Land verlängert Coronaschutzverordnung: Die neuen Regeln für Weihnachtsmärkte

Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.“

„Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, so Laumann weiter: „Hier gilt aber mein dringender Appell: Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“

Die Regelungen für Weihnachtmärkte

Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.

Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden.

Die Regelungen für private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.

Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

Zudem haben Bund und Länder beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.

Mit einer Innovationsklausel werden neuartige Lüftungssysteme bei den Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten stärker berücksichtigt. Wenn technische Innovationen nachweislich und entsprechend zertifiziert bestimmte andere Schutzmaßnahmen entbehrlich machen, können durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von der Coronaschutzverordnung zugelassen werden.




Nachwuchs-Betriebsräte gesucht: Bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)

Offenes Ohr: Azubi-Vertreter setzen sich für junge Beschäftigte im Betrieb ein. In der Corona-Pandemie gerieten ihre Belange häufiger unter die Räder, warnt die NGG. Foto:: NGG

Ab Oktober können sich Azubis und junge Beschäftigte im Kreis Unna zu „Nachwuchs-Betriebsräten“ wählen lassen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Berufsstarter ihre Stimme abgeben, damit ihre Belange nicht unter die Räder kommen“, sagt Torsten Gebehart. Der NGG-Geschäftsführer appelliert an junge Beschäftigte, sich selbst zur Wahl zu stellen. Aus den Azubi-Vertretern von heute würden häufig die Betriebsräte von morgen.

Nach Beobachtung der Gewerkschaft nehmen die Beschwerden junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu. „So berichtet etwa ein angehender Mechatroniker im Lebensmittelwerk, dass im Lockdown die Ausbilder wegen verschobener Schichten kaum greifbar waren und interner Unterricht lange ausfiel. Das ist ein klassisches Thema für die JAV und den Betriebsrat, denn Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass Azubis entsprechende Schulungen bekommen und nicht in den Regelbetrieb eingebunden werden“, betont Gebehart. Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzten die JAV-Mitglieder die Interessen junger Beschäftigter durch. Dies sei gerade auch dann entscheidend, wenn sich Berufsstarter nicht trauten, Missstände selbst anzusprechen.

Unterstützung für die Kandidatinnen und Kandidaten bietet die NGG vor Ort. Nach der Wahl können sich die „Nachwuchs-Betriebsräte“ bei der Gewerkschaft durch Seminare „fit halten“, so Gebehart. Die laufenden JAV-Wahlen seien zugleich ein Testlauf für die Betriebsratswahlen 2022. „Jetzt wird geprobt, wie eine Abstimmung unter Pandemie-Bedingungen laufen muss. Corona könnte uns noch Jahre beschäftigen.“ Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de und bei der Jungen NGG in Nordrhein-Westfalen unter https://nrw.ngg.net/junge-ngg.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Unna aktuell rund 7.600 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – ebenso wie Mitarbeiter unter 25, die eine Ausbildung machen.




Gas-und Wasserinstallateurmeister Gilbert Mottog feiert silbernes Geschäftsjubiläum

Foto: KH Hellweg-Lippe

Zwar eine Corona-Armlänge entfernt, doch umso herzlicher konnte jetzt Volker Stein (r., Geschäftsstellenleiter Unna der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe) dem Gas-und Wasserinstallateurmeister Gilbert Mottog (Bergkamen) zu dessen 25-jährigen Geschäftsjubiläum gratulieren.

Die mitgebrachte Urkunde der Handwerkskammer Dortmund bestätigt, dass am Standort Schillerstraße 23 vor einem Vierteljahrhundert hier die Erfolgsgeschichte begann: Heute beschäftigt der Inhaber acht MitarbeiterInnen, der Betrieb bildet grundsätzlich immer zwei Nachwuchskräfte gleichzeitig aus. Mottogs Motto gegenüber dem Kunden lautet: „Bei Sanitär- und Heizungskummer wähle einfach unsere Nummer“ – und seit nunmehr 300 Monaten nimmt die (vorwiegend) Privatkundschaft diesen Rat bei Reparaturen, Service und Neuanlagen auch gerne an.

