Bauarbeiter gehören zu Rekord-Pendlern im Kreis Unna: Wenn Lebenszeit im Auto flöten geht

Verfahrene Lebenszeit: Bauleute verbringen oft mehrere Stunden täglich im Auto, um zur Arbeit zu kommen – meist unbezahlt. Jetzt will die IG BAU eine Entschädigung der Wegezeiten durchsetzen. Foto: IG Bau

Sie sitzen morgens um sechs im Auto und sind oft erst abends um acht zu Hause: Ein Großteil der rund 2.800 Bauarbeiter im Kreis Unna nimmt enorme Pendelstrecken in Kauf – ohne die Zeit für die Fahrerei bezahlt zu bekommen. Darauf weist die Gewerkschaft IG BAU hin. „Bauarbeiter zählen zu den Rekord-Pendlern in der Region. Um zur Baustelle zu kommen, haben sie nicht nur besonders weite Wege. Die Einsatzorte ändern sich auch ständig. Darunter leiden Familie, Freunde und Freizeit“, sagt Friedhelm Kreft, Bezirksvorsitzender der IG BAU Westfalen Mitte-Süd. Erstmals soll es nun eine Entschädigung der sogenannten Wegezeiten am Bau geben. Das fordert die Gewerkschaft in der laufenden Tarifrunde, die am 25. Juni in Wiesbaden fortgesetzt wird.

Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. In der repräsentativen Umfrage unter 4.800 Bau-Beschäftigten gab jeder Vierte an, mehr als eine Stunde zur Einsatzstelle unterwegs zu sein – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betrifft das nur fünf Prozent.

IG BAU-Bezirkschef Friedhelm Kreft spricht von „verlorener Lebenszeit“ und fordert die Baufirmen dazu auf, den Einsatz ihrer Mitarbeiter anzuerkennen. „Mobiles Arbeiten gehört natürlich zum Bau dazu. Es wird immer woanders gebaut. Aber dann müssen Bauarbeiter für die Fahrerei immerhin eine Entschädigung bekommen – entweder durch Geld oder Zeit-Guthaben“, so der Gewerkschafter. Damit könne die Bauwirtschaft auch einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten. „Berufsstarter überlegen sich dreimal, ob sie in einer Branche anfangen, in der sie mehr Zeit im Bulli als zu Hause verbringen.“




Bergkamener Marco Morten Pufke ist CDU-Landratskandidat

Marco Morten Pufke

Satte 95,7 % der anwesenden Vertreter aus den CDU-Stadt-und Gemeindeverbänden im Kreis Unna wählten am vergangenen Dienstag den Vorsitzenden des CDU Kreisverbandes zu ihrem Landratskandidaten. Marco Morten Pufke wurde außerdem auf Platz 1 der Reserveliste für den Kreistag gesetzt.

Der Bergkamener trug vorab seine Pläne für den Kreis Unna vor. „Mein oberstes Ziel ist, dass alle hier lebenden Menschen die Chance bekommen, ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben zu führen.“ Es gebe viel zu tun. Vor den Aufgaben eines Landrates habe er großen Respekt, so Pufke. „Ich freue mich aber sehr auf diese Herausforderung.“

Ihm zur Seite steht ein Team aus weiteren Frauen und Männern, die sich in den insgesamt 30 Wahlbezirken im Kreis Unna um ein Mandat im Kreistag bewerben. Auch sie wurden mit hervorragenden Ergebnissen gewählt. Die unter Corona-Bedingungen in der Stadthalle Unna abgehaltene Versammlung wurde souverän vom Vorsitzenden der CDU Unna, Gerhard Meyer, geleitet. In einer der Zählpausen berichtete die stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und Heimatministerin, Ina Scharrenbach, ebenfalls Mitglied im CDU Kreisverband Unna, aus der Landesregierung und dem Landtag.




