Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Drogeriemarkt

Nach einem Einbruch in einen Drogeriemarkt an der Hüsingstraße vom 08.04.2020 sucht die Polizei nun Zeugen, die Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen können.

Zwei Männer hatten gegen 1.30 Uhr die Eingangstür eingeschlagen und sich Zutritt zum Markt verschafft, während einer dritter draußen wartete. Aus einem Regal in Türnähe entwendeten sie mehrere Packungen mit Parfüm und flüchteten anschließend in Richtung Kuhstraße.

Die Tat wurde durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hagen veröffentlicht die Polizei wegen des Verdachts des besonders schweren Bandendiebstahls die Lichtbilder von zwei videografierten Tätern.

Hier der Link zum Fahndungsportal NRW mit den Lichtbildern der Tatverdächtigen: https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/schwerte-schwerer-bandendiebstahl

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Personen machen? Hinweise bitte an die Polizei in Schwerte unter der Rufnummer 02304 921 3320 oder 921 0.




Preisvorteile beim 10erTicket der VKU

Ab dem 1. August ändern sich Preise und Preisstufen für Bus und Bahn im Kreis Unna. Endlich sei es gelungen, so die VKU in einer Pressemitteilung, aus ehemals vier Preisstufen nur noch zwei zu machen. Mit der Preisstufe A fährt man in der Stadt oder der Gemeinde und mit der Preisstufe B im ganzen Kreisgebiet. Insbesondere die ehemaligen Preisstufen 2M (EinzelTicket = 4,10 Euro) und 3M (EinzelTicket = 5,60 Euro) sind zusammengelegt worden.

Das EinzelTicket für das ganze Kreisgebiet kostet jetzt 4,60 Euro. Bei weiten Fahrten durch das Kreisgebiet spart der Kunde also 1 Euro, während für kurze Fahrten in den Nachbarort 50 Cent mehr bezahlt werden müssen. Die VKU macht diesen Kunden aber mit einem neuen 10erTicket der Preisstufe B für 35 Euro ein besonderes Angebot. Damit fährt man für 3,50 Euro pro Fahrt durch das ganze Kreisgebiet. In derPreisstufe A, also für ein Stadtgebiet, gab es das 10erTicket schon. Hier kostet es jetzt 21,30 Euro. Eine leichte Erhöhung um 80 Cent. Auch wer erst ab 9 Uhr fahren kann, spart nach wie vor Geld, denn die 9 Uhr TagesTickets sind weiterhin besonders günstig. Damit fährt ein Erwachsener mit bis zu drei Kindern (oder ein Fahrrad) für 6,80 Euro hin und zurück und kreuz und quer im Kreisgebiet. Dieses Ticket gibt es auch für 5 „Beförderungsfälle“, also Erwachsene, Kinder oder Fahrräder, und kostet dann 13,60 Euro. Bei der Stadtvariante der Preisstufe A sind die Preise 4,10 Euro bzw. 8,20 Euro.

An den Haltestellen sind die neuen Preisinformationen zu finden. Für die übersichtliche Darstellung und die einfache Gliederung in A und B ist die VKU bundesweit gelobt worden. Ab dem 1. Oktober gibt die VKU außerdem die Mehrwertsteuerabsenkung, die im Nahverkehr von7 auf 5 Prozent bis Jahresende gesenkt wird, mit einer ca. 4 Prozentigen Preisermäßigung an die Kunden weiter. Eine zeitnahe Umstellung aller Vertriebssysteme sei zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich gewesen.

Mehr Informationen zur Tarifanpassung am 1. August 2020 finden Interessierte im Internet unter https://www.vku-online.de/aktuelles-neuigkeiten.php. Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrt-wind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store




Kommunalwahl: Fünf Bewerbungen für Landratsposten

Die erste Entscheidung für die Kommunalwahl am 13. September ist gefallen: Der Wahlausschuss des Kreises ließ am 29. Juli in öffentlicher Sitzung vier Bewerber und eine Bewerberin für die Landratswahl sowie elf Parteien bzw. Wählergruppen und einen Einzelbewerber für die Kreistagswahl zu.

