Coronavirus: 21 Neuinfektionen in Bergkamen – Inzidenzwert für den Kreis bei 122,3

Heute sind keine weiteren Todesfälle gemeldet worden.

113 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden, 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.414 Fälle gemeldet worden, 1493 n Bergkamen. 163 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 26 in Bergkamen Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.520, in Bergkamen auf 217.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Dieser Inzidenzwert ist für de Kreis Unna auf 122,3 (minus 10,9) gesunken.




Ausgediente Weihnachtsbäume werden in der nächsten Woche abgeholt

Nach dem Ende der Weihnachtszeit bietet der EntsorgungsBetriebBergkamen die Abfuhr der Weihnachtsbäume in der Woche vom 11. bis zum 15. Januar 2021 an.

Beachten Sie bitte, dass die Abfuhr in den verschiedenen Stadtteilen an unterschiedlichen Tagen erfolgt. Wenn Sie ihren alten Weihnachtsbaum nicht mehr benötigen, stellen Sie ihn bitte ohne Weihnachtsdekoration bis spätestens sechs Uhr zur Abfuhr an den Straßenrand.

Im Einzelnen erfolgt die Weihnachtsbaumabfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Datum Stadtteil
Montag 11.01.2021 Bergkamen-Mitte
Dienstag 12.01.2021 Oberaden und Heil
Mittwoch 13.01.2021 Weddinghofen
Donnerstag 14.01.2021 Overberge und Rünthe (nördl. Kanal)
Freitag 15.01.2021 Rünthe (südl. Kanal)



Land setzt Elternbeiträge für den Besuch von Kitas und Tagespflege bis Ende Januar aus

Das Land wird bis Ende dieses Monats wegen der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen die Elternbeiträge für den Besuch der Kitas und der Kindertagespflege aussetzen. Das ist eine wichtige Ankündigung von Familienminister Stamp in einem aktuellen Elternbrief, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:

Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

Kindertageseinrichtungen:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

 Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

 Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.

 Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.

 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen
Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.

 Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.

 Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Kindertagespflege:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns
bis zum 31.01.2021.

Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin
kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.




Corona und Physik – Öffentliche Online-Vorträge auf Youtube für alle

Was macht Viren für die Physik interessant? Wie funktioniert eigentlich die maschinelle künstliche Beatmung? Diese und weitere Fragen beantworten Experten im Januar und Februar in der öffentlichen Veranstaltungsreihe der TU Dortmund „Brötchen und Borussia: Moderne Physik für Alle“. Die Veranstaltung kann die Wartezeit bis zur nächsten Jugend-Uni verkürzen – ist aber auch „für alle“ interessant, erklärt der reis Unna, der jetzt auf dieses Angebot hingewiesen hat.

So ist am Samstag, 9. Januar Prof. Michael Sydow, Leiter der Abteilung Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am St.-Johannes-Hospital in Dortmund und ebenfalls Dozent in der Medizinphysik, Redner bei „Zwischen Brötchen und Borussia“. Er erklärt die Atemfunktion, wodurch diese gestört werden kann und wie eine maschinelle Beatmung funktioniert.

Verbreitung von Viren

Den letzten Vortrag im Wintersemester hält am Samstag, 6. Februar Prof. Heinz Hövel von der Fakultät Physik: Er skizziert aus dem Blickwinkel der Physik einige Grundphänomene, die als Analogie helfen, zu verstehen, wie Infektionen entstehen und sich ausbreiten. Damit will er einen Beitrag dazu leisten, sich im Nachrichten-Dschungel eine eigene möglichst fundierte Meinung zu bilden und Plausibles von Unplausiblem zu unterscheiden.

Die Vorträge dauern jeweils eine Stunde und finden aufgrund der aktuellen Lage als Online-Stream mit Live-Chat statt. Reinschalten kann jeder, Anmeldung ist nicht nötig. Die Vorträge laufen ab 10:45 Uhr als sogenannte YouTube-Premiere. Zu den Premieren gelangen Interessierte über den unten zur Verfügung gestellten Link (beim jeweiligen Termin auf der Internetseite dann jeweils auf „Vortrag“ klicken). Die Vorträge stehen aber auch danach auf dem Youtube-Kanal von Metin Tolan zur Verfügung. Den Link zum letzten Vortrag von Prof. Heinz Hövel finden Interessierte kurz vorher auf der Homepage der Reihe „Zwischen Brötchen und Borussia“.

