110

Öffnungszeiten:
Di-Fr    11-13 / 14-17 Uhr
Sa       14-17 Uhr
So       11-17 Uhr

Weitere Informationen: www.bergkamen.de; www.stadtmuseum-bergkamen.de




Wellenbad geht um Pfingsten in die Freiluftsaison

Vor dem Hintergrund der von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen eröffnen die GSW ihre Freibäder in Kamen und Bergkamen sowie das Hallenbad in Bönen bereits um Pfingsten, also Ende Mai oder Anfang Juni.

„Aufgrund der schrittweise erfolgenden Lockerungsmaßnahmen werden wir das Freibad in Kamen voraussichtlich noch vor den Pfingstfeiertagen öffnen. Danach folgen das Wellenbad in Bergkamen und das Hallenbad in Bönen“, so Marcus Müller, Centerleiter Bäder. Hinsichtlich der Sauna sei hingegen noch keine finale Entscheidung getroffen worden. Die genauen Eröffnungstage werden die GSW rechtzeitig im Internet und den sozialen Netzwerken bekanntgeben.

Beendigung der Kurzarbeit

„Wir freuen uns“, so GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl, „den Menschen in der Region zeitnah eine konkrete Freizeitalternative anbieten zu können“. Allerdings könnten die GSW die Freibäder verständlicherweise nicht „über Nacht“ für eine Öffnung vorbereiten, da zahlreiche Vorkehrungen getroffen werden müssen – nicht zuletzt mit Blick auf noch strengere Sicherheits- und Hygienestandards. Baudrexl weiter: „Da wir quasi bis gestern nicht wussten, ob wir in diesem Jahr überhaupt die Bäder öffnen können, mussten wir uns strategisch alle Optionen offenhalten, was logistisch nicht ganz einfach ist. Auf die Kolleginnen und Kollegen im Bäderbereich wartet nun eine große Menge an organisatorischer Arbeit, weswegen die Phase der Kurzarbeit zum 13. Mai enden wird.“

Zusätzliche Sicherheitsstandards

Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören, bedingt durch die Corona-Pandemie, neben obligatorischen Qualitätsanalysen des Wassers und verschiedenen Reinigungsdurchläufen auch die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur Vermeidung von Virusübertragungen von Mensch zu Mensch. „Die Sicherheit der Badegäste ist – gerade jetzt – ein hohes Gut, dem wir vollumfänglich entsprechen werden“, betont der Geschäftsführer. „Eins steht daher jetzt schon fest: Das Betreiben unserer Bäder wird mindestens in diesem Jahr sowohl personal- als auch kostenintensiver.“ Bäderleiter Müller nennt konkrete Beispiele: „Sicherlich werden wir die Anzahl der Besucher an allen Standorten begrenzen müssen, vielleicht sogar in zeitlicher Hinsicht. Denn möglichst viele Menschen sollen sich in unseren Bädern aufhalten dürfen. Hinzu kommen Abstandsmarkierungen an Stellen, wo sich erfahrungsgemäß viele Menschen aufhalten. Auch werden wir nicht alle Duschköpfe in Betrieb nehmen können.“

Kein erhöhtes Ansteckungsrisiko im Wasser

Entwarnung kann der Bäderleiter hinsichtlich des Wassers als Übertragungsrisiko geben: „Das eingesetzte Chlor tötet Viren und Bakterien, also auch das Corona-Virus“. Um auf Nummer sicher zu gehen, werden die Mitarbeiter der GSW aber darauf achten, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig die Becken nutzen. Folglich werden auch hier entsprechende Limitierungen unvermeidlich sein, zumal die Abstandsgebote im Wasser von den Gästen möglicherweise schwieriger einzuhalten sein werden.

Auch die Bäder in Kamen-Heeren und Methler werden ab dem 02.06.2020 für Nutzer regulär wieder geöffnet. Diese werden darüber separat informiert.