Um das Amt des Landrates können sich Mario Löhr aus Selm (Jahrgang 1971, SPD), Marco Morten Pufke aus Bergkamen (Jahrgang 1973, CDU), Herbert Goldmann aus Fröndenberg/Ruhr (Jahrgang 1954, GRÜNE), Susanne Schneider aus Schwerte (Jahrgang 1967, FDP) und Andreas Dahlke aus Lünen (Jahrgang 1965, GFL) bewerben.

Direktmandate und Reservelisten
Die Hälfte der insgesamt 60 Kreistagsmitglieder wird in 30 Wahlbezirken direkt gewählt. Die andere Hälfte zieht über sogenannte Reservelisten in das Gremium ein.

Für die Wahl zum Kreistag zugelassen wurden die Direktkandidat*innen von SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE., FDP, FW** Kreisverband Unna, GFL**, UWG**, AfD, FAMILIE**, der Einzelbewerber Helmut Rosenkranz und die WfU**.

Die Direktkandidat*innen der WfU treten nur in den fünf Wahlbezirken in Unna an, die AfD tritt in den Wahlbezirken 01 bis 04, 06 bis 23 und 25 bis 30 an, der Einzelbewerber nur im Wahlbezirk 10 in Lünen.

Mit einer Ausnahme wurden auch die Reservelisten der Parteien und Wählergemeinschaften zugelassen. Die von der AfD eingereichte Reserveliste wurde wegen eines Einspruchs des AfD-Bezirksvorstandes vom Wahlausschuss zurückgewiesen.

Hintergrund zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind im Kreis rund 323.890 Bürger*innen (Stand 30.04.2020, laut Melderegister der Kommunen). Der scheidende Kreistag hat noch 66 Mitglieder. Nachdem der Kreis mit Fortschreibung des Zensus 2011 unter die Marke von 400.000 Einwohnern gerutscht ist, sehen kommunalrechtliche Bestimmungen die Verkleinerung des Kreistages auf 30 Sitze und der Wahlbezirke von 33 auf 30 vor.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke findet sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/wahlen/kommunalwahl/kommunalwahl-2020/.

**FW = Freie Wählergemeinschaft, GFL = Gemeinsam Für Lünen, UWG = Unabhängige Wählergemeinschaft Selm, Familie = Familien-Partei Deutschlands, WfU = Wir für Unna PK | PKU




Wahlplakate in Bergkamen erst ab Mitte August

Wie auch bei den vergangenen Wahlen hat Bürgermeister Roland Schäfer am 28. Juli interessierte Parteien eingeladen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Wahlkampfvereinbarung für die kommende Kommunalwahl abzuschließen. Bei dieser Wahlkampfvereinbarung geht es im Wesentlichen um eine einheitliche Plakatierung auf den insgesamt 33 von der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellten Plakattafeln im Stadtgebiet unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende kleinflächige Plakatierung in den Straßen im Stadtgebiet. Ausgenommen davon sind natürlich parteieigene Großflächentafeln. Anders als bei den sonstigen Wahlen werden zur Kommunalwahl die Plakatflächen anteilig zu den jeweiligen Wahlvorschlägen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) vergeben. „Daher bekommen die Parteien wie SPD, CDU und Grüne, die Wahlvorschläge für alle Wahlen eingereicht haben, mehr Plakatflächen zugewiesen als die anderen Parteien“, so Thomas Hartl, zuständig für die Organisation der Wahlen bei der Stadt Bergkamen. Diesem Abkommen sind bisher SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und LINKE. beigetreten. Die FDP und BergAUF nehmen nicht teil. Rückmeldungen fehlen noch von den Parteien, die nur an der Wahl des Landrates und/oder des Kreistages teilnehmen. Die Plakatierung beginnt ab dem 17. August. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen in die Verteilung gehen und die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Am 13. September werden insgesamt rund 39.000 Bergkamenerinnen und Bergkamener ihre Stimme abgeben können. Wahlberichtigt ist jeder Deutsche oder EU-Bürger ab 16 Jahren.