Über den Besuch und die Auszeichnung freuten sich auch Sabine Mottog (im Büro tätig) und Sohn Bastian, der seit zwei Jahren ebenfalls als Meister im Unternehmen ist.




Für Schulfreund vor Gericht gelogen: Geldstrafe

von Andreas Milk
Bei einem Gerichtstermin im Mai 2019 hatte der 44-jährige Bergkamener Erkan B. (Name geändert) auf dem Zeugenstuhl gesessen. Diesmal musste er als Angeklagter Platz nehmen: Eine falsche uneidliche Aussage habe er bei seinem ersten „Auftritt“ vor anderthalb Jahren abgeliefert, warf ihm der Staatsanwalt im Kamener Amtsgericht vor.

Und diesen Vorwurf gab B. auch zu. Er habe da „eine große Dummheit begangen“, erklärte er. Es ging seinerzeit in dem Prozess um eine Prügelei bei Kaufland. Ein Bekannter von B. – „wir waren zusammen auf der Hauptschule“ – war angeklagt worden und wollte, dass B. ihn entlastet. Das tat B. auch in der Gerichtsverhandlung. Allerdings blieb das ohne Folgen: Der damalige Richter glaubte ihm seine Schilderung nicht, B.s Bekannter wurde verurteilt, B. selbst bekam ein Strafverfahren.

Zeugenaussagen sind vor Gericht wichtige Beweismittel, und wenn sie nicht stimmen, „können wir den Laden hier dicht machen“, sagte der Richter zu Erkan B. Lügen vor Gericht können eine Haftstrafe auslösen. Im Fall von Erkan B. gab es eine Geldstrafe: 90 Tagessätze à 20 Euro muss der Lagerarbeiter zahlen. B. habe Einsicht gezeigt und die „Karten auf den Tisch gelegt“, fand der Richter – das sei „mehr, als die meisten anderen hier bieten“.




Arbeitsagentur meldet deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit im September

Im Kreis Unna sank der Bestand an gemeldeten Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 514 auf 17.031. Im Vergleich zu September 2019 stieg die Arbeitslosigkeit um 2.912 (+20,6 Prozent) an. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich um 0,2 Punkte auf 8,0 Prozent. Vor einem Jahr betrug sie 6,6 Prozent. In Bergkamen ist die Zahl der Arbeitslosen um 80 auf 2529 zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote liegt hier bei 9,7 Prozent gegenüber 10 Prozent im August.

„Erstmals seit Ausbruch der Pandemie und nach fünf Monaten steigender Arbeitslosenzahlen hat die Arbeitslosigkeit im Kreis Unna im September nun wieder abgenommen, und zwar deutlich“, resümiert Agenturchef Thomas Helm die Entwicklung der vergangenen vier Wochen. Dabei betont er: „Dieser Trend erreicht viele Personengruppen, Langzeitarbeitslose konnten jedoch bisher nicht davon profitieren. Dennoch zeigt sich Thomas Helm optimistisch: Der Arbeitsmarkt folgt auch trotz andauernder Ausnahmesituation den üblichen saisonalen Gesetzen.“

Laut Helm wird dies mit einem Blick auf die Stellenseite noch deutlicher: „Wir haben es wieder mit steigenden Stellenmeldungen und steigendem Stellenbestand zu tun – Arbeitgeber blicken nicht mehr so pessimistisch und ängstlich in die Zukunft, sondern versuchen, ihre Stellung am Markt wieder neu zu behaupten.“ Entsprechend appelliert der Arbeitsmarktexperte an Arbeitslose, Beschäftigte und Arbeitgeber, der lebenslangen Qualifizierung einen hohen Stellenwert beizumessen: „Corona zeigt uns, wie schnell sich Branchen, Betriebskonzepte und damit Erwerbsbiografien verändern können. Ein erlernter Beruf ist wichtig, reicht aber in aller Regel nicht mehr für ein Erwerbsleben aus. Umso wichtiger ist, sich innerhalb des eigenen Berufs kontinuierlich weiterzubilden oder sich alternativ neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, um entsprechend abgesichert zu sein vor arbeitsmarktlichen Veränderungen.“ Der Arbeitsagentur stünden verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Qualifizierungen zur Verfügung.

