EBB will nächste Woche auch die Biomülltonnen leeren – notfalls zwei Mal

Nach der erfolgreichen Abfuhr trotz der winterlichen Behinderungen in der aktuellen Woche wird der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch in der nächsten Woche – Kalenderwoche 7 / 2021 – versuchen, alle Touren abzufahren. Dies trifft auch für die in dieser Woche anstehende Bioabfall­tour zu.

Sollten Gefäße nicht oder nicht vollständig, insbesondere aus Witterungsgründe aufgrund des Anfrierens des Bioabfuhrgutes am Abfallgefäß, geleert werden können, bittet der EBB darum, eine Mitteilung an die Disposition / Telefonzentrale des EBB zu geben und die Gefäße weiter stehen zu lassen. Diese werden am selben Tag oder unter Um­ständen am Folgetag, teilweise mit dem Kleinfahrzeug, geleert. Über diesen hohen Servicelevel bei der städtischen Müllabfuhr freut sich auch Bürgermeister Bernd Schäfer: „Das Team hat in dieser Woche einen tollen Job abgeliefert und wurde von unserer Bevölkerung super unter­stützt!“

Lediglich in Straßen, in denen kein Winterdienst stattgefunden hat und ein Befahren nicht möglich ist, werden weiterhin nicht Angefahren werden können.

Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die derzeitigen Behinderungen aufgrund der Witterung.




Coronavirus: Erster Bergkamener laborbestätigt mit britischer Virus-Variante infiziert

Heute sind der Gesundheitsbehörde drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind drei Personen aus Schwerte: eine 96-jährige Frau am 7. Februar, ein 87-jähriger Mann am 7. Februar und ein 86-jähriger Mann am 8. Februar.

Zudem sind noch am 11. Februar drei neue Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: eine Person aus Kamen, eine aus Schwerte und eine aus Selm haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Am 12. Februar kamen noch zwei weitere Fälle hinzu: eine Person aus Bergkamen und eine weitere aus Kamen wurden gemeldet. Somit haben sich insgesamt 16 Personen aus dem Kreis Unna mit der B.1.1.7 Mutation infiziert.

33 neue Fälle sind heute gemeldet worden, fünf in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.250 Fälle gemeldet worden, 1809 in Bergkamen. 63 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 9 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 513, in Bergkamen auf 75.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna gibt das Landeszentrum einen Inzidenzwert von 60,0 (plus 3,3) an.




Die neuen Regelungen für die Schulen nach dem 22. Februar

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat jetzt in einer Mail die neuen Bestimmungen für den Unterricht nach ab dem 22. Februar informiert. Das wichtigste: Nur für die Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen sowie für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Klasse 10 sowie 12/13) beginnt dann wieder der Präsenzunterricht. Außerdem sind bis zum Beginn der Sommerferien Klassenfahrten untersagt.

Hier die neuen Regelungen im Einzelnen:

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
  • Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)

Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.

Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.
  • Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
  • Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. Für die Studierenden des WBK im 1. und 2. Semester gilt dies entsprechend.

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
  • Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.
  • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.
  • Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.

Regelungen für den Sportunterricht

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.

Regelungen für das Berufskolleg

Die mit SchulMail vom 28. Januar 2021 dargelegten Regelungen gelten bis einschließlich 20. Februar 2021 fort.

Ab dem 22. Februar 2021 wird bis auf Weiteres für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) bis zum 26. März 2021 ablegen.
  2. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die im April 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen und Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
  3. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Berufsabschlussprüfungen der Kammern ab Mai 2021 ablegen.
  4. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.

Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:

  • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
  • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
  • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
  • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.

Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen

Schutzmasken:

Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.

Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.

Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.

Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw ).

Testungen:

Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.

Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Schutz von sogenannten Risikogruppen:

Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.

Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.

Aktuelle Hygieneempfehlungen:

Ihnen allen bekannt sind die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.