Nachwuchs auf dem Schwanenweiher gedeiht prächtig

Familie Schwan geht es auf dem nach ihnen benannten Gewässer südlich der Erich-Ollenhauer-Straße sehr gut. Behütet von den beiden Eltern gehen die fünf Küken ihrer Hauptbeschäftigung nach: mit dem Kopf unter Wasser nach Nahrung zu suchen. Sie haben in den vergangenen Wochen sichtlich an Größe und Gewicht gewonnen. Da die Kleinen von Anfang an selbst für Speis und Trank verantwortlich sind, kann sich insbesondere das Muttertier von den Brutstrapazen erholen. Bei Schwänen liegt das Brutgeschäft hauptsächlich bei den Weibchen. Während dieser Zeit fressen sie so gut wie nichts.

Eine Voraussetzung dafür, dass nach langer Pause sich auf dem Schwanenweiher wieder eine Schwanenfamilie angesiedelt hat, ist offensichtlich das Ausbleiben der Kanadagänse. Die Warnschilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Erich-Ollenhauer-Straße sind deshalb inzwischen wieder abgebaut worden.




Bergkamener FDP startet mit Angelika Lohmann-Begander an der Spitze in den Kommunalwahlkampf

Die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der Bergkamener FDP.

Auf dem Wahlparteitag der Bergkamener Liberalen am vergangenen Freitag wurde die Stadtverordnete und Vorsitzende des FDP-Stadtverbandes, Angelika Lohmann-Begander einstimmig zur Spitzenkandidatin der Liberalen für die Kommunalwahl im September gewählt. Mit dem Einzug in Fraktionsstärke benannte Angelika Lohmann-Begander das wesentlichste Wahlziel für die anstehende Kommunalwahl im September dieses Jahres.

„Wir möchten in den Rat der Stadt Bergkamen mit deutlich mehr Stadtverordneten vertreten sein und möglichst viele sachkundige und politisch interessierte Bürgerinnen und Bürgern in unsere Fraktionsarbeit einbinden“, so Angelika Lohmann-Begander. So könne die FDP die Arbeit auf deutlich mehr Schultern verteilen und letztlich auch mehr Input für die politische Diskussion bekommen.

Ein weiteres Wahlziel gaben die Liberalen ebenfalls bekannt: Die absolute Mehrheit der SPD im Stadtrat solle gebrochen werden. So könne man sich auf die besten Lösungen für Bergkamen in der politischen Diskussion verständigen und den bisher von den Genossen gelebten Politikstil „nach Gutsherrenart“ ablösen, so die FDP in einer Presseinformation. „Wenn man bei politischen Entscheidungen um Mehrheiten kämpfen muss, wirkt sich das zwangsläufig positiv auf die Qualität der Beschlüsse aus“, ergänzte Angelika Lohmann-Begander hierzu.

Über die Frage, mit welchem Bürgermeister die Freidemokraten ihre Politik in der nächsten Wahlperiode umsetzen wollen, gab es auf dem Parteitag am Freitag ein klares Votum. Die FDP werde einen Bürgermeister unterstützen, der auch die Interessen der anderen demokratischen Parteien berücksichtigt. Eine direkte Wahlempfehlung für einen der bisher bekannten Bewerber werde es hingegen nicht geben. Auch werde kein eigener Kandidat für das Bürgermeisteramt aufgestellt.

Die Bürgermeisterwahl sei eine reine Persönlichkeitswahl. „Wir sind davon überzeugt, dass jede Wählerin und jeder Wähler der FDP die Kommunal- und die Bürgermeisterwahl voneinander trennt und sich selbst einen geeigneten Bürgermeister aussucht“, so die Spitzenkandidatin weiter.