Entwicklung in den zehn Kommunen des Kreises
Während die Arbeitslosigkeit im vergangenen Monat in Selm bei 976 stagnierte, reduzierte sie sich in allen anderen Kommunen des Kreises Unna. Den höchsten Rückgang verzeichnete Holzwickede (-6,9 Prozent bzw. 41 auf 552). Danach folgen Unna (-6,2 Prozent bzw. 145 auf 2.178), Schwerte (-3,6 Prozent bzw. 62 auf 1.658), Kamen (-3,4 Prozent bzw. 67 auf 1.919), Werne (-3,2 Prozent bzw. 30 auf 899), Bergkamen (-3,1 Prozent bzw. 80 auf 2.529), Bönen (-2,5 Prozent bzw. 20 auf 769), Lünen (-1,2 Prozent bzw. 62 auf 4.916) und Fröndenberg (-1,1 Prozent bzw. sieben auf 635).




Herbstferienprogramm des Kinder- und Jugendbüros

In den Herbstferien bietet das städtische Kinder- und Jugendbüro in diesem Jahr vier unterschiedliche Ferienaktionen für Kinder und Jugendliche an.

In der ersten Ferienwoche lässt sich im Kinder- und Jugendhaus Balu der Traum vom Fliegen erleben – ein Theaterprojekt mit der Theaterpädagogin Birgit Schwenneker. Spielerisch und kreativ dreht sich dabei alles um diesen besonderen Traum. Die zweite Woche steht unter dem Motto „Naturerfahrung“. Hierbei werden Ausflugsfahrten zu besonderen Zielen – wie zum Beispiel dem Planetarium Münster und dem Wildwald Vosswinkel – und Expeditionen in die nähere Umgebung unternommen.

Im Jugendheim Yellowstone geht es hingegen vor allem um die Beteiligung und Aktvierung der Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil Oberaden. Neben einer Kinderstadt für die Kinder im Grundschulalter im Vormittagsbereich, geht es für die Jugendlichen im Nachmittagsbereich in einem mehrtägigen Escapespiel um Mitwirkung und Teamarbeit.

Das Ferienprogramm ist online unter www.unser-ferienprogramm.de/bergkamen abrufbar. Über dieses Portal können die einzelnen Programmpunkte bequem gebucht werden.

Alle Ferienaktionen sind komplett kostenlos und richten sich vor allem an Kinder im Grundschulalter und junge Jugendliche.

Weitere Informationen zum Programm gibt es telefonisch im Kinder- und Jugendbüro unter 02307 965475.




Die LEG beklaut – und dafür gezahlt

von Andreas Milk
Er ist 30 Jahre alt, eben zum zweiten Mal Vater geworden, von Beruf Anlagenmechaniker – und er hat Mist gebaut. Von Dezember 2018 bis Mai 2019 war Theo M. (Name geändert) im Auftrag der LEG mit Instandsetzungen in Bergkamen, Kamen und anderen Orten beschäftigt, musste häufig Material und Werkzeug einkaufen. 19 Mal zweigte er dabei etwas für den Eigenbedarf ab: eine Straftat. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht gab er das auch zu: „Stimmt alles“, „war ein Fehler“, so der junge Mann zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Als das Ganze im Frühjahr 2019 aufflog, war – natürlich – M.s Rauswurf beim Serviceunternehmen der LEG die Folge. Es kam zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es endete mit einem Vergleich. M. willigte ein, die unterschlagenen Gegenstände im Wert von rund zweieinhalbtausend Euro zu ersetzen. Zu dieser Zeit lief aber außerdem längst ein Strafverfahren, denn die LEG hatte Anzeige erstattet. Dieses Strafverfahren ergab einen Strafbefehl. 3.000 Euro sollte M. an den Staat zahlen. Und: Im Strafbefehl war von der Einziehung des Gegenwertes der verschwundenen Gegenstände die Rede. Bloß hatte M. ja längst vor dem Arbeitsgericht erklärt, den Schaden wieder gut zu machen. Doppelt für die Sachen zahlen wollte er verständlicherweise nicht. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, sodass es jetzt den Gerichtstermin gab.