Weitere Maßnahmen

Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Fortsetzung der Ferienprogramme

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente.

Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.




Gymnasium: Zwei Mal Platz eins und 33 Mal Platz drei beim Wettbewerb „Informatik Biber“

Informatische Bildung fängt am Bergkamener Gymnasium früh an: Der Wettbewerb „Informatik-Biber“ fördert das digitale Denken mit lebensnahen und alltagsbezogenen Fragestellungen. Dabei entdeckten die 104 Teilnehmenden Faszination und Relevanz informatischer Methoden.

Beim Informatik-Biber setzten sich Schülerinnen und Schüler mit altersgerechten informatischen Fragestellungen auseinander, spielerisch und selbstverständlich. Sie erlebten, wie spannend und vielseitig das digitale Denken der Informatik ist. Es mussten zwölf Aufgaben innerhalb von 35 Minuten bearbeitet werden. Heraus sprangen zwei 1. Plätze, für Silas Worch und Emine Ceren Kaya aus der Klasse 6d. Insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler erreichten einen 3. Platz.

„Hier wird Interesse für Informatik geweckt, ohne dass Kinder, Jugendliche oder Lehrkräfte Vorkenntnisse in diesem Bereich haben müssen“, sagt Informatik-Lehrerin Judith Vorwerk. Die Aufgaben werden alleine oder in Zweier-Teams am PC erledigt. Der Informatikbiber wird in verschiedenen Altersklassen durchgeführt, am SGB in Klasse sechs.

Die Siegerehrung wird nachgeholt, sobald es die Schulen wieder in den Präsenzunterricht dürfen.




Zukunft mit Lichtkunst: Niederländischer Künstler gibt Tipps – Vortrag lockt virtuell nach Bergkamen

Daan Roosegaarde. Foto: Willem De Kam

Alle Interessierten sind eingeladen, einen Vortrag von Daan Roosegaarde zu hören, den er am kommenden Dienstag, 16. Februar, in einem Zoom-Meeting auf Einladung des Kulturreferats der Stadt Bergkamen halten wird. Er wird vom Verein für Lichtkunst und dem Kulturreferat der Stadt Bergkamen ausgerichtet.

Roosegaarde ist niederländischer Architekt, Zukunftsentwickler und Künstler. Er gehört zu den globalen Führern des World Economic Forums. Im Rahmen der On-Off Reihe zur Lichtkunst in der Hellweg Region konnte ihn das Kulturreferat für den Online-Vortrag gewinnen.

Er wird darin seine spannenden, unter anderem auch lichtbezogenen Zukunftsprojekte vorstellen. Der Vortrag ist nicht nur für Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende in der Hellweg Region interessant, sondern auch für alle an kreativer und aktiver Zukunftsgestaltung Interessierten.

Anschließend steht Roosegarde für Fragen bereit, die auch auf Deutsch gestellt werden können.

Das Symposium teilt sich dann in drei virtuelle Denkräume auf, in denen die Teilnehmer ihre Eindrücke diskutieren und reflektieren sowie Austausch und Anknüpfungspunkte für die eigene künstlerische Arbeit finden können. Die Denkräume, die moderiert werden, stehen unter den Themen „Lichtkunst in der Hellweg Region“, „Kulturregion Hellweg Region“ und „Lichtkunst und Stadtentwicklung“. In allen dreien kommen je nach Interesse Stadtplaner, Kulturschaffende, Künstler und Kulturmanager zusammen. Weitere Denkräume könnten auf Vorschlag hin eingerichtet werden.

Ab 15.40 Uhr gibt es im Plenum dann die Zusammenfassung der Ergebnisse. Für 16 Uhr ist das Ende der Veranstaltung geplant.

Eine Anmeldung ist bis Montag, 15. Februar möglich unter Tel. (02307) 965 464 oder per Email an Anne Mandok (a.mandok@bergkamen.de). Bitte auch gleich einen Denkraum mit angeben.