Netto-Markt in Weddinghofen: Offener Brief der Grünen an Bürgermeister Schäfer

Wegen des geplanten und umstrittenen Netto-Markts in Weddinghofen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen einen offenen Brief an Bürgermeister Roland Schäfer geschrieben. Wir veröffentlichen ihn ungekürzt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Schäfer,

aus aktuellem Anlass schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief bezüglich einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage zum Bau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes in Weddinghofen. Normalerweise ist das laufende Tätigkeit der Verwaltung. Aber auf Grund der erheblichen Diskussion in der Öffentlichkeit bitte ich zu nachfolgend aufgeführten Fragen Stellung zu beziehen, damit wir als politische Vertreter unserer Kommune über diesen Vorgang informiert sind.

Unser bisheriges Wissen: Die Stadt Bergkamen hat am 24.03.2020 dem Antragsteller, KaGe GbR Herrn Geise, einen Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes Netto und Trinkgut in Bergkamen-Weddinghofen (Häupenweg, Flur 14 Flurstück 240) ausgestellt. Dieser Vorbescheid wurde am (24.03.2020) der Eigentümerin des landwirtschaftlichen Betriebs Hof Ostendorff brieflich übermittelt. Die Eigentümerin (Lina Jenny Ostendorff) hat fristgerecht Klage gegen den Vorbescheid erhoben.Der Vorhabenträger plant einen Lebensmittel- und Getränkemarkt (Netto und Trinkgut). Die Grundstücksfläche ist 11.792 m2 groß. Die Fläche wird abgesehen vom Abstandsgrün zum Häupenweg fast vollständig überbaut, davon
1.960 m2 Lebensmittelmarkt
1.183 m2 Getränkemarkt
139 Stellplätze und Verkehrsfläche
ca. 400 m2 Abstandgrün
ca. 250 m2 Erdwall

Hieraus ergibt sich unsere 1. Frage an Sie, Herr Bürgermeister. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bergkamen ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Warum wurde kein Bauleitverfahren (Änderung des FNP) und Aufstellung eines B-Planes durchgeführt? Nach Auffassung der Stadt Bergkamen beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Ist das rechtlich zulässig?
Naturschutzrecht und EU-Vogelschutzrichtlinie:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es handelt sich beim Steinkauz um eine streng geschützte Art nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten). Nach Abs. (1) Nr. 2 „…ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten … erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“
Eine solche Störung mit Auswirkung auf den Erhaltungszustand liegt vor, da rd. 30 % des Lebensraums durch die Überbauung des fast 1,2 ha großen Areals zerstört wird.Der Steinkauz ist auf kurzrasiges Dauergrünland (Viehweiden) als Jagdbiotop angewiesen und kann daher nicht auf andere landwirtschaftliche Flächen der Umgebung ausweichen.
Nach § 63 BNatschG ist eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bund anerkannten Vereinigung … Gelegenheit zur Stellungnahme … zu geben.
Nach § 64 BNatschG (1) kann … eine anerkannte Naturschutzvereinigung Rechtsbehelfe … einlegen, wenn die Vereinigung„
1. geltend macht, dass die Entscheidung … Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes …. zu dienen bestimmt sind, widerspricht.“
Ausnahmetatbestände nach § 45 oder Befreiungstatbestände nach § 67 BNatschG liegen nicht vor.
Die wild lebende Tierart Steinkauz (Athene noctua) ist nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) geschützt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten die Verpflichtungen des Artikel 3 schon bevor ein Bestandsrückgang festgestellt wurde oder sich die Gefahr des Verschwindens einer Art konkretisiert hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 02.08.1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnummer 15).

War dieser Sachverhalt beim positiven Vorbescheid bekannt?
Wenn nein: Warum wurde keine Stellungnahme nach § 63 BNatschG eingeholt?
Wenn ja: Warum wurde das nicht in dem Vorbescheid berücksichtigt?