Der endete für M. zufriedenstellend: Bei der Geldstrafe von 3.000 Euro bleibt es – aber die Einziehung des Geldes für die Gegenstände fällt weg. M. hat längst dafür gezahlt. Für das, was er getan habe, stehe er selbstverständlich gerade, sagte der Handwerker.

 




Coronavirus: In Bergkamen werden weitere 30 Personen getestet – 5 gelten wieder als gesund

Heute sind der Gesundheitsbehörde 13 neue Fälle gemeldet worden. 24 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um elf auf 120.

In Bergkamen haben sich, wie die Ergebnisse der ersten Testreihe zeigen, an einer Gesamtschule vier Personen angesteckt. Rund 30 Personen sind als Kontaktpersonen ermittelt worden und müssen getestet werden. Weitere Ermittlungen laufen noch. Diese zweite Testreihe ist für morgen, 30. September geplant.

In den Fällen an den beiden Kamener Schulen fanden heute Tests statt. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Im Fall der Fußballmannschaft aus Lünen haben am Samstag Tests stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Schwerte sind zwei Corona-Fälle an einer Gesamtschule gemeldet worden. Rund 220 Personen sind als Kontaktpersonen ermittelt worden. Sie müssen sich alle in Quarantäne begeben und werden getestet. Erste Tests haben bereits heute begonnen.

In Unna ist ein Fall am kreiseigenen Hansa Berufskolleg gemeldet worden. Rund 25 Personen sind betroffen und müssen getestet werden. Tests sind für morgen angesetzt.

In Fröndenberg haben heute an einer Kita Tests stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Kreis Unna wappnet sich für Herbst und Winter

Der Kreis will bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter gut aufgestellt sein. Deshalb wird morgen in Lünen am Dienstgebäude der Kreisverwaltung eine Containeranlage errichtet. 2,5 Container werden in L-Form angelegt. Sie verfügen neben Warteraum, Testbereich und Platz für die Dokumentation auch über einen separaten Ein- bzw. Ausgang. Im Laufe der Woche wird die Stromversorgung, Wasseranschluss und Internetanschluss eingerichtet, sodass der Testbetrieb voraussichtlich in der nächsten Woche starten kann. Das neue Testzentrum in der Viktoriastraße 5 in Lünen ersetzt die bisherige nicht barrierefreie Teststelle, die das Gesundheitsamt seit Beginn der Pandemie im Obergeschoss des Lüner Kreishauses betrieben hat.

In Lünen wie auch in dem zweiten Testzentrum in der Kreissporthalle in Unna werden nur Personen getestet, die von der Gesundheitsbehörde einbestellt wurden. Getestet werden:

  • Menschen im Rahmen der Kontaktpersonenermittlung
  • In besonderen Fällen vor der Neu- oder Wiederaufnahme in eine Senioreneinrichtung

-Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

28.09.2020 | 15 Uhr 29.09.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 33 28 -5
Bönen 4 4 +0
Fröndenberg 5 5 +0
Holzwickede 5 2 -3
Kamen 12 15 +3
Lünen 33 29 -4
Schwerte 11 10 -1
Selm 1 1 +0
Unna 17 15 -2
Werne 10 11 +1
Gesamt 131 120 -11

Übersicht Gesundete

28.09.2020 | 15 Uhr 29.09.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 118 123 +5
Bönen 55 55 +0
Fröndenberg 152 152 +0
Holzwickede 41 44 +3
Kamen 54 54 +0
Lünen 263 269 +6
Schwerte 160 164 +4
Selm 67 67 +0
Unna 112 117 +5
Werne 110 111 +1
Gesamt 1132 1156 +24



Hund beißt zu – Halterin muss zahlen

von Andreas Milk
Der Schäferhund der Bergkamenerin Julia K. (40, Namen geändert) hat schon mehrmals zugeschnappt, wo er nicht hätte zuschnappen sollen. Seine Halterin glaubt, er habe wohl einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Der mittlerweile dritte bekannt gewordene Zwischenfall mit dem Tier brachte Julia K. jetzt vor den Kamener Amtsrichter: Fahrlässige Körperverletzung, so lautete der Vorwurf der Anklage.