Die Veranstaltung und der Vortrag „The Language of Light“ per Zoom beginnen um 13.30 Uhr unter http://bit.ly/ZoomOnlineSymposiumBergkamen. Die Meeting-ID lautet 876 4917 7820. Der Kenncode lautet 404368.

Die aktuelle Zoom-Anwendung für den PC kann unter https://zoom-us/download#client_4meeting heruntergeladen werden.

Zur Person Daan Roosegaarde

Daan Roosegaarde, Jahrgang1979, ist ein niederländischer Künstler und Architekt.

Seine Faszination für Natur und Technologie wird in seinen ikonischen Werken widergespiegelt.

Zu seinem bekanntesten Werken gehören „Waterlicht“ (eine virtuelle Flut), „Smog Free project“ (die größte outdoor Luftreinigungsanlage der Welt, die aus Smog Schmuck macht) und „Space Waste Lab“ (eine Mission, Müll aus dem Weltraum wieder zu verwerten).

In NRW ist vor allem sein Radweg bekannt: Im niederländischen Eindhoven befindet sich der einzigartige lichtkünstlerische Radweg, der von „Der Sternennacht“ Vincent van Goghs inspiriert wurde.

2019 sorgte Roosegaarde mit seiner interaktiven Lichtkunstausstellung „Presence“ in Groningen (NL) für Furore.




Mit 3 Mio. Euro Kosten zu teuer: SPD gegen den Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2

Das Schachtgerüst Haus Aden 2 .

3. Millionen Euro soll laut eines Gutachtens der Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2 kosten. Darin eingerechnet sind noch nicht die Unterhaltungskosten. Das ist der SPD-Fraktion zu viel. Warum hat sie am Freitag in einer Pressemitteilung erläutert.

„Am Montag den 01.02.2021 wurde allen Fraktionen die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung, Sanierung und Instandhaltung des Schachtgerüstes Haus Aden 2 durch die Verwaltung der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden der SPD-Fraktion durch die Verwaltung in zwei Fraktionssitzungen umfassend erläutert. Darüber hinaus wurden Gespräche mit dem Geschichtskreis Haus Aden/ Grimberg 3/4 geführt, der sich bekanntlich für den Erhalt des Schachtgerüstes ausgesprochen hat. Nach Austausch und Bewertung aller Informationen sowohl der Machbarkeitsstudie, als auch der Position des Geschichtskreises sind wir am Ende eines mehrstündigen Diskussions- und Beratungsprozess zu der Entscheidung gelangt, dass die SPD-Fraktion einem Erhalt des Schachtgerüsts Haus Aden 2 nicht zustimmen kann.

„Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass sich die SPD-Fraktion der Bedeutung des Bergbaus für Bergkamen sehr deutlich bewusst ist. Es gibt in unserer Fraktion kein Mitglied, welches nicht  direkt durch Beschäftigung/ ehemalige Beschäftigung im Bergbau oder indirekt durch Großvater, Vater, Bruder, Onkel, Schwager usw. bei dieser Entscheidung persönlich betroffen ist. Auch in unseren mehrstündigen Diskussionen hat diese Verbundenheit großen Raum eingenommen. Am Ende ist jedoch die Weiterentwicklung der gesamten Stadt in den Blick zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir uns letztlich gegen einen Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2 entscheiden müssen“, bergründet Rüdiger Weiß die Entscheidung der SPD-Fraktion.