Weiterhin bitten wir um Ihre Stellungnahme zu unserer nachfolgenden Einschätzung dieser Angelegenheit, ohne dass wir bisher von der Verwaltung in diese involviert wurden.
Das Vorhaben widerspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Fläche ist dort als Wohnbaufläche und nicht als Gewerbefläche dargestellt.
Die Beurteilung der Stadt Bergkamen nach § 34 ist uns nicht einsichtig, da keine Kennzeichen einer Fläche des planerischen Innenbereichs vorliegen. Die Fläche befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Da der Häupenweg nördlich der Fläche als städtebauliche Zäsur anzusehen ist, befinden sich die im Rahmen der Beurteilung nach § 34 BauGB heranzuziehenden Flächen westlich, östlich und südlich der Vorhabenfläche. Westlich, am „Uhlenweg“, befindet sich Wohnbebauung, der dortige ehemalige ALDI ist als Einzelhandelsstandort vor mehreren Jahren aufgegeben worden. Das Gebäude wird nunmehr als Arztpraxis genutzt. Südlich der Vorhabenfläche schließen sich die weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen des landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs an. Östlich befindet sich das Freizeitzentrum, mit Sportplatz, Schwimmbad, Tennisplatz und Eishalle. Diese Gebäude sind nicht als Bebauung zu werten (Freizeit und Sportflächen), zumal sich weiter östlich und südlich des Freizeitzentrums landwirtschaftliche Fläche und keine Wohnbebauung anschließen. Vgl. hierzu: Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete Nebenanlagen vorhanden sind (BVerwG, 10.07.2000 – BVerwG 4 B 39/00, Jurion – Leitsatz).
Ebenfalls gibt es in der näheren Umgebung keine vergleichbare Bebauung (Vorbild) in dieser Größenordnung, so dass sich das Vorhaben nicht einfügt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Wohnbebauung ist auch das Ortsbild durch diesen großen Eingriff beeinträchtigt.
Ist somit das Vorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB zulässig?
Bei einer Größe von fast 12.000 m2 ist die Fläche städtebaulich relevant und nach Baugesetzbuch § 1 Abs. 3 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) hat die Kommune einen Bauleitplan aufzustellen.Nach Einzelhandelserlass NRW (und Baunutzungsverordnung 1990 BAUNVO 1990) sind großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Großflächigkeit ist spätestens ab einer Geschossfläche von 1.200 m2 (Einzelhandelserlass und BauNVO) erreicht. Für den Bau des großflächigen (Geschossfläche 1.960 m2) Einzelhandelsbetriebs wäre somit u. E. eine Änderung des FNP notwendig (Änderung der Kennzeichnung als Wohnbaufläche in Sondergebietsfläche § 11 BauNVO). Bei einem Bauplanungsverfahren (FNP und B-Plan) sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen!
Sondergebiete für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden).

Ein solcher zentraler Versorgungsbereich ist im Ortsteil Weddinghofen (Schulstraße) im FNP ausgewiesen. Die Vorhabenfläche befindet sich außerhalb des ZVB in der Ortsrandlage.
Entspricht damit die Ansiedlung dem Einzelhandelserlass NRW?
U. E. handelt es sich um eine Fläche des planerischen Außenbereichs nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben, insbesondere Landwirtschaft, zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wehmann
Fraktionsvorsitzender




Coronavirus: 12 neue Fälle im Kreis Unna

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Menschen steigt weiter. Am heutigen Mittwoch wurden 12 neue Fälle gemeldet: Jeweils eine Person in Holzwickede, Unna und Werne, 2 in Schwerte, 3 in Lünen, 4 in Kamen.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

28.07.2020 | 15 Uhr 29.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 2 2 +0
Bönen 1 0 -1
Fröndenberg 2 2 +0
Holzwickede 1 2 +1
Kamen 3 5 +2
Lünen 24 27 +3
Schwerte 17 18 +1
Selm 0 0 +0
Unna 2 3 +1
Werne 5 6 +1
Gesamt 57 65 +8

Übersicht Gesundete

28.07.2020 | 15 Uhr 29.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 57 57 +0
Bönen 26 27 +1
Fröndenberg 136 136 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 30 32 +2
Lünen 165 165 +0
Schwerte 116 117 +1
Selm 56 56 +0
Unna 65 65 +0
Werne 79 79 +0
Gesamt 759 763 +4



Polizei: Hitzewelle in den nächsten Tagen – Lassen Sie Ihren Hund bitte nicht im Wagen!