Angefangen hatte es am 3. März mit einem sehr lauten, wohl auch gewaltvollen Streit zwischen K. und ihrem Ex-Mann in Julia K.s Wohnung. Nachbarin Viola M. (26) bekam das mit. Nachdem K.s „Ex“ aus dem Haus gestürzt war, wollte Viola M. nachsehen, ob mit Julia K. alles in Ordnung war. Sie ging also über den Flur zu deren Wohnung. Dort erwischte der Hund sie am Unterschenkel.

„Leicht an der Wade gezwackt“ – so hatte es Julia K.s Anwalt erst beschrieben. Laut Arztbericht allerdings war es ein tiefer Biss, der eine vierwöchige Krankschreibung, etliche Verbandswechsel und die Einnahme von Antibiotika zur Folge hatte.

Der Schäferhund hatte vor Viola M. schon einen Nachbarn im Haus sowie einen vorbeilaufenden Jugendlichen auf der Straße gebissen. „Ihr Hund ,zwackt‘ mir deutlich zu häufig“, erklärte der Richter der Angeklagten Julia K.  und: Es sei nicht Aufgabe von Fußgängern, auf Hunde zu achten – sondern Aufgabe der Hundebesitzer. Julia K. entschuldigte sich bei Viola M.; der Hund trage inzwischen stets einen Maulkorb.

Das Urteil für die – nicht vorbestrafte – Julia K.: eine Geldstrafe auf Bewährung. 1.250 Euro muss sie ans Land überweisen, falls sie die Bewährungsauflage nicht erfüllt. Und diese Auflage lautet: 1.000 Euro Schmerzensgeld für Viola M. – die hat bis jetzt aus Julia K.s Hundehaftpflichtversicherung noch keinen Cent gesehen.




Viel erreicht, viel zu tun: Herausfordernde Zeiten für Bergkamen Zuschauer verfolgten das IHK-Wirtschaftsgespräch im Livestream

IHK-Wirtschaftsgespräch am 28.09.2020 bei der HERBERT HELDT KG in Bergkamen (v. l.): Roland Klein, Geschäftsführer der HERBERT HELDT KG, Thomas Stolletz, Geschäftsführer der POCO Einrichtungsmärkte GmbH, amtierender Bürgermeister Roland Schäfer, neu gewählter Bürgermeister Bernd Schäfer, IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber, IHK-Regionalbetreuer Dominik Stute und Fevzi Erdemli, Geschäftsführer der Golden Feinkost GmbH & Co. KG Lebensmittelgroßhandel. Foto: IHK zu Dortmund/Oliver Schaper

Die Herausforderungen für Bergkamens Wirtschaft insbesondere vor dem Eindruck der tags zuvor gelaufenen Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Stadt standen im Mittelpunkt des Wirtschaftsgespräches der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund. IHK-Vollversammlungsmitglied Thomas Stolletz, Geschäftsführer der POCO Einrichtungsmärkte GmbH, begrüßte die Gäste via Livestream auf digitalem Weg. Stolletz bedankte sich ausdrücklich bei IHK-Vizepräsident Roland Klein, Geschäftsführer der HERBERT HELDT KG, aus dessen Unternehmen übertragen wurde. Wegen der aktuellen Corona-Auflagen konnte eine Präsenzveranstaltung nicht stattfinden. Außerdem gratulierte Stolletz dem neu gewählten Bürgermeister Bernd Schäfer. Die IHK fühle sich geehrt, dass dieser keine 24 Stunden nach der Wahl einen seiner ersten Termine als designierter Bürgermeister beim Wirtschaftsgespräch wahrnehme.