Auf Platz zwei der Liste wurde der stellvertretende Vorsitzende des FDP-Stadtverbandes Sebastian Knuhr gewählt. Danach folgen auf den aussichtsreichen Plätzen drei bis fünf Rainer Seepe, Michael Klostermann und  Marion Kuehn-Seepe. Welche Sachthemen in der nächsten Zeit in den Fokus rücken, werde die FDP in den nächsten Wochen in einem Wahlprogramm festlegen und insbesondere auch mit Hilfe der sozialen Medien kommunizieren.




Coronavirus: Fünf Neuinfektionen im Kreis Unna – darunter ein Schulkind in Werne

Die Kreis-Gesundheitsbehörde meldet am heutigen Freitag fünf neue Corona-Fälle. In einem Fall ist ein Schulkind aus Werne erkrankt. Der Laborbefund erreichte den Kreis Unna am Donnerstag, 11. Juni, woraufhin unverzüglich alle nötigen Schritte in die Wege geleitet wurden, um die Kontaktpersonen zu ermitteln. Am heutigen Freitag, 12. Juni hat ein Team der Gesundheitsbehörde in enger Abstimmung mit der Stadt Werne und der Schulleitung bei allen Schüler*innen und dem Lehrpersonal der kleinen Lerngruppe Abstriche zur Corona-Testung genommen. Für die Kontaktpersonen wurde eine Quarantäne angeordnet.

Unterdessen treten am kommenden Montag weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Landrat Michael Makiolla unterstreicht: „Auch wenn es weitere Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität gibt, muss uns allen klar sein: Das Virus ist nicht weg.“ Der Landrat appelliert an die Menschen im Kreis Unna, sich unbedingt weiter an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

– Birgit Kalle / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

10.06.2020 | 15 Uhr 12.06.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 0 0 +0
Bönen 0 0 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 1 2 +1
Kamen 2 1 -1
Lünen 6 4 -2
Schwerte 5 5 +0
Selm 0 0 +0
Unna 1 2 +1
Werne 2 5 +3
Gesamt 17 19 +2

Infizierte stationär

10.06.2020 12.06.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 6 6 +0

Gesundete

10.06.2020 | 15 Uhr 12.06.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 30 30 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 135 135 +0
Holzwickede 25 25 +0
Kamen 19 20 +1
Lünen 142 144 +2
Schwerte 85 85 +0
Selm 55 55 +0
Unna 59 59 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 628 631 +3

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen 1
Bönen
Fröndenberg 22
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 5
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 38

 




VKU fährt Umleitung wegen Arbeiten auf Industriestraße

Aufgrund von Arbeiten auf der Industriestraße, müssen die Busse der VKU von Montag, den 15.06.2020, bis voraussichtlich Anfang Juli 2020, eine Umleitung fahren. Betroffen sind die Linien S20, R82/T82 und 128.

Über die Dauer der Umleitung entfallen die Haltestellen „Industriestraße Ost“, „Sandbochumer Weg“ und „Kettelerschule“ (nur für Linie S20). Alternativ können Fahrgäste der Linie S20 die Haltestelle „Schlägelstraße“ nutzen. Für Fahrgäste der Linie R82 wird eine Ersatzhaltestelle in der Marie-Curie-Straße eingerichtet.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:

Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Bürgerbüro im Kreishaus wird umorganisiert mit dem Ziel: Mehr Kunden bedienen

Bürgerbüro im Kreishaus. Foto: Kreis Unna

Das Bürgerbüro im Kreishaus Unna und die Zulassungsstelle in Lünen öffneten Anfang Mai wieder – allerdings nur mit Termin und strengen Hygieneauflagen. Insbesondere im Bürgerbüro führten diese Schutzmaßnahmen zu einer für Bürger*innen und Behörde gleichermaßen unbefriedigenden Situation. Jetzt wird umorganisiert, damit mehr Privatkunden bedient werden können.
Ab Montag, 15. Juni sollen verschiedene organisatorische und verwaltungsinterne Maßnahmen greifen, um mehr Anliegen rund ums Fahrzeug erledigen bzw. abarbeiten zu können.