Ausschlaggebend für unsere Entscheidung waren die aus der Machbarkeitsstudie hervorgehenden, durch einen Kredit zu finanzierenden Gesamtkosten von 3 Mio. Euro, die den städtischen Haushalt über Jahre mit jährlich 142 T. Euro belasten würden und in denen noch keine weiteren Unterhaltungskosten berücksichtigt sind.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung anstehender wichtiger Investitionen im Stadtgebiet wie z.B. dem Neubau der Jahnschule oder des Feuerwehrgerätehauses in Oberaden und weiterer erforderlicher Investitionen für Kinder- und Bildungseinrichtungen ist für die SPD-Fraktion ein solches finanzielles Engagement in Höhe von 3 Mio. Euro eine nicht zu vertretende Inanspruchnahme der Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes. In diesen Erwägungen haben wir die unsichere finanzielle Situation der Stadt Bergkamen berücksichtigt, da die Haushaltsplanung allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Risiken aus der konjunkturellen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterliegt, die Einflüsse, durch die Corona-Pandemie ausgelöst, werden den städtischen Haushalt in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ beeinflussen.

Desweitern ist die SPD-Fraktion überzeugt, dass dem Bergbau in Bergkamen eine vielfältige Würdigung zuteil wird, beispielsweise durch den unter Denkmalschutz stehenden Förderturm der Zeche Monopol/ Grimberg 1/2, der Halde Großes Holz oder den im Stadtgebiet zu findenden Bergbaurelikten. Das Thema „Erinnerungskultur“ hat die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Stadt vom Damals zum Heute im Blick.

An dieser Stelle würdigen wir das große Engagement des Geschichtskreises Haus Aden/ Grimberg 3/4: der nicht nur im Stadtmuseum, sondern auch am Stadtmuseum eine dauerhafte Heimat hat. Das geschieht durch vielfältige gelungene Aktionen und Präsentation wie etwa einem Unter-Tage-Streckennachbau, einem Schildausbau mit einem Strebpanzerteilstück inklusive Kettenstück oder einer Unter-Tage-Diesellok mit Personenwagen.

Die SPD-Fraktion wird sich trotz der in diesem Sachverhalt getroffenen Entscheidung weiterhin für die Bewahrung der Bergbautradition einsetzen.“




Bis zum 11. März nur Wohnzimmergottesdienste: „Spaß beiseite, Schluss mit lustig? – Humor ist, wenn man trotzdem lacht

In der Friedenskirchengemeinde wird es mit der Verlängerung des Lockdowns bis zum 11. März keine Präsenzgottesdienste geben. Immerhin erfreuen sich die Wh zimmergottesdienste einer wachsenden Beliebtheit.

Pfarrer Ulrich Mörchen wird den Wohnzimmergottesdienst thematisch am Wochenende ausrichten: „Spaß beiseite, Schluss mit lustig? – Humor ist, wenn man trotzdem lacht!“ lautet das Thema. Anmelden kann man sich dazu hier: https://www.friedenskirchengemeinde-bergkamen.de/event/8253954. Außerdem sind die drei Kirchen am Sonntag wieder von 10 bis 12 Uhr für die persönliche Andacht geöffnet.

Gerne darf man dort auch eine Spende in die ausgelegten Körbe legen oder von zuhause aus online spenden. Durch den Wegfall der Gottesdienste fehlen vielen hilfstätigen Organisationen nämlich fest eingeplante Gelder. Gerade „Brot für die Welt“ und die Menschen, die auf deren Unterstützung warten, sind davon betroffen.

Wer auch ohne Präsenzgottesdienst etwas spenden möchte, kann dies über die Seite von Brot für Welt oder über kollekte-online.de tun; jeder Cent hilft.




Coronavirus: Zwei weitere Todesfälle, gestorben ist auch eine Bergkamenerin

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 91-jährige Frau aus Bergkamen am 10. Februar sowie eine 83-jährige Frau aus Unna ebenfalls am 10. Februar.

Zudem sind noch am 9. Februar vier neue Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: Bei zwei weiteren Personen aus Schwerte (damit insgesamt fünf) sowie zwei Personen aus Unna (insgesamt zwei) ist die britische Variante B.1.1.7 nachgewiesen worden. Somit haben sich insgesamt elf Personen aus dem Kreis Unna mit der B.1.1.7 Mutation infiziert.