Bernd Schäfers Vorgänger, Namensvetter und selbstverständlich noch amtierender Bürgermeister Roland Schäfer, stellte in seinem letzten IHK-Wirtschaftsgespräch in seiner Funktion als Bürgermeister und früherer Stadtdirektor Bergkamens die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in den vergangenen drei Jahrzehnten vor. Anhand einer Reihe von Grafiken und Fotografien illustrierte er den Weg der Stadt vom Bergbau- und Chemiestandort zur Stadt mit gemischter Wohn-, Gewerbe- und Freizeitnutzung. Bergkamen könne auf eine ganze Reihe von erfolgreichen Vorhaben zur Bewältigung des massiven Strukturwandels zurückblicken. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Nachfolgenutzungen ehemaliger Bergbauflächen, wie der Klöcknerhafen, Grillo 4, Grimberg 3/4, Neu-Monopol und der Schacht III in Rünthe. Zugleich stünden weitere bereits begonnene oder geplante Projekte auf der Tagesordnung, um die Stadtentwicklung auch zukünftig positiv voranzubringen, wie die Wasserstadt Aden oder die IGA 2027. Das Resümee von Bürgermeister Roland Schäfer: „In Bergkamen haben wir viel erreicht, es gibt aber auch noch viel zu tun!“

Viel zu tun gab es auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK zu Dortmund angesichts der Corona-Pandemie besonders im Frühjahr, wovon IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber berichtete. Innerhalb weniger Tage habe man komplett in den Krisenmanagementmodus wechseln müssen. Besonders bei der Antragstellung zur Corona-Soforthilfe zeigte die IHK ihre besonderen Stärken. Innerhalb weniger Tage wurden im März in der Belegschaft Hotline-Teams gebildet, die zeitweilig an sieben Tagen in der Woche den Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite standen.

Bis zu 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informierten in tausenden Telefonaten, Videokonferenzen und per Mail über Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Kurzarbeitergeld, Finanzierungshilfen und aktuelle Corona-Regelungen. „Den Unternehmen in dieser Form zur Seite zu stehen, war für uns ein Kraftakt, aber auch eine Selbstverständlichkeit. In der Krise sind wir mehr denn je für unsere Betriebe da“, betonte Schreiber. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht die regionale Wirtschaft ein starkes Ehrenamt. Die IHK-Vollversammlung tagte am 24. September bereits zum zweiten Mal in hybrider Form. Die Unternehmerinnen und Unternehmer waren – mit Mund-Nase-Masken und mit Abstand – entweder live vor Ort im Großen Saal der IHK oder per Videostream zugeschaltet.

Ebenfalls mit Unterstützung eines Videos präsentierte Schreiber eine außergewöhnliche Premiere, die es für die IHK Anfang September zu feiern gab: Zum ersten Mal seit Beginn der 1990er-Jahre konnte sie in ihrer IHK-Region mit den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna seit 2011 jedes Jahr mehr als 5.000 neu eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse verzeichnen. „Die gesamte Zahl von 50.000 in 10 Jahren ist schon etwas Besonderes, auf die unsere ausbildenden Unternehmen stolz sein können“, so Schreiber.

Auch angesichts der aktuellen Ausbildungszahlen für Bergkamen könne man zufrieden sein. Zwar liege man im gesamten IHK-Bezirk noch unter dem Vorjahresniveau. Bergkamen gehöre aber mit 109 neu eingetragenen Ausbildungsverträgen und einem Rückgang von 5,2 Prozent Stand Ende August gemeinsam mit Lünen und Selm sogar zu den Spitzenreitern. Außerdem gehe man bei der IHK davon aus, dass viele Ausbildungsverhältnisse Corona-bedingt später beginnen, also zum 1. September oder sogar erst zum 1. Oktober.

Abschließend stellte der IHK-Hauptgeschäftsführer noch das „5-Standorte-Programm“ vor dem Hintergrund des Strukturstärkungsgesetzes vor. Um die wirtschaftlichen Folgen des Kohleausstiegs auch für den Kreis Unna und Hamm (fast 1.500 betroffene Arbeitsplätze in fünf Kraftwerken) abzufedern, sind insgesamt 662 Millionen Euro für das Ruhrgebiet vorgesehen.