Der Zugang ins Kreishaus wird weiter gesteuert, allerdings entfällt der Zeit kostende „Hol- und Bringdienst“.

Die Wege zum Schalter werden kürzer, denn die Wartezone außerhalb des Kreishauses wird teilweise wieder in den eigentlichen Wartebereich im Gebäude verlegt. Gleichzeitig wird ein Nachrücksystem von draußen ins Haus für jeweils maximal zehn Personen organisiert.

Eingang und Ausgang werden voneinander getrennt.

Innerhalb des Bürgerbüros wird eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.

Zwischen den Arbeitsplätzen auf der einen und den Kundenplätzen auf der anderen Seite werden mehr Spukschutzscheiben angebracht.

Durch die so entstehenden Boxen und bei optimaler personeller Ausstattung kann die Zahl der wieder nutzbaren Kundenschalter sowohl für die Zulassung als auch für das Führerscheingeschäft deutlich erhöht werden.

Für die Abwicklung des Händlergeschäfts wird zusätzlicher Raum vorgehalten.

Das bei der Wiedereröffnung des Kreishauses aus Schutzgründen eingeführte zwei-Schicht-System wird beendet.

Keine Abstriche wird es beim Gesundheitsschutz geben. Bedingungen für den Einlass ins Bürgerbüro / Kreishaus bleiben:

Bestätigter Termin
Mund-Nasenschutz
Handdesinfektion
Angabe der Kontaktdaten
Einhaltung der Abstandsregeln
Terminvereinbarung rund um Fahrzeug

Termine können via Internet vereinbart werden: kreis-unna.de/kfz-termine.
Kunden*innen können maximal zwei Anliegen erledigen.
Termine können nur maximal 48 Stunden vorher vereinbart werden.

Regelungen für die Zulassungsstelle in Lünen
Auch für die Zulassungsstelle im Kreishaus Lünen gelten die Schutzvorkehrungen und die Regelungen zur Terminvereinbarung weiter.
PK | PKU




Land NRW macht weiter locker: Auch Grillen auf öffentlichen Plätzen ist dann wieder möglich

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.
Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärkt die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-Pandemie. Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen. Die maßvollen Öffnungen und Anpassungen der Schutzmaßnahmen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor:

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

2. Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

4. Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Hier die neuen Verordnungen ab 15. Juni im Wortlaut:

Coronaschutzverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_anlage_zur_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Coronabetreuungsverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronabetrvo_ab_15.06.2020.pdf

 




Schiedsrichterkameradschaft trauert um Richard Hermann vom SuS Rünthe

Richard Hermann Foto: privat

Bereits im letzten Monat ist Richard Hermann, SuS Rünthe 08, der der Schiedsrichterkameradschaft Kamen/Bergkamen angehört hat, im Alter von 71 Jahren verstorben.

Richard Hermann hat seine Karriere als Schiedsrichter für den VFL Kamen im Dezember 1971  gestartet, die ihn bis in die damalige Oberliga West geführt hat.

Der bekennende BVB-Fan nahm intensiv am Leben der Kameradschaft teil und rief vor über 30 Jahren die bis heute aktive Trainingsgruppe der Schiedsrichterkameradschaft ins Leben, die sich wöchentlich an der Kamener Gesamtschule trifft.

Nach seiner aktiven Zeit stand er auch dem Nachwuchs als kompetenter Ansprechpartner und Spielbegleiter gerne zur Verfügung.




Ferienspaß für Kinder: Zirkus, Fluch der Karibik und „Das große Krabbeln“

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Bergkamen veranstaltet in diesem Jahr über die gesamten Sommerferien Kinderferienwochen in den städtischen Jugendeinrichtungen. Die Angebote finden dezentral statt und nutzen die Möglichkeiten der aktuellen Coronaschutzverordnung für Jugendarbeit in Kleingruppen ohne Abstandsregelung.