45 neue Fälle sind heute gemeldet worden, 10 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.217 Fälle gemeldet worden, 1804 in Bergkamen. 75 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 14 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 546, in Bergkamen auf 79.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Laut Landeszentrum beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Unna 56,7 (minus 6,1).




IG BAU: Fachkräfte sollen Tariflohn verlangen – Die Lohnuntergrenze ist im Kreis Unna für 490 Dachdecker gestiegen

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf. Foto: IG BAU

Mehr Geld im Handwerk: Für die rund 490 Dachdecker aus dem Kreis Unna gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Westfalen Mitte-Süd mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft.

Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt Kreft. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist.

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert.

Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.




Vorbereitungen auf Hochtouren: Über 200.000 FFP2-Masken gehen an Leistungsempfänger

Rudolf Meisner vom Ordnungsamt der Stadt Werne und Kai Proske vom Bevölkerungsschutz des Kreises beim Verladen der Masken für die Stadt Werne. Masken gehen natürlich auch nach Bergkamen Foto: Patrick Isken

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist die Benutzung sogenannter FFP2-Masken zur Pflicht geworden. Einkaufen, Bus- oder Bahnfahrten ohne diese Masken sind derzeit undenkbar. Das Land stellt deshalb Hartz IV-Empfängern und anderen Leistungsempfängern entsprechende Masken zur Verfügung. Aktuell laufen die logistischen Vorbereitungen für die Verteilung. Die Masken sollen in der kommenden Woche ihre Empfänger erreichen.

Der Kreis Unna hatte die beiden vom Land zur Verfügung gestellten Masken aus eigenen Reserven um vier weitere Exemplare pro Person erhöht. So soll ein täglicher Wechsel der Masken mit ausreichender Zeit zum Trocknen und Lüften sichergestellt werden. Aktuell läuft die Verteilung an das JobCenter und in die Kommunen. Anlaufpunkt dafür ist die Kreisleitstelle in der Florianstraße in Unna. Hier werden die Kontingente bereitgestellt und kommissioniert.

Palettenweise werden dort die zertifizierten Masken verladen und in die Städte und Gemeinden gebracht. Die Hartz IV-Empfänger werden vom JobCenter des Kreises bedient. Allein dort gehen über 146.000 Masken auf den Weg in die Haushalte. Weitere 56.000 verteilen die Städte und Gemeinden in ihrer Zuständigkeit.

„Mit diesen 200.000 FFP2-Masken wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie organisiert“, sagt Landrat Mario Löhr. „Ich bin allen Beteiligten für deren Einsatz dankbar. Die aktuelle Witterung macht die Verteilung nicht gerade einfacher. Trotzdem müssen die Masken schnell zu den Leuten, damit wir Wirkung erzielen“, so der Landrat weiter.

Die Masken selbst sind mit dem Zeichen KN95 versehen, verfügen aber über dieselben Merkmale, wie die öfter genannten FFP2-Masken. PK | PKU




Coronavirus: Sieben weitere Todesfälle im Kreis Unna, darunter eine Bergkamenerin

Heute sind der Gesundheitsbehörde sieben weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 67-jährige Frau aus Bergkamen am 3. Februar, ein 94-jähriger Mann aus Werne am 11. Januar, ein 83-jähriger Mann aus Werne am 10. Februar,eine 85-jährige Frau aus Schwerte am 13. Dezember 2020, ein 62-jähriger Mann aus Kamen am 15. Dezember 2020, eine 82-jährige Frau aus Unna am 3. Februar und ein 87-jähriger Mann aus Lünen am 8. Februar.

32 neue Fälle sind heute gemeldet worden, sechs in Bergkamen,. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.172 Fälle gemeldet worden, 1794 in Bergkamen. 55 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, sechs in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 578, in Bergkamen auf 84.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Das Landeszentrum nennt für den Kreis Unna einen Inzidenzwert von 62,8 (- 7,1)