Für die kommenden Tage hat sich eine Hitzewelle angekündigt. Die Temperaturen sollen weit über 30 Grad steigen. Die Polizei bittet Hundebesitzer eindringlich darum, ihre Tiere bei diesen Witterungsverhältnissen nicht im Wagen zurückzulassen. Das Fahrzeug kann sich innerhalb weniger Minuten aufheizen, die Vierbeiner können einen Hitzschlag erleiden. Typische Symptome sind starkes Hecheln, flache Atmung, Unruhe, tiefrote Zunge, glasiger Blick, Erbrechen, Durchfall, Taumeln, Bewusstlosigkeit.

Unsere Verhaltenstipps, wenn Sie bei heißen Temperaturen einen im Fahrzeug eingeschlossenen Hund sehen:

   - Versuchen Sie schnellstmöglich, den Besitzer ausfindig zu machen
     - zum Beispiel im Geschäft über Lautsprecher ausrufen lassen.
   - Ist der Halter nicht aufzuspüren, rufen Sie die Polizei unter
     110. Die eintreffenden Einsatzkräfte versuchen den Halter im
     Rahmen ihrer Möglichkeiten zu ermitteln und zu kontaktieren. Ist
     der Besitzer nicht ausfindig zu machen und nicht zu erreichen,
     kann die Polizei als letzte Option die Scheibe des Fahrzeugs
     einschlagen, wenn mildere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B.
     Türöffnung) nicht möglich sind.



GSW ziehen ins Bergkamener „Stadtfenster“ ein: Ab Donnerstag für Kunden vor Ort

Ab Donnerstag, den 30. Juli 2020, stehen die GSW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den neuen und modernen Räumlichkeiten am Rathausplatz 4 in Bergkamen im sogenannten Stadtfenster gegenüber dem Busbahnhof für ihre Kunden zur Verfügung. Das neue Kundencenter liegt somit in direkter Nachbarschaft zu Rathaus und Sparkasse. Für die Kunden hat das den großen Vorteil, den Besuch bei den GSW bequem mit Behördengängen oder anderen Anliegen kombinieren zu können.

Durch die Corona-Pandemie gelten noch gewisse Einschränkungen. Von Montag bis Mittwoch und am Freitag stehen die Kundenberater für eine persönliche Kundenberatung nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Termine können unter der Rufnummer 02307-978-2222 vereinbart werden. Eine persönliche Beratung ohne Termin ist auch in allen anderen GSW-Kundencentern jeweils donnerstags möglich. Die Öffnungszeiten sind unverändert:

Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr




Coronavirus: 11 neue Fälle im Kreis Unna – davon zwei in Bergkamen

Am heutigen Dienstag wurden der Kreisgesundheitsbehörde elf neue Fälle gemeldet. 2 in Bergkamen, 7 in Lünen und 2 in Unna. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Infektionen aufsummiert auf aktuell 855. Als gesundet gelten davon 759.

– Constanze Rauert /Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

27.07.2020 | 16 Uhr 28.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 5 2 -3
Bönen 2 1 -1
Fröndenberg 2 2 +0
Holzwickede 1 1 +0
Kamen 3 3 +0
Lünen 18 24 +6
Schwerte 19 17 -2
Selm 0 0 +0
Unna 0 2 +2
Werne 6 5 -1
Gesamt 56 57 +1

Übersicht Gesundete

27.07.2020 | 16 Uhr 28.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 52 57 +5
Bönen 25 26 +1
Fröndenberg 136 136 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 30 30 +0
Lünen 164 165 +1
Schwerte 114 116 +2
Selm 56 56 +0
Unna 65 65 +0
Werne 78 79 +1
Gesamt 749 759 +10

Kitas: Regelbetrieb zum 17. August

Die Kitas nehmen zum 17. August den Regelbetrieb wieder auf. Nach den Regelungen des Landes können dann alle Kinder ihre Kita oder Tageseltern wieder im vereinbarten Umfang besuchen.

Der Regelbetrieb steht laut NRW-Familienministerium unter dem Vorbehalt des Infektionsgeschehens.

Das Familienministerium hat auch neue Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen wie Schnupfen erarbeitet, die hier zum Download bereitstehen. Weitere Informationen unter https://www.land.nrw/corona.