In einer Podiumsdiskussion widmete sich IHK-Regionalbetreuer Dominik Stute dann dem Thema „Herausfordernde Zeiten: Bergkamener Wirtschaft 2020/2021“. Daran beteiligten sich Thomas Stolletz, Geschäftsführer der POCO Einrichtungsmärkte GmbH, Roland Klein, Vizepräsident der IHK zu Dortmund und Geschäftsführer der HERBERT HELDT KG, Fevzi Erdemli, Geschäftsführer der Golden Feinkost GmbH & Co. KG Lebensmittelgroßhandel, sowie der frisch gewählte Bürgermeister Bergkamens Bernd Schäfer (SPD). Der Livestream zur Veranstaltung wird danach unter www.dortmund.ihk24.de/wgbergkamen auch als Video zur Verfügung gestellt.




Aus „Azubis“ werden echte Lebensretter: 12 Teilnehmer beenden Grundlehrgang der Feuerwehr

Alle Teilnehmer der Grundausbildung auf einen Blick.

Ganz so einfach, wie manches in Lehrfilmen aussieht, ist es in der Realität dann doch nicht. Da ist dann plötzlich ein Knick im Löschschlauch, wo er nicht hingehört. Einfach weil das Gelände tückisch ist. Oder die Verbindungsstücke sind viel störrischer als gedacht. Gut also, dass es die Grundlehrgänge für angehende Feuerwehrleute gibt. Dort lernen sie alles, was es für den echten Löscheinsatz braucht – von der Theorie bis zur praktischen Anwendung. Am Wochenende ging die jährliche Grundausbildung für 12 angehende Lebensretter zu Ende.

Mitten in der Praxis: Schläuche zusammenbekommen.

Fünf Wochenenden lang war der Weg dorthin. Aus allen Einheiten der Bergkamener Feuerwehr sind sowohl die klassischen Anwärter aus der Jugendfeuerwehr, aber auch Spät- und Zwischeneinsteiger mit Vorwissen aus dem Roten Kreuz oder Technischen Hilfswerk dafür zusammengekommen. Denn erst der Grundlehrgang erlaubt es ihnen allen, beim „echten“ Einsatz nicht einfach nur zuzuschauen, sondern auch mit dabei zu sein. 17 bis 36 Jahre alt waren die Teilnehmer. Gebüffelt und praktisch geübt wurde an fast allen Standorten in Bergkamen. Der Abschluss findet traditionell auf dem Gelände des Bergkamener STEAG-Kraftwerks statt. „Eine Tradition, die es schon seit mehr als 10 Jahren gibt und über die wir sehr froh sind“, betonen Bernd Externbrink, stv. Feuerwehrleiter, und Patrick Gundlach. Denn es ist wichtig, dass die Ausbildung auch unter realen Rahmenbedingungen stattfinden kann.

Wasserentnahme im Kanal.

Wie wird ein Schlauch richtig ausgerollt. Welche Gerätschaften sind in welchem Fahrzeug verborgen. Wie muss mit welchem Löschmittel umgegangen werden und wie läuft ein Brand überhaupt ab? Menschenrettung, erste Hilfe: Es ist viel, was die Teilnehmer lernen müssen. Das wir theoretisch und auch mündlich mit Prüfungen abgefragt. Und auch in der Praxis mussten sie alle am Sonntag zeigen, dass sie Saugleitungen kuppeln, einen Löschangriff richtig aufbauen können, das Wasser aus dem Kanal in die Schläuche bekommen und auch die Steckleiter im Griff haben.

Mit den Schläuchen auf den Weg machen.

Corona hatet auch hier alles im Griff, denn ohne Mundschutz geht gar nicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die gesamte Aus- und Fortbildung und auch Übungen der Feuerwehr hat das Virus durcheinandergebracht. „Von März bis Ende Mai konnten wir überhaupt nichts durchführen“, schildert Bernd Externbrink. Die Grundausbildung ist deshalb einige Zeit nach hinten gerückt. Es stehen auch noch weitere Ausbildungseinheiten an. Das Modul 4 beispielsweise und auch der Lehrgang für das Tragen von Atemschutzgeräten.

Wasser marsch!

Einen echten Einsatz gab es übrigens während des Lehrgangsabschlusses auch noch. Auf dem Rückweg stand am Samstag ein Unterstand in Rünthe in Flammen, an dem die „Azubis“ ihre frisch erworbenen Fähigkeiten ausprobieren konnten.