R81: Haltestelle „Gedächtnisstraße“ Richtung Werne entfällt bis auf weiteres
Auf der Töddinghauser Straße ist eine Baustelle. Deshalb muss die R81 Richtung Werne eine Umleitung fahren. Die Haltestellen „Gedächtnisstraße“ und „Sonnenapotheke“ in Richtung Werne entfallen solange. Fahrgäste können stattdessen die Haltestellen
„Busbahnhof“ und „Wasserpark“ nutzen.
Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).
Immer mehr Nutzer der Stadtbibliothek besorgen sich ihre Medien bei Onleihe24
Das Jahr 2020 hat auch für die Stadtbibliothek und ihren NutzerInnen viele Einschränkungen in der bisherigen und gewohnten Nutzung des Angebots der Stadtbibliothek gebracht. So ist es umso wichtiger, dass die Stadtbibliothek auch in dieser Zeit ein Angebot online bieten kann, um die NutzerInnen weiterhin mit Medien und Informationen versorgen zu können.
Es wird daher mit Sicherheit auch an der Corona-bedingten Schließung der Stadtbibliotheken in 2020 gelegen haben, dass die Ausleihzahl von eMedien aus der Onleihe24 (www.onleihe24.de) durch NutzerInnen der Stadtbibliothek Bergkamen im letzten Jahr deutlich um fast 30 % von 6.158 (2019) auf 7.936 (2020) gestiegen ist. Dabei liegen die Downloads von eBooks (Büchern) deutlich mit 6.173 Downloads (2019: 5.336, also plus ca. 15 %) vorne, gefolgt von eAudios (Hörbüchern) mit 718 Downloads (2019: 580, also plus ca. 25 %), ePapern (Zeitungen) mit 657 Downloads (2019: Zahlen nicht vh) und eMagazinen (Zeitschriften) mit 360 Downloads (219: 174, also Verdopplung der Zahlen).
Die gesamte Onleihe24 hat mit allen teilnehmenden öffentlichen Bibliothek im Regierungsbezirk Arnsberg eine Steigerung von 663.153 Ausleihen in 2019 auf 779.936 Ausleihen in 2020 erlebt (plus von über 17 %), wovon die eBooks mit 570.774 Ausleihen (2019: 398.409) und eAudios mit 118.954 Ausleihen (2019: 99.844) die Renner sind.
Die Stadtbibliothek Bergkamen ist seit 2012 Mitglied in der Onleihe24 – einem Verbund von 40 Stadtbibliotheken im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit der Onleihe24 können die NutzerInnen mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Bergkamen eine Vielzahl von digitalen Medien zu Hause und unterwegs auf den meisten Endgeräten nutzen: auf Smartphones und Tablets mit der kostenlosen Onleihe-App, auf dem eReader mit der eReader-Onleihe und auf dem PC mit dem Browser (online und offline).
Seit Ende letzten Jahres sind alle Titel der Onleihe24 auch im Katalog der Stadtbibliothek Bergkamen unter https://bibliothek.bergkamen.de zu finden, so dass bei einer Suche beispielsweise nach einem gewünschten Roman sofort angezeigt wird, ob der Titel als physisches Buch oder als eBook vorhanden bzw. ob der Titel verfügbar oder entliehen ist. Bei entliehenen Titeln kann das Medium mit den Benutzerdaten über den Katalog entsprechend vorgemerkt werden
Zusätzlich zu diesem Online-Angebot bietet die Stadtbibliothek durch eine großzügige Spende der Sparkasse Bergkamen-Bönen seit dem Dezember 2020 ein zusätzliches attraktives Online-Angebot für alle Inhaber mit einem gültigen Bibliotheksauweis. Aufgeteilt in die Bereiche „Lernen“, „Wissen“ und „Unterhaltung“ finden sich eine Vielzahl von Portalen und Datenbanken, die durch die Stadtbibliothek lizensiert wurden (mehr Infos: https://bibliothek.bergkamen.de/Online-Angebote )
Wer bisher noch kein Kunde ist, kann sich gerne per eMail stadtbibliothek@bergkamen.de einen noch bis Ende Februar kostenfreien Bibliotheksausweis ausstellen lassen.
Erst nach dem Ende des Lockdowns werden wieder Benutzungsgebühren fällig.
Auch stellen wir gerne Pakete mit bis zu fünf verfügbaren Medien zur Abholung zusammen. Diese Bestellungen können telefonisch unter der 02307/983500 oder per Mail gemacht werden.
Wohnungseinbruch an der Fritz-Husemann-Straße: Täter hebelten Tür auf
Unbekannte Täter hebelten am Samstagmorgen, 23. Januar, in der Zeit zwischen 3:00 Uhr und 8:30 Uhr eine Haustür eines Doppelhauses an der Fritz-Husemann-Straße auf. Aus dem Wohnbereich entwendeten sie zwei Taschen, in denen sich u.a. Bargeld und Bankkarten befanden.
Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.
Gymnasium zieht positive Zwischenbilanz nach zwei Wochen Distanzunterricht
Nach zwei Wochen im vollständigen Distanzunterricht kann Bärbel Heidenreich, Schulleiterin des Städtischen Gymnasiums Bergkamen, ein positives Zwischenfazit zum Jahresanfang ziehen. Abgesehen von technischen Störungen, die Anfang der Woche den teilweisen Ausfall der Telefonanlage und eines Servers bei der Stadt sowie in mehreren Schulen zur Folge hatte, verlief der Distanzunterricht weitgehend problemlos. So seien die Rückmeldungen vonseiten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte auch überwiegend positiv gewesen. „Die technischen Störungen betrafen zum Glück nur unser Verwaltungsnetz, nicht aber unsere Lernplattform. Nur die Notenkonferenz der Q2 musste um einen Tag verschoben werden. Der Online-Unterricht war davon glücklicherweise nicht betroffen“, stellt Bärbel Heidenreich klar.
Es zahle sich aus, dass die Schulgemeinde sich frühzeitig auf eine Lernplattform geeinigt habe, mit der nun fast alle professionell umgehen könnten. Zudem führe das eigene Konzept zum Lernen auf Distanz zur Transparenz der Vereinbarungen und biete allen Struktur. „Wir stehen weiterhin im stetigen Austausch miteinander, holen regelmäßig Rückmeldungen ein, um Erfahrungen auszutauschen und die Zusammenarbeit weiter zu optimieren. Es bleibt aber ein täglicher Lern- und Entwicklungsprozess für alle Beteiligten.“
Ermittlungserfolg: Polizei nimmt zwei 16-jährige Tatverdächtige nach Kioskraub in Oberaden fest
Schneller Ermittlungserfolg: Nach dem Raub auf einen Kiosk in der Rotherbachstraße in Bergkamen am Montagabend hat die Polizei zwei Tatverdächtige festgenommen. Die beiden 16-jährigen Bergkamener sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen an den Wohnanschriften der Jugendlichen hat die Kriminalpolizei beweiserhebliche Gegenstände sichergestellt.
Während einer der Beschuldigten nach Einleitung eines Strafverfahrens, einer umfassenden vollumfänglichen geständigen Einlassung und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dortmund entlassen wurde, ist der zweite Beschuldigte auf staatsanwaltschaftlichen Antrag am heutigen Freitag einem Haftrichter am Amtsgericht Unna vorgeführt worden. Dieser erließ gegen den 16-Jährigen Untersuchungshaftbefehl.
Garten-Center röttger jetzt mit Webshop
Aufgrund der aktuellen Beschränkungen hat Claudia Röttger gemeinsam mit ihrem Team im Gartencenter in Overberge einen Webshop eröffnet.
Der Webshop bildet einen kleinen Teil des großen Sortiments von röttger ab und bietet die Möglichkeit unkompliziert zum Beispiel einen lieben Menschen mit einem Blumengruß zu überraschen. Ebenso findet sich dort eine schöne Auswahl an floristischen Werkstücken mit
Trockenblumen, die momentan im Garten-Center nicht direkt verkauft werden dürfen.
Trockenblumen sind derzeit ein großer Trend. Das Team von röttger bietet für diese Trockenblumen auch einen Post-Versand an und liefert alle frischen Blumen-/Pflanzenbestellungen auch im Umkreis aus.
Claudia Röttger und ihr Team sind stolz darauf, dass der noch sehr „junge“ Webshop bereits gut angenommen wird und sich auch wöchentlich weiter entwickelt.
Im Garten-Center röttger in Bergkamen gibt es neben dem Webshop aktuell die Möglichkeit Schnittblumen und Topfblumen sowie das notwendige Zubehör und Lebensmittel zu den gewohnten Öffnungszeiten einzukaufen. Weitere Artikel aus dem Sortiment können per Email oder telefonisch angefragt und bestellt werden und werden nach Wunsch unkompliziert angeliefert oder können abgeholt werden.
Die richtige Maske für den Bus
Ab Montag gelten strengere Corona-Schutzregeln. Das soll die Ansteckungsgefahr noch weiter verringern. Deshalb sind beim Busfahren keine Stoffmasken mehr erlaubt. Das bedeutet: Busfahren nur noch mit FFP2-Maske oder medizinscher Maske.
Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, die richtige Maske zu tragen. Es werden keine im Bus ausgegeben. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es eine Sonderregelung. Wenn die medizinische Maske zu groß ist, geht auch eine Alltagsmaske.
Galerie auf virtuellen Sohlen: Stephan Geisler mit Ausstellung Blumenmänner online
Trotz Corona wird die Ausstellung „Blumenmänner“ von Stephan Geisler ab 24. Januar in Bergkamen zu sehen sein. Das Kulturreferat der Stadt Bergkamen geht dann erstmals mit der Galerie „sohle 1“ neue Wege: „Eine Ausstellung mit den wunderbaren Bildern von Stephan Geisler und unsere erste Online Produktion, das ist doppelter Grund zur Freude“, so Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel.