Welche Regelungen es im Einzelnen gibt und was für den Kita-Besuch zu beachten ist, kann direkt bei den Einrichtungen abgefragt werden.

– Birgit Kalle / Kreis Unna  –




VHS Bergkamen sucht Dozentinnen und Dozenten

Die VHS Bergkamen sucht ab sofort qualifizierte und engagierte Dozentinnen und Dozenten für den Programmbereich Gesundheit und den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I.

Im Gesundheitsbereich ist leider eine Dozentin ausgefallen, die ein breites Angebotsspektrum abgedeckt hat. Die unterschiedlichen Kurse waren allesamt sehr gut besucht, und die Teilnehmenden freuen sich, wenn es im nächsten Halbjahr nahtlos weitergehen kann. Wenn Sie also Zeit für und Interesse an einer Honorartätigkeit bei der VHS Bergkamen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei der VHS-Leistung, Frau Sabine Ostrowski, Tel. 02307/284951 oder gerne auch per E-Mail, s.ostrowski@bergkamen.de.

Gleiches gilt für den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Die VHS Bergkamen bietet seit über 30 Jahren den nachträglichen Erwerb von staatlich anerkannten Schulabschlüssen an.

Die Teilnehmenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein; eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.

Der Unterricht erfolgt von montags bis freitags in der Zeit von 16.30 Uhr bis 21.30 Uhr im VHS-Gebäude, „Treffpunkt“, Lessingstraße 2, 59192 Bergkamen. Unterrichtet wird nach den Kernlehrplänen der Sekundarstufe I in den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch, Englisch, Biologie, Geschichte und Politik. Die rechtliche Grundlage bildet das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für den „Zweiten Bildungsweg“ (Erwachsenenbildung).

Voraussetzung zum Unterrichten ist in der Regel die Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I, es werden aber zurzeit auch Ausnahmegenehmigungen für Personen erteilt, die einen Masterabschluss haben.

Aktuell bei der VHS Bergkamen tätig sind Lehrpersonen, die noch aktiv im Schuldienst oder pensioniert sind.




Echte Ehrenamtler gegen falsche Polizeibeamte – Informationen sollen Seniorinnen und Senioren schützen

Prävention falsche Polizeibeamte

Das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna wird im direkten Schulterschluss mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Seniorenkonzeptes „Senioren helfen Senioren“, kurz ShS, den unerbittlichen Kampf gegen die betrügerischen Machenschaften der sogenannten falschen Polizeibeamten noch weiter ausweiten.

Hierzu sollen in den nächsten Tagen alle ambulanten Pflegedienste in unserem Zuständigkeitsbereich durch unsere Seniorinnen und Senioren des ShS-Konzeptes aufgesucht und mit Informationsmaterial ausgestattet werden.

„Wir sind froh, dass wir diese ehrenamtlichen Helfer haben, die uns flächendeckend die Möglichkeit bieten, im Bereich der Prävention noch effektiver arbeiten zu können“, erklärt Erster Kriminalhauptkommissar Andreas Engel, stellvertretender Leiter der Direktion Kriminalität.

Unser Ziel ist es, die kriminalpolizeilichen Präventionshinweise direkt in die Haushalte der potenziell betroffenen und häufig auch pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises zu bringen.

Das verteilte Info-Material soll zudem Angehörige anregen, im Kreis der Familie auf die mögliche Kontaktaufnahme falscher Polizeibeamter hinzuweisen, um einen Vermögensschaden zu verhindern. Gleichzeitig sollen Absprachen getroffen werden, wie sich Betroffene im Falle eines Anrufes eines vermeintlichen Polizeibeamten verhalten sollten.

Es gibt eine Vielzahl von Präventionsmöglichkeiten, die wir kostenlos und als neutrale Institution zur Verfügung stellen.

Rufen Sie Ihre polizeiliche Dienststelle für Kriminalprävention und Opferschutz unter der Rufnummer 02307/921-4910 an, um die notwendigen Infos zum Schutz vor den kriminellen falschen Polizeibeamten zu bekommen.

Natürlich können Sie uns auch unter der Email-Adresse

kriminalpraevention.unna@polizei.nrw.de erreichen.