Coronavirus: Zahl der aktuell Infizierten im Kreis Unna wird etwas kleiner

Die Corona-Lage im Kreis Unna scheint sich etwas zu entspannen. So ist die Zahl der aktuell Infizierten von Donnerstag auf heute um eins auf 209 zurückgegangen.  In Bergkamen liegt sich bei drei Fällen. Gestiegen ist kreisweit die Zahl der Gesundeten um vier auf jetzt 406. Diese vier Personen wohnen in Lünen. Insgesamt haben sich 646 Personen im Kreis Unna mit dem Coronavirus angesteckt, drei mehr als noch am Donnerstag.

Aktuell Infizierte

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 94 95 +1
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 41 39 -2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 26 +0
Gesamt 210 209 -1

Infizierte stationär

07.05.2020 08.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 10 9 -1

 

Gesundete

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 91 95 +4
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 29 +0
Gesamt 402 406 +4

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

07.05.2020 | 15 Uhr08.05.2020 | 12 UhrDifferenz (+/-)Bergkamen2828+0Bönen2222+0Fröndenberg155156+1Holzwickede2626+0Kamen1919+0Lünen136138+2Schwerte9191+0Selm5656+0Unna5454+0Werne5656+0Gesamt643646+3




Lastenfahrrad ULF des ADFC Kreisverbands kann an der Radstation Bergkamen ausgeliehen werden

Bürgermeister Roland Schäfer, Christian Kruthoff und Armin Gröhling vom ADFC Ortsverband Bergkamen freuen sich über die Kooperation und präsentieren das Lastenfahrrad ULF (links im Bild) vor der Bergkamener Radstation. Armin Gröhling hat sein Privatrad (rechts im Bild) mitgebracht. Foto: Reichert, Stadt Bergkamen.

ULF, das Lastenfahrrad des ADFC Kreisverbandes Unna, steht seit Freitag in der Radstation der Stadt Bergkamen zur Ausleihe bereit. Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna haben die Möglichkeit, das Lastenrad über das Internetportal des ADFC zu buchen und dann kostenfrei zu nutzen. Um möglichst vielen Personen die Ausleihe zu ermöglichen, wechselt das Transportrad regelmäßig seinen Standort im Kreis Unna.

Details zum Lastenfahrrad

ULF hat eine Ladefläche von 63 mal 100 cm und kann 100 kg zuladen. Das Lastenrad ist mit einer Sitzbank und mit Halteriemen ausgestattet, sodass es sich auch gut für einen Kindertransport eignet. Ein Regendach ermöglicht die Nutzung auch bei schlechtem Wetter. Das Lastenrad hat eine stufenlose NuVinci-Schaltung. Ein tiefer Einstieg und eine leicht einstellbare Sattelhöhe erleichtern die Nutzung.

Jetzt ist die beste Zeit zum Radfahren

Der ADFC hat das Lastenrad angeschafft, um Bürgern die Idee des Lastenradtransportes näher zu bringen und Testfahrten zu ermöglichen.

Bürgermeister Roland Schäfer unterstützt als begeisterter Radfahrer die Aktion des ADFC: „Gerade während der Corona-Pandemie, die unseren Alltag derzeit stark beeinflusst, ist das Radfahren die Gelegenheit, um sich bei frühlingshaften Temperaturen an der frischen Luft zu bewegen. Bergkamener Bürgerinnen und Bürger können das Lastenfahrrad ULF beispielsweise auch kostenfrei für Ihre Einkäufe nutzen und schonen damit gleichzeitig die Umwelt. Wir freuen uns über die Kooperation mit dem ADFC.“

Fünf Lastenräder im Kreis Unna im Verleih

Im gesamten Kreisgebiet stehen mittlerweile stehen fünf Cargobikes in drei unterschiedlichen Bauformen sowie drei Anhänger und ein Trailerbike zur Ausleihe zur Verfügung. ULF kann für maximal drei Tage hintereinander ausgeliehen werden. Der Ausleiher muss bei der Ausleihe einen Personalausweis vorlegen. Gebucht werden können die Räder über eine Ausleihwebseite (adfc-kreis-unna.de/ausleihe/) und Mitglieder des ADFC-Ortsverbandes geben ULF zur Nutzung heraus.