„Wir haben uns etwas ganz Neues einfallen lassen, denn wir wollten dem Publikum mehr als eine abgefilmte Ausstellung präsentieren. Diese Online-Ausstellung bringt die Kunstwerke in die Stadtmitte Bergkamens. Bei einem virtuellen Spaziergang äußern sich Passant*innen zu den einzelnen Bildern und zu den ungewöhnlichen Orten. So kommen auch mal Kunst, Black Lives Matter und Strukturwandel zusammen“, so Schmidt-Apel weiter.
Der Künstler Stephan Geisler kommt selbst zu Wort. Mit Bildern, Audio und Text erfahren die Besucher*innen mehr über die Blumenmänner von Stephan Geisler.
Stephan Geisler ist am 14. März 1968 in Bergkamen geboren und hier aufgewachsen. Nach dem Abitur auf dem Bergkamener Gymnasium studierte er Grafik-Design an der Fachhochschule Münster/Westfalen und erhielt sein Diplom in Illustration bei Professor Rolf Escher. Von 1995 bis 2000 lehrte Stephan Geisler an der Universität Dortmund Grafik. 1998 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der kunstwerkstatt sohle 1 bergkamen.
Technisch läuft das Verfahren über Pageflow
Pageflow ist ein interaktives Tool, das vom WDR entwickelt wurde, und als open Source nutzbar ist. So hat die Entstehung der Online-Ausstellung überwiegend virtuell stattgefunden. Das Interview lief über eine Videokonferenz, die Meinungen der Passanten wurden über Telefon und Sprachnachricht erbeten.
Online Galerie: https://www.galerie-sohle1.de
Coronavirus: Zahl der gemeldeten Neuinfektionen ist stark rückläufig
Ein Hoffnungsschimmer? Der Kreis Unna meldet aktuell nur 40 Corona-Neuinfektionen, darunter sechs in Bergkamen. Allerdings bleibt die Zahl des Todesopfer im Zusammenhang mit Covid 19 weiterhin hoch. Die Gesamtzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt jetzt bei 306 im Kreis Unna und 32 in Bergkamen
Heute sind der Gesundheitsbehörde fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind ein 70-jähriger Mann aus Werne am 21. Januar, ein 75-jähriger Mann aus Lünen am 23. Dezember, ein 83-jähriger Mann aus Schwerte am 21. Januar, ein 60-jähriger Mann aus Selm am 20. Januar und eine 82-jährige Frau aus Unna am 21. Januar.
40 neue Fälle sind heute gemeldet worden, darunter sechs in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 11.347 Fälle gemeldet worden, 1646 in Bergkamen. 93 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, elf in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 913, in Bergkamen auf 125.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna wird dort ein Wert von 112,9 (minus 4,6) angegeben
Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Im Rahmen eines öffentlichen Gedenkens mit Kranzniederlegung wird – wie im gesamten Bundesgebiet – am kommenden Mittwoch, 27. Januar, auch in Bergkamen wieder wie in jedem Jahr der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.
Die Gedenkstunde beginnt an diesem Tage um 16.00 Uhr vor dem Gemeindezentrum der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde Kamen/Bergkamen an der Lentstraße 22 in der Siedlung Schönhausen in Bergkamen-Mitte. Diese Gedenkstunde wird vom Bürgermeister Bernd Schäfer unter Einhaltung der Hygienevorschriften geleitet.
Der Ort des Gedenkens hat einen konkreten historischen Bezug zum Anlass des Gedenkens. Am Eingang des ehemaligen Wohlfahrtsgebäudes der früheren Zeche Grimberg I/II an der Lentstraße erinnert schon seit vielen Jahren eine Inschriftentafel daran, dass die Nationalsozialisten in diesem Gebäudekomplex von März bis Oktober 1933 vorübergehend ein provisorisches Sammellager für die Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner eingerichtet hatten, um die Häftlinge dort mit Folterungen, Misshandlungen und Drohungen einzuschüchtern oder sie von dort aus in größere KZ-Lager im Emsland (Papenburg) oder nach Oranienburg nahe Berlin oder auch nach Dachau bei München zu verlegen.
Auf Initiative des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog wurde der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945 – in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996 offiziell zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt und wird seither als solcher begangen.
Maske, Homeoffice, Gottesdienste: Die bis zum 14. Februar verlängerte Corona-Schutzverordnung
Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung NRW die am Dienstag, 19. Januar 2021, von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Minister Laumann weiter: „Ich möchte noch einmal meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre Disziplin. Gemeinsam werden wir die Pandemie meistern“.
Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021, folgende Bestimmungen:
Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen.
Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.
Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist unter diesem Link abrufbar: www.land.nrw