Jede Kinderferienwoche widmet sich einem bestimmten Thema. So können die teilnehmenden Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren die Welt der Märchen erleben, wie Robin Hood durch die Wälder streifen oder dem Fluch der Karibik auf die Spur kommen. Alle Angebote finden in Kleingruppen von acht Kindern und zwei Betreuern statt, die die komplette Woche zusammen verbringen. Innerhalb dieser Gruppen findet dann ein intensives und abwechslungsreiches Programm kreativer, sportlicher und abenteuerlicher Natur statt.

Die Kinderferienwochen beginnen jeden Morgen einheitlich um 7 Uhr und enden um 14 Uhr. Das diesjährige Programm ist kostenlos.

Die Zahl der Teilnehmenden ist pro städtischer Jugendeinrichtung auf acht begrenzt. Es ist maximal möglich, sich für drei Ferienwochen anzumelden. Anmeldungen werden ab sofort ausschließlich telefonisch unter 02307 965371 im Kinder- und Jugendbüro entgegen genommen.

 

Die komplette tabellarische Übersicht:

KW 27 – KW 32 Veranstaltungsort

(von 7 Uhr – 14 Uhr)

Ferienwochen für Kinder

im Alter von 6 bis 10 Jahren

1. Ferienwoche    
29.06. – 03.07.2020 Balu, Weddinghofen Zirkuswoche
  Spontan, Rünthe Auf den Spuren der Märchen
  Yellowstone, Oberaden Wilder Westen
2. Ferienwoche    
06.07. – 10.07.2020 Balu, Weddinghofen Märchenwoche
  Spontan, Rünthe Das große Krabbeln
  Yellowstone, Oberaden Fluch der Karibik
3. Ferienwoche    
13.07. – 17.07.2020 Balu, Weddinghofen Naturwoche
  Spontan, Rünthe Zeitreise
  Yellowstone, Oberaden Pippi Langstrumpf
4. Ferienwoche    
20.07. – 24.07.2020 Balu, Weddinghofen Zirkuswoche
  Spontan, Rünthe Auf den Spuren der Märchen
  Yellowstone, Oberaden Science Fiction
5. Ferienwoche    
27.07. – 31.07.2020 Balu, Weddinghofen Märchenwoche
  Spontan, Rünthe Zeitreise
  Yellowstone, Oberaden Robin Hood
6. Ferienwoche    
03.08. – 07.08.2020 Balu, Weddinghofen Naturwoche
  Spontan, Rünthe Das große Krabbeln
  Yellowstone, Oberaden Superhelden

 

Zusätzlich plant das Kinder- und Jugendbüro derzeit unter den geltenden Schutzbestimmungen auch besondere Projekte für Kinder und Teenager im Alter von 8 bis 14 Jahren im Vormittags- und Nachmittagsbereich. Nähere Informationen zu diesen Projekten folgen in Kürze.




Roland Schäfer zum Ehrenpräsidenten der Deutschen Städte- und Gemeindebunds ernannt

Spätestens jetzt hat der lange Abschied von Roland Schäfer aus der Politik begonnen. Bekanntlich ist er nur noch bis Oktober Bergkamener Bürgermeister. Bereits zum 1. Juli scheidet er aus der Spitze des Deutschen Städte- und Gemeindebunds aus. Der langjährige Präsident und Vizepräsident des DStGB wurde jetzt zum Ehrenpräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes ernannt. Schäfer stand über 20 Jahre als Präsident und 1. Vizepräsidentan der Spitze des Verbandes.

„Roland Schäfer hat die Arbeit des DStGB über zwei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt. Dafür sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Die Wahl zum Ehrenpräsidenten ist Zeichen der besonderen Anerkennung für seinen unermüdlichen Einsatz für die deutschen Städte und Gemeinden. Wir freuen uns, dass Roland Schäfer in dieser Funktion unsere Arbeit auch weiterhin begleiten wird“, betont Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, abschließend.