– TU Dortmund –

Ablauf:
Der Vortrag läuft ab 10:45 Uhr als sog. YouTube-Premiere (Link: „Vortrag“, siehe unten). Während dieser Premiere werden der Sprecher und Prof. Tolan im Live-Chat für Fragen zur Verfügung stehen. Dazu muss man aber einen (kostenlosen) YouTube-Account haben. Nach dem Vortrag müssen Sie in einen zoom-Raum wechseln (zweiter Link mit der Bezeichnung „Diskussion“), um mit dem Sprecher live diskutieren zu können. Beachten Sie bitte, dass unser Quiz zum Vortrag 30min nach Vortragsende aus dem Netz genommen wird.

Die Physik der Viren. Die Wissenschaft hinter der Pandemie

Samstag 07. November, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Jan Kierfeld

Das neue Corona-Virus SARS-CoV2 und das Immunsystem.
Ein ambivalentes Verhältnis

Samstag 19. Dezember, 10:30 Uhr
PD Dr. Ralf Georg Meyer

Maschinelle künstliche Beatmung.
Was tun, wenn die Lunge ihren Dienst versagt?

Samstag 09. Januar, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Michael Sydow

Die Physik der Pandemie
Orientierungshilfen durch den Nachrichten-Dschungel

Samstag 06. Februar, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Heinz Hövel




SPD-Fraktion Bergkamen plädiert für einen Erlass der Elternbeiträge an Kitas

SPD-Fraktionschef Rüdiger Weiß.

Das Thema Elternbeiträge an Kitas und analog dazu auch die für die Ganztagsbetreuung an Schulen wurde auch in der Bergkamener SPD-Fraktion bereits intern diskutiert. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Weiß: „Genau wie die Kolleginnen und Kollegen in Kamen sind wir der Überzeugung, dass ein Erstattung der Elternbeiträge an Kitas in diesen Zeiten unumgänglich ist. Durch die Verlängerung der „Lockdown-Maßnahmen“ ergibt sich eine ähnliche Situation wie bereits im Frühjahr 2020. Damals hatte die Landesregierung gehandelt und die schwierige Situation für Familien mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter zumindest in diesem Punkt etwas erleichtert“.

Dabei sind die Forderungen der SPD-Fraktion zu diesem Thema sind noch ein Stück weitreichender: „Die im letzten Jahr zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden getroffene Regelung der Kostenaufteilung zu gleichen Teilen(50/50) sollte überdacht werden, um die durch die Corona-Pandemie eh schon stark belasteten kommunalen Haushalte zu entlasten. Schlussfolgerung: Das Land NRW übernimmt die Kosten für die Erstattung zu 100 Prozent“, so Rüdiger Weiß.

In der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im neuen Jahr will die Bergkamener SPD-Fraktion das Thema Erstattung von Elternbeiträgen auf die Tagesordnung bringen, um einen genauen Sachstandsbericht zu diesem Thema zu erhalten.




Coronavirus: Sechs weitere Todesfälle im Kreis Unna – darunter auch ein Mann aus Bergkamen

Es gibt sechs weitere Todesfälle im Kreis Unna, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind ein Mann aus Bergkamen im Alter von 70 Jahren am 23. Dezember, eine Frau aus Bönen im Alter von 63 Jahren am 16. November, eine 65-jährige Frau am 6. Januar aus Lünen sowie ein 92-jähriger Mann am 16. Dezember aus Lünen, eine Frau aus Schwerte im Alter von 89 Jahren am 6. Januar sowie ein Mann aus Werne im Alter von 80 Jahren am 1. Dezember.

Heute sind 142 neue Fälle gemeldet worden, 15 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.301 Fälle gemeldet worden, 1472 in Bergkamen. 78 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 3 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.570, in Bergkamen um 11 auf 222. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna wird er dort mit 133, 2 (+ 14,9) angegeben.




Die neuen Regelungen für Schulen in NRW vom 11. bis 31. Januar 2021

Nach Auslaufen der geltenden Regelungen bis zum 10. Januar 2021 und nach den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 für Schulen in NRW folgende Regelungen.

DISTANZUNTERRICHT

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.

Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.

ABSCHLUSSKLASSEN

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben.

Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und zeigt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht an.

BETREUUNGSANGEBOT

Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert – z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung –, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

KLASSENARBEITEN

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.

 

UMSETZUNG DER SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKA IM RAHMEN DER BERUFLICHEN ORIENTIERUNG

Praktika müssen verschoben oder in digitaler Form durch die Schule durchgeführt werden. Die Schule bietet dann ein Angebot zur Beruflichen Orientierung von mindestens einer Woche, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht.

Auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe können ein- bis dreiwöchige Schülerbetriebspraktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.

Das Langzeitpraktikum kann weiterhin durchgeführt werden.




Drückerkolonnen unterwegs: GSW warnen vor unlauteren Wettbewerbern

Es sind wieder Drückerkolonnen in Kamen, Bönen und Bergkamen unterwegs. Die Damen und Herren, die unangemeldet vor der Tür stehen, geben sich dreist als Mitarbeiter der GSW aus und behaupten, Zählerstände für die kommende Jahresverbrauchsabrechnung ablesen zu wollen. So oder auf andere Art und Weise wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger betrügerisch ausgenutzt. Es werden Schreiben präsentiert, in denen nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, dass es sich nicht um ein Vertragsformular der GSW handelt. Die Betrüger versuchen so, durch die Hintertür einen Energieversorgerwechsel durchzuführen.

Neben den GSW setzen sich auch andere Stadtwerke gegen diesen unlauteren Wettbewerb zur Wehr und leiten gerichtliche Verfahren gegen die Unternehmen ein, die hinter diesen Machenschaften stecken.

An den Haustüren werden unwahre oder irreführende Angaben gemacht, Kunden werden unter der Vorgabe, dadurch einen günstigeren Tarif zu bekommen, zu Unterschriften gedrängt. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass mit der Unterschrift auch der Versorger gewechselt wird.

Gemeinsam mit den Beratungsstellen der Polizei versuchen die GSW, präventiv aufzuklären und Hilfestellung zu geben. Sollte man unverhoffter Dinge an der Haustür mit diesem Sachverhalt konfrontiert werden, gilt Folgendes zu beachten:

Keine Fremden in die Wohnung lassen. Energisch gegen zudringliche Besucher zur Wehr setzen, laut ansprechen oder um Hilfe rufen. Nichts gutgläubig oder unter Zeitdruck unterschreiben. Sollte doch eine Unterschrift geleistet werden, immer auch auf die Datumsangabe achten. Ein fehlendes oder falsches Datum kann die Durchsetzung eines Widerspruches erschweren.

Im Zweifel können sich besorgte Bürgerinnen und Bürger über die Rufnummer 02307 978-2222 an die GSW oder direkt an die (kriminal-) polizeiliche Dienststelle in der Nähe wenden. Dort erhalten sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren. Sollte wider Willen ein Antrag ausgefüllt worden sein, weisen die GSW auf die Möglichkeit der Ausnutzung des zweiwöchigen Widerrufsrechts hin.




Video-AG der Willy-Brandt-Gesamtschule Gesamtschule dreht Imagefilm

Fotos: C. Blasey/J. Erdwich

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie mitzugestalten.“ Diesen Leitspruch hat sich die Video-AG der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen, unter der Leitung der Lehrerinnen Christina Blasey und Janine Erdwich, zu Herzen genommen, um  einen Imagefilm für unsere Schule zu drehen, der in Kürze auf der Schulhomepage zu sehen ist. Professionelle Unterstützung erhielten sie dabei von Ulf Preising, dessen Einsatz von der Stadt Bergkamen für die ortsansässigen Schulen gesponsert wurde.

Los ging es am Drehtag bereits um 7:30 Uhr: Kameras holen, Stative aufbauen, Tontechnik justieren, die Sprecherinnen und Sprecher für die Texte einweisen und den Ablaufplan abermals sichten. Dann konnte es losgehen!

Schnell wurde allen Beteiligten klar: Ein solches Projekt ist nicht mal eben „Kamera läuft, ein bisschen filmen und fertig“. Einen professionellen Imagefilm zu drehen erfordert Geduld, Flexibilität, ein gutes Auge und eine gute Planung. Unsere Schulfamilie stellte hierbei aber ihr Können unter Beweis und zeigte, wie dynamisch, flexibel und kreativ sie ist. Mithilfe von Drohnen, externen Tonaufnahmegeräten und den üblichen Kameras zog das Video-AG-Team von Station zu Station, um das gesamte Schulleben bestmöglich einzufangen. Angefangen mit kurzen Sprechbeiträgen von Schülerinnen und Schülern unserer Schule sowie warmherzigen Worten unserer Schulleiterin Frau Dr. Jennifer Lach ging es auch gleich weiter direkt in das Herzstück unseres Schullebens: dem Unterricht. Aufgenommen wurden hier unter anderem: der Schulsanitätsdienst, das Soziale Lernen in Klasse 6, der Bau und die Programmierung von Drohnen und Robotern, die kleinen Forscher, die Elektro-Roller AG, unser Schulhund Lilly, die Sportklasse, das digitale Lernen in unserer Schule und natürlich noch vieles mehr.

Nach 7,5 Stunden Drehen fiel die letzte Klappe des Tages in unserer Oberstufe.

„Es war ein anstrengender, aber wunderbarer Tag für uns alle. Wir konnten viel tolles Material sichern und meine Schülerinnen und Schüler der Video-AG haben viel über das Drehen eines professionellen Imagefilms lernen können. Wir hatten alle sehr viel Spaß“, resümierte Christina Blasey den Tag.




DRK-Blutspendetermine finden weiter statt: Am Montag im Martin-Luther-Zentrum in Oberaden

Das DRK bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helfern und Blutspendern für die Unterstützung im vergangenen Jahr und ermuntert gleichzeitig, aktiv zu bleiben. Kein Lockdown bei der Blutspende – Leben zu retten ist weiter möglich und nötig! Der nächste Blutspendetermin in Bergkamen findet statt am Montag, 11. Januar, von 16 bis 19 Uhr im ev. Martin-Luther-Zentrum, Preinstraße 38, in Oberaden.

Seit Dezember sind trotz des Lockdowns Blutspendetermine durchgeführt worden. Alle Coronaschutzverordnungen nehmen Blutspendetermine von den Beschränkungen ausdrücklich aus. „Der DRK Blutspendedienst ist sehr dankbar für die Hilfe und Unterstützung aller Blutspender und ehrenamtlichen Helfer im vergangenen Jahr.“ bedankt sich Stephan Jorewitz vom Blutspendedienst in Hagen und ermuntert gleichzeitig: „Bitte bleiben Sie aktiv und spenden Sie weiterhin Blut.“ Der Blutspendedienst bittet darum, auf den erforderlichen Abstand von 56 Tagen zwischen zwei Blutspenden zu achten und sich seine Wunsch-spende-zeit vorab zu reservieren. Auf den Blutspendeterminen werden die Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin umgesetzt.

Um gerade in Corona-Zeiten lange Warteschlangen zu verhindern, bietet der DRK Blutspendedienst viele Blutspenden mit Terminreservierung an. Über die kostenlose DRK-Blutspende-App sowie die Website blutspende.jetzt können sich die Spender informieren und sich Ihre persönliche Wunsch-Spendezeit reservieren. Dies geht auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 -11 949 11. So kann jeder ohne lange Wartezeit und unter den höchstmöglichen Sicherheits- und Hygienestandards Blut spenden. Aus Infektionsschutzgründen bittet der Blutspendedienst darum, nach Möglichkeit auf Begleitpersonen zu verzichten sowie einen eigenen Kugelschreiber zu benutzen und eine eigene Mund-Nasen-Bedeckungen mitzubringen. Blutspender werden nicht auf Corona getestet – für die Übertragbarkeit des Coronavirus durch Blut gibt es keine Hinweise. Ständig aktualisierte Infos gibt es unter https://www.blutspendedienst-west.de/corona. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“.

Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.




17-jähriger Bergkamener am Lünener Busbahnhof angriffen und verletzt

Nach einer Auseinandersetzung unter mehreren Jugendlichen am Lüner Busbahnhof am Montagabend (4. Januar) sucht die Polizei nun noch nach einem Geschädigten.

Ersten Zeugenangaben zufolge trafen zwei Gruppen Jugendlicher gegen 19.50 Uhr am ZOB aufeinander. Eine aus vier bis sechs Jugendlichen bestehende Gruppe griff dabei die andere Gruppe an. Der unbekannte Geschädigte wurde mehrfach geschlagen und – auch am Boden liegend – getreten. Auch ein 17-Jähriger aus Bergkamen wurde angegriffen und musste anschließend in einem Krankenhaus behandelt werden. Eine 15-Jährige aus Werne, die gemeinsam mit Zeugen schlichten wollte, wurde ebenfalls leicht verletzt. Erst das Durchgreifen eines Zeugen brachte die Angreifer dazu aufzuhören.

Die Polizei hat erste Tatverdächtige identifiziert (vier Jugendliche im Alter von 15, 15, 16 und 16 aus Lünen). Sie sucht nun aber noch nach dem unbekannten Geschädigten. Er soll „Karol“ heißen. Er wird gebeten sich beim Kriminaldauerdienst unter Tel. 0231/132-7441 zu melden. Gesucht werden zudem weitere Zeugen, die die Auseinandersetzung beobachtet haben. Auch diese melden sich beim Kriminaldauerdienst.